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Crotalus

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  1. Hallo zusammen, nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) "Waffenliste" des Waffengesetzes muss ja die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform mindestens 95 cm betragen ... sonst ist die Flint "pfui bah"! Nun besitze ich seit kurzem eine Remington 870 tactical express mit der ich soweit auch ganz zufrieden bin ... nur für meine "Ärmchen" könnte der Schaft ruhig etwa kürzer sein. D'rum dachte ich daran einen kürzeren Schaft oder eventuell einen auch Schubschaft zu montieren. Dabei kam bei mir nun die Frage auf ob der "Mündungsaufsatz" der Tactical zur Gesamtlänge mitzählt oder nicht ... weiß da einer von euch Rat? Gruss und schon mal Danke im Voraus C.
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