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IGNORED

Herausgabe der Waffe vom Büma, herangehensweise?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

auch wenn es das Waffenrecht nicht direkt betrifft hätte ich mal die eine oder andere Meinung gehört.

Vor 2 Jahren defekte Waffe beim Büma abgegeben.

Kaum Kommunikation trotz Terminabsprache.

Nach einem Jahr Info, er sei auf der "Schwarzen Liste" bei seinem Lieferant und bekommt kein Ersatzsystem.

Ich besorg über egun ein neues Gewehr um dieses System zu verwenden.

Im Sommer nun wiedereinmal den Büma um Info gebeten.

Aussage, "daß er diese Woche den Lauf erhalten wird".

Termin gesetzt, Erste Mannung, Zweite Mahnung. Und diese läuft Ende der Woche aus.

Leider ist der eine oder andere Infoteil telefonisch abgelaufen, daher nicht beweisbar.

Nach was sieht der Sachverhalt aus? (BGB)

Wird es für den Büma "interessanter", wenn ich die Waffe beim Amt als verlustig melde?

Danke für eine unterstützende Antwort.

Geschrieben

In Verzug setzen ( googlen was das bedeutet ) und RA beauftragen, was anderes bleibt Dir nicht übrig

Zur Info

Der Wortlaut muss heißen:

Hiermit setzte Ich Sie in Verzug und fordere die Fertigstellung und/oder Herausgabe bis zum xyz in der Regel 14Tage

Alles andere ist vertane Zeit

gesendet von Unterwegs

Geschrieben

Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern.

GV ist natürlich die teurere Version.

Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...

Geschrieben (bearbeitet)

Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen.

Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben

Moin,

auch wenn es das Waffenrecht nicht direkt betrifft hätte ich mal die eine oder andere Meinung gehört.

Vor 2 Jahren defekte Waffe beim Büma abgegeben.

Kaum Kommunikation trotz Terminabsprache.

Nach einem Jahr Info, er sei auf der "Schwarzen Liste" bei seinem Lieferant und bekommt kein Ersatzsystem.

Ich besorg über egun ein neues Gewehr um dieses System zu verwenden.

Im Sommer nun wiedereinmal den Büma um Info gebeten.

Aussage, "daß er diese Woche den Lauf erhalten wird".

Termin gesetzt, Erste Mannung, Zweite Mahnung. Und diese läuft Ende der Woche aus.

Leider ist der eine oder andere Infoteil telefonisch abgelaufen, daher nicht beweisbar.

Nach was sieht der Sachverhalt aus? (BGB)

Wird es für den Büma "interessanter", wenn ich die Waffe beim Amt als verlustig melde?

Danke für eine unterstützende Antwort.

Für mich stellt sich die Frage, "will" der Büma nicht herausgeben weil er noch €€ will.....oder kann er nicht?

Gibt es dazu weitere Info.

Wenn da das große Programm läuft, und am Ende der Büma sagt, offene Rechnung von xx€, sobald bezahlt gehts raus.....

Geschrieben

Nach fruchtlos verflossener Frist nicht.

Deshalb ja die Fristsetzung.

1,

(...) im Zweifel (...)

2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches.

Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten.

Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird.

Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben

Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat.

Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen.

Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra.

Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.

Geschrieben

Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat.

Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.

Geschrieben

Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt.

Und selbst Einwurfeinschreiben, auf die man eine dritte Person vor dem absenden sehen läßt, haben vor Gericht immer ihren Erfolg gehabt.

Richter sind nicht blöd.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte einen Revolver über Monate bei einem Büchsenmacher. Als ich die Nase voll hatte, bekam er folgenden Brief, (sinngemäß):

Sehr geehrter Herr XY,

sollte meine Waffe nicht innerhalb von 14 Tagen an mich zurückgesendet worden sein, werde ich vom Verlust der Waffe ausgehen und dies meiner Behörde anzeigen.

mit freundlichen Grüssen,

GH

Wenige Tage später kam der Revolver bei mir an.

Bearbeitet von Gunny Highway
Geschrieben

Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt.

Richter sind nicht blöd.

Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus.

Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger.

Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).

Geschrieben

Man kann alles kompliziert machen.

Wenn man unbedingt will.

Man kann aber auch vorgehen wie Gunny Highway oder ich.

Dann hat man rasch Erfolg.

Und keine Kosten.

Nein -hat man eben nicht. Wie aus Deinem Beispiel ersichtlich, haben Deine Schuldner auf Deine Schreiben nicht reagiert. Ein anwaltliches Schreiben führt eher zum Erfolg, da man dadurch nicht zuletzt die Bereitschaft signalisiert, die Sache auch vor Gericht zu bringen. Ein privates Schreiben zeigt nur, dass man den geringen Aufwand und die vergleichsweise geringen Porto-Kosten nicht gescheut hat.

Du bist (auch ganz nachvollziehbar) der Meinung, dass man auch ohne anw. Schreiben einen Prozess möglicherweise gewinnt. Ich will es gar nicht dazu kommen lassen. Ich mache es nicht kompliziert sondern für den TE einfach.

Geschrieben (bearbeitet)

Für mich stellt sich die Frage, "will" der Büma nicht herausgeben weil er noch €€ will.....oder kann er nicht?

Gibt es dazu weitere Info.

Wenn da das große Programm läuft, und am Ende der Büma sagt, offene Rechnung von xx€, sobald bezahlt gehts raus.....

Er kann nicht. Geld hat er bisher nur als Anzahlung gefordert und auch bekommen. Waffe wird einfach nicht fertig und man wird hingehalten, oder daß zB der Lauf erst nach inzwischen zwei Jahren bestellt/geliefert wäre...

Bearbeitet von cabu

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