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Bizeps abgerissen auf dem Schiessplatz - was geht im Wettkampf mit Gips?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Superärgerlich, aber bei mir ist der Bizeps subtotal abgerissen - nicht eine der beiden Sehnen oben an der Schulter (was ja meist degenerativ wäre), sondern unter vollem Einsatz als Schiessleiter unten am Ellbogen (plötzliches Trauma).
Sowas möchte der Chirurg jetzt frisch verankern (sonst dauerhaft 50% Kraftverlust), danach kommen je nachdem max. 12 bis 14 Wochen Gips- bzw. Schienenbehandlung dazu.

Leider sind jetzt auch bald die DM beim BDS. Habe mich für 13 Starts qualifiziert und riesig gefreut. Jetzt die Fragen, weil in den Reglements das Wort Gips nirgends auftaucht:

  1. Welche Disziplinen darf man auch mit Gips (Ellenbogen- Unterarm, Finger sind frei) mitschiessen?
  2. Wenn nur die schwache Hand betroffen ist, darf man dann bei den Verbänden einhändig Kurzwaffen mitschiessen?
  3. Darf man z.B. bei Kurzwaffe mit Anschlagschaft den "Gipsarm" trotzdem zum Unterstützen benutzen, wenn der Gips nirgends direkt an der Waffe anliegt?
  4. Wie ist es bei Langwaffendiszplinen: Geht liegend frei, solange die Waffe nicht direkt auf dem Gips aufliegt?
  5. Liegend aufgelegt müsste doch sowieso kein Problem sein, oder?
  6. wie ist es beim "Stehend frei" Schiessen mit der Langwaffe: Darf ich da mitmachen, wenn ich den Schaft trotzdem mit den Fingern/der Hand unterstützen kann ohne Schienenkontakt oder würde die starre / alternativ die nur definierte Bewegungen/Grad zulassende Schiene im Ellenbogengelenk einen unzulässigen Vorteil verschaffen?
  7. Wieviel Grad muss ein Gelenk frei bewegt werden können/dürfen in der Schiene, damit das ganze nicht als unzulässige Fixierung läuft?
  8. Inwiefern dürfen Familienangehörige bei Schützen mit Gips oder Schiene helfen?
  9. Gibt es Unterschiede bei der Behandlung von Schützen mit Gips bei den unterschiedlichen Verbänden: DSB, BDS, BDMP? Wäre nämlich alles für mich interessant.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

1) Chirurgen fragen ob das Schießen nicht die Heilung behindert. Wenn ja - Pech gehabt!

2) Bundessportleiter fragen: Temporäre Behinderung, Gipsanlage, was ist genehmigt

3) Unter dem Regelwerk als "Versehrter" starten.

Rein praktisch gesehen solltest Du für das Schießen als "Körperbehinderter" gelten solange Du eben das Hilfsmittel "Schiene" brauchst und mußt ggf. einen Antrag stellen in der passenden Klasse zu schießen. Hilfsmittel sind dann immer gestattet, solange sie keine Vorteile bringen und ob eine Schiene das tut - äh ja, gute Frage. Einhändig mit dem anderen Arm sollte gehen solange die sichere Handhabung möglich ist, ebenso alles wo Du nicht mit dem unterstützten Arm im Anschlag stehst.

Geschrieben

Wieviel Wochen liegen denn zwischen Trauma und Wettkampf? Und ist die Sehne am Ansatz abgerissen oder nur angerissen?

Also wenn die Bizepssehne am Ellenbogen gerissen ist, würde ich das schießen erstmal sein lassen.

Und täusch Dich nicht. Die Schiene fixiert den Ellenbogen im ca. 90° Winkel. Wird es ein richtiger Gips (Kunststoff) Verband, sind Ellengoben und Handgelenk fixiert. Ich hab in meiner beruflichen Laufbahn genug Sehnen gesehen, die zu früh zu stark belastet worden sind. Und dadurch der Heilungsprozeß stark verzögert bis hin zur schlechten Verheilung geführt hat.

Geschrieben

Leider sind jetzt auch bald die DM beim BDS.

Ehrlich gesagt, würde ich mir bei so einer Verletzung eher Gedanken um meinen Arm machen als um irgendeine DM...
Geschrieben

Ich hab dieselbe Verletzung letztes Jahr.

OP, Sehne mit Titananker an den Knochen gedübelt.

Nach ca.1 Jahr wieder volle Kraft im Arm

Ich denke, die DM wird nix

Geschrieben
Ehrlich gesagt, würde ich mir bei so einer Verletzung eher Gedanken um meinen Arm machen als um irgendeine DM...

Seh ich ganz genau so..Manche Leute leben in einer Vollkaskomentalität ohne gleichen.

Die Friedhöfe sind voll von solchen Leuten die glaubten, ohne sie würde sich die Erde nicht weiterdrehen.

Geschrieben

Die Gesundheit geht vor! :o

Außerdem: Wie stellst Du Dir die Wettkampfteilnahme vor? Ibuprofen einwerfen bis die Ohren pfeifen?

Auch von mir gute Besserung.

Geschrieben

Ich habe 2004 ein Bizepssehnenabriss im Ellbogen gehabt, direkt am Knochen. Und ich habe über zwölf Wochen einen Krankenschein gehabt, und davon war ich acht Wochen lang ziemlich hilflos und konnte meinen Arm nicht gebrauchen.

Vier Wochen lang wirst du den absolut ruhig halten müssen. Deswegen schone den Arm lieber als das du auf einer Deutschen Meisterschaft rumeierst, mit Schmerzen und schlechten Ergebnissen. Und was noch schlimmer wäre, mit einem schlechteren Heilungsverlauf dadurch.

Gute Besserung

Geschrieben

Es gibt einige Sachen die man während einer Krankschreibung machen kann/sogar soll!!

Gute Besserung, Schwarzwälder!

Das ist richtig, aber definitiv keine Sachen, die die Heilung verzögern oder beeinträchtigen. Auch aus eigenem Interesse würde ich hier erst mit einem Arzt Rücksprache halten

Geschrieben

Wenn ich der Arbeitgeber wäre, und würde mitkriegen, daß mein Angestellter mit Schiene/Gips/sonstwas während er krankgeschrieben ist, auf einer Baller-DM ( :D ) mitmischt, würde ich ihn umgehend zum Arbeiten auffordern/einladen/herzitieren.

Mach Dir lieber Gedanken um die Heilung Deiner Verletzung. Das wird lange genug dauern. Von deher geh ich konform mit Königstiger und MarboroMan

Geschrieben

Vielen Dank für die Genesungswünsche. Die OP habe ich inzwischen hinter mir (keine Vollnarkose, zuschauen liessen sie mich trotzdem nicht).

Die DM kommt zu früh, Schmerzen, Schwellungen und (hoffentlich nur passagere) Gefühlsstörungen lassen derzeit an Wettkämpfe nicht denken - leider.

An alle Neofeudalisten ;) : Die Arbeitsunfähigkeit einschl. OP etc wird übrigens durch eine Unfallversicherung bezahlt, das ist schon geregelt, also gehen evtl. Freizeitaktivitäten den AG eher nichts an. Ausserdem gibt es sicher viele Rentner, Studenten, Hausfrauen, Selbständige etc., die auch keinen AG fragen müssen, ob sie schiessen gehen dürfen...

Inwiefern Schiessen nun so gesundheitsschädlich ist - bzw. den Heilungsverlauf konkret negativ beeinflusst -, kommt sicher auf den Einzelfall an. Nicht jeder mit Gips muss beim statischen Schiessen aussen vor bleiben und es wäre schön, wenn es in den Sportordnungen da ein paar Sätze dazu gibt.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

. Ausserdem gibt es sicher viele Rentner, Studenten, Hausfrauen, Selbständige etc., die auch keinen AG fragen müssen, ob sie schiessen gehen dürfen...

Grüße

Schwarzwälder

Ja und die bekommen alle den gleichen Lohn so wie du.

Geschrieben

Die Arbeitsunfähigkeit einschl. OP etc wird übrigens durch eine Unfallversicherung bezahlt, das ist schon geregelt, also gehen evtl. Freizeitaktivitäten den AG eher nichts an.

Solange Du auf dem Weg der Genesung bist, hast Du alles zu tun was die Heilung unterstützt, und alles zu unterlassen was dieser abträglich sein könnte. AUCH IN DEINER FREIZEIT! Das geht Deinen Arbeitgeber durchaus was an, denn der zahlt in der Zeit Dein Gehalt weiter. Und nach einiger Zeit dann die BG, und auch die interessiert sich sehr dafür daß Du schnell von ihrer Tasche weg kommst.

Geschrieben

Superärgerlich, aber bei mir ist der Bizeps subtotal abgerissen - nicht eine der beiden Sehnen oben an der Schulter (was ja meist degenerativ wäre), sondern unter vollem Einsatz als Schiessleiter unten am Ellbogen (plötzliches Trauma).

Sowas möchte der Chirurg jetzt frisch verankern (sonst dauerhaft 50% Kraftverlust), danach kommen je nachdem max. 12 bis 14 Wochen Gips- bzw. Schienenbehandlung dazu.

Leider sind jetzt auch bald die DM beim BDS. Habe mich für 13 Starts qualifiziert und riesig gefreut. Jetzt die Fragen, weil in den Reglements das Wort Gips nirgends auftaucht:

  1. Welche Disziplinen darf man auch mit Gips (Ellenbogen- Unterarm, Finger sind frei) mitschiessen?
  2. Wenn nur die schwache Hand betroffen ist, darf man dann bei den Verbänden einhändig Kurzwaffen mitschiessen?
  3. Darf man z.B. bei Kurzwaffe mit Anschlagschaft den "Gipsarm" trotzdem zum Unterstützen benutzen, wenn der Gips nirgends direkt an der Waffe anliegt?
  4. Wie ist es bei Langwaffendiszplinen: Geht liegend frei, solange die Waffe nicht direkt auf dem Gips aufliegt?
  5. Liegend aufgelegt müsste doch sowieso kein Problem sein, oder?
  6. wie ist es beim "Stehend frei" Schiessen mit der Langwaffe: Darf ich da mitmachen, wenn ich den Schaft trotzdem mit den Fingern/der Hand unterstützen kann ohne Schienenkontakt oder würde die starre / alternativ die nur definierte Bewegungen/Grad zulassende Schiene im Ellenbogengelenk einen unzulässigen Vorteil verschaffen?
  7. Wieviel Grad muss ein Gelenk frei bewegt werden können/dürfen in der Schiene, damit das ganze nicht als unzulässige Fixierung läuft?
  8. Inwiefern dürfen Familienangehörige bei Schützen mit Gips oder Schiene helfen?
  9. Gibt es Unterschiede bei der Behandlung von Schützen mit Gips bei den unterschiedlichen Verbänden: DSB, BDS, BDMP? Wäre nämlich alles für mich interessant.

Grüße

Schwarzwälder

Bei allem Respekt: du spinnst.

Geschrieben

Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. Es gibt doch historische Vorbilder. (ca. Miunte 1:48 des Videos)

Der hat sogar einarmig seine Pistole geladen.

Geschrieben

Vielen Dank für die Genesungswünsche. Die OP habe ich inzwischen hinter mir (keine Vollnarkose, zuschauen liessen sie mich trotzdem nicht).

Die DM kommt zu früh, Schmerzen, Schwellungen und (hoffentlich nur passagere) Gefühlsstörungen lassen derzeit an Wettkämpfe nicht denken - leider.

Ja, das ist ein Problem, da viele Nerven im Bereich laufen.

Ich war nach der OP (mich haben sie komplett weggehauen) aufgewacht, das erste war, ich hab geschaut ob ich die Finger bewegen kann.

Wünsch dir gute Genesung und das alles wieder funktioniert....wie gesagt, nach nun ca. 1 jahr bin ich soweit, das der Arm wieder das bringt was vorher ging (Gewichte etc.)

Geschrieben

Ich wollte jetzt eigentlich kein Arbeitsrechts-Thread eröffnen. Ganz prinzipiell: Man sollte nichts tun, was der Genesung im Wege steht. Die Grenzen sind dabei in D aber weit gefasst, Das Landesarbeitsgericht Berlin billigte einem AN, der wegen Gelenkerkrankungen krank geschrieben war sogar die aktive Teilnahme an einem Spiel als Fussballspieler zu, Az.: 4 Sa 2143/05.

Selbst eine extrem arbeitgeberfreundliche Seite formuliert es so:

Nicht ausreichend für die Erschütterung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind grundsätzlich:

- Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung

- Spaziergänge oder leichte sportliche Betätigung

- Besorgung- oder Einkaufsgänge des Arbeitnehmers

- Treffen mit Freunden und dabei Nachgehen eines gemeinsamen Hobbys

http://www.arbeitsrechts-urteile.de/326.html (Auszug aus Arbeitsrechtliches Arbeitgebertreffen Bremen)

Insofern sind viele Situationen denkbar, in denen man auch mit einem Gips ein paar Schuß sicher abgeben und je nach Verfassung auch an kleinen statischen Wettkämpfen wird teilnehmen können.

Daher war meine diesbezügliche Nachfrage absolut ernst gemeint; ein "Du spinnst" ist ein bisschen flach.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich würde in jedem Fall den Medicus zu seiner Einschätzung befragen....

Und was Arbeitgeber/Arbeitnehmer betrifft - das ist eben so eine Sache.

6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber ja schon mal ohnehin - und wenn das ein kleiner Laden ist, tut dem das richtig weh - und wenns dann länger dauern sollte auch, denn dann fehlt der Mann allmählich wirklich, und die paar Restkollegen können auch nicht alles abfangen, was so anfällt - Das mag in einem grösseren Laden untergehen - in einem kleinen Laden <15-20 Mann all inclusiv kann das die Bilanz des Jahres zerschiessen ......

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