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IGNORED

Frage zur WBK


AggroNoob

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich möchte mir meine erste Schusswaffe kaufen. Jetzt habe ich gehört das beim Antrag zur WBK auch ein Auszug aus dem Staatsanwaltregister angefordert wird.

Jetzt zu meinem Problem:

In der Reihenhaussiedlung wo wir wohnen gibt es ein Ehepaar die irgendwelche Komplexe haben. Ihr Sohn fährt zwei Jahre ohne Führerschein und wurde angezeigt. Es mussten einige Nachbarn als Zeuge vor Gericht und das Drama begann. Besagter Nachhbar hat mich letztes Jahr angezeigt wegen Bedrohung diese Anzeige wurde natürlich sofort eingestellt. Aber ein Vermerk ist trotzdem im Staatsanwaltlichen Register.

Ist sowas ein Grund das einen die WBK verweigert wird?

Hoffe ich habe es im richtigen Unterforum gepostet.

MfG

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....es kommt drauf an!

Ja

Das sollte kein Thema sein.

Das erkennst du schon an der Schilderung seines Textes ?

Respekt !

Kristall oder Glaskugel ?

Vielleicht wird's zum Problem in Verbindung mit dem Nick.

Komisch, der gleiche Gedanke kam mir auch....

Bearbeitet von coltdragoon
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Das sollte kein Thema sein.

das ist jetzt aber mal eine Aussage, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.......da bleibt mir die Luft wech.....

ich bin kein Jurist, aber eine Anzeige kann nicht eingestelt werden, eine Ermittlung oder ein Verfahren schon!

es kommt drauf an (s.o.) auf welcher Grundlage das Verfahren eingestellt wurde.....

soviel zu "kein Thema"

Bearbeitet von alzi
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@coltdragoon: Glaskugel ;) kriegst Du aber nur mit Bedürfnis.

Nein ganz ehrlich, er sagte ja nicht das es gegen Auflagen eingestellt wurde. Ansonsten is die Antwort doch die selbe wie in den anderen 1000 Threads: Probieren, KWS, mit SB reden, probieren, warten, wieder probieren...

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Alles klar,

danke für die mehr oder weniger qualifizierten Antworten.

Ich möchte mich als erstes entschuldigen dafür das ich eine Frage gestellt habe!

Vielleicht sollte der Moderator mal den Begriff Forum googeln, sollte das zu schwierig sein erkläre ich Ihm das gern per pn.

Die Ermittlungen wurden eingestellt.

@coltdragoon hoffentlich waren deine vorherigen 3.017 posts aufschlussreicher. Aber wenigstens konnte mein Nic dir den Tag versüssen.

Mfg

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Alles klar, danke für die mehr oder weniger qualifizierten Antworten. Ich möchte mich als erstes entschuldigen dafür das ich eine Frage gestellt habe! Vielleicht sollte der Moderator mal den Begriff Forum googeln, sollte das zu schwierig sein erkläre ich Ihm das gern per pn. Die Ermittlungen wurden eingestellt. @coltdragoon hoffentlich waren deine vorherigen 3.017 posts aufschlussreicher. Aber wenigstens konnte mein Nic dir den Tag versüssen. Mfg

Es sind hier immerwieder einige mit weniger qualifizierten Antworten, ich kann da auch ein Lied davon singen. Aber im großen und ganzen passt das hier schon auch wenn manche meinen sie wären altklug oder ähnliches. Man muß nur drüber hinwegsehen.

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Um die Sache mal sachlich anzugehen.

Im staatsanwaltliche Verfahrensregister, werden eingeleitete Ermittlungsverfahren eingetragen, bis sie zum Abschluss gebracht werden. Dies ist mit einer Einstellung z.B. nach §170 oder §153 ff StPO oder einer Verurteilung der Fall. Die Eintragung im Verfahrensregister wird aber auch, sofern das Verfahren nicht andauert, gelöscht. Näheres sowie Fristen stehen im entsprechenden Gesetz.

Verurteilungen stehen im Bundeszentralregister.

Inst

Bearbeitet von inst200
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... Aber wenigstens konnte mein Nic dir den Tag versüssen. Mfg

Dein Dank gebührt nicht mir allein.

#4 Winzi war schneller

AggroNoob aka Agressiver Neuling als Nickname und dann im Zusammenhang mit deinem ersten Beitrag erscheint nicht unbedingt gut gewählt.

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@762

Ich finde es beschämend das du dich über scheinbar behinderte Menschen lustig machst! Ich habe hier nur eine Frage gestellt und von dir ''behinderte'' Antworten bekommen. Was ist deine Intention bist du der Dicke Maxe im Internet der sein persönliches Versagen hier kompensiert?

MfG

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Zu diesem Themenkomplex kann Dir definitiv niemand eine finale Antwort geben. Ich hatte ein ähnliches Problem und habe 2 Fach-Anwälte für waffen und Datenschutz-Recht und unzählige Freunde, die bei Behörden arbeiten, gefragt.

Welche Datenfragmente bei solchen Abfragen hängen bleiben kann Dir niemand verlässlich sagen.

Theoretisch dürfte ein eingestelltes Verfahren nirgendwo erscheinen und auch kein Problem darstellen….ob solche Verfahren wie vom Gesetz gefordert irgendwann tatsächlich unwiderruflich gelöscht werden ist eher fraglich.

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Vielleicht sollte der Moderator mal den Begriff Forum googeln, sollte das zu schwierig sein erkläre ich Ihm das gern per pn. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Danke nicht nötig. Der Mod weiß was ein Forum ist und auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit bekommt er mit der Zeit einen Riecher für Trolle und Provokateure.

Es ist Dir sicherlich nicht entgangen, dass in regelmäßigen Abständen Kampagnen gegen legale Waffenbesitzer gefahren werden. Dann taucht hier einer auf, bezeichnet sich selbst als "Aggresiven Anfänger" gegen den eine Anzeige wegen "Bedrohung" vorliegt und fragt ob das Probleme beim beantragen einer WBK geben könnte.

Ich bin gerne bereit Deine Frage ernst zunehmen und Dir eine vernüftige Antwort zu geben. Aufgrund welches Bedürfnisses möchtest Du Deine WBK beantragen?

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Gut dann werde ich mal mein Nic erklären:

meinen Nic hab ich schon seit ein paar Jahren, entstanden ist er als ich mein Studium mit online Poker finanziert habe.

Seitdem benutze ich diesen in jedem Forum wo ich gemeldet bin, somit vergesse ich nie meine Zugangsdaten (ich weiß, ich bin ein Fuchs).

Ich möchte gern die Klasse Standard Division Pistole nach IPSC schiessen und statisch auf 25m.

PS. Ratiopharm Nasenspray aber nicht länger als 14 Tage

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Theoretisch dürfte ein eingestelltes Verfahren nirgendwo erscheinen und auch kein Problem darstellen …

Die Betonung liegt hier eindeutig auf "theoretisch", denn wir wissen immer noch nicht ob und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage das Verfahren eingestellt wurde.

Auch bei einer Einstellung nach §153b StPO ohne Auflagen, z.B. wg. Geringfügigkeit, gilt der ursprüngliche Straftatvorwurf als vollumfänglich erfüllt.

Das kann bei der vorgeschalteten Überprüfung im Zuge der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis durchaus zu einer Spassbremse werden.

CM

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