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IGNORED

Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen


gunnewcomer

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Ich WBK und kleiner Waffenscheinbesitzer (Student, nehme an einem Filmprojekt teil)

Erst wollten wir unser Filmprojekt mit Softairwaffen durchführen- Wobei diese ja wegen Anscheinswaffen paragraphen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Dies würde die Drehorte sehr eingrenzen.

Bei Schreckschusswaffen verhält es sich ja so:

https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/antrag%20kleiner-waffenschein.pdf
Für das Führen dieser Waffen (Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums) in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.

Dies bedeutet, dass wir in einem öffentlichem Ort unsere Szenen drehen könnten.?!

Oder bin ich auf dem Holzweg?

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Wenn ihr an einem öffentlichen Ort eine Scene mit "Waffen " drehen wollt geht vorher zur zuständigen Polizeistation und klärt das ab. Wenn die erst mit Blaulicht zu euer Scene gefahren kommen nutzen dir erst mal alle Genehmigungen nix.

Sollte aber gehen, für Filmaufnahmen gibts auch Sonderregelungen soweit ich das weiß.

Bearbeitet von PetMan
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Naja, dafür sind mal mindestens zwei Behörden zuständig, die untere (örtliche) Straßenverkehrsbehörde für die Drehgenehmigung auf öffentlichem Straßenland und die örtliche Waffenbehörde. Wo diese Behörden angesiedelt sind hängt vom Drehort ab (Bundesland, Kommune etc.).

Wenn mit Öffentlichkeit auch oder nur öffentliche Parkanlagen oder Wälder gemeint sind, dann sind auch Grünflächenämter, Forstbehörde, Naturschutzbehörde, bei privatem aber öffentlich zugänglichen Gelände der Eigentümer, mit im Spiel. Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen.

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hmmmmmmmm, also unsere Stadt besagt (steht auf der Homepage)

Eine Erlaubnis wird auch für die Nutzung von Grünflächen, städtischen Liegenschaften und öffentlichen Gebäuden benötigt.

Dreharbeiten/Filmaufnahmen sind genehmigungsfrei, wenn

  • lediglich mit einer Handkamera oder Kamera auf Stativ gefilmt wird,
  • keinerlei Behinderungen oder Störungen verursacht werden.

also ich stelle mir gerade vor wie ich auf einer menschenleeren Grünfläche stehe. Und wir da Filmen. Das passt schon mal.
Also muss ich hierfür keine weiteren Stellen Obrigkeiten Anfragen.



Da ich auch einen kleinen Waffenschein habe, darf ich auch auf dieser Wiese meine Schreckschuss Waffe dabei haben.
Ohne weitere Berechtigungen.

Spannend wirds nun ob Führen bedeutet diese auch zu ziehen und in dem Moment auch offen zu tragen

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...Da ich auch einen kleinen Waffenschein habe, darf ich auch auf dieser Wiese meine Schreckschuss Waffe dabei haben.

Ohne weitere Berechtigungen.

Spannend wirds nun ob Führen bedeutet diese auch zu ziehen und in dem Moment auch offen zu tragen

zu welchem Zweck wurde Dir der kleine Waffenschein erteilt? welches "Bedürfnis" liegt diesem zugrunde?

wozu berechtigt Dich der kleine Waffenschein?

Du schreibst Du hättest eine WBK?......bist also sachkundig..... dann beantworte Dir doch Deine Frage mal selbst!

Bearbeitet von alzi
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Wenn das in Unsere so geregelt ist, dann bist du zumindest von einer Sorge befreit, prima!

Solange du nicht schießt führst du. Soweit anscheinend alles in Ordnung. Blöd nur dass im Zusammenhang mit Theater oder Filmaufnahmen nur von Salutwaffen die Rede ist. Tatsächlich werden aber auch spezielle Filmwaffen gebaut, die in keine Kategorie des WaffG fallen, etwa solche die per Gaskartusche betrieben Hülsen auswerfen und mit Propan Mündungsfeuer simulieren.

Ich würde unbedingt bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde anfragen.

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Hier ist eine recht gute Zusammenfassung, die alle Aspekte des Filmens in der Öffentlichkeit abhandelt.

http://www.achsensprung.net/index.php?page=article&action=show&id=87

Ich kenne auch ein paar Leute aus der Filmemacher-Szene, die den kleinen Waffenschein beantragt haben. Allerdings wollen die sich meist nur für den Transport der Waffen zusätzlich absichern, wenn sonst niemand für Waffen und Genehmigungen vernatwortlich ist (z.b. normalerweise ist das die Aufgabe einer Aufnahmeleitung oder Waffenmeister). Ob das funktioniert, weiss ich nicht. Meistens gibts ja eh nur Ärger, wenn sich jemand beschwert oder die Polizei ruft.

...und dann finde ich diese Aussage aus oben verlinkten Artikel hier sehr passend.

Wichtig ist besonders der letzte Satz: Die Genehmigung ist zum Schutz des Filmteams.

Bei Szenen, die Mitbürger dazu bewegen könnten, die Polizei zu rufen, ist es – egal ob in öffentlichem oder privatem Raum – immer eine gute Idee, die Ordnungshüter vorher selber zu informieren. Egal ob von der Drehgenehmigung vorgeschrieben oder nicht.

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...Student ... Filmprojekt...

In der Kombination - um was wird es denn gehen? Waffen = hundepfui? Grün = gut? Neger und Nachthemdträger mit Eierwärmer auf der Birne = gut? Frau gut - Mann schlecht? Erfolgreicher Unternehmer = Kifi? Oder doch nur ein Softporno dänischer Western light?

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@Alzi

Ja bin Sachkundig danke:)

daher:

Kleiner Waffenschein

Nach § 10 Abs. 4 WaffG wird das Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein). Begriffsbestimmungen: 1. Führen: Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 der WaffG führt jemand eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. 2. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3 Nr. 2. und 2.1: 2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) – Kleiner Waffenschein

wäre mir neu, dass ich ein Bedürfnis brauche für eine Schreckschusswaffe...

Nein geschossen werden soll nicht..

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Stelle mir gerade bildlich vor wie ein "Gutmenschbürger" zwar die Leute mit den Waffen rumrennen sieht, aber nicht die Kameras und der dann 110 wählt und die dann keine Kenntnis von den Aufnahmen haben.

Das anschließende Szenario brauch ich dann wohl nicht beschreiben, denn niemand hat den KWS an der Stirn kleben.

Das WaffG zwingt Dich auch nicht die Waffe verdeckt zu tragen/führen, aber rate ich so niemandem!

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Naja, sobald sich jemand über dich ärgert - oder sich sogar bedroht fühlt - und die Polizei ruft, kannste die ganzen §§ wieder an die Wand klatschen. Den Ärger hast du dann trotzdem erstmal.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal den gesunden Menschenverstand benutzen und mir selbst die Frage stellen: "Könnte sich jemand durch die von mir beabsichtigten Filmaufnahmen irgendwie belästigt, bedroht oder sonstwie genötigt sehen, Mittel zu ergreifen?

Wenn dieses Risiko gering ist, dann probier es doch auf eigene Gefahr.

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Das anschließende Szenario brauch ich dann wohl nicht beschreiben,

Kostenlose Statisten en masse, das ist die Lösung für ein knappes Budget! Kameras und v.a. die Speichermedien gut verstecken!

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[...]

1. Solange du nicht schießt führst du.

2. Soweit anscheinend alles in Ordnung. Blöd nur dass im Zusammenhang mit Theater oder Filmaufnahmen nur von Salutwaffen die Rede ist.

3. Tatsächlich werden aber auch spezielle Filmwaffen gebaut, die in keine Kategorie des WaffG fallen, etwa solche die per Gaskartusche betrieben Hülsen auswerfen und mit Propan Mündungsfeuer simulieren.

[...]

zu 1. Und was ist, wenn er schießt? Führt er dann nicht mehr?

zu 2. Erstens ist das falsch und zweitens ist es auch nicht blöd.

zu 3. Wenn solche "spezielle Filmwaffen" in keine "Kategorie des WaffG fallen" (in eine fallen sie dann doch), was ist dann die Rechtsfolge?

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zu 1. Und was ist, wenn er schießt? Führt er dann nicht mehr?

zu 2. Erstens ist das falsch und zweitens ist es auch nicht blöd.

zu 3. Wenn solche "spezielle Filmwaffen" in keine "Kategorie des WaffG fallen" (in eine fallen sie dann doch), was ist dann die Rechtsfolge?

Die erste Frage stellt sich nicht da er einen KWS hat. Ich setze mal voraus das er weiß dass man damit keine Schießerlaubnis hat.

Steht da was von Schreckschußwaffen?

Ja gut, Anscheinswaffen, aber auch das hilft ihm ja nicht weiter.

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[...]

Dies bedeutet, dass wir in einem öffentlichem Ort unsere Szenen drehen könnten.?!

Oder bin ich auf dem Holzweg?

Nein! Ja!

Im öffentlichen Raum braucht ihr eine Drehgenehmigung, eine waffenrechtliche Erlaubnis reicht dafür nicht aus.

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Eine praktische Erfahrung, die ich mal selbst gemacht hatte.

Für ein Musikvideo sollte eine Schauspielerin für uns in Lara Croft Manier mit Knarre im Holster eine Strasse entlang laufen. Im Hintergrund ein brennendes Auto.

Die Pistole war eine Softair und fiel zum damaligen Zeitpunkt noch nicht unter den Anscheinswaffenparagraphen, das brennende Auto sollte digital eingefügt werden (war also nicht vorhanden). Wir wollten trotzdem auf Nummer sicher gehen und haben den Dreh beim Tiefbauamt, Polizei und der Waffenbehörde angemeldet.

Wir bekamen promt ein Verbot ausgesprochen! Den ganzen Tag über stand an dem Ort dann ein Streifenwagen, der beobachtet hatte, ob wir tatsächlich drehen.

Hätten wir nix gesagt und einfach gedreht, dann hätte sich wahrscheinlich kein Schw... dafür interessiert.

Es kommt auch immer auf die Behörden und den Ort an, wo man drehen will und natürlich was man dreht. Manche sind auf sowas vorbereitet und haben schon Formulare für sowas. Andere wiederum lassen ein erstmal durch alle Ämter laufen und es bleibt trotzdem alles ein Glücksspiel.

Mein letzter grosser Dreh war an der Düsseldorfer Rheinpromenade. Ein Dreh mit allem drum und dran (Uniformen, Sturmgewehre (Softair), Mehlstaubexlosionen, Sqirts (Blutsprengsätze) usw.

Da hatten wir eher mit Schaulustigen zu kämpfen, die sich an die Absperrungen einfach nicht halten wollten;-)

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