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IGNORED

Wiedererwerb Erbwaffe nach Widerruf der WBK


F.Saila

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat....?

Mir wurde im August 2010 meine Waffenbesitzkarte widerrufen, auf der neben meinen beiden Sportpistolen auch zwei Bockbüchsflinten eingetragen waren, die ich von meinem 2005 verstorbenen Vater geerbet habe. Die vier Waffen musste ich an einen Berechtigten abgeben und die WBK wurde vom Amt eingezogen.

Nachdem nun meine 5-jährige "Schonfrist" im August 2015 zu Ende ist, möchte ich nun meine bei einem Waffenhändler lagernden Waffen wieder auf eine noch zu beantragende WBK eintragen lassen. In einem Vorgespräch bei meiner Waffenbehörde meinte die SBin dass dies nach Vorlage eines entsprechenden Bedürfnisses als Sportschütze und der anderen Voraussetzungen durchaus wieder möglich wäre.

Nun meine Frage:

... für die von mir 2005 geerbten Bockbüchsflinten ist doch kein erneuter Bedürfnisnachweis mehr nötig, oder? Diese Waffen habe ich von meinem Vater geerbt und dafür auch den entsprechenden Eintrag nach § 20 WaffG erhalten. Warum soll ich jetzt dafür ein gesondertes Bedürfnis nachweisen?

Bin euch dankbar für jeden Rat... denn ich sehe nicht ein, warum die beiden BBF jetzt auf einmal keine Erbwaffen mehr sein sollen?

mfg

Fritz

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Tja, selbst wenn Du die WBK bekommst, die Erbwaffen wieder zu bekommen könnte schwieriger werden als die Sportwaffen. Denn beim sogenannten "Erbenprivileg" geht es ausschließlich um den Erwerb in Folge einer Erbschaft. Diese findet jetzt beim geplanten Erwerb aber ganz sicher nicht statt. Auch eine verkaufte Erbwaffe bekommt man über das "Erbenprivileg" nicht zurück.

Allerdings bin ich in dem Thema (glücklicherweise) nicht erfahren. Hast Du schon mit der zuständigen SBin gesprochen was diese dazu sagt?

Es könnte ein entscheidender Unterschied sein, ob die WBK damals tatsächlich widerrufen oder nur eingezogen wurde. Im ersten Falle wurde Dir die Besitzerlaubnis entzogen, im zweiten Fall darfst Du sie nur vorübergehend nicht ausüben. Ähnlich wie beim Führerschein. Ob es das auch bei WBKs gibt bin ich mir aber gar nicht sicher.

Alternativ kannst Du sie natürlich ganz regulär als Sportschütze auf gelb erwerben, es gibt genug Disziplinen dafür. Dann solltest Du sie aber auch von Zeit zu Zeit mal benutzen. Außerdem kann sich der Rückerwerb Deiner Waffen dadurch dank 2/6 etwas länger hinziehen.

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[...]

Bin euch dankbar für jeden Rat... denn ich sehe nicht ein, warum die beiden BBF jetzt auf einmal keine Erbwaffen mehr sein sollen?

mfg

Fritz

Was Du einsiehst oder nicht, ist für das Recht völlig egal - und mir auch. Falls Du also insitierst werden wir hier keinen Millimeter vorwärts kommen. Falls Du bereit bist dazuzulernen, ist das hier möglich.

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Auf gelb kaufen......?

nach Aussage der SBin geht das nicht, da laut Sportordnung des BDS nur Büchsen und keine Kombi-Waffen Verwendung finden dürfen .....

Aber mir geht´s darum, ob für den Wiedererwerb meiner abgegebenen Erbwaffen, die ich ja 2005 ohne Bedürfnisnachweis erworben habe, nun auf einmal ein Bedürfnis nachzuweisen habe...? Die beiden BBF bleiben doch weiterhin Waffen, die damals legal geerbt wurden.

Darübe hinaus gilt ja dann auch das Erwerbstreckungsgebot, so dass ich weiterhin Gebühren für die Aufbewahrung beim Wafenhändler zu zahlen habe :-(

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er schreibt die WBK wurde widerrufen, die Waffen einem Berechtigten überlassen und sind momentan bei einem Büxenmacher eingelagert.

also müssen sie wieder erworben werden, es sind KEINE Erbwaffen mehr, sondern lediglich noch Eigentum (geerbte Waffen).

also ganz normaler Erwerb als Sportschütze unter Beachtung von 2/6. kann gut sein, dass die Behörde bei den Bockbüchsflinten sogar dicke Backen macht bezüglich Bedürfnisnachweis...... dann dauert es noch länger.....

.... na was sag ich...... es wird länger dauern!

dann mach Dich mal schön schlau, Sporthandbücher lesen usw. ....was und warum es auf gelb geht..... etc. etc. ..... damit Du die Behörde doch noch überzeugen kannst betreffs Bedürfnis!

Bearbeitet von alzi
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[...]

Aber mir geht´s darum, ob für den Wiedererwerb meiner abgegebenen Erbwaffen, die ich ja 2005 ohne Bedürfnisnachweis erworben habe, nun auf einmal ein Bedürfnis nachzuweisen habe...? [...]

Wir können lesen, deshalb haben wir verstanden um was es Dir geht.

Wir haben auch gelesen, dass Du uneinsichtig bist, denn Du hast selbst geschrieben: "denn ich sehe nicht ein"

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nach Aussage der SBin geht das nicht, da laut Sportordnung des BDS nur Büchsen und keine Kombi-Waffen Verwendung finden dürfen .....

wenn die Aussage genau so erfolgte, dann hat die SBin genau genommen (d.h. in dieser Form) nicht recht!

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Im BDS gibt es die Disziplin "Jagdgewehr", Kennziffer 3104. Technische Anforderungen siehe Bild... auf den ersten blick, ohne mich da tief reingekniet zu haben, könnte eine Bockbüchsflinte dort zugelassen sein. Das dient nur als Anhaltspunkt, weitergehende Recherche ist sinnvoll, vielleicht steht wo anders noch was konkreteres.

post-8676-0-71102400-1432043092_thumb.pn

Bearbeitet von Fyodor
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nach Aussage der SBin geht das nicht, da laut Sportordnung des BDS nur Büchsen und keine Kombi-Waffen Verwendung finden dürfen .....

Aber mir geht´s darum, ob für den Wiedererwerb meiner abgegebenen Erbwaffen, die ich ja 2005 ohne Bedürfnisnachweis erworben habe, nun auf einmal ein Bedürfnis nachzuweisen habe...? Die beiden BBF bleiben doch weiterhin Waffen, die damals legal geerbt wurden.

Darübe hinaus gilt ja dann auch das Erwerbstreckungsgebot, so dass ich weiterhin Gebühren für die Aufbewahrung beim Wafenhändler zu zahlen habe :-(

Damals ist aber nicht heute. Erbfall ist eine besondere Ausnahme, die nur einmal eintreten kann!

Damals war dein Bedürfnis Erbe. Jetzt brauchst Du nunmal ein neues.

Wenn ich eine Waffe verkaufe und genau diese wieder kaufe benötige ich auch ein neues Bedürfnis! Alles andere ist Gutwill des SB.

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Als Sportschütze hast du bestimmt ab und zu den Schützenverein besucht und dort mit den Vereinswaffen geschossen.

Besonders ein Jahr vor der eventuellen Ausstellung deiner neuen WBK hast du bestimmt jeden Monat regelmäßig trainiert.

Also gehst du zu deinem Vorstand, füllst dort nen Antrag auf deine Sportwaffen und der gelben WBK aus. Ab damit zum Verband und ne Woche später (vorrausgesetzt du bist im richtigen Verband) kannst du Dir zwei Waffen holen. 6 Monate und einen Tag holst du dir die anderen zwei.

Also... du hast 5 Jahre gewartet, dann werden dir 6 Monate doch nichts ausmachen?

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Anderer Ansatz:

Ein Bedürfnis muss bestehen. Sportschießen, Jagen, Erben, Sammeln usw sind ja nicht abschließend, sondern 'nur' allgemein Anerkannt.

Der TE hat doch aus Ideellen Gründen ein Bedürfnis für genau diese beiden Jagdwaffen. Müsste er nur den SB von überzeugen, dass sein ideelles Interesse höher wiegt als die 'Sicherheit der Allgemeinheit'.

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[...] Müsste er nur den SB von überzeugen, dass sein ideelles Interesse höher wiegt als die 'Sicherheit der Allgemeinheit'.

Den SB, der etwas anerkennt, was nicht im "Katalog" steht, möchte ich kennenlernen. Im Übrigen kann das ideelle Interesse des TS nicht so groß sein, sonst hätte er alles unterlassen die Zuverlässigkeit und somit die Waffen zu verlieren.

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Damals ist aber nicht heute. Erbfall ist eine besondere Ausnahme, die nur einmal eintreten kann!.

Er hat das Eigentum jedoch nie verloren. Hast Du mal ne Quelle fuer Deine Ansicht? Bis jetzt sehe ich keinen Grund, warum nicht eine Erben-WBK erneut ausgestellt werden kann.

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Er hat das Eigentum jedoch nie verloren. Hast Du mal ne Quelle fuer Deine Ansicht? Bis jetzt sehe ich keinen Grund, warum nicht eine Erben-WBK erneut ausgestellt werden kann.

Quelle: WaffG.

Erben-WBK gibt es beim Erbe? Erbt er die Waffen gerade? Nein? Keine WBK.

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