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IGNORED

Ermittlungen gegen Polizist nach Warnschuss


Rubberduck70

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vermisse nur ich Angaben zur Nationalität der Fachkräfte für Besitzübertragung? Der Typ hätte sich gescheiter wieder schlafen gelegt und auf das Fleißkärtchen verzichtet, nachdem er den Warnschuß abgegeben hat. So lachen die Herrschaften sich am Ende noch zu Tode.

Geschrieben

............die Einbrecher zur Unterbrechung oder gar zum Abbruch des Tuns zu veranlassen, so wäre mindestens eine Entschuldigung wegen Behinderung der Berufsaausübung angebracht...

Störung des Arbeitsfriedens?

Naja, ich hoffe eben dass es sich um Junkies handelt und nicht um "Jungs" der OK, so reicht es für einen "Schuss" und ich muss lediglich die Tür oder Fenster reparieren und nicht das komplette Haus aufräumen.

Vermisse nur ich Angaben zur Nationalität der Fachkräfte für Besitzübertragung? Der Typ hätte sich gescheiter wieder schlafen gelegt und auf das Fleißkärtchen verzichtet, nachdem er den Warnschuß abgegeben hat. So lachen die Herrschaften sich am Ende noch zu Tode.

Schlechte Kindheit u.s.w.!

Oder sie haben sich als "Bürgerwehr" vorgestellt, wo sie dann von einem übereifrigen PVB gestört wurden!

Geschrieben

Insgesamt eine Sauerei, zumal die Täter sicher nicht erstmalig eine flexible Auslegung des Begriffes "Eigentum" an den Tag legten...

es geht aber auch andersrum, siehe hier:

http://www.innsalzach24.de/innsalzach/burghausen/burghausen/burghausen-erhebt-staatsanwaltschaft-noch-heuer-anklage-4402129.html

Dieser (hoffentlich bald Ex-) Polizist hat auch bei der Flucht direkt einen Warnschuss abgegeben - obwohl Täter unbewaffnet - und ihn danach tödlich niedergestreckt. Ist aber noch nichtmal in Haft.

Laut Staa droht aber nur ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe).

Bei Körperverletzung mit Todesfolge wären es immerhin nicht unter drei Jahren.

Möglicherweise existieren Unterschiede in den verschiedenen Landespolizeigesetzen, aber für mich bleibt ein "G'schmäckle".

Geschrieben

................, aber für mich bleibt ein "G'schmäckle".

Für mich immer wenn außenstehende etwas beurteilen wollen ohne die Zusammenhänge oder deren Unterschiede beurteilen zu können.

Jeder Fall liegt anders und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung und zwar solange bis ein Gericht etwas anderes festgestellt hat.

Geschrieben

Für mich immer wenn außenstehende etwas beurteilen wollen ohne die Zusammenhänge oder deren Unterschiede beurteilen zu können.

Jeder Fall liegt anders und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung und zwar solange bis ein Gericht etwas anderes festgestellt hat.

Völlig richtig.

Allerdings landen viele Fälle gar nicht vor Gericht - Stichwort: Weisungsgebundenheit Staatsanwaltschaft.

Komischerweise treten diese Fälle häufig in einem gewissen "Freistaat" auf.

Wie gesagt: Für mich völlig unverständlich, wie bei dem NRW-Polizisten einerseits wegen "versuchter Körperverletzung im Amt" ein Anfangsverdacht vorliegen kann, während bei dem Fall in Bayern nur wegen "Fahrlässiger Tötung" ermittelt wird, obwohl geschossen wurde in der Absicht zu verletzen.

Für mich zeigt das, dass die Justiz hier mit zweierlei Maß misst (ist auch nicht das einzige Beispiel).

Geschrieben

Zitat: Der Beamte hatte bei seinem Schuss auf die Beine des 33-Jährigen gezielt, Andre B. jedoch tödlich im Nacken getroffen. ????

wie geht das denn ?

Gruß Dirk

Geschrieben

Für mich zeigt das, dass die Justiz hier mit zweierlei Maß misst (ist auch nicht das einzige Beispiel).

Ist Justitia nicht blind?

Ich würde sogar behaupten dass 2 ähnliche Fälle im gleichen BL unterschiedlich bewertet werden können.

- Tätergruppe

- Tatort

- Tatmittel

- Beweismittel

- Ermittlungsbeamte

- Zeugen

- Staatsanwälte

- Rechtsanwälte

- Richter

- Presse

- Angehörige

Jedes unterschiedliche Zusammenspiel kann zu einer vollkommen anderen Bewertung führen.

Geschrieben

Zitat: Der Beamte hatte bei seinem Schuss auf die Beine des 33-Jährigen gezielt, Andre B. jedoch tödlich im Nacken getroffen. ????

wie geht das denn ?

Gruß Dirk

Bist Du schon mal gestolpert? (das kann bei beiden möglich gewesen sein)

Hast Du schon mal bei einer Scheibe aus ruhigem Stand daneben geschossen? Ich ja.

Dann kommt noch Stress u.s.w. dazu, aber Absicht würde ich nicht unterstellen.

Geschrieben

Zitat: Der Beamte hatte bei seinem Schuss auf die Beine des 33-Jährigen gezielt, Andre B. jedoch tödlich im Nacken getroffen. ????

wie geht das denn ?

Gruß Dirk

...Schlüsselbeine???

Geschrieben

Bist Du schon mal gestolpert? (das kann bei beiden möglich gewesen sein)

Hast Du schon mal bei einer Scheibe aus ruhigem Stand daneben geschossen? Ich ja.

Dann kommt noch Stress u.s.w. dazu, aber Absicht würde ich nicht unterstellen.

Absicht unterstelle ich dem Polizisten nicht, und ja ich habe auch schon daneben geschossen, aber keinen halben Meter.

Es wird leider nicht geschildert unter welchen Vorraussetzungen der tödliche Schuss gefallen ist, aber komisch ist es trotzdem.

Und dazu noch Quelle ( Bildzeitung ) alles klar :glare:

Gruß Dirk

Geschrieben

Für mich zeigt das, dass die Justiz hier mit zweierlei Maß misst (ist auch nicht das einzige Beispiel.

Für mich zeigt das, dass Du keine Ahnung von der Justiz hast.

Wo ist das Problem? Ein Polizist schießt. Die StA sagt: "wir gucken uns die Sache mal an, ob da was strafrechtlich relevantes bei ist - jetzt gerade wissen wir nix". Alle machen ihren Job und das ist nun auch wieder nicht richtig?

Geschrieben

@disa42

Deine Lieblingswaffe ist eine Walther Lever Action. So etwas ist sicherlich keine Gebrauchswaffe im Sinne Waffen tragender Personen. Mit was du sonst schießt weiß ich nicht, aber der Waffeneinsatz gegen Menschen unterliegt regelmäßig vorhergegangenen Stresssituationen und ist mit dem Scheibenlochen nicht einmal im Ansatz zu vergleichen. Bei echten Schießereien, ob im Krieg, im Polizeieinsatz oder im Verbrecher-shoot-out fliegen immer jede Menge Geschosse durch die Luft und treffen meistens alles außer das Gewünschte.

In deinem zweiten Satz bist du ja schon auf dem richtigen Weg und dabei solltest du es belassen. Man kann zu allem eine Meinung haben, aber es ist nicht immer erforderlich dass man diese äußert.

Geschrieben

Völlig richtig.

Allerdings landen viele Fälle gar nicht vor Gericht - Stichwort: Weisungsgebundenheit Staatsanwaltschaft.

Komischerweise treten diese Fälle häufig in einem gewissen "Freistaat" auf.

Wie gesagt: Für mich völlig unverständlich, wie bei dem NRW-Polizisten einerseits wegen "versuchter Körperverletzung im Amt" ein Anfangsverdacht vorliegen kann, während bei dem Fall in Bayern nur wegen "Fahrlässiger Tötung" ermittelt wird, obwohl geschossen wurde in der Absicht zu verletzen.

Für mich zeigt das, dass die Justiz hier mit zweierlei Maß misst (ist auch nicht das einzige Beispiel).

Die Justiz, was ist das? Jede Institution wird von Menschen vertreten. Menschen bewerten Sachverhalte einfach unterschiedlich. Deshalb sollten Gesetze und normierende Vorgaben möglichst eindeutig sein, um den Rahmen innerhalb dessen der "Mensch" wertet so zu gestalten, dass keine konträren Gegensätze herauskommen. Im Großen und Ganzen funktioniert dies auch, für die anderen Fälle gibt es Rechtsmittel.

Geschrieben
Wo ist das Problem? Ein Polizist schießt. Die StA sagt: "wir gucken uns die Sache mal an, ob da was strafrechtlich relevantes bei ist - jetzt gerade wissen wir nix".

"Versuchte Körperverletzung", wenn ersichtlich ein Warnschuss weit am betroffenen Eigentumsübertragungsspezialisten vorbei angebracht wurde?

Ich verstehe ja - und es wurde hier auch bereits ausgeführt - dass dienstrechtlich Fragezeichen hinter die Abgabe des Schusses gesetzt werden... Aber der Körperverletzungs-Tatbestand ist schon grundsätzlich schwer zu begreifen. Was soll hier (evtl.) "versucht" worden sein? Die Verursachung eines Knalltraumas?

Geschrieben

Mich beschäftigt im Moment eher, dass ich mit dem Warnschuss anzeige, die Waffe an meinem Gegenüber zum Einsatz zu bringen.

Im weiteren Sinn handelt es sich hier schon um einen Schusswaffengebrauch gegen die Täter, da bei einem Warnschuss die rechtlichen Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch bereits vorliegen müssen. Und für was? Wahrscheinlich um eine Identitätsfeststellung durchzuführen.............

Es gibt hier immer wieder einen Ratschlag. Erst einmal gar nichts aussagen. Das wäre hier vielleicht auch angebracht gewesen.

Geschrieben

"Versuchte Körperverletzung", wenn ersichtlich ein Warnschuss weit am betroffenen Eigentumsübertragungsspezialisten vorbei angebracht wurde?

Ich verstehe ja - und es wurde hier auch bereits ausgeführt - dass dienstrechtlich Fragezeichen hinter die Abgabe des Schusses gesetzt werden... Aber der Körperverletzungs-Tatbestand ist schon grundsätzlich schwer zu begreifen. Was soll hier (evtl.) "versucht" worden sein? Die Verursachung eines Knalltraumas?

Dann wurden die Ausführungen dazu offensichtlich nicht verstanden. Dienstrechtliches wurde gar nicht erwähnt, das wäre hier das nebenbei eröffnete Disziplinarermittlungsverfahren.

Ich sag's noch mal ganz einfach. Hier hat nicht Bürger Otto Normalverbraucher in die Luft geschosen, sondern ein Polizeivollzugsbeamter, zunächst außer Dienst. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ( = größer als 99,99...% ) ist er ob seiner Handlung als im Dienst befindlich anzusehen. Da gelten eben andere Maßstäbe als für den Normalverbraucher.

Entschließt der sich zum Schußwaffengebrauch steht mindestens eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Raum. Die wiederum ist im sehr engen Rahmen des Polizeirechts gerechtfertigt. Und ob diese Voraussetzungen vorliegen muss geprüft werden. Und nochmals, der Warnschuss ist bereits ein Schusswaffengebrauch und dem gezielten Schuss gleichgestellt. Wird mündlich angedroht oder ein Warnschuss abgegeben, so ist der gezielte Schuss danach die zwingende Konsequenz. Das nach der Androhung das polizeiliche Gegenüber so handelt dass nicht mehr gezielt geschossen werden muss, ist ein durchaus gewolltes Verhalten im Sinne von noch eine Chance geben, aber darauf kommt es nicht an.

Geschrieben
Entschließt der sich zum Schußwaffengebrauch steht mindestens eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Raum. Die wiederum ist im sehr engen Rahmen des Polizeirechts gerechtfertigt. Und ob diese Voraussetzungen vorliegen muss geprüft werden. Und nochmals, der Warnschuss ist bereits ein Schusswaffengebrauch und dem gezielten Schuss gleichgestellt. Wird mündlich angedroht oder ein Warnschuss abgegeben, so ist der gezielte Schuss danach die zwingende Konsequenz.

Was den Schusswaffengebrauch und seine (zu hinterfragende) Rechtfertigung angeht... liegen wir sicher nicht auseinander.

Mir leuchtet aber konkret die angebliche "versuchte gefährliche Körperverletzung" nicht ein. Vorausgesetzt, es handelte sich in der Tat um einen Warnschuss (somit bewusst und gezielt weit am Einbrecher vorbei) - welche Körperverletzung soll damit "versucht" worden sein?

Geschrieben

karlyman, es tut mir leid. Ich bin ja nicht der einzige der versucht hat genau das zu erklären. Mir wurde das Thema eingepaukt und ich habe es verinnerlicht. Handwerkszeug eben. Das kann zu einer Art von Betriebsblindheit führen, so dass ich das Außenstehenden eventuell nicht mit anderen Worten erklären kann.

Geschrieben

ach geh! Jeder weiß doch, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt!

Kenne noch Zeiten aus sehr langer Vergangenheit, da mag das zutreffend gewesen sein, heute würde ich eher sagen: "Eine Krähe kann es gar nicht erwarten, dass die andere ihren Platz verlässt"!

Früher habe ich mich bei Kontrollen meistens als Kollege zu erkennen gegeben, was in der Tat bei geringfügigen Geschichten etwas hilfreich war, aber seit mehreren Jahren habe ich das nicht mehr getan, außer ich war tatsächlich im Dienst und habe Sonderrechte beansprucht.

Ich weiß, habe das grün nicht übersehen!

Geschrieben

Mir leuchtet aber konkret die angebliche "versuchte gefährliche Körperverletzung" nicht ein. Vorausgesetzt, es handelte sich in der Tat um einen Warnschuss (somit bewusst und gezielt weit am Einbrecher vorbei) - welche Körperverletzung soll damit "versucht" worden sein?

Die StA prüft ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt.

Wenn man die Delikte abzieht, die schon logisch nicht verwirklicht sein können oder nach lebensnaher Betrachtung nicht in Betracht kommen, bleibt nur die versuchte gefKV. Dumm ist die StA nicht - auch wenn es da anderslautende Sprichwörter gibt.

Geschrieben

Zitat: Der Beamte hatte bei seinem Schuss auf die Beine des 33-Jährigen gezielt, Andre B. jedoch tödlich im Nacken getroffen. ????

wie geht das denn ?

Auf die Schlüsselbeine gezielt?

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