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IGNORED

Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz


Schwarzwälder

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[...]auch bei Jägern, denn wozu brauchen die 3,4,5 hochwildtaugliche Büchsen im selben Kaliber - [...]

Weil sie diese Waffen mit verschiedenen Optiken versehen und in verschiedenen Laborierungen einschießen um eine optimale Anpassung an Jagd- und Wildart zu erreichen. - Das war im Gesezgegebungsverfahren die ausschlagegebende Begründung für die Streichung der in den Entwürfen vorgesehenen zahlenmäßigen Limitierung von Jagdlangwaffen bei Jägern.

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Dass einmal eine Reaktion auf (relativ) große "Anhäufungen" kommt, war tatsächlich nicht auszuschließen

Schon deshalb, weil die "Problematik" bereits im Gesetzesentwurf (Br-Drucksache 838/07, S.41) thematisiert worden ist

;) :

Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips

nach § 8 WaffG.(...)ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist

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Schon deshalb, weil die "Problematik" bereits im Gesetzesentwurf (Br-Drucksache 838/07, S.41) thematisiert worden ist

;) :

Eben.

Und deshalb ist es ziemlich naiv, zu argumentieren, es sei ja schließlich niemandem geschadet worden.

Das Recht wurde verletzt und deshalb ist die VG-Entscheidung nur konsequent.

Einige wenige müssen halt stets alles ausreizen.

Oder versuchen es zumindest.

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Das Urteil auf die hortenden Jäger anzuwenden, ist m .E. wegen dem § 13 Abs. 2 S. 2 WaffG schwierig.

Denke nicht, das eine Behörde damit juristisch weit kommen würde.. zumindest soweits um LW geht..

Entsprechende Entscheidungen gegen hortende Jäger gab es schon lange vor diesem Urteil, siehe VG Karlsruhe vom 24.10.2008, 1 K 2081/08 und VG Braunschweig vom 20.08.2010, 5 B 135/10

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Eben.

Und deshalb ist es ziemlich naiv, zu argumentieren, es sei ja schließlich niemandem geschadet worden.

Das Recht wurde verletzt und deshalb ist die VG-Entscheidung nur konsequent.

Einige wenige müssen halt stets alles ausreizen.

Oder versuchen es zumindest.

Ja, find ich auch doof.

Oder diese Typen, die dauernd durch die Gegend joggen. Meiner Meinung nach sollte kein Mensch mehr als 50 km pro Woche laufen dürfen. Und das bloß, weil es (leider noch) nicht verboten ist!

Weiß doch wirklich jeder, dass die Leute spätestens nach dem 51 km sich komplett verändern und meist radikal austicken.

Der Mann ist offensichtlich Sportschütze, hat die geeignete WBK und will sportlich geeignete Waffen kaufen.

Welches Argument außer Sozialneid gibt es gegen die rechtlich völlig korrekte Ausübung seines Hobbys???????

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Der Mann ist offensichtlich Sportschütze, hat die geeignete WBK und will sportlich geeignete Waffen kaufen.

Welches Argument außer Sozialneid gibt es gegen die rechtlich völlig korrekte Ausübung seines Hobbys???????

Ist das jetzt eine Fangfrage, oder willst Du mir ernsthaft erzählen, dass der Erwerb von 142 Waffen auf gelbe WBK unter rein sportlichen Gesichtspunkten erfolgt ist?

Die einzige Frage, die sich mir in dem Zusammenhang stellt, ist, warum die Behörde erst bei der 142. Waffe auf die Idee gekommen ist, das Bedürfnis anzuzweifeln.

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Naaa, aber der Jogger oder Extremsportler (<= Sport bis zum Exzess) kann DIR persönlich Schaden zufügen, wenn auch nur indirekt. Er kann nämlich deine Krankenkassenbeiträge hochtreiben, da Verletzungsrisiko etc. pp. "bisl" höher liegt, als bei einem, der nur mäßig joggt oder langsam Ski fährt oder nur in der Halle klettert etc.

=> Wegen mir sollen die Leute Sport machen, kein Thema. Krankenkasse hab ich auch und wenn mir was passiert, wäre/bin ich total froh um diese Mischkalkulation.

Der Sportler hier hat mir nicht finanziell geschadet, er ist kein Sicherheitsrisiko, eine einzelne weitere Waffe ändert daran überhaupt nichts und aus dem Thread hab ich gelesen, dass die Verbände eher gegen Sportschützen agieren wollen.

Und wer auf dem Menschen jetzt rumhackt, der liegt mMn total falsch. Er übt seinen Sport aus, schadet keinem und irgendwelche Phobiker wollen auch dem braven Besitzer von 3 LW alles wegnehmen. Es gilt also anscheinend wieder das St. Florians-Prinzip und "divide et impera".

Klappt super, das gegeneinader ausspielen.

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Diese gesonderte, einzelne Bedürfnisprüfung ist vom Gesetzgeber in § 14 Abs. 4 WaffG schlicht nicht vorgesehen.

Das stimmt so nicht. Man darf auf Gelb nicht bedürfnislos erwerben, die Bedürfnisprüfung wurde nur dahingehend vereinfacht, das man eine passende Disziplin nennen können muss aus einem Sporthandbuch.

Zur 142. Waffe: vllt. fand in der Behörde zu dem Zeitpunkt auch ein Personalwechsel statt...

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Ich finde das Bedürfnisprinzip des deutschen Waffenrechts auch nicht so prickelnd - wir haben es aber und müssen uns daran halten. Aus dieser Warte betrachtet sind (aus der Bestandsliste mal so rausgefischt)

9 Repetierer in 6,5x55

8 Repetierer in 7,62x54R

15 Repetierer in 7,65x53 Arg.

16 Repetierer in 8x57IS

schon in der Vergangenheit kaum zu begründen gewesen. Hier hat einer den Bogen einfach überspannt. Mich würde es nicht wundern, wenn der SB jetzt nach diesem Urteil auch das Bedürfnis für die große Anzahl kalibergleicher Waffen hinterfragt.

Über die Kombination von 2 9Para Kurzwaffen mit zusammen 6 Wechselläufen (4 x 9Para und 2 x 7,63 Mauser) und dem Rest der vorhandenen Kurzwaffen möchte ich gar nicht näher nachdenken.

Manfred

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Denk' Dir halt ein intelligenteres Beispiel aus!

Dieses paßt einfach nicht.

Mhm, Auto und auf der Autobahn schnell fahren?

Es gibt hier kaum wirklich treffende Beispiele, aber mir ging es nicht darum, das mit anderen Sachen gleichzustellen, sondern wollte nur anmerken, dass einer niemanden geschadet hatte (weder körperlich noch finanziell), sondern auch noch durch die Käufe Steuern etc. in die Kasse gespült hat.

Bei so ziemlich allem anderen "ungesunden" Lebenswandeln, Hobbies und sonstiges (Fußball z.B.) ist die Verletzungsgefahr oder Schädigung des Körpers ein Risiko und tritt leider auch ein. Hier - wenn man so will - wird wirklich wer finanziell geschädigt, sei es durch die "hohen" Krankenkassenbeiträge.

Ich will keineswegs Sport oder Rauchen oder Fußball (von den "Fans" [Gewalt an Stadien], die Fußball als Deckmantel zur Gewalt verstehen mal ganz zu schweigen) schlechtreden, sondern nur zeigen, warum ich in dem Fall überhaupt kein Problem sehe, warum einer mehr als 140 Waffen haben will. Soll er doch, wenn sein vorheriger Sachbearbeiter alles eingetragen hat.

Abgesehen davon, dass ich hierzu rechnerisch 35 Jahre bräuchte, dazu noch Schränke oder entsprechende Räume, ist es bei mir recht unwahrscheinlich, dass diese Anzahl zusammenkommt, aber: Ich gönns ihm.

Schon die erste Waffe ist das Risiko, nicht jedoch die weiteren.

Diebstahl? Ja, da leistet das NWR gute Dienste und zeigt, wo wieviel zu holen ist, damit die Leute nicht länger bei der Bundeswehr klauen müssen...

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Man darf auf Gelb nicht bedürfnislos erwerben, die Bedürfnisprüfung wurde nur dahingehend vereinfacht, das man eine passende Disziplin nennen können muss aus einem Sporthandbuch.

Dieser (übrigens in der Praxis bei weitem nicht immer zu erbringende...) Nachweis der Geeignetheit ist aber keine Bedürfnisprüfung in dem Sinne, wie sie für Sportschützen außeralb des § 14 Abs. 4 WaffG gilt.

Er schließt gerade nicht aus, dass mehrfach z.B. typ- und kalibergleiche Waffen erworben werden.

P.S.:

Wo genau "den Bogen überspannt" beim Erwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG beginnt, darüber lässt sich trefflich streiten. Es gibt "Wenig-Besitzer", und es gibt "Viel-Besitzer"... Ich fürchte, bei dem zum (legalen) Waffenbesitz herrschenden Klima hierzulande würde eine Konkretisierung deutlich (zumindest für die meisten) zu unseren Ungunsten ausfallen.

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Nur ist das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Straftat. Passender wäre dann bei freier Fahrt ordentlich Gummi zu geben, also die Richtgeschwindigkeit weit zu überschreiten. Einerseits keine Gefährdung oder Verstoß, andererseits verlangt es erhöhte Aufmerksamkeit und wenn was passiert....

Witzig ist, dass "übermäßige Straßennutzung" 60€ Strafe kostet...

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Schneller als Richtgeschwindigkeit kann aber im Falle eines Unfalls darauf hinaus laufen, das beiden Unfallbeteiligten eine Schuld zugesprochen wird.

Ab 120 km/h gilt ein Kfz als nicht mehr sicher beherrschbar.

Schon unter der Richtgeschwindigkeit ist eine Teilschuld möglich.

Das hat aber mit einer Vergleichbarkeit mit dem WaffG nichts zu tun.

Nicht alles, was hinkt, ist schon ein Vergleich.

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Er schließt gerade nicht aus, dass mehrfach z.B. typ- und kalibergleiche Waffen erworben werden.

... könnte aber, je nach SB, die Frage aufwerfen, ob die "Gelbe" nicht als billiger Ersatz für die "Rote" zweckentfremdet wird. Warum wohl wurde die Erwerbsstreckung in das Gesetz eingebaut?

Manfred

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