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Voraussetzungen für Bedürfnisnachweis BDMP


crack24

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Hallo,

ich bin seit knapp einem Jahr in einem Verein, der dem RSB angegliedert ist und zusätzlich seit Februar im BDMP. Mich interessieren die Diszplinen DP1, DP2 und DG3, was dann zunächst eine Dienstpistole und ein Halbautomat wären.

WBK möchte ich dieses Jahr noch beantragen. Mir wurde gesagt, dass man, um im BDMP ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen, mindestens 1 Jahr dort Mitglied sein muss und auch einen Wettkampf geschossen haben muss. Daher habe ich auf der Landesmeisterschaft LAR1 mit der Vereinswaffe geschossen. Nun hieß aber, dass man die konkrete Disziplin, für die man die Waffe beantragen will, schon im Wettkampf geschossen haben muss. D.h. ich müßte im Wettkampf zuerst mit einem Gewehr schiessen, das ich gar nicht habe, um es dann zu beantragen.

Die Mitgliedschaft im RSB sollte nach meinen bisherigen Recherchen wohl anerkannt werden aber über den Wettkampf habe ich noch nichts gefunden. Wie seht ihr das?

Viele Grüße

crack

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Ähm, also rein rechtlich muss für die WBK nur neben Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde etc. nur folgendes zutreffen:

  • 12 Monate Mitgliedsschaft
    • Schießen seit 12 Monaten
  • 12/18 Termine

Da steht nichts von Teilnahme an Wettkämpfen oder sonstigem. Es geht bei Wettkampfteilnahme um die Überschreitung des Grundkontingents. Wirf mal einen Blick in die Sportordnungen. Beim VdRB-Dingens gibts übrigens einen Passus, dass man nicht an einem Wettkampf teilnehmen muss, sondern nur unter Wettkampfbedingungen eine bestimmte Anzahl an Ringen erreichen müsse um das Grundkontingent zu überschreiten.

Also, beim DSB kann ich dir aus Bayern jedenfalls sagen, dass keine Teilnahme an Wettkämpfen erforderlich ist für die Beantragung der WBK(s).

Kleiner Tipp: Mach auf jeden Fall den Haken für die WBK für Sportschützen nach §14 ... Also die Gelbe. Ein Bekannter bereut, diese nicht gleich beantragt zu haben.

e:/

Auf meinen BSSB-Bedürfnisformular (bitte die für dich zutreffenden Formulare laden und anschauen!) steht nur, dass man hauptsächlich Langwaffe schießen muss, um ein Bedürfnis für einen Halbautomaten (weil Langwaffe) zu bekommen. Von Wettbewerb als Vorraussetzung steht weiterhin nichts.

Bearbeitet von Veg Manchurian
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Hallo Crack,

Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen

Bedürfnisses oder auf die Bescheinigung der Verbandszugehörigkeit

stellt, muss mindestens 12 Monate Mitglied in einem nach § 15 WaffG

anerkannten Schießsportverband und einem diesem angehörenden

Schießsportverein sein.

Ist der Antragsteller weniger als 12 Monate Mitglied des BDMP e.V. so hat er den Nachweis der 12-monatigen Verbandsmitgliedschaft mit der Antragsstellung selbst zu erbringen.

Hiervon muss der Antragsteller jedoch mindestens zwei Monate Mitglied

im BDMP e.V. sein und während dieser Zeit regelmäßig

Schießsport betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier

Schießtermine, die bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V.

nach einer Disziplin der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V.

absolviert wurden, nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche

Bedürfnisse bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14

WaffG erfüllt.

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist

das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der

Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

Du brauchst nicht mit der Waffe geschossen zu haben, die Du beantragen möchtest, und Du musst auch keinen Wettkampf geschossen haben.

Viel Spaß mit DG3

Jens

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Mir ist über eine Regelung mit Wettkämpfen (innerhalb des Grundkontigentes) nichts bekannt.

Der richtige Ansprechpartner sollte sich aber in Deinem Landesverband finden, da dieser den Auftrag haben sollte, Bedürfnisbescheinigungen auszustellen.

In Niedersachsen/Bremen gibt es so eine Regelung nicht. Da werden die Regelungen des Handbuches umgesetzt. In Deinem Fall findest Du alles in Register 5, Seite 11 ff.

Nicht dass Deine "Berater" im Reg 5 den Bereich betreffend §14 Abs. 3 WaffG gelesen haben. Da steht etwas von Wettkämpfen, trifft aber nicht auf Dich zu.

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Der BDMP NRW fordert bei Erstantragstellern nicht die Wettbewerbsteilnahme, sondern die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen Disziplinen nach Sportordnung BDMP geschossen wurden. Hierzu zählt auch das Übungsschießen der SLG. (Hervorhebung durch mich).

Edit: pancho lobo war schneller und hat aufmerksamer gelesen: Jens hat recht.

Bearbeitet von Daniel_M
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Äh, da ich meinen Beitrag oben nicht mehr bearbeiten kann:

Ich wollte eigentlich nur schreiben, dass die Beantragung der WBK und die Mitgliedschaft im BDMP nichts miteinander zu zun haben müssen, also die WBKs über den DSB, bzw. Landesverband gehen und das weitere Bedürfnis, dann vom BDMP nach den dortigen 12 Monaten erteilt werden kann/muss.

Sprich, jetzt die WBKs (nach 12 Monaten, is ja klar) über DSB und dann später ein weiteres Bedürfnis für eine Waffe für eine BDMP-Dispziplin gehen klar.

Soweit - jedenfalls nach deinem Post - ist dir das ja klar, aber halt keine Wettkampfteilnahme oder sonstiges, weil innerhalb des Grundkontingents nichts dergleichen erforderlich ist. Und nur weil für die Grüne für jede Waffe auch innerhalb des Grundkontingents ein Voreintrag/Bedürfnis beantragt werden muss, ist es immer noch innerhalb des Grundkontingents und da zählt nur, dass man halt für eine Langwaffendisziplin halt mal Langwaffe trainiert hat (was beispielweise der BSSB verlangt).

Daher auch, was der BDMP (wo du bist) in seiner Sportordnung geschrieben hat. Wichtig halt nur, dass die Waffe erlaubnispflichtig ist und alles weitere wurde von anderen eh besser erklärt.

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Beachte aber, dass vor kurzem geändert wurde, dass eure SLG einen zugelassenen Stand braucht - bspw. habt ihr nur einen 50m Stand, wirst du keine Waffe für 100m GK Diszi genehmigt bekommen.

Ansonsten wie die anderen gesagt haben.

Viel Erfolg und gut Schuss! :)

Holger

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Beachte aber, dass vor kurzem geändert wurde, dass eure SLG einen zugelassenen Stand braucht - bspw. habt ihr nur einen 50m Stand, wirst du keine Waffe für 100m GK Diszi genehmigt bekommen.

Kann man beim BDMP nicht auf der verkleinerten Scheibe trainieren? Also 100m trainieren auf 50m?

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Beachte aber, dass vor kurzem geändert wurde, dass eure SLG einen zugelassenen Stand braucht - bspw. habt ihr nur einen 50m Stand, wirst du keine Waffe für 100m GK Diszi genehmigt bekommen.

Ansonsten wie die anderen gesagt haben.

Viel Erfolg und gut Schuss! :)

Holger

Wo steht das?

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Hallo Raiden,

die Aussage habe ich so von unserem Sportleiter bekommen der regelmäßig mit den LVB Verantwortlichen in Kontakt steht. Scheint wohl schon von Anlass gewesen zu sein. Ich persönlich vertraue seiner Aussage, da persönliche Motive/Ausreden seinerseits für mich ausgeschlossen sind. Meine bisherigen Anträge sind anstandslos und schnell durchgegangen.

Habe ein wenig recherchiert und auf der BDMP RLP Seite "Bedingungen bei Antrag auf ein waffenrechtliches Bedürfnis gem. §14 WaffG" unter Punkt 3 "SLG Beiblatt" folgende Formulierung gefunden:

Bescheinigung der SLG das der Schütze regelmäßig trainiert und
die SLG einen geeigneten Stand für die Waffe besitzt,
einen angemietet hat (Mietvertrag),
oder einen schriftlichen Nutzungsvertrag für den Stand besitzt,
der Stand muss für die beantragte Waffe und Disziplin zugelassen sein

Die Zulassungsbedingungen bin ich zwar immer noch am Suchen, aber wenn es nur darum ginge, dass die Disziplin beim BDMP angeboten wird, wieso dann diese konkrete Formulierung? Wenn jemand andere, bessere Informationen hat immer her damit, weil ich sowieso ungern einen Verbandswechsel vornehmen würde um meinen 2. SL zu bekommen (bin gerade auf der Suche weswegen ich erst auf den ganzen Sachverhalt gestossen bin.

Gruß

Holger

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die Aussage habe ich so von unserem Sportleiter bekommen der regelmäßig mit den LVB Verantwortlichen in Kontakt steht. Scheint wohl schon von Anlass gewesen zu sein. Ich persönlich vertraue seiner Aussage, da persönliche Motive/Ausreden seinerseits für mich ausgeschlossen sind. Meine bisherigen Anträge sind anstandslos und schnell durchgegangen.

Bescheinigung der SLG das der Schütze regelmäßig trainiert und
die SLG einen geeigneten Stand für die Waffe besitzt,
einen angemietet hat (Mietvertrag),
oder einen schriftlichen Nutzungsvertrag für den Stand besitzt,
der Stand muss für die beantragte Waffe und Disziplin zugelassen sein

:confused: hola amigo Holger,

das ist mir neu...damit schießt sich der BDMP ein eigen Tor!

bei uns im LV S-H hat der SLG Leiter bislang immer NUR die Angaben bestätigt die der Beantragende im Formular eingetragen hat (z.B. wo er damit schiessen KANN), der LV Leiter wiederum bestätigt die richtigkeit der Angaben und der Unterschrift des SLG Leiters.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Ich habe mal im Bedürfnisantrag des DSB Hessen geschaut. Dort steht:

dass wir die notwendigen Standanlagen für Schusswaffen für die beantragte Disziplin im eigenen
Besitz haben in

Und hier ein SLG Beispieldokument von Max Mustermann: http://www.bdmp-hessen.de/images/stories/downloads/waffenwesen/Beispiele/beispiel_2-bdmp_wrb_slg2.pdf.

Bearbeitet von Nakota
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Das ist das Beispiel für die alte Version des Formulars.

Heute sieht das so aus http://bdmp-hessen.de/images/stories/downloads/waffenwesen/CD-2014/2_wrb_slg_cd-2014_web.pdf

und da steht jetzt

Ferner bescheinigen wird, dass wir die geeignete Schießstandanlage für die beantragte erlaubnispflichtige

Schusswaffe gem. folgender Angaben nachweisen bzw. nutzen können:

Bearbeitet von JuergenG
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In dem Mustermann PDF (was in diesem Punkt übrigens Gleich ist wie das von JuergenG) steht "Langwaffenstand Musterhausen (100m, 7500 J).

Wenn anstatt 100m jetzt nur 50m stehen würde, man aber eine Disziplin mit 100m aussuchen würde, was wäre dann? Oder könnte der Verein diese Angaben (Meter und J) einfach weg lassen?

LWB,

es heißt allerdings die "geeignete Schießstandanlage für die beantragte Waffe". Irgendwie scheint die beantragte Waffe an diese eine Schießstandanlage deines Vereines gebunden. Zumindest interpretiere ich das so. Vielleicht liege ich auch falsch.

Bearbeitet von Nakota
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Hallo Nakota,

habe eben mit dem BDMP Landesverband RLP gesprochen - hier die Zusammenfassung:

1. Die Formulierung "der Stand muss für die beantragte Waffe und Disziplin zugelassen sein" wird tatsächlich so interpretiert, dass bei Beantragung eines GK SL der Verein einen 100m Stand besitzen/angemietet haben muss. Dies gelte nicht für GK Repetierer/Waffen auf Gelb

2. Der SLG muss wohl zwar keine Angaben über Joule Anzahl/Länge des Standes machen, sondern bestätigt trotzdem "nur" die Existenz eines geeigneten Standes. Jedoch würde eine "Falschaussage" den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des SLG Leiters bedeuten

3. Alternativ gebe es die Möglichkeit, dass der Schütze eine Schießmöglichkeit über die entsprechende Distanz nachweisen kann (Gastschütze), jedoch müssen dann 18 Trainingsnachweise pro Jahr auf eben diesem "geeigneten" Stand nachweisen

Also effektiv - keine RLP SLG ohne 100m Stand bekommt GK Selbstlader genehmigt - Habe inzwischen mit der BDS Gruppe unseres Vereins Kontakt aufgenommen.

Mit fassungslosen Grüßen

Holger

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