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IGNORED

K98 gefunden


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich möchte Euch heute an einer kleinen Geschichte teilhaben lassen.

Freunde von mir haben vor kurzem einer alleinstehenden alten Dame (90 Jahre alt) ihr Häuschen abgekauft.

In Schleswig Holstein Nähe Hamburg.

Jetzt hat der Elektriker bei der Renovierung unter der Diele ein altes K98 gefunden.

Leider kein guter Zustand aber geschichtlich doch immer wieder interessant.

Die Polizei die sofort gerufen wurde war begeistert von dem Fund und sie bekommen das Gewehr wieder wenn es unbrauchbar gemacht wurde. Es soll ein Ehrenplatz an der Wand erhalten.

Das Foto ist leider nur vom Handy daher nicht allzu gut. Auf dem K98 war die Jahreszahl 1917 eingeprägt.

Grüsse

post-40704-0-85413400-1439391882_thumb.j

Bearbeitet von Headgear
Geschrieben

Vorgehen: Den Fund der zuständigen Waffenbehörde melden.

"Unbrauchbar" machen, also der Umbau zur Deko-Waffe ist nicht erforderlich,

Die Waffe wird dann in eine normale WBK geschrieben.

Damit kein Blockiersystem erforderlich ist und Munition gekauft werden kann: In einen Schützenverein eintreten und die nötigen Papiere machen.

Es wäre schade, wenn ein (seltener) K98 AZ zur Deko-Waffe umgebaut werden würde.

Anmerkung: An die Wand hängen darf man ihn auch als Deko-Waffe nicht, auch da ist ein Tresor erforderlich (Drohpotential einer Waffe).

Geschrieben

Eine -zumindest für mich- interessante Frage: Wem gehört das Gewehr denn eigentlich? Wenn die alte Dame noch lebt, dann doch ihr,oder? Dann wäre der Vorschlag "in Schützenverein eintreten" weltfremd.

Geschrieben

Anmerkung: An die Wand hängen darf man ihn auch als Deko-Waffe nicht, auch da ist ein Tresor erforderlich (Drohpotential einer Waffe).

Dekowaffen sind, mit Ausnahme des Führverbotes, von den Bestimmungen des WaffG ausgenommen.

Geschrieben

Es wäre schade, wenn ein (seltener) K98 AZ zur Deko-Waffe umgebaut werden würde.

Ich seh ein Gewehr 98 ohne "AZ".

Ist übrigens kein K98 sondern ein Gewehr 98, also deutlich älter (evtl. WK I).

Was auch die Jahreszahl 1917 erklären würde :s75:

Geschrieben

Eine -zumindest für mich- interessante Frage: Wem gehört das Gewehr denn eigentlich? Wenn die alte Dame noch lebt, dann doch ihr,oder?

Gute Frage.......aber ich vermute mal mit dem Hauskauf geht der Besitz an den Käufer über?????

Geschrieben (bearbeitet)

Vorgehen: Den Fund der zuständigen Waffenbehörde melden.

"Unbrauchbar" machen, also der Umbau zur Deko-Waffe ist nicht erforderlich,

Die Waffe wird dann in eine normale WBK geschrieben.

Wenn ich mich nicht irre, ist es nicht möglich, eine Fundwaffe ohne dokumentierte Historie auf diesem Weg zu legalisieren.

Bearbeitet von Vizefeldwebel
Geschrieben

Eine -zumindest für mich- interessante Frage: Wem gehört das Gewehr denn eigentlich? ...

Dem Käufer des Hauses.

Und da der nicht enteignet werden kann --> Fund melden --> ohne Änderung an der Waffe eintragen lassen.

Wurde ja öfters hier besprochen.

Und auch öfter so praktiziert.

Geschrieben

Es wäre mir sehr neu das Dekowaffen in ein Tresor müssen.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Tja, es ist immer wieder klasse wie LWB's eine Verschärfung des WaffG sich herbeiwünschen............

und ja: grün war aus

Geschrieben

Dekowaffen sind, mit Ausnahme des Führverbotes, von den Bestimmungen des WaffG ausgenommen.

Wenn mal ein Nachbar bei der Polizei angerufen hat und gemeldet hat: "Dort hängen scharfe Waffen einfach so an der Wand!" samt anschließender Hausdurchsuchung, wirst Du anders darüber denken.

Das "Bedrohungspoatential" habe ich nicht umsonst genannt.

Geschrieben

Dann sollte man besser garkeine Waffenbesitzen wenn man so ein Schiss vor den Nachbarn hat...

...oder die Waffe an die Fensterwand hängen... klappt natürlich nicht im Wintergarten.

Trotz alledem ist es nach WaffG nicht verboten und nirgends im WaffG steht was von Drohpotential...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Tja, es ist immer wieder klasse wie LWB's eine Verschärfung des WaffG sich herbeiwünschen............

und ja: grün war aus

Du machst zwei Fehler:

Erstens verwechselst Du eine Zustandsbeschreibung mit einem Wunsch.

Und zweitens vergißt du einfach mal alle Diskussionen, die hier um dieses Thema in den letzten 10 Jahren gelaufen sind.

Das wundert mich bei Dir besonders, da Du ja am besten weißt, wie schnell man eine Hausdurchsuchung bekommen kann obwohl man unschuldig ist und dann hinterher noch auf den Kosten sitzenbleibt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist schon irgendwie traurig aber je nach arschlochgrad eines Nachbarn, ist man hier durchaus allein durch die Eigenschaft als LWB schon eine potentielle Bedrohung :dry:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich bin mir nicht so sicher, dass das Gewehr dem Käufer des Hauses gehört.

Immer unterstellt, die alte Dame lebt noch und es hätten sich statt des Gewehres zehn Krügerrand gefunden. Und die alte Lady sagt, die gehörten meinem verstorbenem Mann und die habe ich bisher immer vergeblich gesucht. Gehören die jetzt auch dem Käufer?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mir nicht so sicher, dass das Gewehr dem Käufer des Hauses gehört.

Immer unterstellt, die alte Dame lebt noch und es hätten sich statt des Gewehres zehn Krügerrand gefunden. Und die alte Lady sagt, die gehörten meinem verstorbenem Mann und die habe ich bisher immer vergeblich gesucht. Gehören die jetzt auch dem Käufer?

Nein.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/oberlandesgericht-duesseldorf-hausbesitzer-muss-geldschatz-zurueckgeben-12294112.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_%28Deutschland%29

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben

Mein VP hat sich da zusammenhanglos was zusammengegoogelt.

Aus der Praxis: Ein Schützenkamerad aus dem Verein spricht mich an und berichtet, sein Nachbar habe beim Renovieren des Stalls des neugekauften Hauses einen K98 gefunden, allerdings ohne Schloß.

Was er damit machen solle.

Deshalb habe ich ihm zu dem von mir bereits beschriebenen Vorgehen geraten.

Ergebnis: Waffe problemlos eingetragen obwohl der Hauskäufer bis dato keine WBK hatte.

Schloß kann man nachkaufen.

Ein anderer Schützenkamerad ist Dachdecker, die finden bei jedem zweiten Bauernhaus beim Neudecken etwas: Mal eine 08, dann ein G98, dann eine C96 usw.

Auch in Fällen, in denen die Neueindeckung wegen Hauskauf geschieht, werden die Waffen (in einem Fall sogar drei auf einmal) ohne Probleme von der Behörde auf den neuen Hausbesitzer geschrieben.

PS.: Wer viel fragt (in diesem Fall den "alten" Hausbesitzer), geht viel irr ... :rolleyes:

Geschrieben

Deshalb habe ich ihm zu dem von mir bereits beschriebenen Vorgehen geraten.

Ergebnis: Waffe problemlos eingetragen obwohl der Hauskäufer bis dato keine WBK hatte.

Schloß kann man nachkaufen.

Ein anderer Schützenkamerad ist Dachdecker, die finden bei jedem zweiten Bauernhaus beim Neudecken etwas: Mal eine 08, dann ein G98, dann eine C96 usw.

Auch in Fällen, in denen die Neueindeckung wegen Hauskauf geschieht, werden die Waffen (in einem Fall sogar drei auf einmal) ohne Probleme von der Behörde auf den neuen Hausbesitzer geschrieben.

Respekt, so viele neue Sportschützen!

Geschrieben

Was hat das mit "Sportschützen" zu tun?

Habe ich eine Zahl genannt?

Wie ich bereits sagte, bekommt jemand, der nicht Sportschütze ist, keinen Mun-Erwerb eingetragen und ein Blockiersystem aufgedrückt.

Es gibt aber durchaus welche, die sich entschließen, Sportschütze zu werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Was hat das mit "Sportschützen" zu tun?

Habe ich eine Zahl genannt?

Wie ich bereits sagte, bekommt jemand, der nicht Sportschütze ist, keinen Mun-Erwerb eingetragen und ein Blockiersystem aufgedrückt.

Es gibt aber durchaus welche, die sich entschließen, Sportschütze zu werden.

Dein posting # 2 mal gelesen?

Wie schnell ist es denn bei dir möglich Sportschütze zu werden, oder zählt schon die Absicht um - wie du meinst- eine Blockierung zu umgehen?

Bearbeitet von chapmen

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