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IGNORED

Rep.-LW mit gezogenem Lauf auf Gelb 2.0


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Geschrieben

Könnt oder wollt ihr nicht begreifen, dass der abschließende Wille des Gesetzgeber mittels der durch das Gesetz ergänzenden Vorschriften wie u. a.

Sach- und Fachkundeprüfungen,

Hallo Joe

ich kann mir nicht vorstellen, dass du alles was du schreibst auch glaubst.

Steven

Geschrieben

Hallo Joe

ich kann mir nicht vorstellen, dass du alles was du schreibst auch glaubst.

Steven

Musst du ja nicht.

Ich glaube nicht nur dass was ich schreibe sondern praktiziere es - wie bereits geschrieben - auch!

Geschrieben

Könnt oder wollt ihr nicht begreifen, dass der abschließende Wille des Gesetzgeber mittels der durch das Gesetz ergänzenden Vorschriften wie u. a. Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Sach- und Fachkundeprüfungen, Normen und Regeln zu konkretisieren ist und es sich hierbei um nichts anderes als einen dynamischen Prozess handelt?

Und dies ist nicht neu, denn Verwaltungsvorschriften, Normen und Regeln ergeben sich aus dem täglichen Umgang mit den Vorschriften, welche sich - und dies ist auch so gewollt - schneller an den aktuellen Entwicklungen anpassen lassen als Gesetze. Hiesiger Vorgang ist auch ein typisches Beispiel dafür.

Nichts anderes hatte ich vom LKA NRW erwartet. Es hat genau so reagiert wie es jede andere Behörde auch in einem derartigen Fall getan hätte.

Jetzt kommt mir bitte niemand mit Obrigkeitshörigkeit.

Ich klage gerade erst mit eigenen umfassenden Klageschriften gegen Beiträge für eine berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung für einen Kleinwald wo nur Bäume stehen und von ganz alleine wachsen. Hier ein noch nicht rechtskräftiges Urteil in einem Parallelverfahren: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18094

Sowie gegen Straßenbaubeiträge für ein "nicht gefangenes" Hinterliegergrundstück. Hier entsprechende tlw. nicht rechtskräftige Urteile ähnlichen Verwahren:

https://openjur.de/u/494086.html

https://openjur.de/u/577225.html

https://openjur.de/u/596671.html

https://openjur.de/u/577225.html

Allerdings würde es mir im Traum nicht einfallen einen Prozess zur Eintragung einer Pumpgaun in die gelbe WBK zu betreiben, welcher aus den von mir bereits ausführlich geschilderten Gründen, nicht die geringste Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich weiß nicht wie oft ich es bereits geschrieben habe. Hier noch einmal. Waffenbesitzer leben nicht auf ihrere eigenen Insel. Waffenbesitz findet statt in jeder unserer Gesellschaftsschicht. Waffenbesitzer rekrutieren sich aus Arbeiter, Angestellten, Arzt, Beamten, Staatsanwälte und Richter.

Meint ihr eigentlich, bei Gericht würde niemand euer Spielchen hier durchschauen? Ihr seid auf einer Gratwanderung entweder in Waffenbesitzer ohne Sachkunde und/oder in Waffenbesitzer mit fehlender Rechtstreue klassifiziert zu werden.

So müssten auch die Links zu den Verfahren mit den "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücken funktionieren.

Geschrieben

Hallo

es geht noch nicht einmal um den Exoten VR mit gezogenem Lauf. Es geht viel eher darum, dass eine Behörde ihre Meinung durchzieht, egal was im Gesetz steht. Wir halten uns an das Gesetz. Und das hat eine Behörde allemal zu tun. Wenn sich sowas verselbstständigt, haben wir wieder den Schlamassel. Und das wollen wir doch nicht.

Steven

Geschrieben

Hallo

es geht noch nicht einmal um den Exoten VR mit gezogenem Lauf. Es geht viel eher darum, dass eine Behörde ihre Meinung durchzieht, egal was im Gesetz steht. Wir halten uns an das Gesetz. Und das hat eine Behörde allemal zu tun. Wenn sich sowas verselbstständigt, haben wir wieder den Schlamassel. Und das wollen wir doch nicht.

Steven

Dafür gibt es ja die Judikative, um die Exekutive zu überwachen ob sie sich an die Worte der Legislative hält.

Klagen oder im stillen meckern!

Genau genommen geht es darum, dass die hier "irrtümlicherweise" weit verbreitete Ausblendung der das Gesetz konkretisierenden Vorschriften bei der Rechtsfindung völlig außer Acht gelassen werden. Bei der vom LKA NRW getroffenen Interpretation des § 14 Abs. 4 WaffG handelt es sich nicht um mehr oder weniger an Fachwissen, als das, über welches jeder Inhaber einer waffenrechtlichen Sach- und Fachkunde sowieso verfügen müsste.

Geschrieben

. Bei der vom LKA NRW getroffenen Interpretation des § 14 Abs. 4 WaffG handelt es sich nicht um mehr oder weniger an Fachwissen,

Hallo Joe,

Fachwissen beim LKA NRW? Der war gut. Ich halte mir immer noch den Bauch vor lachen. Ich habe jetzt einige telefongespräche gehabt. Und ich sage dir, "Fachwissen" gibt es bei denen nicht. Was bei denen sehr stark ist, ist die unerschütterliche Glaube in die unfehlbarkeit dieser Behörde und dass sie in ihrer Machtstellung dem Bürger beibringen müssen, was für ihn gut ist.

Und das BMI war nach 10 Jahren WaffNeuRegG vollkommen überrascht, dass es Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gibt.

Und jetzt komme in die Realität und glaube nicht im Ernst, dass deine pseudwichtigen Lehrgänge in Sachkunde irgendeinen Einfluss auf die Auslegung des Waffengesetzes haben.

Steven

Geschrieben

Was mich brennend interessieren würde ist:

Jene Behörden, die damals die Flinten mit gez. Lauf eingetragen haben... haben die sich dann strafbar gemacht?

Jene Waffenkäufer die damals die Flinten mit gez. Lauf gekauft haben und eingetragen bekommen haben,... haben die sich strafbar gemacht?

Jene Waffenhändler die damals die Flinten mit gez. Lauf auf Gelb verkauft haben.... haben die sich strafbar gemacht?

Denn der Wille des Gesetzgebers war doch damals auch der gleiche, oder?

Gibt es nun eine Welle der Verhaftungen? Steht uns eine weitere Inquisition bevor?

Oder war es in Vergangenheit gar nicht so schlimm, wenn der ein- oder andere LWB eine Pumpe kaufte?

Warum sollte es denn jetzt eine Rolle spielen, wenn sich ein paar Leute beraten und zum Schluss kommen, dass es irgend ein Wille war, den ab sofort alle befolgen sollen.

Geschrieben

Der Koran ist das Wort Gottes! Er kommt wortlautgetreu direkt von Gott! Er ist nicht Interpretationsfähig!!!!

Was dem Muchel in der Religion recht ist, sollte im Waffengesetz billig sein!

Geschrieben

Was mich brennend interessieren würde ist:

  1. Jene Behörden, die damals die Flinten mit gez. Lauf eingetragen haben... haben die sich dann strafbar gemacht?
  2. Jene Waffenkäufer die damals die Flinten mit gez. Lauf gekauft haben und eingetragen bekommen haben,... haben die sich strafbar gemacht?
  3. Jene Waffenhändler die damals die Flinten mit gez. Lauf auf Gelb verkauft haben.... haben die sich strafbar gemacht?
  4. Denn der Wille des Gesetzgebers war doch damals auch der gleiche, oder?
  5. Gibt es nun eine Welle der Verhaftungen? Steht uns eine weitere Inquisition bevor?
  6. Oder war es in Vergangenheit gar nicht so schlimm, wenn der ein- oder andere LWB eine Pumpe kaufte?
  7. Warum sollte es denn jetzt eine Rolle spielen, wenn sich ein paar Leute beraten und zum Schluss kommen, dass es irgend ein Wille war, den ab sofort alle befolgen sollen.
  1. Siehe § 55 WaffG
  2. Wo kein Kläger da kein Richter; wenn es jemand zur Anzeige bringt dann schon.
  3. Siehe Punkt 2.
  4. Richtig und schon damals musste jeder Antragsteller die Waffensachkundeprüfung nachweisen.
  5. Weiß ich nicht. Kann sein oder auch nicht. Such dir einen Händler und probier aus ob du dir ein Strafverfahren einfängst.
  6. Auch in der Vergangenheit ist schon zwischen Büchse und Flinte und der entsprechenden Munition differenziert worden. Siehe Sachkundeprüfungsfragenkatalog.
  7. Es spielt jetzt eine Rolle, weil die Punpe-auf-gelber-WBK-Fraktion den Bogen überspannt hat.
Geschrieben

Zwar bin ich kein Rechtsgelehrter, aber aus meinem Verständnis des Gesetzes und seiner Entstehung sehe ich (sicher völlig subjektiv) den Sachverhalt so (dabei mache ich mir nicht die explizizr Mühe, hier für alles Quellen rauszusuchen – hier gibt es genügend Mitforisti, die einen gerne mit Quellen zuballern); außerdem gehe ich nicht auf praktische Relevanz oder Sinn/Unsinn der waffenrechtlichen Regelungen ein - diese sind hinreichend bekannt:

  • Weil weniger „deliktrelevant“ (und meiner Meinung nach auch als eine Art Trostpflaster, damit man sagen kann, man habe es den Sportschützen ja auch leichter gemacht, also Alibifunktion), hat der Gesetzgeber den Erwerb von „Rep-LWs mit gezogenem Lauf“ dahingehend erleichtert, daß kein Voreintrag (WBK-grün) mehr erforderlich ist, sondern der Erwerb voreintragsfrei auf Neu-Gelb geht.
  • Der Gesetzgeber sah und sieht VRFs als „böse“ und stärker „delikt- (oder sonstwas-)relevant“ an; seine Intention war, deren Erwerb zumindest nicht wie beim gezogenem Lauf zu erleichtern.
  • In der Praxis (und auch von den Absatzanteilen) haben VRFs mit gezogenem Lauf bisher keine oder nur eine kleine Rolle gespielt.
  • Die Umsetzung der waffenrechtlichen Änderungen geschah handwerklich schlecht beziehungsweise mit so heißer Nadel gestrickt, so daß sie nicht mit den Realitäten übereinstimmten.
  • Nun haben manche Anbieter VRFs mit gezogenem Lauf angeboten, und einige „clevere“ Sportschützen sehen darin die potentielle Möglichkeit, sich ein solches Teil auf Neu-Gelb zuzulegen, und damit ohne Voreintrag.

Meine unmaßgebliche Einschätzung:

Bei der nächsten Gesetzesänderung wird dieser handwerkliche "Mangel" des Gesetzes „bereinigt“, und mit viel Glück gibt es sowas wie „Altbestandsschutz“ auf gezogene Flinten auf Neu-Gelb, und mit etwas Pech sind sie weg.

Von daher halte ich es mit dem Posting von Qnkel, Posting #23:
„Wer es haben will, …

Und nun schlagt mich...

Geschrieben

Das war der letzte Beitrag, den ich von Dir gelesen habe, denn wenn hier jemand den Bogen überspannt, dann Du...

Aussperren ist die falsche Lösung. Du musst ihn beschäftigen, sonst hört er nie auf zu bellen.

"Fein isa, such amal! Wois da Strahlenschutzbeauftragte?" :dirol:

http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/31-08353

http://www.waffen-ferkinghoff.com/dot-9.0moa-gruen-fiber

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Geschrieben

Für die grüne WBK braucht man halt eine Bescheinigung des Verbandes in dem man Mitglied ist, die das Bedürfnis bescheinigt. Bietet der eigene Verband eine gewünschte Disziplin nicht an, bleibt der Weg über die gelbe WBK, oder in zwei Verbände einzutreten, und sich die Bescheinigung dann dort ganz regulär zu besorgen.

Geschrieben

Soweit schon klar, wenn der Verband die Disziplin nicht anbietet. Aber wozu dann die "Büchse"?

An den paar Euro kanns doch nicht hängen, die "Büchse" an sich kostet Geld und die Munition ist bei dem Verbrauch :D auch nicht billig.

Lächerlich das ganze. Aber macht ihr mal.

:wacko:

Geschrieben

Der Gesetzgeber wollte also keine VRF auf gelbe WBK. Vorderschaftrepetierbüchsen in Büchsenkalibern sind doch aber erlaubt. Und was ist ein 12er Vorderschaftrpetierer mit gez. Lauf anders als ne Büchse? Zum Schrotschuss praktisch nicht geeignet. Oder würden VRBs auch dem Willen des Gesetzgebers unterworfen werden wenn es eine relevante Nachfrage gäbe? Weil ja alle VRs gemeint waren...?

Gruß und DVC, Thomas

Geschrieben

Der Gesetzgeber hat es ungenau und dadurch, finde ich, besser formuliert.

Die Intention war: kein erleichterter Erwerb von Pumpguns.

Damit wurden auch Unterhebelflinten ausgesperrt. Da dachte keiner dran und es ist ein Kollateralschaden.

Wie viele gibt es? Kenne nur die Winchester 1887.

Repetierbüchsen wurden erlaubt, keine Deliktrelevanz und bei Ordonnanzgewehren verbreitet. Das es VRBen gab wurde geduldet/war nicht bekannt.

Wie viele gibt es? Kenne nur die Remington 7615 und die Colt Lightning.

Können wir nicht einfach froh sein, dass es die neue gelbe gibt?

Glaube manche haben einfach Angst davor sich mit ihrem Verband wegen einem Bedürfnis auseinander zu setzen.

Dann sollen sie sich doch die gezogene VRF auch auf grün holen. Wo ist der Unterschied/Nachteil???

Geschrieben (bearbeitet)

Das es VRBen gab wurde geduldet/war nicht bekannt.

Wie viele gibt es? Kenne nur die Remington 7615 und die Colt Lightning.

Es gibt noch eine Handvoll andere.

Fangt jetzt ja nicht noch mit den Vorderschaftrepetierbüchsen (ich meine die in Büchsen- bzw. KW-Kalibern) an...

Was heißt hier "wurden geduldet" oder "waren nicht bekannt" (soll man dann dieses Gesetz ernst nehmen)?

Übrigens, unter den von dir genannten "Pumpguns" sind im deutschen Waffenrecht Vorderschaftrepetierflinten, die keinen Hinterschaft haben und anstelle dessen ausschließlich einen Pistolengriff aufweisen, zu verstehen.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Damit wurden auch Unterhebelflinten ausgesperrt. Da dachte keiner dran und es ist ein Kollateralschaden.

Wie viele gibt es? Kenne nur die Winchester 1887.

Wurden sie nicht!

Die Einschränkungen gelten eben nur für Vorderschaftrepetierflinten.

Ein kurzer Unterhebler mit Pistolengriff ist erlaubt, solange die Gesamt- und Lauflänge noch zur Langwaffe reicht.

Und würde das Teil etwas taugen, stünde deshalb auch schon länger ein Chiappa 1887 T-Model auf meiner Gelben.

http://www.taylorsfirearms.com/1887-t-model-lever-action-shotgun-12-gauge-18-5-barrel.html

Bearbeitet von Gearaffe

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