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IGNORED

Einhandmesser: Umbau nicht anerkannt?


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Geschrieben

Moin,

gerade wurde in einer Diskussion in einem anderen Forum eine angebliche Aussage „der Polizei“

zitiert.

Danach bleibt ein Einhandmesser auch ein Einhandmesser wenn z.B. der Daumenpin entfernt wurde und sich das Messer auch sonst nicht mit einer Hand öffnen lässt. „Da es als Einhandmesser hergestellt wurde.“ Und dann hat man in jeder Diskussion verloren, wenn jemand „die Polizei“ zitiert. Auch wenn es Unsinn ist.

Würde man die Klinge eines Klappmessers dauerhaft in geöffneter Form blockieren (Schrauben, Bolzen, schweißen, löten etc.), dann wäre es ein feststehendes Messer. Niemand würde widersprechen. Also gäbe es eine Möglichkeit des Umbaus, der legitim wäre (feststehend) und eine die es nicht wäre (Zweihandmesser). Unlogisch. (Ich weiß, kein Argument bei unserem Waffenrecht).

Aber wenn ein Einhandmesser ein Einhandmesser ist, weil es eben als solches gebaut worden ist, dann müsste ja ein Zweihandmesser immer ein Zweihandmesser bleiben, auch wenn ich da ein Loch in die Klinge bohre und dort dann einen Daumenpin hinein schraube und es dann mit einer Hand öffnen und feststellen kann. Ebenfalls total unlogisch.

Aber das Argument, dass ein Einhandmesser immer ein Einhandmesser bleibt, egal was man dort abbaut oder weg feilt, das ist mir schon öfters untergekommen. Ist an diesem Gerücht irgendetwas haltbares dran? Gab es da vielleicht schon herrlich unlogische Urteile zu? Wenn da jemand was weiß, bitte her damit. Ich fange dann sofort an meine Zweihandmesser zu unproblematischen Einhandmessern umzubauen.

Geschrieben
Danach bleibt ein Einhandmesser auch ein Einhandmesser wenn z.B. der Daumenpin entfernt wurde und sich das Messer auch sonst nicht mit einer Hand öffnen lässt. „Da es als Einhandmesser hergestellt wurde.“ Und dann hat man in jeder Diskussion verloren, wenn jemand „die Polizei“ zitiert. Auch wenn es Unsinn ist.

Das ist doch noch harmlos.

http://forum.waffen-online.de/topic/441246-achtung-warnung-fuer-skandinavien-reisende-die-nach-dk-reise-oder-durch-reisen/#entry2199760

CM

Geschrieben

Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und hier gilt ein Ermessensspielraum!

Ziel war es den Jugendlichen diese "Spielzeuge" abnehmen zu können und nicht den Jäger, Handwerker u.s.w. zu ärgern.

Dass das irgendwann ausufert war abzusehen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich trage seit Jahren ein ehemaliges Einhandmesser in der Hosentasche mit mir rum...Pin zum einhändigen öffnen rausgeschraubt ... ist so rechtlich Ok laut Aussage von einem halben Dutzend Polizeibeamten (gute Vereinskameraden von mir) :-).

Wir kamen mal vor einiger Zeit beim schießen auf das Thema.

Gruß Markus

Geschrieben

@ cartridgemaster

Dass die Dänen und z.B. die Briten da schon seit Jahren extreme Regelungen haben ist mir bekannt. In Dänemark war es schon vorher beispielsweise nicht erlaubt ein Taschenmesser mit mehr als 7 cm Klingenlänge bei sich zu tragen (entspricht den klassischen schweizer Messern).

In Deutschland ist mir da nur ein BKA Feststellungsbscheid von 2012 bekannt, in dem ein Pohl Force Zweihandmesser als Einhandmesser definiert wird, da es sich "ungeübt" mit einer Hand öffnen und feststellen lässt (Klinge kann herausgeschleudert werden). Die Messer aus deinem Youtubevideo lassen sich jedoch nur mit Übung einhändig öffnen und feststellen. Jeder der so ein klassisches Taschenmesser in den Hand bekommt und es mit einer Hand öffnen soll, tut sich da richtig schwer. Daher sind wir bis jetzt da den Umständen entsprechend gut bei weggekommen. Auch ich bekomme jedes Zweihandmesser mit einer Hand auf, aber eben mit viel Übung. Auch ist die Formulierung an sich sehr unangemessen gewählt. Nach einer Stunde bekommt jeder so ein Messer mit einer Hand auf, auch ungeübt. Selbst dieser Unsinn ließe sich aus dem Gesetz herleiten, wenn vielleicht jahrelanger Drogenkonsum das Hirn zerstört hat. Denn in Deutschland haben wir das ja den sexuell gestörten Grünen zu verdanken, die mit einer Gesetzesinitiative diesen Bullshit durchgebracht haben. Sie nannten diese Messer "Einhandkampf-Klappmesser", obwohl bis dato niemals ein kampfmäßige Verwendung solcher Messer auch nur irgendwo angedacht war.

Jedoch das Argument, ein Umbau wäre nicht legitim, lese ich nicht aus dem Gesetz. Da lese ich nur den Aspekt der Funktionalität heraus, der gegeben sein muss. Also woher kommt dieser Unsinn, den ich schon mehrfach unabhängig voneinander aus Kreisen der Polizei gehört habe?

Können die Polizeibeamten hier im Forum was dazu sagen? Die Offiziellen wie die U-Boote?

Wird da fälschlicher Weise die Waffenlogik angewandt? Eine Waffe muss ja als Waffe konstruiert sein. Daher ist ein Schlackstock eine Waffe, ein Baseballschläger aber nicht. Kann diese "Logik" daher kommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und hier gilt ein Ermessensspielraum!

Ja, nee, is' klar.

Deswegen gab es ja auch Dutzende von OWi-Verfahren wg. des Mitführens von sog. Rettungsmessern in privaten Kraftfahrzeugen, in mindestens zwei bekannten Fällen sogar gegen Feuerwehrleute (außerhalb des Dienstes).

Das ist einfach nur krank und ein beredtes Beispiel für die "Flexibilität" der Vollzugsbeamten.

Nachtrag:

Erinnert sei hier auch noch einmal an die gezielten(!) Aktionen der BPol gegen Bundeswehrangehörige, auch solche in Uniform(!), welche bei der Wochenendheimfahrt ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser dabei hatten.

CM

edit: Nachtrag

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Ja, nee, is' klar.

Deswegen gab es ja auch Dutzende von OWi-Verfahren wg. des Mitführens von sog. Rettungsmessern in privaten Kraftfahrzeugen, in mindestens zwei bekannten Fällen sogar gegen Feuerwehrleute (außerhalb des Dienstes).

Das ist einfach nur krank und ein beredtes Beispiel für die "Flexibilität" der Vollzugsbeamten.

Nachtrag:

Erinnert sei hier auch noch einmal an die gezielten(!) Aktionen der BPol gegen Bundeswehrangehörige, auch solche in Uniform(!), welche bei der Wochenendheimfahrt ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser dabei hatten.

CM

edit: Nachtrag

Bringt doch alles Punkte: Verstoß festgestellt und gleichzeitig Täter ermittelt. Gegen die Verwarnung oder ein Bußgeld gehen wegen des Aufwands dafür auch nur wenige vor. Insgesamt viel besser als sich mit echter Kriminalität zu befassen. Vielleicht müsste man mal den Begriff "Anscheinsstrafverfolgungsbehörden" kreieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Jedoch das Argument, ein Umbau wäre nicht legitim, lese ich nicht aus dem Gesetz. Da lese ich nur den Aspekt der Funktionalität heraus, der gegeben sein muss.

Eben. Das Messer muss "einhändig" öffen- und feststellbar sein. Ist es das, oder ist es das nicht?

Übrigens:

Der Quatsch mit dem Mitführen des dienstlich gelieferten Bw-Einhandmessers wurde durch Erlass des Bundesverteidigungsministeriums richtig gestellt; das Messer ist Bestandteil des Feldanzuges und darf als solches mit diesem auf dem Weg zum und vom Dienst geführt werden. Traurig ist nur, dass es erst eines solchen expliziten Erlasses bedurfte. Und dass Polizeivollzugsdienste - offensichtlich - so entsetzlich unausgelastet sind, dass sie mit solchen Dingen die Dienstzeit (bzw. ihre Statistik) füllen "müssen".

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ich würde mir lieber Gedanken über den Zweck des Mitführens machen. Und wer unbedingt einen Persilschein braucht um ihn übers Klo zu hängen:

FB beantragen. Oder Selbstanzeige und dann ausdiskutieren. Viel Spaß jedenfalls bei den letztgenannten Vorschlägen.

Geschrieben

ich trage seit Jahren ein ehemaliges Einhandmesser in der Hosentasche mit mir rum...Pin zum einhändigen öffnen rausgeschraubt ... ist so rechtlich Ok laut Aussage von einem halben Dutzend Polizeibeamten (gute Vereinskameraden von mir) :-).

Wir kamen mal vor einiger Zeit beim schießen auf das Thema.

Würden sich Polizisten mit der Auslegung von Gesetzestexten auskennen wären sie Anwälte oder Richter... Meine Erfahrung :wink:

Geschrieben

Würden sich Polizisten mit der Auslegung von Gesetzestexten auskennen wären sie Anwälte oder Richter... Meine Erfahrung :wink:

Die PolizeiX im gehobenen Dienst erzählen einem ja auch gerne mal, sie hätten Jura studiert. :rotfl2:

Geschrieben

Die PolizeiX im gehobenen Dienst erzählen einem ja auch gerne mal, sie hätten Jura studiert. :rotfl2:

Musst mal fragen ob es nicht für einen Abschluss gereicht hat? Gibt ein schönes Farbenspiel im Gesicht des Gefragten.

BBF

Geschrieben

Die PolizeiX im gehobenen Dienst erzählen einem ja auch gerne mal, sie hätten Jura studiert. :rotfl2:

Sie haben eine gewisse juristische Ausbildung im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes genossen, ja.

Ein zweites juristisches Staatsexamen, wie ein "echter"/Volljurist, haben sie nicht, und dieser war bzw. ist auch nicht Gegenstand des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. (Anm.: der (Voll-)Jurist ist, wenn er als solcher in den Bundes-/Landes-/Kommunaldienst kommt, übrigens auch im höheren Dienst eingestuft).

Sofern also mit der Formulierung "Jura studiert" der Eindruck erweckt werden soll, man habe ein Niveau ähnlich einem Volljuristen, so ist das anmaßend.

Ein ausgebildeter Polizeibeamter g.D. kann dafür wieder andere Dinge, an denen ein (im Kämmerlein Fälle beurteilender) Jurist absehbar scheitern würde.

Geschrieben (bearbeitet)

Traurig ist nur, dass es erst eines solchen expliziten Erlasses bedurfte. Und dass Polizeivollzugsdienste...

Das die Landespolizei sich überhaupt für Militärangehörige zuständig fühlen darf, das ist noch viel größerer Unfug und noch trauriger. Zuständig dafür haben wenn schon die Feldjäger (was eine scheiß Bezeichnung aus Preußens Zeiten immer noch) für alle Straftaten von und gegen Militärangehörige zu sein. Aber da wir keine Militärstrafbehörden/-Justiz haben, voila, ein Berg kreiste und gebar eine Maus.^^

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Würden sich Polizisten mit der Auslegung von Gesetzestexten auskennen wären sie Anwälte oder Richter...

Und dennoch verlangt man von ihnen, diese bei der Ausübung ihrer Arbeit nahezu vollständig zu beherrschen, das geht dann nicht zusammen.

Geschrieben

Und dennoch verlangt man von ihnen, diese bei der Ausübung ihrer Arbeit nahezu vollständig zu beherrschen, das geht dann nicht zusammen.

Und genau da liegt das Problem. Ich kenne einige Polizisten auf "Hilfsarbeiter-Niveau" die in den 70er Jahren im Zuge des Deutschen Herbstes zusätzlich eingestellt wurden und bis heute wie die Bewaffnete-Unwissende-Überheblichkeit in Person durch die Straßen stolzieren... :help:

Geschrieben (bearbeitet)

In allen Angelegenheiten die auch nach dem StGB strafbar sind und über 21 Tage Arrest hinausgehen ist die LaPo und Justiz und Justizvollzug zuständig, wobei es dann i.d.R, keine Soldaten mehr sind.

Mord, Totschlag, Vergewaltigung sind in einer Kaserne nicht mehr Neu.

Es gibt bei uns keine Militärjustiz und das ist gut so.

Die Polizei des Bundes (hat noch den mittleren Dienst) und der Länder im Polizeivollzug und Justizvollzug nehmen die hoheitsrechtlichen Aufgaben war. Es reicht schon wenn das Ordnungsamt Aufgaben des Polizeivollzugs und private Firmen den Justizvollzug übernehmen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Aber da wir keine Militärstrafbehörden/-Justiz haben,

Sicher? Ein Freund von mir hat vor etlichen Jahren dort mal einen Soldaten verteidigt (war wohl eher eine lächerliche Kindergartensache) und afaik kann da ein Jurist auch Wehr üben, inkl. passendem Dienstgrad.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber da wir keine Militärstrafbehörden/-Justiz haben, ...

Sensationell!!!

Jetzt frage ich mich aber, welche Aufgaben haben die Wehrdisziplinaranwaltschaften (entsprechen den Staatsanwaltschaften der zivilen Strafverfolgungsbehörden), die Truppendienstgerichte und der Wehrdienstsenat in Leipzig, welcher immerhin den Status eine Bundesgerichtes hat und dem Bundesverwaltungsgericht zugehörig ist?

Na, Mamma, schon wieder die Schularbeiten nicht gemacht?

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)

Sicher?....

Sicher. Alles über 21 Tage Diziplinarstrafe geht das an die zuständigen örtlichen zivilen Behörden raus. So was wie zB einen Army CID, gefolgt vom Army JAG und US ACC haben wir bei uns einfach nicht.

... die Wehrdisziplinaranwaltschaften...

DAS ist das Zauberwort hierbei... Disziplinar und nur dieses, keine STRAFjustiz, ist nicht so komplex... Hausaufgaben sind fertig, schon lange, danke der Nachfrage.^^

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

n Deutschland ist mir da nur ein BKA Feststellungsbscheid von 2012 bekannt, in dem ein Pohl Force Zweihandmesser als Einhandmesser definiert wird, da es sich "ungeübt" mit einer Hand öffnen und feststellen lässt (Klinge kann herausgeschleudert werden).

Und dieser Bescheid ist meiner Meinung nach schon ziemlich abenteuerlich, denn das ganze steht und fällt damit, wie fest die Muttern angezogen werden.

Hätte Pohl das mit festgerammelten Muttern ausgeliefert, was angeblich nicht der Fall war, wäre es wohl nicht zu diesem Bescheid gekommen.

Das Zitat von Herrn Winkelsdorf wird immer wieder treffend unter Beweis gestellt.

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