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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn 1000 Personen zu einem Test gebeten werden und nur 3 diesen verweigern, ist es doch einfacher nur 3 Personen Alibimäßig weiter zu prüfen und auszuschließen, als eben 1000.

Ergeben sich dann gegen z.B. einen von diesen 3 weitere Verdachtsgründe, wird es erst dann einen richterlichen Beschluss geben.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Gab es den von Dir benannten richterlichen Beschluß aber wirklich (ohne daß weitere Verdachtsmomente vorliegen als die Verweigerung des Tests und vielleicht auch der Aussage), und wenn ja, wurde das durch die Instanzen ausgetragen?

Das lustige ist, daß es sobald es den richterlichen Beschluß gibt, dieser vorläufig (rotfl) auch vollstreckt wird. Und das kannst Dummit keiner Instanz mehr aus der Welt tragen, Deine DNA ist beim Staat.

Geschrieben

das ist schlicht Unsinn und Stammtisch-Geschwafel

Du solltest fairerweise aber darauf hinweisen, daß die DNA-Proben erst dann mutmaßlich gelöscht werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Wird kein Täter ermittelt, wird auch nix gelöscht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es ein Bundesland gibt, in dem ein Richter durchschnittlich 2,5 Minuten (zwei Komma fünf, nicht fünfundzwanzig!) Zeit für die Prüfung eines Hausdurchsuchungsantrags hat. Was soll der da allen Ernstes prüfen? Ob tatsächlich ein Anfangsverdacht vorliegt? Ob der ordentlich begründet wurde? Ob das Datum auf dem Antrag stimmt? Die Adresse? Ob das überhaupt das richtige Formular ist?

Esit: Da nehme ich mir ja mehr Zeit für das Schreiben dieses Beitrags!

bye knight

Bearbeitet von knight
Geschrieben

Die Sprechstundenhilfe arbeitet für den Arzt.

Der Staatsanwalt ist eine der Parteien gegenüber denen ein Richter

unabhängig entscheiden soll. Ein wesentlicher Unterschied.

Ausserdem haftet der Arzt für die Fehler seiner Sprechstundenhilfe.

Richter können durchwinken was Sie wollen - ohne jede Konsequenz.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Der Richter verlässt sich auch darauf dass der Staatsanwalt seinen Antrag vorher geprüft hat, wie eben auch das Rezept dass die Schwester dem Arzt zur Unterschrift vorlegt.

Das kann wohl kaum der Sinn einer Überprüfung sein...

Da kann der Richter als letzte Instanz auch wegbleiben...

Geschrieben

Unvorstellbar, von jeder Kindergärtnerin wird Neutralität verlangt wenn zwei Kinder streiten, bei Sachen von denen der gute Ruf eines Bürgers abhängt, wird einer Partei der Vorzug gegeben.

Du kannst noch so unschuldig sein, wenn man die Kameraden erst einmal im Haus hat, bleibt immer etwas hängen, die Nachbarn sehen es, wenn es richtig blöd läuft ist auch noch so ein Vogel von der Lokalpresse vor dem Haus, schon hast du einen Bericht in der Zeitung, nach vier Wochen, wenn sich alles aufgeklärt hat, berichten sie allerdings nicht mehr darüber.

Evtl. wird auch noch die ganze Aktion in eine dieser lokalen Internetnachrichtenplatformen gestellt, in die jeder Hansi und Sepperl seine Fotos und Kommentare setzen kann, das alles wird man nie wieder los, nur weil ein fauler Staatsdiener sich keine Gedanken macht und ein übereifriger Exikutivbeamter glaubt er sei das Maß aller Dinge.

Geschrieben

Der Richter prüft ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die der Staatsanwalt anführt gegeben sind!

Der Staatsanwalt prüft daher schon etwas genauer, bevor er dem Richter den Antrag vorlegt.

Durchsuchungen können ja auch zur Entlastung des Beschuldigten/Verdächtigen führen.

Was soll der Richter denn prüfen wenn dort steht: "Der Beschuldigte steht nach den Hinweise xy im dringenden Verdacht illegal eine erlaubnispflichtige Waffe zu besitzen!"

Soll er xy selbst fragen?

Nein, er unterschreibt und lässt so den Sachverhalt durch die zuständigen Dienststellen überprüfen.

Geschrieben

Was soll der Richter denn prüfen wenn dort steht: "Der Beschuldigte steht nach den Hinweise xy im dringenden Verdacht illegal eine erlaubnispflichtige Waffe zu besitzen!"

Ob es zum Brauchtum und vor allem der Ährrre des Waffenbesitzers gehört?

Geschrieben

Du kannst noch so unschuldig sein, wenn man die Kameraden erst einmal im Haus hat, bleibt immer etwas hängen, die Nachbarn sehen es, wenn es richtig blöd läuft ist auch noch so ein Vogel von der Lokalpresse vor dem Haus, schon hast du einen Bericht in der Zeitung, nach vier Wochen, wenn sich alles aufgeklärt hat, berichten sie allerdings nicht mehr darüber.

Die Problematik hat schon in den 1970er/80er Jahren Reinhard Mey musikalisch gut auf den Punkt gebracht.

"Was in der Zeitung steht"...

Und das war noch lange vor den Zeiten des schnellen und geschwätzigen Internets.

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