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IGNORED

Waffengesamtlänge einer Vorderschaftflinte


Crotalus

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) "Waffenliste" des Waffengesetzes muss ja die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform mindestens 95 cm betragen ... sonst ist die Flint "pfui bah"!

Nun besitze ich seit kurzem eine Remington 870 tactical express mit der ich soweit auch ganz zufrieden bin ... nur für meine "Ärmchen" könnte der Schaft ruhig etwa kürzer sein. D'rum dachte ich daran einen kürzeren Schaft oder eventuell einen auch Schubschaft zu montieren.

Dabei kam bei mir nun die Frage auf ob der "Mündungsaufsatz" der Tactical zur Gesamtlänge mitzählt oder nicht ... weiß da einer von euch Rat?

Gruss und schon mal Danke im Voraus

C.

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nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) "Waffenliste" des Waffengesetzes muss ja die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform mindestens 95 cm betragen ... sonst ist die Flint "pfui bah"!

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Bist du sicher, dass unter "Verwendung..." in diesem Sinne wirklich das bloße "Abdrückenkönnen" ohne Hinterschaft zu interpretieren ist? Ja, ein Abdrücken ist da möglich, aber ein bestimmungsgemäßes Verwenden bei der so erforderlichen, ziemlich unmöglichen Haltung der "Restwaffe" hinten doch nicht.

Bitte keine Panik verbreiten (bzw. selbst zu Knieschüssen ansetzen...). Wie Steinpilz schon sagte - wenn man diese Maßstäbe anlegen müsste, dann wäre in der Tat jede VRF in Deutschland verboten, bei der man rein technisch gesehen den Hinterschaft demontieren kann. Dann gäbe es legal keine (wie genannt) Rem. 870, keine Benelli Supernova etc. mehr... eigentlich eine große Masse weit verbreiteter VRF.

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Weshalb deaktivieren eingeklappte Schäfte die Schussfunktion?

a) Kürzeste bestimmungsgemäße Verwendung

b) nur so

Eine komplettdemontage ist aber nicht bestimmunsggemäß

Bearbeitet von Gast
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Ich hatte aber die kürzest mögliche bestimmunsgmäße Verwendungsform zitiert.

Das klassische Beispiel dafür wäre die bei uns sowieso verbotene Pumpgun. Eine Pumpgun ist laut Gesetzgeber eine VRF, bei welcher der Hinterschaft gegen einen Pistolengriff ausgetauscht wurde.

Hier wurde also der Hinterschaft komplett demontiert und die bestimmungsgemäße Verwendung ist ohne diese problemlos mögliche. Das Problem liegt in diesem SPeziellen Fall aber bestimmt nicht in der Mindestlänge ;)

Nebenher: Welche Kategorie?

798px-Jamesgeorgopoulosthedarkknightjoke

Bearbeitet von Gast
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Wollte mir immer mal einen billigen Kaufhaus-KK für die Falle absägen lassen.

Für die Vorderschaftrepetierflinte gilt (weil der Gesetzgeber speziell diese für eine hochgradig gefährliche Monsterwaffe hält) seit 2008 die "Spezialregelung Mindestlauflänge 45 cm / Mindestgesamtlänge 95 cm. Bei Unterschreitung: in D als verboten eingestuft.

Für die KK-Büchse, die GK-Büchse, die halbautomat. Flinte etc. gelten die "klassischen" Langwaffen-Mindestabmessungen von 30 cm / 60 cm.

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Das man da wegen Terminator keinen Pistolengriff dranschrauben darf wußte ich noch.

Der Terminator ist vielleicht für das Übernehmen von Lasern bzw. Zielpunktprojektoren unter das Verbot von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten/markieren verantwortlich.

Das Pistolengriff-Pumpgun-Verbot verdanken wir einem Herrn Steinhäuser aufgrund der mitgeführten aber nicht verwendeten Flinte. Irgendwas musste ja verboten werden, wo kämen wir denn hin, wenn man da nicht "sofort reagiert" hätte... :sleep:

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hatte er "legal" von seiner behörde eingetragen bekommen!!!

Aus der Erinnerung hat wohl Frank&Monika die Waffe in 12/76 verkauft, obwohl der Eintrag auf 12/70 lautete. Mag jetzt hier auch Leute geben die sagen Kaliber 12 halt Hülsenlänge egal. Und dann hatte er da wohl noch irgendwie an der Waffe rumgebastelt.

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war das Teil nicht erstens defekt

Zumindest wurde sie nicht benutzt. Eine Vermutung war, dass sie eine Störung durch eine Fehlbedienung hatte, das kann aber auch nachträglich passiert sein.

Evtl. war's auch einer der Beamten, der die Waffe vor Ort entladen wollte.

Erkenntnisse zum Einsatz der Flinte Mossberg 590 (Pumpgun) und der Pistole Glock 17

Den Feststellungen im Gutachten des BKA vom 29.5.2002 zufolge wurden zur Begutachtung keine verfeuerten Munitionsteile einer Schrotwaffe im Kaliber 12 vom Tatort übermittelt.

Danach gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass aus der Waffe bei dem Tatgeschehen geschossen wurde.

Dies entspricht durchgängig den Feststellungen und Berichten über das Tatgeschehen vor Ort.

Es ist damit absolut auszuschließen, dass der Täter bei der Begehung der Tat am 26.4.2002 mit der Pumpgun geschossen hat.

[...]

Das Bundeskriminalamt nimmt nun an, dass der Täter den Verschluss, um Geräusche zu vermeiden, nur langsam nach vorne gebracht hat. Das habe bewirkt, dass der Verschluss im Inneren der Waffe nicht die vordere Endposition erreicht hat mit der Folge, dass zum einen der Verschluss nicht verriegelt und zum anderen der Patronenauszieher nicht über den Patronenrand gleitet. Aufgrund der vom Hersteller geplanten Sicherungselemente kann die Waffe in diesem Zustand nicht abgefeuert werden.

Um in einer solchen Situation die Waffe schussbereit zu machen, muss der Vorderschaft ein wenig (nicht die gesamte Strecke) zurückgezogen und erneut mit Schwung nach vorne gebracht werden. Wird jedoch der Vorderschaft über die gesamte mögliche Strecke zurück gezogen, führt das zu einer Ladehemmung, da der Ladelöffel dann eine Patrone aus dem Röhrenmagazin nach oben, hinter das

noch gefüllte Patronenlager des Laufes bringt. Die so beschriebene Waffenstörung wäre dann bei dem Versuch, die Waffe zu entladen, eingetreten, da den am Tatort tätigen Beamten nicht bewusst gewesen sein konnte, dass der Verschluss sich - wie oben beschrieben - nicht in vorderster Stellung befand.

Im Weiteren hier auf Seite 327 ff nachzulesen:

http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1488.pdf

Hatte die Pumpe einen Nur-Pistolengriff oder war es eine ganz normale VRF?

http://p5.focus.de/img/fotos/origs3555859/6408436499-w1280-h960-q72-p4/06.jpg

Die Waffe war eine Mossberg 590 Mariner mit dem (so sieht es für mich aus) werksseitigen Pistolengriff (mit dem die Waffe damals ausgeliefert wurde, bzw. in den USA immer noch wird) im Kaliber 12/76, die Bedürfnisbescheinigung war aber vom DSB, der nur Flinten bis Kaliber 12/70 in seinen entsprechenden Disziplinen zulässt, was auch so im Bedürfnisantrag stand.

Zur Thematik der (evtl. nachträglich von Steinhäuser veränderten) Bedürfnisbescheinigung und der WBK findet sich im Bericht etwas auf den Seiten 310 ff.

Bearbeitet von German
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