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Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein


nichtdaneben

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Nur mal so zum Wochenende:

Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein: Gericht verurteilt 19-Jährigen

(Wittlich) Das Gericht hat den Turbo eingelegt. Nach mehr als eineinhalb Stunden Verzug musste in der Verhandlung gegen einen 19-Jährigen das Tempo erhöht werden.

Gut, dass es nicht viel zu sagen gibt: Der 19-Jährige aus Wittlich lief im Januar mit einem Luftgewehr unterm Arm, aber ohne Waffenschein in der Tasche, auf einem Parkplatz einem Polizisten über den Weg. Das Gewehr gehöre ihm gar nicht, sagt der Angeklagte vor Gericht, von einem nötigen Waffenschein habe er nichts gewusst. Habe er aber wissen können und müssen, sagt Staatsanwalt Thomas Grawemeyer.
Der Schüler ist so einsichtig wie einsilbig: Was er mit dem Gewehr machen wollte, will er nicht verraten. Es habe ja auch nichts mit dem jetzigen Verfahren zu tun, ob er damit auf Vögel oder auf Dosen schießen wollte, sagt der Staatsanwalt.
Ein wenig Geduld erbittet sich Richter Weber, bevor er das Urteil verkündet: 30 Stunden soziale Arbeit und das Luftgewehr wird eingezogen . Der Angeklagte hat den Saal noch nicht ganz verlassen, da ruft Richter Weber auch schon den nächsten Fall auf.

Hier die Quelle:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/wittlich/aktuell/Heute-in-der-Wittlicher-Zeitung-Luftgewehr-unterm-Arm-aber-keinen-Waffenschein-Gericht-verurteilt-19-Jaehrigen;art8137,4244610

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Ich fühle mich schon wieder viel sicherer.

Das verstehe ich :grin: . Problem an der Sache ist ja der Auflauf von Polizei wie z.B. in Stuttgart. Diese "Schusswaffenphopie-Hysterie" geht ins Geld. Deswegen sollte man als Steuerzahler froh sein, wenn das ganze ohne Polizei-Hundertschaft ausging. 30 Sozialstunden sind ja jetzt auch nicht die Welt.

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Und als nächstes werden sich die Richter wohl herumschlagen müssen mit Hausfrauen die sich ein Küchenmesser kaufen und es in den Einkaufskorb legen weil sie nicht wissen das man neuerdings solche Messer nicht einfach so im Einkaufswagen herumliegen lassen darf.

Hab noch in keinem Supermarkt ein Hinweisschlid gesehen worauf die neuen Paragraphen des Waffengesetzes stehen..............................................

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Und als nächstes werden sich die Richter wohl herumschlagen müssen mit Hausfrauen die sich ein Küchenmesser kaufen und es in den Einkaufskorb legen weil sie nicht wissen das man neuerdings solche Messer nicht einfach so im Einkaufswagen herumliegen lassen darf.

Hab noch in keinem Supermarkt ein Hinweisschlid gesehen worauf die neuen Paragraphen des Waffengesetzes stehen............

..................................

Ist auch nicht notwendig, denn die Messer kommen in den Einkaufskorb und sind verpackt.

Anders wird es wenn sie dann noch den Kiosk-Besitzer damit angreift, weil er nicht noch einen Schnaps zur Bockwurst gibt.

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Ist auch nicht notwendig, denn die Messer kommen in den Einkaufskorb und sind verpackt...

Sollte sie des Ladendiebstahl verdächtig werden, kann es passieren, dass sie wegen bewaffneten Diebstahls (oder wie genau der Therm ist) vor den Kadi kommt. Gab es schonmal wegen einer Nagelschere. Diese wurde als Waffe gewertet.

Bearbeitet von Nakota
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Vor Gericht kommt das doch nur, weil jemand eine Rechtsschutzversicherung hat und sich nicht einfach mit einer außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt und einfach nur sagt: "O.K. nicht gewusst!" Aber in diesem Fall kommen erhebliche Zweifel auf.

Rechtsschutzversicherung für eine Straftat (führen...)? Gibt es das am Markt? Ich bezweifle es nämlich und schließe mich ansonsten Deinen Zweifeln an (bei mir über den Sinn einer so tollen Aktion)

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Sollte sie des Ladendiebstahl verdächtig werden, kann es passieren, dass sie wegen bewaffneten Diebstahls (oder wie genau der Therm ist) vor den Kadi kommt. Gab es schonmal wegen einer Nagelschere. Diese wurde als Waffe gewertet.

Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn.

Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an.

Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.

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Bei der Frau um die es ging wurde eine Nagelschere in der Handtasche gefunden.

http://www.strafrechtsblogger.de/eine-gutgemeinte-richterliche-drohung-geht-nach-hinten-los/2013/10/

... wenn man bei einem Diebstahl eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Gerade beim Ladendiebstahl kommt es häufig vor, dass man ein kleines Taschenmesser oder eine Nagelschere bei sich führt. Diese Gegenstände sind unter Umständen bereits dafür ausreichend, dass sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe ab sechs Monaten erhöht. Eine Geldstrafe ist in der Regel nicht möglich...

http://www.anwalt.de/rechtstipps/beim-ladendiebstahl-erwischt-welche-folgen-drohen_052479.html

Bearbeitet von Nakota
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Ist ja auch nicht nachvollziehbar, warum das Gewehr eingezogen werden soll. Mir jedenfalls nicht.

bye Knight

Man,

ist das so scher zu verstehen?

Außergerichtliche Einziehung!

Hat er eine andere Chance?

Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!

Also!

Nein, mehr erkläre ich nicht, sonst werden manche RA arbeitslos!

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Man,

ist das so scher zu verstehen?

Außergerichtliche Einziehung!

Hat er eine andere Chance?

Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!

?

Ist das so schwer zu verstehen?

Wem nutzt die Einziehung? Wozu soll das gut sein? Der junge Kerl wird sein Leben lang wissen, was er vom Staat zu halten hat.

bye knight

P.S.: Ich glaube, wir reden hier mal wieder aneinander vorbei. Du stellst dich auf den Standpunkt "Es ist nun mal so wie es ist." was ich gar nicht anzweifle. Ich zweifle nur an, ob es denn wirklich so sein muss oder ob es nicht auch anders geht (und das möglicher Weise sogar für alle das bessere Ergebnis ist).

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Nix, aber das ist halt WO.

Zum Thema LG und egal was der junge Mann damit beabsichtigte: hat jemand von Euch schon mal ein LG, LP oder eine einfache Airsoft gekauft und hat der Verkäufer etwas zu Transport, Aufbewahrung und KWS erklärt? Vielen hier dürfte bekannt sein was im WaffG steht, nur kaufen sehr viele Personen das Zeug die mit dem WaffG nichts am Hut haben.

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Aber jeder Mensch hat das Recht auf seinen ordentlichen Richter. Wer es vor Gericht wissen will, dem ist deswegen kein Vorwurf zu machen.

Ahhhhhhhh, zeige ihn mir, oder uns!

P.S.:

Es gab schon eine Zeit auf beiden Seiten wo das Vertrauen noch vorhanden war, aber irgendwie ging es verloren!

Warum nur?

Bearbeitet von uwewittenburg
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Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn.

Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an.

Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.

Das hab ich leider anders gelernt. Man hat es dabei und hätte es/sie einsetzen können. Das reicht manchen Richtern, nicht allen

Unsere Gesetze hätte man mit mehr Gehirnschmalz entwerfen können. So ist Tag der offenen Tür für Gutmenschen

Dann - ach ich spar mir die Interpretationsmöglichkeiten.

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Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn.

Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an.

Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.

Da muß ich Dir leider Wiedersprechen , war vor einer Woche in der Rheinzeitung , ein Schlaganfall Geschädigter Rentner hat Kaugummi geklaut und hatte ein kleines Cuttermesser dabei , wurde wegen dem Messer zu einer höheren Strafe verurteilt .

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Da muß ich Dir leider Wiedersprechen , war vor einer Woche in der Rheinzeitung , ein Schlaganfall Geschädigter Rentner hat Kaugummi geklaut und hatte ein kleines Cuttermesser dabei , wurde wegen dem Messer zu einer höheren Strafe verurteilt .

Was in der Zeitung steht stimmt immer???

Ich habe mich immer an die Aktenlage gehalten!

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Polizeibereicht:

MINDELHEIM. Am Dienstagnachmittag kamen zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren auf die Idee, eine Wette der besonderen Art einzugehen, die nun für Beide sehr unangenehme Konsequenzen haben dürfte. Es wurde vereinbart, dass derjenige die Wette gewonnen hat, welcher die meisten Kondome aus einem Verbrauchermarkt entwendet.
Als Tatobjekt wurde ein Markt in der Allgäuer Straße auserkoren. Dort wurden dann zehn Großpackungen mit Kondomen aufgerissen und der Inhalt in die Hosen- und Jackentaschen verteilt. Womit beide wohl nicht rechneten: Die ganze Aktion war vom Detektiv beobachtet worden. Nach dem Verlassen des Marktes, noch bevor es zu einer Auswertung bezüglich der Anzahl der entwendeten Kondome kam, wurden die beiden Jugendlichen aus dem Landkreis Unterallgäu und dem Landkreis Calw vom Detektiv angesprochen und ins Büro des Marktleiters gebeten.
Dort stellte sich noch heraus, dass die Jungs noch jeweils ein Taschenmesser mit sich führten, so dass die Ermittlungen jetzt unter dem Tatverdacht eines Diebstahls mit Waffen geführt werden. Der Beuteschaden beläuft sich auf insgesamt ca. 60 Euro.
(PI Mindelheim)

https://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/221912

Im Forum der Lokalpresse regt man sich auf.

So langsam bemerken die Leute den Irrsinn ....

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