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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

dann hätte der Richter ja eine Rechtsbeugung begangen.

Nicht der Richter, der hat doch nur den Beschluss zur Beschlagnahme eines Gegenstandes unterzeichnet, der war ja auch begründet.

Die Art der Durchführung wird beanstandet.

Da aber ev. nur ein Spielzeug vermutet wurde und man dann die Deko in der Hand hatte, könnte es möglich sein, dass man nun nicht von einem Verstoß gegen das Waffengesetz ausging, sondern dass man nun einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vermutete und wegen Gefahr im Verzuge nach weiteren Waffen suchte.

Das kann man aber nur bewerten, indem man den gesamten Vorgang vor sich liegen hat, denn dies wird wohl auch präzise schriftlich niedergelegt sein.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Moin,

bezieht sich der Beschluss auf die Beschlagnahme eines

einzelnen Gegenstandes (Dekowaffe) und der Betroffene

gibt diesen freiwillig heraus, hat sich die Durchsuchung erübrigt!

Gibt es tatsächlich so.

Sicher Uwe,

das ist mir bekannt :)

Als es noch die nicht zugelassenen drahtlosen Telefone gab,

die die Post geortet hat und die dann eingezogen wurden,

hat man das so gemacht und das war auch OK.

Bei einem z.B. unterschlagenen PC ist das auch normal.

Aber wenn schon 7 Beamte erscheinen, wird doch zumindest einer

den Beschuldigten begleiten, der eine ( wie auch immer abgeänderte oder auch nicht )

MP herausrücken soll, oder nicht?

Geschrieben

Aber wenn schon 7 Beamte erscheinen,

Haaaaallllooooo

es waren keine 7 Beamte!!!!!!!

Die Beamte kamen um 07:00 Uhr. Wenn ich es richtig im Kopf habe waren es 3 Beamte.

Also nochmal: 3 Beamte kamen um 07:00 Uhr zwecks Hausdurchsuchung.

Steven

Geschrieben

Oops,

wie peinlich, mein Fehler, habe ich irgendwie

falsch gelesen....

Du hattest geschrieben um "7 Uhr" und "mehrere Beamte",

da ist was bei mir durcheinander gekommen.

Aber auch für "mehrere" oder eben genau 3 Beamte gilt dies analog.

Geschrieben

Hallo Olt d.R.

es ging definitiv um eine Dekowaffe. Das war unstrittig. Der Grund für die Durchsuchung war, ob das Teil nach deutschem oder Österreichischem Waffenrecht geändert wurde. Das hat nach der Herausgabe der Dekowaffe niemanden mehr interessiert. Man suchte scheinbar konzentriert nach einem "Beifang". Es sollte schließlich ein Rechtfertigungsgrund her.

Steven

Geschrieben

Hallo Olt d.R.

es ging definitiv um eine Dekowaffe. Das war unstrittig. Der Grund für die Durchsuchung war, ob das Teil nach deutschem oder Österreichischem Waffenrecht geändert wurde. Das hat nach der Herausgabe der Dekowaffe niemanden mehr interessiert. Man suchte scheinbar konzentriert nach einem "Beifang". Es sollte schließlich ein Rechtfertigungsgrund her.

Steven

Es werden manchmal Dekowaffen wieder auf scharf umgebaut und da fallen dann viele Bürger unter Generalverdacht. Genauso wie Mopedfahrer unter Generalverdacht gestellt werden ihr Moped getunt zu haben.

Wenn man nichts falsch gemacht hat, kann ja nicht viel passieren. Es ist nur recht ärgerlich für den Betroffenen und natürlich auch den Steuerzahler, der fruchtlose Einsätze gegen unbescholtene Bürger bezahlen muss während die richtigen Straftäter darüber lachen und sich die Makarow im Hosenbund geraderichten.

Villeicht gibt es bei der Polizei auch eine Quote wie bei den Geschwindigkeitsmessungen. Monatlich müssen X Haussuchungen gemacht werden und am einfachsten ist das natürlich bei den Waffenbesitzern.

In Ostdeutschland sieht man das bestimmt lockerer. Die gängige Praxis ist bestimmt noch knapp unter STASI Niveau. :lol:

Geschrieben (bearbeitet)

Sicher Uwe,

Bei einem z.B. unterschlagenen PC ist das auch normal.

Aber wenn schon 7 Beamte erscheinen, wird doch zumindest einer

den Beschuldigten begleiten, der eine ( wie auch immer abgeänderte oder auch nicht )

MP herausrücken soll, oder nicht?

Beitrag 186 war etwas missverständlich. Selbst flüchtig gelesen.

Fakt ist aber dass ich nur das abhandeln kann was im DB steht! Steht dort Beschlagnahme und nicht Durchsuchung ist bei der freiwilligen Herausgabe Schluss, es sei denn die Herausgabe wird verweigert!

Ein ganz wichtigen Aspekt!

Das Problem ist dass irgendjemand mit einem Teil erwischt wird, was nicht ordnungsmäß unbrauchbar gemacht wurde. Dieser sagt nun aus dass er das Teil von Händler XY hat, dieser wird nun überprüft und alle Lieferanschriften mit gleichartigen Teilen abgeglichen.

Bei allen Käufern wird dann die Beschlagnahme der Teile und deren Überprüfung angeordnet, ohne dass sie selbst vorerst als Beschuldigte gelten! (§ 103 StPO Durchsuchung bei anderen)

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

In Ostdeutschland sieht man das bestimmt lockerer. Die gängige Praxis ist bestimmt noch knapp unter STASI Niveau. :lol:

Wo liegt eigentlich Ostdeutschland???? :confused:

Wo ist die Rede davon dass die Durchsuchung/Beschlagnahme von der Stasi ausgeführt wurde? :crazy:

Geschrieben

Beitrag 186 war etwas missverständlich. Selbst flüchtig gelesen.

Das Problem ist dass irgendjemand mit einem Teil erwischt wird, was nicht ordnungsmäß unbrauchbar gemacht wurde. Dieser sagt nun aus dass er das Teil von Händler XY hat, dieser wird nun überprüft und alle Lieferanschriften mit gleichartigen Teilen abgeglichen.

Bei allen Käufern wird dann die Beschlagnahme der Teile und deren Überprüfung angeordnet, ohne dass sie selbst vorerst als Beschuldigte gelten! (§ 103 StPO Durchsuchung bei anderen)

Hallo uwewittenburg

genau so ist es. Und dies bereitet mir starke Bauchschmerzen. Eine Hausdurchsuchung bei hunderten von unbescholtenen Bürgern, weil evtl. jemand eine Dekowaffe gekauft hat, die nicht ganz den gesetzlichen Normen entspricht. Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

Steven

Geschrieben
Und dies bereitet mir starke Bauchschmerzen. Eine Hausdurchsuchung bei hunderten von unbescholtenen Bürgern, weil evtl. jemand eine Dekowaffe gekauft hat, die nicht ganz den gesetzlichen Normen entspricht. Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

Treten bei Waffenbehörden Unregelmäßigkeiten wie z.B. schlampige Eintragung von Kalibern und Seriennummern auf, werden bestimmt auch gleich alle Behörden auf ihre Korrektheit überprüft :lol:

In unserem System liegt das Gewaltmonopol beim Staat also müssen wir lernen damit zu leben.

Geschrieben (bearbeitet)

Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

ja, genau so wie bei einem Massengentest, wo ebenfalls tausende von unbescholtenen Bürgern plötzlich zu Verdächtigen werden. Insbesonderen dann, wenn sie sich weigern am "freiwillgen" Test teilzunehmen.

Das stört aber die Allgemeinheit komischerweise üüüberhaupt nicht. Im Gegenteil...

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben

ja, genau so wie bei einem Massengentest, wo ebenfalls tausende von unbescholtenen Bürgern plötzlich zu Verdächtigen werden. Insbesonderen dann, wenn sie sich weigern am "freiwillgen" Test teilzunehmen.

Niemand hier wird zum Verdächtigen!

Die Tests sind freiwillig und die Proben werden nur mit der Spur für dieses eine Verbrechen verglichen und dann vernichtet.

Weitere Vergleiche und Speicherungen sind nicht erlaubt.

Geschrieben

und wenn man nicht "freiwillig" teilnimmt, gibt es einen richterlichen Beschluss zur ggf. zwangsweisen Durchführung. Was hat das noch mit unverdächtig zu tun?

Kann sein, muss aber nicht, gelegentlich genügt es ja weiter zu ermitteln, einmal natürlich aufwendig aber nicht vermeidbar gelegentlich für den Verdächtigen peinlich, wenn dann unnötigerweise aufkommt das die Reserveübung mit der Kollegin auf Malle verlegt wurde.

Sepp

Geschrieben

Niemand hier wird zum Verdächtigen!

Die Tests sind freiwillig und die Proben werden nur mit der Spur für dieses eine Verbrechen verglichen und dann vernichtet.

Weitere Vergleiche und Speicherungen sind nicht erlaubt.

Und der BND hat nieee mit der NSA zusammengearbeitet und es gibt auch keine groß angelegte US Spitzelaktion gegen Bürger, Politik und Industrie in Deutschland. :lol:

Geschrieben

Eine Hausdurchsuchung bei hunderten von unbescholtenen Bürgern, weil evtl. jemand eine Dekowaffe gekauft hat, die nicht ganz den gesetzlichen Normen entspricht. Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

Also ich fühle mich jedenfalls schon wieder viel sicherer, ehrlich!

Kann sein, muss aber nicht, gelegentlich genügt es ja weiter zu ermitteln, einmal natürlich aufwendig aber nicht vermeidbar gelegentlich für den Verdächtigen peinlich, wenn dann unnötigerweise aufkommt das die Reserveübung mit der Kollegin auf Malle verlegt wurde.

Ach, die Polizei trascht Ermittlungsergebenisse am Biertisch aus? Oder wie meinst Du das jetzt? Auf jeden Fall interessant!

Geschrieben

ja, genau so wie bei einem Massengentest, wo ebenfalls tausende von unbescholtenen Bürgern plötzlich zu Verdächtigen werden. Insbesonderen dann, wenn sie sich weigern am "freiwillgen" Test teilzunehmen.

Das stört aber die Allgemeinheit komischerweise üüüberhaupt nicht. Im Gegenteil...

Und ob das stört!

Die Tests sind freiwillig und die Proben werden nur mit der Spur für dieses eine Verbrechen verglichen und dann vernichtet.

Weitere Vergleiche und Speicherungen sind nicht erlaubt.

Die Frage ist weniger, was erlaubt ist. Die Frage ist eher, was tatsächlich dann passiert.

bye knight

Geschrieben

Die Tests sind freiwillig und die Proben werden nur mit der Spur für dieses eine Verbrechen verglichen und dann vernichtet.

Weitere Vergleiche und Speicherungen sind nicht erlaubt.

Seltsamerweise sind in der Vergangenheit diverse Fälle bekanntgeworden

in denen viele Jahre später mit dem Material aus dem angeblich freiwilligen

und vernichteten Tests in einer anderen Sache ermittelt wurde.

Man darf also getrost davon ausgehen daß diese Proben für alle Zeiten

gespeichert werden. Ob das legal ist oder nicht stört unsere Justitz schon

lange nicht mehr.

Geschrieben (bearbeitet)

Seltsamerweise sind in der Vergangenheit diverse Fälle bekanntgeworden

in denen viele Jahre später mit dem Material aus dem angeblich freiwilligen

und vernichteten Tests in einer anderen Sache ermittelt wurde.

Man darf also getrost davon ausgehen daß diese Proben für alle Zeiten

gespeichert werden. Ob das legal ist oder nicht stört unsere Justitz schon

lange nicht mehr.

Spätestens seit diversen "Datenschutzskandalen" weiß man, dass nur Daten sicher sind, welche nicht erhoben werden. Der Drecksstaat behält Daten, welcher er einmal hat, für immer. Da wird nichts gelöscht! Diese ganzen Datenschutzbestimmungen und Löschungsfristen sind alles Augenwischererei und Placebos....Das Steuerzahlschwein a.k.a. Bürger ist potentiell kriminell und den gilt es zu überwachen und einen beizubiegen!

Die wissen auch in 50 Jahren noch, wann du ne rote Ampel überfahren hast..und sowas wertvolles wie eine DNA-Probe...löscht man erst recht nicht!

Ich wurde jetzt leider auch genötigt für einen Reisepass Fingerabdrücke abzugeben, weil ich die EUdSSR verlassen wollte/musste. Ich bin mir sicher, dass die bereits in irgeneiner StaPo-Datenbank gelandet sind..Ist ja auch zu praktisch, unter dem Deckmantel des Terrorismus gibt man "biometriesche" Pässe aus und in x-Jahren hat man die Fingerbadrücke etc. von allen Bundesbürgern.

Natürlich liegen die auch bei den 5 Freunden...wo ist mein Aluhut!

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

Ach, die Polizei trascht Ermittlungsergebenisse am Biertisch aus? Oder wie meinst Du das jetzt? Auf jeden Fall interessant!

Das Tratschen können die Beteiligten selbst viel besser. Der Polizei würde man sowas ja nie glauben. In diesem Fall hätte ein Bekannter nur darlegen müssen das sein auffälliges Fahrzeug am Tage xx.xx nicht gefahren wurde und auch keinen massiven Frontschaden ausweist. Was macht unsere juristische Konifere, er erklärt im Beisein seiner Frau das er auf Wehrübung war und die Herrschaften doch selbst ihre Arbeit machen sollen. Dass dann solch eine Angabe beim Arbeitgeber überprüft wird und die Leute dort sich ihre Gedanken machen hätte er nie gedacht und noch weniger das das seine damals noch künftige Exfrau erfährt. Unschuld erwiesen und doch ins Klo gegriffen.

Sepp

Geschrieben

und wenn man nicht "freiwillig" teilnimmt, gibt es einen richterlichen Beschluss zur ggf. zwangsweisen Durchführung. Was hat das noch mit unverdächtig zu tun?

Geht noch besser. Bei den Amis haben Polizisten schon versucht, zu argumentieren, daß sich jemand verdächtig gemacht habe, weil er das Tempolimit peinlich genau eingehalten hat. Also dürfen sie einen entweder anhalten weil man zu schnell fährt, oder sie dürfen einen anhalten, weil nur wer etwas zu verbergen hat das Tempolimit einhält. Das hält natürlich vor Gericht nicht, aber schon die Idee, dieses Argument ernsthaft einem Richter vortragen zu wollen, spricht Bände.

Gab es den von Dir benannten richterlichen Beschluß aber wirklich (ohne daß weitere Verdachtsmomente vorliegen als die Verweigerung des Tests und vielleicht auch der Aussage), und wenn ja, wurde das durch die Instanzen ausgetragen?

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