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IGNORED

Zulassung Schäfte für Ruger 10/22


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Geschrieben

Sehe ich das richtig, dass ich mir keine Sorgen für den "unangenehmen Fall der Fälle" machen muss, solange ich neben der Sportschützen WBK auch noch einen Jagdschein habe ? Konkret geht es um eine Ruger 10/22 BullBarrell, die über die Sportschützen WBK angeschafft worden ist. Nach Erhalt des Jagdscheines habe ich umgerüstet auf ein Desert Tan Archangel 556. Gibt es da ein Konfliktpotential, dass mir verborgen bleibt ?

Geschrieben

Du darfst mit der Waffe seit ihrer Umrüstung nicht mehr sportlich schiessen, weil sie (vollkommen unnötigerweise) mit diesem Aussehen aufgrund der Hülsenlänge durch §6 AWaffV vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist.

Ich bin kein Jäger, daher kann ja jemand anderes vielleicht sagen, ob eine 10/22 (Selbstladelangwaffe, .22 lfB) jagdlich einsetzbar ist. Fallenjagd?

Geschrieben

Nicht nur zur Fallenjagd (hier sogar eher weniger), auch zum bejagen von Kleingetier wie Kaninchen, Flugwild oder Raubwild kann und darf man den KK HA benutzen.

Ob es Sinn macht, nicht gleich was größeres oder was ganz anderes zu nehmen mal Außen vor.

Geschrieben

Ich verstehe die ganze Problematik nicht.Bietet ein Händler eine Waffe an die den Anschein für einige hier hat und kann dazu den Feststellungsbescheid liefern ist doch alles klar oder?Außerdem stimmt es nicht das ein pistolengriff nicht sein darf.Es gibt die Sig 522 Target

Sogar mit Klapp und Schubschaft und Bescheid.Auch die Schmeisser MF 22 hat einen Bescheid.Und wenn ein Bescheid vorliegt interessiert es keinen das hier einige meinen sie müssten den Gesetztestext immer wieder Posten.also wenn ein Händler eine Waffe anbietet wo einige hier meinen,das man alles anbieten kann auch wenn es nicht erlaubt ist dann soll er den Bescheid dafür mitliefern und gut ist.Ich glaube nicht das ein Händler was illegales als legal verkauft.Es sei denn er will sein Geschäft schließen.

Geschrieben

[...]

Ich bin kein Jäger, daher kann ja jemand anderes vielleicht sagen, ob eine 10/22 (Selbstladelangwaffe, .22 lfB) jagdlich einsetzbar ist. Fallenjagd?

Als Jagdlangwaffe geht alles durch, was Langwaffe i.S.d. WaffG und durch das Bundesjagdgesetz nicht verboten ist. Anders gesagt das Negativkirterium "verboten" darf nicht erfüllt sein. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen Positivkriterien fanden keinen Weg ins Gesetz. Das ist auch sachgerecht, denn der Jäger darf auch Waffen besitzen die nur dem Übungsschießen z.B. mit kostengünstiger Munition dienen.

Und zur Frage in #26: Die wurde mit #28 Satz 1 hinreichend beantwortet.

Und warum gibt es diese überflüssige Regelung in der AWaffV? Weil ihr liebe GK-Sportschützen euch in unheiliger Allianz mit einem Händler und einer Fachzeitschrift so selten dämlich angestellt habt. Und was habt ihr daraus gelernt? Nichts. Warum? Weil ihr - in euerer Ungeduld - gerade dabei seid die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. - Tut mir leid, das musste jetzt mal sein.

Geschrieben

 

Und warum gibt es diese überflüssige Regelung in der AWaffV? Weil ihr liebe GK-Sportschützen euch in unheiliger Allianz mit einem Händler und einer Fachzeitschrift so selten dämlich angestellt habt. Und was habt ihr daraus gelernt? Nichts. Warum? Weil ihr - in euerer Ungeduld - gerade dabei seid die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. - Tut mir leid, das musste jetzt mal sein.

 

Die letzte Provokation durch "Austesten" der Grenzen hat uns die 40mm-Regel eingebracht.

(Fast) niemand hatte dabei an den Betreff von KK-SLB gedacht, doch als der Klopps raus war, haben sich einige Leute ins Fäustchen gelacht und gesagt, "Gott, dann ist das jetzt so".

Tja, und wenn es dumm läuft, wird die angebliche Rechtsunsicherheit, die hier immer wieder beklagt wird, mit der nächsten Revision des Waffengesetzes geklärt.

Das will von uns keiner.

Bedenke Mensch, worum Du bittest!

Geschrieben

"Und warum gibt es diese überflüssige Regelung in der AWaffV? Weil ihr liebe GK-Sportschützen euch in unheiliger Allianz mit einem Händler und einer Fachzeitschrift so selten dämlich angestellt habt"

vollkommener Blödsinn!!!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

kommt nu wieder dieser "peter beitler Mythos" zur Sprache?!? der war schon damals vollkommener Blödsinn!!!

kennst du persönlich einen einzigen der damals in die entscheidungen eingebundenen / direkt betroffenen ?

ja oder nein ?

Bearbeitet von Handgunner
  • 2 Jahre später...
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

halbautomat mit hülsenlänge unter 40mm, schubschaft, zweibein, mfd...

da brauchtst gar nicht erst auf erfahrungen bei wettkämpfen warten!

mit Schubschaft, Harriszweibein und MFD hab ich letztes Jahr die LM geschossen. 50m Fertigkeit, mit einer Ruger 10/22 , also Hülsenlänge unter 40mm. Dem Anschein welcher vollautomatischen Kriegswaffe soll den die oben gezeigte Ruger entsprechen ?

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb PetMan:

welcher vollautomatischen Kriegswaffe soll den die oben gezeigte Ruger entsprechen ?

es sollte nu ja bekannt sein dass das bka hier nicht wirklich nach einer 1:1 Vorlage bewertet!

hast anscheinend Glück gehabt auf der lm...

Geschrieben

Die Merkmale hier sind:

- freistehender Pistolengriff

- Zweibein (Aufstütz-Vorrichtung)

- Schubschaft

- MFD

 

Somit sind (selbst bei kleinem Magazin) schon 4 Merkmale vorhanden. Es zählt zwar der Gesamteindruck, aber ich sehe das auch kritisch. Mit Festschaft und ohne MFD wäre ich schon optimistisch wegen FDE statt Schwarz.

Geschrieben

MFD weg ist kein Thema, mittlerweile ist der eh runter. Das Zweibein wird für die Disziplin gebraucht. Freistehende " Pistolengriffe " sieht man sehr oft an den Ruger, auch auf Meisterschaften. 

Ich habe meine Ruger schon mehrfach bei der LM geschossen. Gab bisher nie beanstandungen und da waren mehr solcher Ausführungen unterwegs.

Die Diskussion zeigt aber wieder mal wie undurchsichtig das Waffengesetz manchmal ist. Dei KK Waffen so einen Aufriss, das gleiche in .223 oder .308 ist kein Problem

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb PetMan:

Bei KK Waffen so einen Aufriss, das gleiche in .223 oder .308 ist kein Problem

Ich zitiere mich mal selbst:

vor 23 Stunden schrieb Tyr13:

Achja: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!

:keule::bud:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb HangMan69:

es sollte nu ja bekannt sein dass das bka hier nicht wirklich nach einer 1:1 Vorlage bewertet!

hast anscheinend Glück gehabt auf der lm...

Bei der GSG-15 wurde auch ein Klappschaft erlaubt.

Bei dem oben gezeigten MDT LSS denken wir uns MFD weg. Den Zweibein könnte man zur Not auch gegen die sportlichen F-Class aus England ersetzen. Schubschaft ist letztendlich auch tauschbar.

 

Eine "originale" Ruger 10/22 im Holzschaft wird auch regelmäßig auf Meisterschaften mit Bremse geschossen, weil kein Anschein.

Hier bleibt die Threadfrage ob das oben gezeigte Schaftsystem (*edit* ohne Schubschaft) jemanden an eine Kriegswaffe erinnert und somit Anschein erweckt.

Bearbeitet von salzstange
Klarstellung
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb salzstange:

Bei der GSG-15 wurde auch ein Klappschaft erlaubt.

sie hat einen positiven bka bescheid auf antrag erhalten, richtig.

wurde solch einer für die oben gezeigte variante der ruger auch beantragt und erteilt?!?

 

also ist das alles hier nur "akademisch"!

Geschrieben
Am 4.9.2015 um 08:01 schrieb fa.454:

Die letzte Provokation durch "Austesten" der Grenzen hat uns die 40mm-Regel eingebracht.

(Fast) niemand hatte dabei an den Betreff von KK-SLB gedacht, doch als der Klopps raus war, haben sich einige Leute ins Fäustchen gelacht und gesagt, "Gott, dann ist das jetzt so".

Na, da habe ich aber schon andere Versionen der Geschichte gehört.

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