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Schützenkönig stirbt beim "Anböllern"


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Geschrieben (bearbeitet)

Die Historischen Schützen Obermarsberg (die geböllert haben; eine der Abteilungen der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Obermarsberg 1448 e.V.)

http://schuetzenbruderschaft-obermarsberg.de/Historische%20Schuetzen.aspx

sind jetzt natürlich bestürzt. Ein Todesermittlungsverfahren der StA läuft, die Kanoniere müssten als (potentiell) Beschuldigte vernommen worden sein. Mit Spekulationen über denkbare Ursachen halte ich mich zurück, die kann jeder für sich privat anstellen. Zu den Kanonen nur soviel:

"Die beiden Kanonen, die auf dem Gelände der Marsberger Schützenhalle explodiert waren, seien zwischen 1998 und 2002 gegossen worden. Zuletzt wurden sie 2013 im Rahmen der turnusgemäßen Fünf-Jahres-Überprüfung vom Beschussamt in Köln abgenommen. Bei den Tests würden die historischen Kanonen mit einer deutlich höheren Menge Schwarzpulver als zugelassen beschossen."

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

[...] Bei den Tests würden die historischen Kanonen mit einer deutlich höheren Menge Schwarzpulver als zugelassen beschossen."

Carcano

Man kann ein Abweichen von der Beschussverordnung zwar nicht ausschließen aber regelkonform wäre dieses Vorgehen nicht.
Geschrieben

Man kann ein Abweichen von der Beschussverordnung zwar nicht ausschließen aber regelkonform wäre dieses Vorgehen nicht.

Wo läge denn da das Abweichen? Die höchste zulässige Gebrauchsladung ist in § 2 Abs. 1 S, 2 Nr. 4 BeschVO erwähnt, und die Beschussladung überschreitet diese gemäß Anlage I Nr. 2 im Hinblick auf das Vorlagengewicht (das 5fache bis 50fache Vorlagengewicht, siehe Ziffer 2.2.5).

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

Nun es ist von einer "deutlich höheren Menge Schwarzpulver" die Rede. Nach den mir vorliegenden Tabellen Ziffern 2.2.5 und 2.2.6 der Anlage röm 1 zur BeschussV ist die Masse der Gebrauchsladung und der Beschussladung gleich. Die Vorlage besteht aus Bleischort und hat eine deutlich höhere Masse als die Vorlage beim Gebrauch. Anders als die Verdämmung beim Gebrauch, verursacht Bleischrot aber keine Nennenswerte Reibung zwischen Verdämmung und Rohrwandung. Als Treibladung wird wohl Jagdschwarzpulver und nicht Böllerpulver verwendet aber eben keine größere Masse.

Die von Dir angebene Stelle "§ 2 Abs. 1 S, 2 Nr. 4 BeschVO" lautet: "Die Prüfung der Maßhaltigkeit (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 3) beschränkt sich auf die Ermittlung des Lauf- oder Rohrinnendurchmessers und auf die Prüfung, ob der Zündkanal den in Nummer 1 vorgeschriebenen höchstzulässigen Durchmesser nicht überschreitet."

Kein Wort von der Ladung.

Meine BeschussV (ich unterstelle "BeschVO" ist ein kleiner Schreibfehler und keine neue Rechtsverordnung) hat den Stand 13. Juli 2006. Nach meiner Information ist das der aktuelle Stand.

§ 2 Abs. 2 Satz 3 läßt allerdings ein Abweichen von den Ladungen nach den Tabellen der Anlage röm 1 2 "auf Antrag" zu. Dann wäre die höhere Ladung verordnungskonform. Mein Fehler das übersehen zu haben.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben

Anders als die Verdämmung beim Gebrauch, verursacht Bleischrot aber keine Nennenswerte Reibung zwischen Verdämmung und Rohrwandung.

Was soll die auch bringen?

Ich kenne die "Geschoß"-Geschwindigkeiten und Rohrdurchgangszeiten beim Böllern nicht, aber die auftretenden Beschleunigungskräfte dürften um mehrere Größenordnungen über dem Reibungswiderstand liegen. Den kann man also völlig vernachlässigen.

Geschrieben (bearbeitet)

Was mich an der Sache sehr stutzen lässt, ist die Tatsache, dass zwei von drei Böllerkanonen gleichzeitig den Geist aufgaben und Teile sich selbständig machen.

Gruß Habakuk

Wenn ein Fehler (wenn es denn einer war) gemacht wurde, ist ja durchaus nicht auszuschließen, dass dieser Fehler zweimal oder dreimal gemacht wurde... Pulvermenge, Pulverart, Verdämmung... Vielleicht gibt es da irgendwann Fakten dazu... Möglicherweise wurden alle vom gleichen Kanonier geladen?

Bearbeitet von Speedshooter
Geschrieben (bearbeitet)

Wir merken uns:

EIN toter Schützenkönig kann ein ganzes Schützenfest verderben.

Mein aufrichtiges Beileid den Angehörigen. :sad:

1. Das stimmt.

2. Ich kenne weder den Toten, noch seine Angehörigen, noch den Verein. Deshalb gibt's auch 0,00 % "Beileid" von mir im Netz - was soll der verlogene Quatsch?!

Beileid spricht man persönlich aus.

Jeden Tag sterben hunderte Leute irgendwo an irgendwas, da speche ich auch kein Beileid aus. Übrigens ist gerade vor 2 Stunden in Chongqing in Zentralchina ein "unschuldiges" Schulkind von einem betrunkenen Busfahrer "tragisch" plattgefahren worden. Los, Beileidsbekundung ins Netz setzen !

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Ich finde es gut, dass es ein Gemeinschaftsgefühl unter Schützen gibt und der Verstorbene als Schützenkamerad angesehen wird, dessen Tod daher eben doch eine besondere Bedeutung für uns hat. Eine öffentliche Ehrenbezeugung ist somit angebracht, darunter fällt dann auch eine Beileidsbekundung an die Angehörigen.

Die Gesellschaft ist schon abgestumpft genug, daher finde ich es richtig, wenn Schützen einen höheren moralischen Standard leben und der um sich greifenden Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen etwas entgegen setzen. Eine formelle Geste ist dabei besser als gar keine Anteilnahme und einfach Teil einer zivilisierten Kultur. Das ist Ausdruck des zugrundeliegenden Wertesystems.

Andere Gesellschaftsgruppen leben noch ein viel größeres Maß an 'Verbundenheit aus Prinzip'. Bei vielen Feuerwehren wird eine Schweigeminute abgehalten, wenn irgendwo in Deutschland ein Feuerwehrmann im Einsatz stirbt, bei der Polizei z.T. ebenso. Den höchsten Standard dürften in dem Bereich die USA haben.

Wäre der Korpsgeist unter den deutschen Schützen höher, wären sie auch sicher weniger einfach durch die Politik zu spalten und gegeneinander auszuspielen, wie man es in der Vergangenheit immer wieder gesehen hat, z.B. Klein- vs. Großkaliber, Brauchtumsschützen vs. Black-Guns etc.

Geschrieben

Eine Beileidsbekundung ist für mich etwas Persönliches und Privates. Eine derartige Bekundung in der Anonymität des Internets ist für mich nichts. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Familie davon nie etwas erfährt. Ich habe so was in der Vergangenheit auch schon getan und mich einfach den anderen angeschlossen, es waren für mich ja fremde Menschen und ich wollte einfach meine Betroffenheit ausdrücken,...der Tod in Freundeskreis und Familie hat mich dazu gebracht mal darüber nachzudenken...

Nichts desto trotz bedauere ich natürlich den Tod des Schützenkameraden und hoffe, dass die Umstände geklärt werden können. Dies macht den Toten nicht wieder lebendig, aber vielleicht hilft es zukünftig solche Unfälle (ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster mit dieser Aussage) zu verhindern.

Geschrieben

Andere Gesellschaftsgruppen leben noch ein viel größeres Maß an 'Verbundenheit aus Prinzip'. Bei vielen Feuerwehren wird eine Schweigeminute abgehalten, wenn irgendwo in Deutschland ein Feuerwehrmann im Einsatz stirbt, bei der Polizei z.T. ebenso. Den höchsten Standard dürften in dem Bereich die USA haben.

...

Das könnte erklären, warum ich an einem Aachener Polizeiwagen ein Trauerband an der Antenne sah

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