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IGNORED

Munition auf dem Schießstand zum Verbrauch an Dritte abgeben, eventuell rechtliche Probleme?


Gast

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Geschrieben

Ich gebe beim Schießen regelmäßig Munition an andere die mit meinen Waffen schießen wollen, eben zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

Nun hat ein Bekannter von mir wohl einige der Slugs die ich ihm zusammen mit meiner Flinte auf dem Stand gab nicht verschossen sondern mit nach Hause genommen. Wie immer in solchen Fällen kommt der Staat seine willkürlichen Regeln immer dann kontrollieren, wenn man sich nicht daran hält.

Es werden bei ihm also 3 Slugs 12/76 gefunden, für die er keine Erwerbsberechtigung hat. Er hat den Umstand natürlich erklärt und die meinten wohl es könne durchaus Ärger für mich geben. Bevor ich jetzt meinen Anwalt vorsorglich bemühe, vielleicht eine Frage in die Runde:

Wie lange und um wie viel Ecken bin ich eigentlich für meine Munition verantwortlich? Muss ich den sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand bis zur letzten Patrone kontrollieren? Gibt es so etwas wie eine "Störerhaftung", falls mit der Munition die ich ausgegeben habe Schindluder getrieben wird?

Wäre nett wenn jemand näheres dazu sagen könnte, findet sich niemand werde ich Anfang nächster Woche doch mit meinem Anwalt sprechen und dann ein Update geben.

Geschrieben

Es kommt auf die Umstaende an. Der Gang zum Anwalt sollte bereits jetzt/ heute stattfinden. Er wird sich auch mit Deinem Freund unterhalten müssen, da es nicht zuletzt auf dessen Äußerungen ankommen wird.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Geschrieben

§12 WaffG.....AUF dem Schießstand zum SOFORTIGEN Verbrauch darf er erwerben und Du ihm überlassen.

... wenn er die Munition dann mitnimmt ....begeht er einen Gesetzesverstoß ( unerlaubter Munitionsbesitz ).... nicht Du, Du hast Dir nichts vorzuwerfen, AUSSER Du hättest es bemerkt.

....für die Aufsicht würde ich meine Hand aber nicht ins Feuer legen wollen...da sähe ich eher ein Problem von wegen "hat das Schießen ständig zu beaufsichtigen".....da kann man den Kameraden mal drauf aufmerksam machen....

und: halt die Klappe und geh zum Anwalt! ....so ist er vorgewarnt und kann gleich einschreiten FALLS Bedarf besteht......

Geschrieben

Du bist aus dem Schneider, denn Dein Bekannter hätte die nicht verbrauchte Munition vor dem Verlassen des Schießstandes an Dich zurückgeben müssen.

Du bist nicht verpflichtet den vollständigen Verbrauch der überlassenen Munition zu kontrollieren.

(vergl. Fall "Rameloh")

CM

Geschrieben

Ich vermute, daß man Dir da nur was draus drehen könnte, wenn man Dir mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Und das wird schwierig.

Ärgerlich, aber ich würde mir keine allzu großen Sorgen machen.

EDIT:

Der Gang zum anwalt, und erstmal gar nichts weiter sagen, ist natürlich trotzdem wichtig und richtig.

Geschrieben

Ohne jetzt einen rechtlichen Rat bezgl der " Weitergabe von Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schiesstand " geben zu können rate ich dir trotzdem was: Warte nicht auf Antworten hier aus dem Forum, da wird dir KEINER irgendwas abnehmen können. Folge deinem ersten Gedanken und suche einen Rechtsanwalt auf der sich mit Waffenrecht auskennt. Wenn die "Mühlen der Justiz " mal am laufen sind laufen sie. ok, es kann dir passieren das der zuständige Mann ob der Schilderung der Situation deines Kollegn sagt : " Egal, so schlimm ist das nicht und es ist ja nichts passiert....."

Was er aber sonst noch denken könnte sollte dir bewusst sein. Und bevor erst mal alle Waffen weg sind und du sie dir zurück klagen musst ( falls dir das dann gelingt ) würde ICH im Vorfeld tätig werden und für mich zumindest die Rechtslage durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Der wird dir zumindest sagen was du der Behörde sagen sollst wenn sie an dich herantritt. So würde ICH das tun, egal was andere dir hier raten werden.

Nur meine Meinung

LG

Peter

Geschrieben

... Warte nicht auf Antworten hier aus dem Forum, da wird dir KEINER irgendwas abnehmen können. Folge deinem ersten Gedanken und suche einen Rechtsanwalt auf der sich mit Waffenrecht auskennt. ...

..

M.E. ein sehr vernünftiger Vorschlag.

Dein Bekannter scheint mir übrigens nicht zu schnellen Gedankensprüngen zu neigen (freundlich ausgedrückt). :bump:

Geschrieben

Dann hätte er uU mitzählen müssen.

Ja, so krank wird man seitens der Ermittlungsbehörden argumentieren.

Bsp.:

Auf einem gewerblich betriebenen Schießstand meldet sich ein Gastschütze zum Schießen an. Er möchte eine Leihwaffe des Standbetreibers nutzen und die dazu gehörige Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand erwerben, was dann so erfolgt.

Der Gast schießt unter Anleitung und Aufsicht (1 Aufsicht für 5 Schützen).

Obwohl beaufsichtigt, zweigt der Gast ein paar Patronen in die eigene Hosentasche ab.

Nach dem Ende des Schießens meldet der Gast der Aufsicht "fertig", die leere Patronenschachtel wandert in den Mülleimer, die Leihwaffe wird ordnungsgemäß zurück gegeben, "vielen Dank, auf Wiedersehen".

Ist der Standbetreiber oder die Aufsicht verpflichtet, bei dem Gast eine Taschenkontrolle vorzunehmen, bevor dieser den Schießstand verlässt?

CM :confused:

Geschrieben

Ja, so krank wird man seitens der Ermittlungsbehörden argumentieren.:

So krank muss das nicht sein:

Er gibt ihm 5 Slugs, steht daneben und es macht 2x Bumm. Da ist es wohl offensichtlich, oder?

Geschrieben

Bei der BW haben auch mal Leute einen Schuss beim MG-Schießen abgezweigt, obwohl denen wegen der angedrohten Folgen :rtfm: der Kupferbolzen hinten rausstand... :diablo:

Vom Schießen mit der M109 oder LARS habe ich so was allerdings nicht gehört... wieso bloß...? Komisch...wäre doch auch dekorativ...


Dann wende ich mich heute noch an einen Anwalt. Danke an alle.

Das ist wohl das Sinnvollste.


So krank muss das nicht sein:

Er gibt ihm 5 Slugs, steht daneben und es macht 2x Bumm. Da ist es wohl offensichtlich, oder?

Wenn er ihm 4 Schachteln gibt wären das schon 100 Schuss. Wer zählt da noch nach? Selbst bei einer Schachtel wohl kaum jemand.

Geschrieben

Ist der Standbetreiber oder die Aufsicht verpflichtet, bei dem Gast eine Taschenkontrolle vorzunehmen, bevor dieser den Schießstand verlässt?

Das darf der Standbetreiber oder die Aufsicht nicht. Mit Einverständnis des Gastes, aber ohne sein Einverständnis nicht. Weigert er sich, hat man keinerlei Handhabe. Ich würde einer Aufsicht auch den Vogel zeigen, wenn die mich abtasten / kontrollieren (Ausnahme: Ladezustand Waffe o.ä.) wollen würde.

Wenn man auf ganz viel Papierkrieg steht, lässt man jeden Gast vor Benutzung des Standes die jeweiligen rechtlichen Regelungen auf einem Zettel durchlesen und unterschreiben. Dann hat man einen Nachweis, falls so was auftritt, und kann sagen, er wusste über die rechtliche Regelung Bescheid, das hat er hier unterschrieben.

Das die verantwortliche Aufsichtsperson übrigens mitschießt halte ich für fragwürdig und absolut von abzuraten, und sorgt bei einem Unfall /Vorkommnis o.ä. für Probleme.

Geschrieben

Er gibt ihm 40 Slugs, schießt nebenbei selbst, und es macht 37 mal BUMM.

Wo willst Du die Grenze ziehen?

Frei nach einer Entscheidung des RG: Dort, wo die eigenen Finger zum Zählen nicht mehr ausreichen.

Geschrieben

... und kann sagen, er wusste über die rechtliche Regelung Bescheid, das hat er hier unterschrieben.

Papier ist geduldig und ich habe im dienstlichen Bereich mal den Spruch geprägt: "Für 'ne Kiste Bier unterschreibe ich jeden Cheyz!"

Allerdings wäre für mich mit einer erfogten schriftlichen Belehrung der Standbetreiber wohl tatsächlich entlastet.

CM

Geschrieben

Papier ist geduldig und ich habe im dienstlichen Bereich mal den Spruch geprägt: "Für 'ne Kiste Bier unterschreibe ich jeden Cheyz!"

Allerdings wäre für mich mit einer erfogten schriftlichen Belehrung der Standbetreiber wohl tatsächlich entlastet.

CM

So sehe ich das auch. Ich sag ja nicht, dass das das Allheilmittel ist, aber eine schriftliche Belehrung mit Unterschrift wirkt bei "diebesfreudigen" Gästen vielleicht doch einiges.

Geschrieben

Das darf der Standbetreiber oder die Aufsicht nicht. Mit Einverständnis des Gastes, aber ohne sein Einverständnis nicht. Weigert er sich, hat man keinerlei Handhabe. Ich würde einer Aufsicht auch den Vogel zeigen, wenn die mich abtasten / kontrollieren (Ausnahme: Ladezustand Waffe o.ä.) wollen würde. ...

Na, ja, THEORETISCH könnte die Aufsicht die grüne Rennleitung rufen, die dürfte dann durchsuchen.

Wenn ein begründeter Verdacht besteht.

Aber den kriegt man.

Jedoch: Grün ruft man ja nur im Notfall. Dauert ja auch zu lange.

Geschrieben

Du darfst denjenigen aber gar nicht festhalten. Das Jedermanns-Festnahmerecht gilt nämlich nur bei Personen, die auf frischer Tat ertappt wurden. Auch ein dringender Tatverdacht reichen hierzu nicht aus. Und spätestens wenn Du seine Personalien hast, darfst Du gar nichts mehr.

Geschrieben

Uns hat man damals bei der BW entsprechend belehrt was für Folgen es hat wenn man Munition mitnimmt, selbst Manövermunition. Dabei wurde der Teufel in grellen Farben an die Wand gemalt.

Wenn man auf ganz viel Papierkrieg steht, lässt man jeden Gast vor Benutzung des Standes die jeweiligen rechtlichen Regelungen auf einem Zettel durchlesen und unterschreiben. Dann hat man einen Nachweis, falls so was auftritt, und kann sagen, er wusste über die rechtliche Regelung Bescheid, das hat er hier unterschrieben.

Das ist zwar Papierkram, aber immer noch besser als hinterher das Nachsehen zu haben, vorausgesetzt so ein Formular hat rechtlich irgendeine Relevanz.

Geschrieben

Das ist zwar Papierkram, aber immer noch besser als hinterher das Nachsehen zu haben, vorausgesetzt so ein Formular hat rechtlich irgendeine Relevanz.

es ist zumindest ein Hinweis, dass die Person belehrt und über die Folgen informiert wurde.

....wenn ein Analphabet, oder wer auch immer, Alles ungelesen einfach unterschreibt...kannst auch nix machen... hätte... sollte....könnte...würde....man

sicher ist garnix!.....relevant auch nicht.... in einigen Fällen kanns helfen. ob sichs in der Gesamtbetrachtung "lohnt"?... wer weiß das schon vorher...

hinterher ist man immer schlauer... und nichtmal das ist sicher...

Geschrieben

Der Muni Überlasser an einen nichtberechtigten ist jederzeit für den Verbleib der selbigen verantwortlich

soso..... was Du nicht meinst... kann ich das irgendwo nachlesen?

(Hervorhebung von mir)

darf man einem nicht berechtigten Munition überlassen?

... andere Frage..... wer war auf dem Stand "nichtberechtigt"? ..... §12 WaffG mal gelesen? "Einer Erlaubnis .... bedarf nicht....."!

so ein Schmarrn aber auch!!

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