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IGNORED

Munition auf „Gelbe WBK nach § 15 WaffG" vor dem amtlichen Eintrag?


AndreasE

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Ich habe bereits eine „Gelbe WBK nach § 15 WaffG" seit vielen, vielen Monaten. Dort sind auch bereits ein paar Waffen eingetragen. Die zugehörige Munition habe ich dann immer nach dem die Waffe innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf, vom Amt eingetragen wurde, gekauft.

Meine Frage geht nun dahin: Darf ich nach dem ich die Waffe bei einem Händler gekauft habe (und dieser die Waffe auch in die WBK eingetragen hat) auch gleich die zugehörige Munition mitnehmen? Oder muß ich erst den Amtlichen Eintrag/Stempel abwarten?

Vielleicht weiß ja jemand eine Stelle im WaffG ff. wo ich das nachlesen kann?

Andreas

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Er meint doch den Stempel vom Waffeneintrag, keinen Mun-Erwerb-Stempel.

Ups.. Muß natürlich §14 Abs 4 WaffG heißen. Tippfehler könnt Ihr ruhig behalten, habe ich bestimmt noch mehr davon.

So ist es! Die Waffe erwerben lässt sich ja ohne Stempel der Behörde. Innerhalb von 2 Wochen muß dann dieser Kauf bei der Behörde eingetragen weden (Stempel in die WBK). Aber wie sieht es mit dem Erwerb der zugehörigen Munition aus, vor dem Gang zum Amt? Dass in die "gelb" WBK keine Munitionerlaubnis separat eingetragen wird ist schon klar.

Andreas

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Wenn bei einem Händler erworben (z.B. Frankonia) tragen die in die WBK vor Ort die Daten ein - damit kannst du auch die Muni erwerben. Das Amt bestätigt nur per Stempel die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Sportwaffe und fertig.

Bei privat zu privat würde ich persönlich den Stempel abwarten da ich den Privatmann keinen Eintrag in die SS-WBK vornehmen lassen würde. Da ist der Kaufvertrag mit aktuellen Kopien der WBK des Verkäufers für mich wichtig!

Der Munierwerb ist an den Eintrag in der SS-WBK gebunden - für das Kaliber der Waffen. Keinen Eintrag in der SS-WBK - kein Munierwerb in dem Kaliber wenn nicht schon vorher das gleiche Kaliber eingetragen ist. Kann zu vorsichtig sein - ist aber meine Handlungsweise!

Bearbeitet von A71
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Dürfen darfst Du. Wenn Du Mich fragst. Begründung wie in Beitrag Nr. 10 von @Qnkel vorgetragen.

Bei mir kannst Du aber, aufgrund fehlender Handelslizenz, keine Mun kaufen. Also kommt es darauf an, wie der Händler das sieht. Eigentlich müsste der ja ein Interesse haben, Dir etwas zu verkaufen, er darf ja auch davon ausgehen, daß Du zuverlässig bist. Aber die Waffe ist ja noch nicht eingetragen...

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Ich habe bereits eine „Gelbe WBK nach § 15 WaffG" seit vielen, vielen Monaten. Dort sind auch bereits ein paar Waffen eingetragen. Die zugehörige Munition habe ich dann immer nach dem die Waffe innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf, vom Amt eingetragen wurde, gekauft.

Meine Frage geht nun dahin: Darf ich nach dem ich die Waffe bei einem Händler gekauft habe (und dieser die Waffe auch in die WBK eingetragen hat) auch gleich die zugehörige Munition mitnehmen?

Ja!

Oder muß ich erst den Amtlichen Eintrag/Stempel abwarten?

Nein!

Andreas

Steht doch deutlich vorn auf der gelben WBK.

Mun.-Erwerbserlaubnis ist nur auf grün erforderlich.

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Wenn bei einem Händler erworben (z.B. Frankonia) tragen die in die WBK vor Ort die Daten ein - damit kannst du auch die Muni erwerben. Das Amt bestätigt nur per Stempel die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Sportwaffe und fertig.

Nein, das Amt bestätigt nicht, es erteilt Dir auf Antrag durch die Eintragung der Waffe bzw. durch das Einstempeln des Siegels die dauerhafte Erlaubnis zum Besitz der Waffe.

Außerdem muss man beim Munitionserwerb der gelben WBK zwischen den alten und den neuen Erlaubnisvordrucken unterscheiden. Auf den alten Dokumenten steht, dass man die für die Waffen bestimmte Munition erwerben darf. Bei den neuen Erlaubnisdokumenten wird der Munitionserwerb explizit damit verknüpft, dass er nur für die in der WBK eingetragenen Waffen gilt.

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Ach? Das ist bei der "alten Gelben" anders? Kann ich nicht erkennen (ich habe sowohl die "alte" als auch die "neue" Gelbe). Beide Dokumente erlauben mir den Erwerb und die tatsächliche Gewalt über die möglichen Waffen sowie den Erwerb der dafür bestimmten Munition. Ich bekomme auf "alt Gelb" keine einzige Patrone für eine Waffe, die nicht in diesem Dokument eingetragen ist.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie Teilsätze aus dem Zusammenhang gerissen und daraus vermeintliche Berechtigungen abgeleitet werden.

Manfred

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Ach? Das ist bei der "alten Gelben" anders? Kann ich nicht erkennen (ich habe sowohl die "alte" als auch die "neue" Gelbe). Beide Dokumente erlauben mir den Erwerb und die tatsächliche Gewalt über die möglichen Waffen sowie den Erwerb der dafür bestimmten Munition. Ich bekomme auf "alt Gelb" keine einzige Patrone für eine Waffe, die nicht in diesem Dokument eingetragen ist.

Kann es sein, dass Du in beiden Fällen das "alte" Dokument erhalten hast? Die neuen Dokumente gibt es nämlich erst seit 2012.

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Du vergisst den Wortlaut im NEUEN Vordruck für die NEUE gelbe WBK!

.. auch darfst Du nicht Ausser Acht lassen, was die einzelnen Behörden sonst noch zusätzlich auf die WBK schreiben!

.... hab hier selbst 3 Versionen vorliegen, alles neue gelbe WBK nach §14 Abs.4! ..... versch. zusätzliche Texte, versch. Formulare......

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Ich kann doch gleichzeitig eine Waffe auf Grün und direkt die Munition kaufen? Habe ich auch schon gemacht. Der Muneintrag wird bei mir schon beim Voreintrag gestempelt.

Die Munitionserwerbsberechtigung in Deiner grünen WBK entfaltet aber erst Wirkung, wenn auch die dazugehörige Waffe eingetragen ist. Ein Voreintrag ist keine eingetragene Waffe, von daher dürftest Du auch (noch) keine Munition erwerben.

(... und ja, ich weiß, dass das manche hier anders sehen).

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Die letzte wurde 2010 ausgestellt. Nur hat das Wörtchen "eingetragen" keinerlei weitere Auswirkung bezüglich des Munitionserwerbs. Es gab die Munition schon immer nur für eingetragene Waffen. Die "alte Gelbe" war nie eine Berechtigung zum losgelösten Munitionserwerb aller Art.

Manfred

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