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IGNORED

Amtsarzt/Gesundheitsamt für MPU in meiner Nähe


andy0510

Empfohlene Beiträge

Hallo erstmal, bin neu hier im Forum.

Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass man eine MPU zum Erwerb großkalibriger Sportgeräte unter 25 beim Amtsarzt oder Gesundheitsamt zu einem deutlich günstigeren Tarif ablegen kann als beim TÜV.

Mein Sachbearbeiter hat mir dafür auch schon grünes Licht gegeben, solange ich eine entsprechende Stelle finde die das macht.

Für mich zuständig ist die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreis in Bad Schwalbach, deren Amtsarzt macht es nicht.

Die Frage richtet sich also an alle die das schon hinter sich haben: Wo genau habt ihr das gemacht und was habt ihr bezahlt?

Dann würde ich die am nächsten gelegene Stelle anrufen und mir einen Termin machen lassen.

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Meine Erfahrung war, dass man unterhalb des Tüvs nichts finden wird. Alle Gesundheitsämter bei mir in der Nähe haben das abgelehnt bzw. horrende Gebühren verlangt. Private Psychologen kann man auch eher am oberen Ende ansiedeln. Einer hat sogar 700€ verlangt, andere, die darauf spezialisiert waren und einigermaßen standartisiert vorgingen immer noch 350€. Der Tüv Hessen in Frankfurt machts für 185€, der in glaub Würzburg sogar 160€. Tiefer hab ich es noch nirgendwo gefunden. Im Saarland soll es noch einen Geheimtipp für 20€ geben, aber wenn man das Bahnticket und den Zeitverlust einrechnet würde ich es eher vor der Haustür machen.

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War damals auch bei einem Psychologen in meiner Stadt.

Das Gespräch hat 15 Minuten gedauert. Er fragt halt ein bisschen was persönliches und über deine Arbeit/Lebenslage (was ihm eigentlich gar nichts angeht und er das gar nicht fragen dürfte), bis dann die entscheidende Frage kommt "Warum ausgerechnet Großkaliber und nicht Luftgewehr/Kleinkaliber".

Hat mich 100,-€ gekostet und die Sache war erledigt.

PS: Ich war der erste Schütze der jemals in 20 Jahren wegen sowas zu Ihm gekommen ist.

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Also fangen wir da einfach einmal vorne an.

  • Rechtsgrunlage ist § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV.
  • In § 4 Abs. 2 AWaffV findest Du den Katalog, wer Dich begutachten darf.
  • In § 4 Abs. 4 AWaffV sind eventuelle Ausschlüsse genannt
  • In § 4 Abs. 5 AWaffV sind die Methoden bzw. die Art der Begutachtung beschrieben
  • In § 4 Abs. 7 AWaffV ist die Ausnahme von bestimmten Dienstwaffenträgern vom § 6 Abs. 3 WaffG geregelt.

Da in § 4 Abs. 5 AWaffV dummerweise etwas von "Testverfahren" bei § 6 Abs. 3 WaffG-Fällen steht, ist es Heute i.d.R. mit einem 25 minütigem (eine Therapieeinheit) Gespräch bei einem Psychotherapeuten nicht mehr getan. Ein dappischer Test muß her. Da der einzige Hinweis, was für ein Test das denn sein soll, der Hinweis auf Österreich in der Gesetzesbegründung ist, wird i.d.R. ein Persönlichkeitstest gemacht. In Ö ist der MMPI vorschrift. Persönlich finde ich das hier wie dort völlig sinnbefreit. Nur sind alle mir bekannten Persönlichkeitstest leider aufwändiger und damit teurer als z.B. der "3-Worte-Uhrzeittest" bei Verdacht auf eine Demenz.

Die meinsten Psychotherapeuten und psyhotherapeutischen Einrichtungen sind mit derart sinnbefreiten Gutachten wie aufgrund des § 6 Abs. 3 WaffG nicht vertraut und werden daher i.d.R. abwinken. Am ehesten sind noch die Verkehrspsychologischengutachter von TÜV, Dekra & Co. bereit dieses Gutachten zuerstellen, wobei mir kein Gutachten bekannt ist, dass sowohl juristisch als auch psychologisch "richtig" gewesen wäre. Oft mangelt es an der Fokussierung auf den schmalen Bereich des § 6 Abs. 3 WaffG. Vermutlich weil sich einfach kein Gutachter, der nicht LWB ist, vorstellen kann, dass er begutachten soll, ob jemand 4 Jahre früher als sonst im WaffG vorgesehen, neben der klassischen Mordflinte der sizilianischen Mafia und Pistolen, der Art mit denen der Mossard jene Hinterleute des Münchenattentats liquidierte, die er nicht mit Sprengfallen tötete, nun auch ein fast 100 Jahre altes ehemaliges Militärgewehr für das Ordonannzgewehrschießen erwerben darf. :gaga:

Dein

Mausebaer

ps: falls jemand tatsäschlich ein §6 Abs.3 WaffG-Gutachten kennt, dass negativ ausgefallen ist, wäre ich aus persönlicher Neugier an dem Gutachten interessiert. :AZZANGEL:

Bearbeitet von Mausebaer
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  • 9 Monate später...

Meine Erfahrung war, dass man unterhalb des Tüvs nichts finden wird. Alle Gesundheitsämter bei mir in der Nähe haben das abgelehnt bzw. horrende Gebühren verlangt. Private Psychologen kann man auch eher am oberen Ende ansiedeln. Einer hat sogar 700€ verlangt, andere, die darauf spezialisiert waren und einigermaßen standartisiert vorgingen immer noch 350€. Der Tüv Hessen in Frankfurt machts für 185€, der in glaub Würzburg sogar 160€. Tiefer hab ich es noch nirgendwo gefunden. Im Saarland soll es noch einen Geheimtipp für 20€ geben, aber wenn man das Bahnticket und den Zeitverlust einrechnet würde ich es eher vor der Haustür machen.

Hallo ich benötige auch eine Mpu und wohne im Saarland. Kannst Du mir bitte sagen wo ich diese günstige MPU machen kkan???

vielen dank

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Das Hauptproblem wird sein, dass ein Test erwartet wird. Die Praxis scheint da inzwischen nach österreichischen Vorbild ein Persönlichkeitstest sein. Für die etablierten Tests sind Lizensentgelte abzudrücken und das nicht zu wenig. Daher werden tendenziell Organisationen die die häufig für offizielle Zwecke einsetzen aufgrund von Skaleneffekten am günstigsten sein können. Kurz TÜV, Dekra Co..

Die Ergebnisse der Tests sind in dem Kontext natürlich so sinnbefreit wie der § 6 Abs. 3 WaffG selbst. Ob Du eher ein Partylöwe oder oder Schraubenzähler bist, wußtest Du auch schon vorher. Mit dem Gutachten weiß das dann auch Dein SB. :heuldoch:

Dein

Mausebaer

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Ich hab bei einer "Fachärztin für Neurologie und Psychatrie" 100 EUR bezahlt zzgl. 10 Euro Praxisgebühr (weil einiges über Kasse abgerechnet).

Wenn wir schon am Threadleichen ausbuddeln sind: Ist ja schön, aber nennt man so was nicht "Betrug"? Und das prahlen damit im Indernetz nennt man ...?

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Das Hauptproblem wird sein, dass ein Test erwartet wird.

Wo denn? Im Gesetz steht nur "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige...."

Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden.

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Habe die Waffen-MPU damals auch beim TÜV gemacht. Standardisiertes Vorgehen, Reaktionstest am Computer anschließend kurzes Gespräch,

kein Paperlapap um den heißen Brei, klare Fragen und Antworten die sich ausschließlich um den Anlass (Schießsport, GK Waffenbesitz) drehten und gut war.

Hat 149€ gekostet und keine 3 Tage später hatte ich das Gutachten im Briefkasten, welches dann umgehend zur Behörde ging.

Die meiste Zeit verbrachte ich im Wartezimmer und holla die Waldfee, was da teilweise für Gestalten saßen.

Bis mir einfiel, dass ich da das Wartezimmer ja hauptsächlich mit Verkehrssündern teilte,

die wegen Alkohol und Drogendelikten zur MPU mussten ugly.gif

Bearbeitet von Gast
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Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden.

Wenn der Untersuchte in Foren wie z. B. "Idioten online" damit hausieren geht...zumal ja beim Idiotentest für Schützen eben kein Behandlungsverhältnis bestehen darf.

Bearbeitet von Gast
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Wenn der Untersuchte in Foren wie z. B. "Idioten online" damit hausieren geht...zumal ja beim Idiotentest für Schützen eben kein Behandlungsverhältnis bestehen darf.

"Guten Tag, mein Name ist XY, ich habe einen Termin zur Untersuchung."

"Dürfen wir bitte kurz Ihr Versicherungskärtchen haben."

"Der Termin wird aber privat abgerechnet."

"Kein Problem, Sie erleichtern uns damit aber die Eingabe Ihrer Daten."

Fertig. Wie bekommt der Patient nun ansatzweise mit, ob und welche Leistungen über die Kasse abgerechnet werden ???

Überhaupt nicht - er hat keine Möglichkeit dazu. In irgendwelchen Foren kann man behaupten, was man will. Aber eine Verfehlung ist ihm damit nicht nachzuweisen.

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Wo denn? Im Gesetz steht nur "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige...."

Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden.

§ 4 Abs. 5 AWaffV

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