Zum Inhalt springen
IGNORED

Crowdfunding für Waffenrechtsdatenbank


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Waffenrechts-Datenbank mit Unterstützung der FvLW und prolegal


Crowdfunding für mehr Transparenz und Wissen!
Intransparenz höhlt den Rechtsstaat aus.
Nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.

Im Februar stellte mir Dirk Ostgathe, den ich schon von lexdejur® kenne und schätze, das neue Projekt vor, über 3000 Urteile zum Waffenrecht zu publizieren. Ich war sofort Feuer und Flamme, da ich es bei meinen Recherchen selber erlebt hatte, dass nur sehr wenige Urteile online einsehbar sind; meist auch nur die aus der zweiten und dritten Instanz. Zudem gibt es bisher keine komplette Datenbank zur Rechtssprechung im Waffenrecht.

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ist eine universelle Ausrede für die Unberechenbarkeit von Gerichtsprozessen. Dieses Projekt ermöglicht Ihnen, ähnliche Urteile zu finden und diese Ihrem Rechtsanwalt vorzulegen. So kann er bereits vor dem Prozess mögliche Einwände des Staatsanwalts oder Richters analysieren und sich besser vorbereiten. In meinen Online-Recherchen bin ich auf einige unwürdige Urteile gestoßen, die später vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurden. Je besser Sie und Ihr Anwalt vorbereit sind, desto eher können Sie Ihr Recht wahrnehmen und auch gegebenenfalls in Berufung gehen.

Unsere Zuverlässigkeit und unser Bedürfnis wird in den letzten Jahren immer stärker vor Gericht angezweifelt. Auch hat es mich erschreckt, mit welchem Unwissen im Waffenrecht und im Leben manche Richter urteilten und wie stark bei manchen die Angst vor Waffen ist. Daher bietet diese Datenbank neben dem individuellen Mehrwert beim eigenen Prozess auch die Möglichkeit, unsinnige Urteile aufzubereiten und diese publizistisch anzuprangern. Auch können wir sie nutzen, um den Politikern zu zeigen, wie sich ihre Gesetze in der Praxis erweisen. Gut gemeint ist im Waffenrecht im seltensten Fall auch gut gemacht.

Doch dazu benötigen wir mehr Wissen!

Darum bitte 20 Euro für eine Lifetime-Lizenz* locker machen und von diesem Projekt anderen erzählen, damit es ein Erfolg wird.

https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/von-uns-fuer-sie-zur-idee


* Die Liftime-Lizenz gibt es nur während der Crowdfungingphase vom 01.08. bis 30.10.2014

Bearbeitet von Katja Triebel
Geschrieben

(bitte nicht von den polizeilichen Geleitworten abschrecken lassen....)

Jörg Radek

Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, Hilden

Ein Buch von Kurt Tucholsky trägt den Titel „Sprache als Waffe“. Den Polizeiberuf zeichnet diese Spannbreite aus. Die richtige angemessene Wortwahl bei Ansprache des polizeilichen Gegenübers und die rechtssichere Handhabung der Einsatzmittel.

Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei besonders sensibel. Der Gebrauch der Schusswaffe wird dabei zu einem besonderen Merkmal für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols.

Ihr Angebot ist auf der Höhe der Zeit und dem technischen Fortschritt.

Dass die Polizei das gemeinhin so sieht ist bekannt, aber dass dieses neue Projekt solches Gedankengut ohne Not als "Geleitwort" übernimmt, finde ich sehr wohl äusserst abschreckend.

Geschrieben

(bitte nicht von den polizeilichen Geleitworten abschrecken lassen....)

Und warum nicht? Sie sind doch erschreckend.

Herr Radek gibt doch sinngemäß die Begründung bzgl. des Bedürfniszwanges, welcher Eingang in das Waffengesetz ab 2003 gefunden hat:

"Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei besonders sensibel. Der Gebrauch der Schusswaffe wird dabei zu einem besonderen Merkmal für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols."

Geschrieben

Wenn es dabei hilft, dass ein Sachbearbeiter vorher in die Datenbank reinschaut, bevor er in der irrtümlichen Annahme, er könne Munition im Kaliber .38 spec. beschlagnahmen, weil in der WBK .357 Magnum drin steht, dann gibt die Datenbank auch für Behörden einen Vorteil:

Die können sich dann einen Rechtsstreit sparen...

Geschrieben

Wenn es dabei hilft, dass ein Sachbearbeiter vorher in die Datenbank reinschaut, ...

Und das ändert jetzt genau was an diesem unsäglichen Geleitwort?

Geschrieben

Kann man nicht mal bei einer neuen Idee nur das gute sehen oder muss man tatsächlich immer die Krümmel im Käse suchen. Was hat ein " unsägliches Geleitwort" bitte mit der Urteilssammlung zu tun. Und die " Unsäglichkeit " in Bezug auf uns LWB erschliesst sich mir auch nach mehrmaligem Lesen nicht. Mag aber auch an meinem eher schlechten Abitur mit 2,9 als Durchschnittsnote liegen.............................................

Da es immer die selben sind die gegen alles schreiben ist es aber auch kein Wunder wenn wieder gleich negative Stimmen hochkommen.

MIR gefällt die Idee

Geschrieben

Ich werde mich dort anmelden. Weniger weil ich damit rechne in Zukunft davon Gebrauch machen zu müssen, sondern weil ich solche Projekte ganz grundsätzlich unterstütze.

Wenn es dabei hilft, dass ein Sachbearbeiter vorher in die Datenbank reinschaut, bevor er in der irrtümlichen Annahme, er könne Munition im Kaliber .38 spec. beschlagnahmen, weil in der WBK .357 Magnum drin steht, dann gibt die Datenbank auch für Behörden einen Vorteil:

Die können sich dann einen Rechtsstreit sparen...

Dass die Behörden sich einen Rechtsstreit sparen glaube ich weniger. Das Geld des Steuerzahlers ist leicht verprasst und die Möglichkeit Recht zu bekommen, sei sie auch gering, reicht Behörden aus um sich jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu liefern.

Zum Geleitwort noch einen Satz: Ich reagiere auf so etwas auch sensibel, stelle aber nicht das gesamte Projekt deshalb in Abrede.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine persönliche Meinung dazu:

Als Notbehelf (da eine politische Lösung derzeit nicht absehbar ist) finde ich die Idee gut - so eine Datenbank kann aber keinen Ersatz für eine generell notwendige Reform der Gesetzgebung darstellen.

Ein zusätzliches Problem mit so einer Datenbank könnte aber entstehen, wenn viele Leute sich aus so einer Urteilsdatenbank ihr eigenes Rechtsverständnis zusammenpuzzlen. Selbst erfahrene Juristen werden wahrscheinlich zu mehreren Interpretationen der aufgeführten Urteile kommen. Da kann man sich denken, was juristische Laien dann daraus machen. Ich habe das selbst in meiner Zeit als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes erlebt. Da wurde man dann von Erstsemesterstudenten, die gerade ihre erste Juragrundprüfung bestanden hatten, über das Hausrecht "aufgeklärt" mit dem Ergebnis, dass diese Laien dann mich und meine Kollegen bei zugedröhnter Birne für jeden Scheixx angezeigt haben, weil sie sich für Profi-Juristen gehalten haben.

Langfristig sehe ich keine Alternative zu einer dringend nötigen Reform und Überprüfung ALLER gesetzlichen Regelungen auf ihre Durchsetzungsfähigkeit!

Ich bin nämlich mittlerweile der Auffassung, dass der deutsche Staat akut am sogenannten "Messie Syndrom" leidet! (Nur das der Staat eben Gesetze ansammelt, von denen er sich nicht mehr trennen kann)

http://de.wikipedia.org/wiki/Messie-Syndrom

Die Polizei in Frankfurt überlässt Islamisten sogar ihre Lautsprecherwagen, damit sie zu Mord und Totschlag aufrufen können.

http://tapferimnirgendwo.com/2014/07/13/hier-spricht-die-polizei-kindermorder-israel/

Meine US amerikanischen Kollegen halten den deutschen Staat mittlerweile für absolut unfähig darin, das dieser in vielen Bereichen überhaupt noch Rechtssicherheit gewähren kann. Nicht umsonst lässt die NSA hier inzwischen alles abhören, weil sie kein Vertrauen mehr in die deutschen Behörden und Politik haben.

In einer Situation wie der in Frankfurt, und wie sie sich inzwischen in vielen deutschen Städten genauso abspielt, braucht sich nur noch ein "Breivik" zum handeln gezwungen zu sehen...dann könnt ihr den ganzen Laden hier dicht machen!

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben (bearbeitet)

Dass die Polizei das gemeinhin so sieht ist bekannt, aber dass dieses neue Projekt solches Gedankengut ohne Not als "Geleitwort" übernimmt, finde ich sehr wohl äusserst abschreckend.

Das sieht man auch an anderer Stelle: Auch der Herr Walter hält das Projekt für eine ideale Maßregelung der Waffenbesitzer und der Verbesserung der Strafverfolgung und übersieht eine Möglicheit, die bisher oft gesetzesübertretende Herangehensweise der Vollzugs- und Ermittlungsbehörden zu unterbinden, komplett.

..... sind bisweilen ein intensiveres Nachforschen oder auch die Durchsicht ......um illegalen Waffenbesitz oder sonstige Verstöße gegen das Waffenrecht nachzuweisen.

Aber es gibt natürlich nicht nur illegale Waffen in Deutschland. Schließlich muss auch der legale Waffenbesitzer in Deutschland. die gesetzlichen Vorschriften genau kennen und die einzelnen Regelungen verstehen, um sich in der Praxis rechtskonform verhalten zu können.

Im Endeffekt werden wir hier also aufgefordert, das eigenen Grab zu schaufeln! Die wenigen Behörden, die sich einen Zugang erkaufen, werden wohl konsequent die strengste Auslegung des Gesetzes suchen. Positive Urteile sind dann, wie man so schön sagt, Einzelfallentscheidungen. Das Klagerisiko trägt für die Behörde eh der Steuerzahler, also kann man mit der bisherigen Praxis weitermachen.

Ein solches Projekt, das von zwei Polizeigewerkschaften begrüßt wird, kann eigentlich keine Erleichterungen für die staatsgläubigen Waffenbesitzer werden. Bildlich gesprochen komme es mir so vor, als würde der Hund dem Besitzer eine noch komfortablere und kürzere Leine geben....

Konsequent wäre nicht eine Datenbank zu der Waffengesetzgebung sondern das Crowdfunding für eine Initiative das Waffenrecht, analog zum 2. Verfassungszusatz der USA, in unserem GG zu verarnkern.

Bearbeitet von Boule
Geschrieben
Konsequent wäre nicht eine Datenbank zu der Waffengesetzgebung sondern das Crowdfunding für eine Initiative das Waffenrecht, analog zum 2. Verfassungszusatz der USA, in unserem GG zu verarnkern.

Fände ich zwar auch am sinnvollsten...aber soetwas ist zu Zeit nur als Utopie denkbar.

Die Rechtsdatenbank wäre aber eine - wenn auch kleine - Orientierungshilfe im derzeitigen Gesetzes-Dschungel Deutschland. Wie gesagt ein Notbehelf.

Geschrieben

Fände ich zwar auch am sinnvollsten...aber soetwas ist zu Zeit nur als Utopie denkbar.

Warum? Weil das von sämtlichen Verbänden nicht gewünscht wird? Man kann ja so keine Mitglieder zum Bleiben zwingen wenn es nicht ein Bedürftnis gibt? Weil man den einfachen Michel verschreckt?

Als Maximalforderung im Zuge einer Liberalisierung kann man sowas fordern. Es gibt konkrete Pläne für Medienkampagnen, bisher hat aber a) keine der etablierten Lobbies den Arsch in der Hose da etwas zu machen und b) hat keiner der Beteiligten das Privatvermögen.

Die Rechtsdatenbank wäre aber eine - wenn auch kleine - Orientierungshilfe im derzeitigen Gesetzes-Dschungel Deutschland. Wie gesagt ein Notbehelf.

Ja, nur für wen. Wie schon gesagt, maximale Vereinfachung der Findung des härtesten Urteils für die Behörden und gegen die restlichen Einzelfälle darf man dann klagen?

Geschrieben

Und das ändert jetzt genau was an diesem unsäglichen Geleitwort?

"Mit Speck fängt man Mäuse"

Dümmliche und rückgratlose Sachbearbeiter brauchen sowas. Ist für die wie Porno (Animation).

Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland eine für Waffenbesitzer und solche die es werden wollen positive Grundgesetz Änderung ?????

Mehr Verlust von Realitaetssinn ist kaum möglich.

Die langfristige Intention des Gesetzgebers ist nicht erst seit gestern offensichtlich.

Getan wird nichts, nicht von Seite des einzelnen und auch nicht von der sogenannten, faktisch aber nicht vorhandenen "Waffenlobby".

Stattdessen macht der deutsche das was er am liebsten tut, jammern auf hoechsten Niveau.

Wer kein Interesse an Urteilen hat brauch die Aktion nicht unterstützen, lieber weiter lamentieren wie schlimm doch alles ist.

Hauptsache dagegen- auch typisch deutsch....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Wenn es dabei hilft, dass ein Sachbearbeiter vorher in die Datenbank reinschaut, bevor er in der irrtümlichen Annahme, er könne Munition im Kaliber .38 spec. beschlagnahmen, weil in der WBK .357 Magnum drin steht, dann gibt die Datenbank auch für Behörden einen Vorteil:

Die können sich dann einen Rechtsstreit sparen...

Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht.

Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben.

Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Begründung bzgl. des Bedürfniszwanges, welcher Eingang in das Waffengesetz ab 2003 gefunden hat:

Manfred Breidbach

1. Vorsitzender der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW), Frankfurt am Main

Seit 1972 das erste einheitliche deutsche Waffengesetz in Kraft trat, wurde der legale Waffenbesitz nach jeder Novellierung des jeweiligen Waffengesetzes restriktiver gehandhabt.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber mit dem ersten einheitlichen deutschen Waffengesetz und dem Bedürfniszwang wurden wir bereits 1938 beglückt. Es wurde lediglich danach regelmäßig mit zunehmender Frequenz verschärft (mit der Ausnahme der Verbesserungen nach der Pleite Mitteldeutschlands 1989 für die damals dort wohnenden Bürger).

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber mit dem ersten einheitlichen deutschen Waffengesetz und dem Bedürfniszwang wurden wir bereits 1938 beglückt. Es wurde lediglich danach regelmäßig mit zunehmender Frequenz verschärft (mit der Ausnahme der Verbesserungen nach der Pleite Mitteldeutschlands 1989 für die damals dort wohnenden Bürger).

Aber wenn man Klartext reden und sagen würde, wo die auch dem heutigen Waffengesetz zugrundeliegenden Prinzipien eigentlich herkommen und welchen Geist sie atmen, würde man vielleicht nicht mehr so nette Geleitworte von Polizisten und anderen Behördlern geschrieben kriegen.

Geschrieben

...würde man vielleicht nicht mehr so nette Geleitworte von Polizisten und anderen Behördlern geschrieben kriegen.

Das wäre aber auch bedauerlich.

Verantwortlich für die Datenbank bzw. den Internetauftritt ist gem. Impressum ein Beamter der Bundespolizei.

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.