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IGNORED

Munintionserwerb zwingend erforderlich für Wechselsystem?


arkas1986

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Habe folgende Frage an euch:

Angenommen die Grundwaffe in der WBK ist eine Kurzwaffe im Kaliber 9mm. Nun erwerbe ich ein Wechselsystem für Kaliber .22lr. und lasse dieses in meine WBK eintragen.

Brauche ich für das Wechselsystem einen "eigenen" Munitionserwerbsstempel oder kann ich die Munition so kaufen, weil die Grundwaffe im größeren Kaliber bereits mit Munitionserwerb eingetragen ist?

Bei einem Revolver in .357Mag kann ich ja auch die .38Spec. kaufen.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

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Für dein Wechselsystem bedarf es einer eigenen Stempelung.

Siehe hierzu auch die Verwaltungsvorschrift zum WaffG:

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen, wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

Deine 9mm-Waffe ist für den Abschuss von Kaliber .22lr nicht zugelassen. Deswegen greift hier die .357Mag/.38Spec-Geschichte nicht.

Somit bedarf es eines eigenen Munitionserwerbsstempels in entsprechender Spalte der WBK.

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Hatten den Fall hier schon mehrfach. Ich selbst kenne bestimmt 15 Behörden und so handeln auch die büxer in den kreisen. Muni Erwerb gilt für die komplette waffe. Also auch für alle Wechsel Systeme. Da steht ja dann auch WS zu laufender Nr 3 etwa. Darauf achten , dass der büxer das so einträgt. Bei manchen Behörden gibt es den Stempel (manchmal mit Gebühr , manchmal auch ohne) oder Fall 3 wie in München die wollen nicht das du dann 22 lfr kaufen darfst und kommunizieren das dann auch so.

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Oder man hat der Erwerb von 22er Munition an anderer Stelle schon in der WBK. Ich habe bei meinen 22er auf Grün den Stempel nicht, weil ich in den gelben WBK`s schon mehrere 22er Gewehre drin hab. Die 25 Euro für den Stempel in die Grüne spare ich mir- Die Tage kommt noch ein 22 WS für die 1911er dazu, das bekommt den Stempel auch nicht..............

Und ja, ich weiß, wenn die KK`s auf gelb mal weg wären müsste ich den Stempel zumindest für eine 22er auf Grün nachholen. Wird aber wohl nie passieren.........

LG

Peter

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Hatten den Fall hier schon mehrfach. Ich selbst kenne bestimmt 15 Behörden und so handeln auch die büxer in den kreisen. Muni Erwerb gilt für die komplette waffe. Also auch für alle Wechsel Systeme. Da steht ja dann auch WS zu laufender Nr 3 etwa. Darauf achten , dass der büxer das so einträgt. Bei manchen Behörden gibt es den Stempel (manchmal mit Gebühr , manchmal auch ohne) oder Fall 3 wie in München die wollen nicht das du dann 22 lfr kaufen darfst und kommunizieren das dann auch so.

Bitte sowas nicht weiter verbreiten. Es ist nicht rechtens - Punkt.

Edit: Kein Wunder, dass die Leute bei der Fachlichen Leitstelle in Hamburg sich die Haare ausreißen..

Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Bitte sowas nicht weiter verbreiten. Es ist nicht rechtens - Punkt.

...

so mancher Behördenvertreter vertritt die gegenteilige Ansicht!

..Hamburg, genauso wie Bremen, sind da für mich absolut nicht das Richtmaß!

Bearbeitet von alzi
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Hallo zusammen.

Habe folgende Frage an euch:

Angenommen die Grundwaffe in der WBK ist eine Kurzwaffe im Kaliber 9mm. Nun erwerbe ich ein Wechselsystem für Kaliber .22lr. und lasse dieses in meine WBK eintragen.

Brauche ich für das Wechselsystem einen "eigenen" Munitionserwerbsstempel oder kann ich die Munition so kaufen, weil die Grundwaffe im größeren Kaliber bereits mit Munitionserwerb eingetragen ist?

Bei einem Revolver in .357Mag kann ich ja auch die .38Spec. kaufen.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Du siehst, selbst die Behörden handhaben es unterschiedlich. Bei mir ist es wie in deinem Beisp. Meine Behörde sagt ganz klar das ich OHNE diesen Stempel zum Erwerb berechtigt bin, weil das die Grundwaffe und das WS hergeben.

Mein Waffenhändler sieht es eben so. Sonst hätte er mir bei Kauf des WS ja keine Muni mitgeben dürfen, da ja noch kein Stempel vorhanden war. Wenn würde das ja heißen, du fährst 150km zum Waffenh. kaufst das WS. Fährst dann 200km zu deiner Behörde, die Stempeln dann den Munierwerb und dann fährst du wieder 200km zu deinem Händler und kaufst Munition, herzlichen Glückwunsch. Wenn das so wäre, müsste es doch eigentlich gang und gebe sein, das man sich vorher einen Munitionserwerbstempel holt und erklaren muss warum man den braucht oder?

Im Zweifelsfall habe ich aber auch noch nen UHR auf gelb in 22 ;-)

Bearbeitet von callahan44er
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Ich habe bisher immer zu jeder Waffe meinen Mun-Stempel geben lassen. Auch bei Langwaffen (ich bin Jagdscheininhaber) und auch wenn das selbe Kaliber bei einer anderen Waffe schon abgestempelt war. Die paar Euro sind zwar ärgerlich, weil eigentlich sinnlos, aber so gibt es niemals Diskussionen darüber ob ich das oder jenes jetzt erwerben darf oder nicht.

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Dann sind eher die Waffen das Problem... gibt ja Behörden, die sofort die Erlaubnisse widerrufen.

Solange die auf Jagdschein erworbene Waffe zwischenzeitlich auch zur sportlichen Nutzung verwendet wird, sollte das kein Problem sein. Das Bedürfnis liegt ja nunmal in der Person, und nicht in der Waffe. Sonst müßte ich u.U. eine Waffe ja zweimal kaufen, weil ich sie für beides nutzen will, und kann. Mich würde z.B. eine zweite Glock in meinem Schrank nicht stören, aber eigentlich reicht mir eine.

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Bitte sowas nicht weiter verbreiten. Es ist nicht rechtens - Punkt.

Das sehe ich nicht so eindeutig wie du:

§10 Abs (3): (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Hast du einen Mun-Stempel bei der Waffe, gilt der für alles was die Waffe schießen kann. Und mit (vorhandenem) Wechselsystem kann die 9 mm dann eben auch .22lfb schießen.

bye knight

P.S.: Streng genommen ist der Paragraf sogar so verfasst, dass eine Erlaubnis immer für alle Waffen in dieser WBK gilt:

"Die Erlaubnis" => singular => eine (einzige) Erlaubnis

"die Schasswaffen" => plural => alle darin eingeragenen Waffen.

Alles andere ist ungesetzlich! :rtfm:

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Sonst müßte ich u.U. eine Waffe ja zweimal kaufen, weil ich sie für beides nutzen will, und kann.

Gibt Behörden die das genau so sehen, also Sportwaffen nur für den Sport, Jagdwaffen nur für die Jagd. Denk ich an Deutschland in der Nacht..........................

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Hast du einen Mun-Stempel bei der Waffe, gilt der für alles was die Waffe schießen kann. Und mit (vorhandenem) Wechselsystem kann die 9 mm dann eben auch .22lfb schießen.

bye knight

Also bei mir kann ich keine .22LfB durch den 9mm Lauf jagen... Kann natürlich auch an meiner Waffe liegen...

Deshalb habe ich mir extra ein SEPARATES WS in .22LfB gekauft. Das wurde zwar bedürfnisfrei zur Waffe gekauft aber SEPARAT in eine Zeile der WBK eingetragen. Als braucht man auch für diesen Eintrag eine Munerwerbsberechtigung sofern nicht anderweitig FÜR DIESES KALIBER vorhanden.

Bearbeitet von LWB
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Weil sparen "in" ist (neudeutsch = Geiz ist geil). Der eingesparte "Zwanni" für den "überflüssigen" Stempel stopft halt ein wenig das Loch, welches das erworbene WS in die Haushaltskasse gerissen hat.

Manfred

Was hat das mit geiz zu tun? Kaufst du dir auch zwei Parktickets für ein und den selben Parkplatz zur selben Zeit?

Zwischen Geiz und Geld zwanghaft mit der Schüppe aus dem Fenster schaufeln besteht für mich ein wesentlicher Unterschied.

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Weil sparen "in" ist (neudeutsch = Geiz ist geil). Der eingesparte "Zwanni" für den "überflüssigen" Stempel stopft halt ein wenig das Loch, welches das erworbene WS in die Haushaltskasse gerissen hat.

Sind bei mir mit dem 1911er WS nächste Woche 100 Euro die ich NICHT unnötig ausgegeben hab. Dafür lade ich 1500 Schuss für meine 45er................also ich schiesse lieber als mir unnötige Stempel an zu schauen....davon haben wir ja so schon reichlich..................

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