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IGNORED

Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen


gunnewcomer

Empfohlene Beiträge

@Alzi

...

wäre mir neu, dass ich ein Bedürfnis brauche für eine Schreckschusswaffe...

...

habe ich das behauptet? nein!

jetzt rate doch mal warum das Bedürfnis ausdrücklich in Anführungszeichen: "Bedürfnis"

geschrieben war..... eben drum, weils für den kleinen WS keins braucht, Du aber einen bestimmten Zweck damit verfolgst, das kommt einem Bedürfnis ziemlich nahe.....

und (nur um das klarzustellen) ja, auch für den Erwerb und Besitz einer Schreckschußwaffe brauchts kein Bedürfnis.

aber in einem (wenn auch leeren) Park mit einer Schreckschußwaffe rumzufuchteln ist eben NICHT Zweck eines kleinen WS... und von diesem "Bedürfnis" auch nicht gedeckt!

HÄTTE man auch so verstehen können......muss ja aber niemand....

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Die erste Frage stellt sich nicht da er einen KWS hat. Ich setze mal voraus das er weiß dass man damit keine Schießerlaubnis hat.

Steht da was von Schreckschußwaffen?

Ja gut, Anscheinswaffen, aber auch das hilft ihm ja nicht weiter.

eben. Anscheinswaffen sind, für Filmaufnahmen, vom Führverbot ausgenommen (§42a/1)......Schreckschußwaffen nicht!

Salut und Film/Theater ...... da ist nur Erwerb und Besitz erlaubnisfrei... Führen nicht!

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aber in einem (wenn auch leeren) Park mit einer Schreckschußwaffe rumzufuchteln ist eben NICHT Zweck eines kleinen WS... und von diesem "Bedürfnis" auch nicht gedeckt!

Steht wo?

Dazu habe ich ihn doch!

Solange ich niemanden bedrohe?

Im KWS gibt es nur die Einschränkung für öff. Veranstaltungen.

HÄTTE man auch so verstehen können......muss ja aber niemand....

Naja, die Erfahrungen müssen nicht immer den Erwartungen entsprechen.

Trotz Drehgenehmigung: Polizei hält Filmszene für echt - und erschießt 2 Schauspieler

http://m.shortnews.de/Detail/692055

Fällt mir wieder der Spielfilm mit Heinz Erhard und die Szene mit der Fahrschule ein!

Dumm laufen kanns immer;-)

Bearbeitet von uwewittenburg
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eben. Anscheinswaffen sind, für Filmaufnahmen, vom Führverbot ausgenommen (§42a/1)......Schreckschußwaffen nicht![...]

Petze!

Lass ihn doch selber drauf kommen, dann lernt er was und es bleibt im Gedächtnis. Wenn man ihnen die Antwort am Silbertablett serviert, gehts meist rechts rein und links raus. In vielen Fällen glauben sie aber auch nicht, was dann kommt sieht man im Schwimmbad-Thread.

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Dieser Fred scheint gerade sein WO-Potential zu entwickeln.

Hat jemand noch gesalzene Otternasen?

Revanchiere mich mit einem halben Liter Ozelotmilch...

Hmm, würdest Du auch gegen Bärentatze tauschen? Frisch vom Lagerfeuer natürlich.

Liegt bestimmt am Wetter...

Bearbeitet von max1501
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Ich finde die Frage eigentlich nicht dumm...

...ich habe mal Aufnahmen mit/von einem FG 42 machen müssen.
Zwar auf Privatgelände - aber doch von mehreren Seiten einsehbar.

Ich habe also etwa 30 Minuten vor den Aufnahmen die zuständige Wache angerufen, den/die Wachhabende verlangt, mich kurz vorgestellt und mein Vorhaben erklärt und die Rechtslage erläutert und darum gebeten, das sie (war eine Frau Kommissar) mich kurz informiert, bevor sie ein SEK losschickt, weil ein besorgter Anwohner sich meldet, weil da jemand mit einem "MG" hantiert...

Dann haben wir beide kurz gelacht, sie hat noch gefragt, wielange die Aufnahmen etwa dauern werden und hat sich für die Information bedankt und eine entsprechende Info in der Dienststelle herausgegeben.

Ich konnte meine Fotos machen, keine Probleme gehabt, nichtmals ein Streifenwagen kam gucken...

Man muss nur mit den richtigen Leuten reden - dann geht vieles einfacher.

Gruß

jaeger7-de

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Ich finde die Frage eigentlich nicht dumm...[...]

Die Eingangsfrage ist auch nicht dumm nur erweckt der Fragesteller den Eindruck er wisse eigentlich schon alles und fast alles besser.

Dabei sind aber seine Ansichten zu Softair und zur Drehgenehmigung falsch und Ärger nicht weit.

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Und - Begründung für dieses Drehverbot?

Von 5 involvierten Behörden (Tiefbauamt, Hafenamt, Polizei, Ordungsamt, Waffenbehörde) fühlte sich irgendwie keiner zuständig der uns eine ausdrückliche und rechtsverbindliche Genehmigung erteilen wollte.

Der Dreh wurde daraufhin zur "Gefahrenabwehr" von der Polizei untersagt.

Klar, wir hätten dagegen Klagen können, hätte sich hier aber nicht gelohnt. Wir haben an einem anderen Tag die Szene in einer anderen Stadt dann trotzdem gedreht (ohne weitere Probleme).

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@ JDHarris

das sind doch mal Infos in deinen zwei Post, welche ich hier erwartet habe! Danke dafür.

ich nicht dieses ewige Bla und heulen von manchen...

Habe mittlerweile auch Antwort vom Zuständigen bei uns von der Polizei. Die sind auch ganze entpannt. Ich soll vorher nur kurz bescheid geben, damit besorgte Anwohner am Telefon dann beruhigt werden können :)

Bearbeitet von gunnewcomer
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