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Signalpistole erwerben


steven

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Hallo

ein Bekannter von mir besitzt ein Boot und macht gerade irgendeinen Führerschein. Er möchte in nächster Zeit größere Touren über das Meer unternehmen. Dazu denkt er an den Erwerb einer WBK-Pflichtigen Signalpistole. Auf dem besuchten Lehrgang kann ihm dabei keiner helfen. Wie sind die Vorraussetzungen bzgl. Bedürfnis? Muss ein Sachkundelehrgang absolviert werden?

Wie ist die Lagerung der Waffe geregelt? Er schippert damit auch in fremde Länder. Kennt sich hier jemand damit aus?

Steven

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Racebike998 schrieb am 24 März 2015 - 12:13:

Wird man ihm auf dem dafür nötigen Lehrgang sagen, ...Das Bedürfnis ist der Bootsführerschein - Seenotmittel

Der SK-Lehrgang für Sportschützen ist da in der Regel nicht ausreichend bzw. wird von den meisten Behörden nicht als ausreichend für den Erwerb einer SigPi angesehen. Am besten mal an den Deutschen Yachtverband um Auskunft wenden.

Und wie Powder8 schon schrieb, der Bootsführerschein allein reicht nicht, es muss auch glaubhaft gemacht werden, tatsächlich "auf hohe See" zu wollen und auch vom Boot her zu können!

Für ein Schlauchboot dürfte kaum ein Amt das Bedürfnis für eine SigPi anerkennen; hier gibt es ausreichend bedürfnisfreie Notsignale.

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Manchmal hilft ein Blick in die WaffVwV:

8.1.4 Bei Eignern oder Charterern von Schiffen und Booten,
die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe
Seegewässer und Hohe See
) geeignet und bestimmt sind,
sowie bei Eignern von Schiffen und Booten, die vorwiegend
auf großen Binnengewässern (z. B. Bodensee) verkehren, gilt
ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen
Signalpistolen mit einem Patronenlager von mehr als 12 mm
als nachgewiesen, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die
Verwendung der erlaubnispflichtigen Waffen unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten
(Verschlussmöglichkeit von Bergungsleinen,
Schutz des Riggs durch höhere Anfangsgeschwindigkeit
der Munition, einhändige Bedienbarkeit) dem
Einsatz erlaubnisfreier Signalmittel im Seenotfall vorzuziehen
ist.

Im Übrigen gelten die normalen Zugangs und Besitzvoraussetzungen: Alter, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung und Sachkunde.

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Es gibt einen extra Lehrgang für Bootsführerschein-Anwärter. Neben der Signal-Pistole gehört auch ein Grundwissen in Pyrotechnik dazu, da z.B. die Räuchertonnen jede Menge explosionsfähiges Material enthalten. Nach der Prüfung (Theorie und Praxis) erhält man ein eigenes Dokument, bzw. bei mir einen Stempel im Bootsführerschein SEE. Auf der Sachkundeprüfung für Sportschützen wurde fast nichts davon besprochen.

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Hab gerade nochmal nen Blick auf Wikipedia geworfen...

(http://de.wikipedia.org/wiki/Seenotsignalpistole und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkundenachweis_f%C3%BCr_Seenotsignalmittel)

Das "Grundwissen in Pyrotechnik" sind ja schon Spezielle Kenntnisse nach der SprengV :-)

Und wenn ich das richtig sehe, braucht man dafür dann ne grüne WBK?

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Für die gebräuchliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm) braucht man in der Tat eine grüne WBK und das volle Programm.

Volljährigkeit

spezielle Sachkunde (wird zum Teil auch von der Wasserschutzpolizei vermittelt und bestätigt), in alten Bootspapieren gabs auch mal einen Stempel "sachkundig nach..."

Bedürfnis (wie schon geschrieben Bootspapiere)

Aufbewahrung (auf dem Boot während Ausflügen wie in der VwV dargelegt, zuhause B-Würfel).


Denke schon, auf einer gelben WBK bekommst Du die Pistole jedenfalls so nicht.

Stimmt, da zwar Einzellader-Pistole aber kein Sportdisziplin vorhanden.

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Manchmal hilft ein Blick in die WaffVwV:

8.1.4 Bei Eignern oder Charterern von Schiffen und Booten

Wobei auch das wieder ein schönes Beispiel ist, dass die WaffVwV Dinge mal so eben diametral zum Gesetz regelt. In der Gesetzesbegründung von 2002 wurde Charterern nämlich das Bedürfnis für eine Signalpistole explizit abgesprochen, nur der Schiffseigner hatte ggf. ein Bedürfnis:

Die neue Regelung des Buchstabens c ermöglicht den erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von Seenotsignalwaffen durch Charterer von seegehenden Schiffen. Damit ist die Ausrüstung durch den Schiffseigner möglich. Der Charterer hat kein Bedürfnis für eigene Waffen.

Von daher könnte es im Zweifel auch passieren, dass ein Antragsteller, der "nur" Charterer ist, keine WBK bekommt.

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[...]

Von daher könnte es im Zweifel auch passieren, dass ein Antragsteller, der "nur" Charterer ist, keine WBK bekommt.

Hoffen wir einfach, dass sich die Verwaltung an die für sie bindende WaffVwV hält.

Warum DU aber extra hervorhebst, dass eine den Bürger begünstigende Regelung in der WaffVwV, diametral zur Gesetzesbegründung (die Niemanden bindet) sein mag, verstehe ich nicht.

Hast DU mal als Charterer beantragt und nichts bekommen?

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Moin,

ich fass das mal zusammen, da auch noch ein paar Details fehlen oder für den Segler anders zu sehen sind:

Eine Seenotsignalpistole im Kaliber 4 ist wie jede andere Waffe mit einer WBK und Voreintrag zu erwerben. Hierzu wird die Sachkunde, ein Bedürfnis und auch Zuverlässigkeit gefordert.

Zur Sachkunde: Inzwischen gibt es zwei unterschiedliche "Sachkundenachweise", die der Laie leider nicht trennen kann:

- Der Deutsche Segler Verband bietet nur die Fachkunde an (viele Segelschule sprechen aber fälschlicherweise von Sachkunde). Diiese Fachkunde bezieht sich nur auf die pyrotechnische Sennotsignalmittel des Sprengstoffgesetztes und NICHT auf die Signalpistole.

- Einige andere Organisationen haben sich die Abnahmeberechtigung nach dem Waffenrecht besorgt und nehmen damit die geforderte Sachkunde nach dem Waffengesetz für Seenotsignalpistole ab (meist incl. der Fachkunde nach dem Sprengsstoffrecht)

Bedürfnis: Der Eigentum einer seegehenden Yacht (teilverdeckt als Minimun) sollte reichen.

Bedürfnis Charterer: Im neuen Waffengesetz hat der Gesetzgeber die Leihmöglichkeit des Bootsführers eingeführt, da nach dem alten Waffengesetzt (72/76) ein Charter ein eigenes Bedürfnis hatte (gemäß diverser Urteile). Die Krux ist nun: Charterboote (insbesondere gewerbliche) sind nicht mit einer Signalpistole ausgestattet, ob deswegen ein Bedürfnis begründet werden kann, ist mir nicht bekannt.

Aufbewahrung: Hier muss man unterscheiden:

- Bin ich auf einem Törn: Hier gelten die normalen "Reisebedingungen", es wird ein sogenanntes Hamburger Behältnis empfohlen.

- Dauerhafte Aufbewahrung: Hier sind die entsprechenden Waffenbehältnisse gefordert (je nach Situation: bewohnt oder unbewohnt => Tresore Klasse X) Das bedeutet, das eine dauerhafte Aufbewahrung an Bord nicht mit den Reisebedingen zu verwechseln ist.

Die Waffe auf dem Törn:

- Hier ist zu beachten, das in anderne Ländern andere Gesetzes gelten und demzufolge auch andere "Einfuhrbedingungen" anzuwenden sind. Während in Österreich die Signalpistole ab 18 Jahren zu erwerben ist, hat Schweden die Einfuhr so gut wie verboten. Also: Schlau machen!

Bezgl. Signalpistolen und der Aussage: Signalpistolen sind aus Aluminium: Es gibt Signalpistolen aus Bronze, Stahl, Niro; Ein, Zwie und Dreiläufig und auch verchromt, phosphatiert, ... Also alles.

In der Praxis haben sich die Signalpistolen bewährt und sind sehr haltbar. Ich würde folgende Signalpistolen empfehlen (alle in meinem Besitz):

  • Heckler & Koch,
  • Diana/Gecko
  • Comet/Adler/Geco-Variante
Bearbeitet von skipper
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