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IGNORED

Crowdfunding für Waffenrechtsdatenbank


Katja Triebel

Empfohlene Beiträge

Samstag, 09. August 2014 11:11 Uhr



Stand der Investitionen: 660 € Stand der Investoren: 33 Stand der Entscheidungen:18

Montag, 18. August 2014 17:35 Uhr


Stand der Investitionen:1.120 € Stand der Investoren: 56 Stand der Entscheidungen:18

Dienstag, 19. August 2014 04:28 Uhr


Stand der Investitionen:1.440 € Stand der Investoren: 73 Stand der Entscheidungen:18

Donnerstag, 21. August 2014 03:00 Uhr


Stand der Investitionen:2.440 € Stand der Investoren:127 Stand der Entscheidungen:18


Donnerstag, 26. August 2014 22:31 Uhr

Stand der Investitionen:5.680 € Stand der Investoren:176 Stand der Entscheidungen: 33

Sonntag, 31. August 2014 23:45 Uhr
Stand der Investitionen:6.240 € Stand der Investoren:220 Stand der Entscheidungen:33


Donnerstag, 04. September 2014 22:48 Uhr


Stand der Investitionen:7.120 € Stand der Investoren:234 Stand der Entscheidungen:38


Donnerstag, 18. September 2014 08:34 Uhr


Stand der Investitionen:8.500 € Stand der Investoren:289 Stand der Entscheidungen:38









Bearbeitet von Sonnengott
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Ach so, Frau Triebel, mal kurz gefragt: Inwiefern profitieren Sie eigentlich persönlich von der ganzen Sache? Sind Sie anteilsmässig an diesem Projekt beteiligt, wenn es irgendwann mal darum geht, dass die "gutgefüllte Datenbank" für viel Geld verkauft wird?

Mit bedenklichem Gruß

Morris

1. Ich profitiere persönlich wie jeder hier: mit der Lifetime-Membership.

2. Meine Firma profitiert von meiner Unterstützung, da wir dort (noch) kostenlos oben ein Werbebanner haben.

Ich finde es überhaupt nicht verwerflich, wenn die Projektleute damit auch irgendwann mal Geld bei anderen verdienen wollen (den Rechtsanwälten und evtl. Waffenbehörden), da sie aktuell ehrenamtlich arbeiten. Das Geld vom Crowdfunding wird zu 100% in die Einholung von Gerichtsurteilen gesteckt. Profitieren tut da aktuell nur das Finanzamt (Umsatzsteuer), die Bezahldienste (Paypal 6 Co.) und die Gerichte.

Auch ist es bisher nicht klar, ob ein späterer Zugangsverkauf überhaupt die laufenden Kosten decken wird (neue Urteile einholen, Serverkosten, Datenbankpflege). Ich würde es mir jedoch wünschen, wenn sie damit Erfolg haben.

Einen üblen Beigeschmack kann ich nicht erkennen. Und die Projektleute haben auch nie behauptet, dass sie völlig ehrenamtlich ohne wirtschaftliche Interessen daran arbeiten wollen.

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P.S. aber im "Schlechtreden" sind hier halt einige User besonders GROSS

Aus gutem Grund, denn das Geld aus der ersten "grossen" WO Sammlung ist schlicht und einfach verschwunden, ohne das es irgendeinen konkreten, sinnvollen Hinweis gibt, was mit dem zweckgebunden gesammelten Geld denn passiert ist .........

Die zweite Sammelaktion hier in WO war zwar perfekt organisiert und für jeden eingegangenen Groschen wurde nachgewiesen, wie er und wofür abgeflossen ist.

Allerdings war die Aktion ein voller Fehlschlag und die erbrachte Dienstleistung war auch nicht gerade wirklich billig bezahlt - wobei man schon sehen muss, dass die Angelegenheit sehr speziell war und nicht gerade von einem Feld-Wald-Wiesen-Anwalt bewältigt werden konnte.

Dennoch sind 20 E nicht wirklich teuer und es gibt die Aussicht auf einen reelen Gegenwert; auch ist klar definiert, was mit dem Geld passiert.

Insofern finde ich kritische Stimmen wichtig, denn alle geäusserten Bedenken lassen sich sehr leicht widerlegen.

Bearbeitet von EkelAlfred
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Hallo

da ich das Sponsoring der FvLW an LexDeJur ins Leben gerufen habe, werde ich kurz was dazu sagen:

Wenn LexDeJur irgendwann mal so aufgebaut ist, wie die Macher es planen, hat jeder einzelne Waffenbesitzer etwas davon. Es gibt bisher schlichtweg keine Datenbank, die Waffenrechtlich relevante Urteile in diesem Maße bereithält. Und so eine Datenbank kann im Vorfeld eine Sicherheit durch das Bereitstellen entsprechender Urteile geben, die den Weg zum Gericht ebnen. Wenn ein Waffenbesitzer Probleme mit seiner Behörde hat und es gibt mehrere ähnliche Urteile, die positiv verlaufen sind, ist der Weg durch die Instanzen leichter zu beschreiten wie ohne entsprechende Infos. Auch die Argumentation vor und während der Verhandlung ist immens erleichtert.

Was ist dagegen ein Schulterschluss durch eine Zahlung von 20 Euro? Und dafür bekommt man z. Zt. ein Lebenslanges Recht, die Datenbank zu durchforsten.

Und wenn diese Idee irgendwann mal Gewinn abwirft. Ich gönn den Machern Ihre Jacht in der Karibik und ihr Ferienhaus auf den Kanaren. Denn dann haben die wirklich etwas für uns getan.

Steven

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Erster Erfolg mit der Datenbank

Einem Sportschützen wurde der Voreintrag von der Behörde verweigert.

Er hatte ins Crowdfunding investiert und sich dort ein Urteil rausgesucht, dass seinen Anspruch rechtfertigte.

Waffenbehörde hat mit dem Verband telefoniert.

Verband hat gesagt, sie klagen, falls verweigert wird und wiesen auf das Urteil hin.

Waffenbehörde hat den Vorteintrag bewilligt.

GENAU dafür ist die Datenbank gedacht. Und obwohl erst 40 Entscheidungen drin stehen, war bereits eine erfolgreich, einen Prozess zu verhindern und das Recht des Bürgers durchzusetzen.

Information aus der FB-Gruppe Waffenlobby

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Erster Erfolg mit der Datenbank

Einem Sportschützen wurde der Voreintrag von der Behörde verweigert.

Er hatte ins Crowdfunding investiert und sich dort ein Urteil rausgesucht, dass seinen Anspruch rechtfertigte.

Waffenbehörde hat mit dem Verband telefoniert.

Verband hat gesagt, sie klagen, falls verweigert wird und wiesen auf das Urteil hin.

Waffenbehörde hat den Vorteintrag bewilligt.

GENAU dafür ist die Datenbank gedacht. Und obwohl erst 40 Entscheidungen drin stehen, war bereits eine erfolgreich, einen Prozess zu verhindern und das Recht des Bürgers durchzusetzen.

Information aus der FB-Gruppe Waffenlobby

Das klingt ja super! Quasi ein Vorfall wie "aus dem Lehrbuch". Bzw. fast zu schön, um wahr zu sein. Und noch genau im richtigen Moment, um endlich mal die ganzen Zweifler an diesem tollen Projekt verstummen zu lassen.

Da stellt sich natürlich die Frage: Besteht die Möglichkeit, dass hier auch aus "unbefangener Quelle" (also vom hier involvierten Verein) eine Bestätigung über die tatsächliche Begebenheit dieses Vorfalls kommen könnte?

Oder dürfen aus "Datenschutzgründen" oder anderen "Geheimhaltungsaspekten" keine näheren Informationen zu diesem Vorfall bekannt gemacht werden?

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Das findest Du in der Gruppe Waffenlobby bei Facebook.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch der Träger dieses Forums, die FvLW, dieses Projekt mit einer namhaften Spende unterstützt hat. Mehr dazu hier

Insbesondere weise ich auf folgendes Angebot hin:

Die FvLW bietet jedem Interessierten WO Extreme Member und WO Sponsor Member eine lebenslange Lizenz als Mitglied in LexDeJur an (Dies gilt nicht für berufsbedingte Verwertung). Die Lifetime-Lizenz wird auf Anfrage an stefan.hrdy@fvlw.de erteilt.

Die Kosten für diese Lizenz trägt die FvLW - eine Fördermitgliedschaft lohnt sich also ;-)

Gruß

Michael

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Es gibt Dinge im Leben die man nicht braucht. Fratzebuch und Co. mit ihrer sonderbaren Art von Datensammelwut gehören definitiv zu den den Dingen auf die man verzichten kann.

Die Idee an sich- warum nicht? Wenn es was nützt hat es seine Berechtigung. Bleibt natürlich die Frage was Otto Normalwaffenbesitzer damit anfangen kann. Ohne Jurastudium sind Urteile und deren Begründungen eher was für Fachleute. Die kommen, soweit ich mich entsinne, sowieso an alle relevanten Urteile ran.

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Die kommen, soweit ich mich entsinne, sowieso an alle relevanten Urteile ran.

Kommt auf die Behörde an. Der Anwalt zahlt ein Vermögen für die Datenbanken - der darf aber für LexDeJur auch mehr hinlegen als die 20 EUR.

Bearbeitet von dkp3011
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Neue Kurznachricht:

Weiterer Mehrwert für Investoren durch Kooperation mit PLK Kiel!

21. September 2014, 17.00 Uhr
PLK KielDuisburg (ldj). Die Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Pötzl, Langenberg & Kollegen (PLK Kiel) und lexdejur® kann voraussichtlich in der kommenden Woche geschlossen werden. Die Anwälte aus Kiel, die sich unter anderem im Bereich des Jagd- und Waffenrechts spezialisiert haben und über bundesweite Partnerkanzleien verfügen, hatten unlängst ihre Unterstützung für das Projekt zugesagt. Über die Wesensmerkmale der Vereinbarung besteht bereits Einigkeit.

Kennern wird die Kanzlei bekannt sein durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Jagdrecht, u.a. in der Zeitschrift "Unsere Jagd". Wir meinen daher, dass PLK Kiel gut zu uns passt und setzen auf eine längerfristige Kooperation.

Für Sie als Investoren wird die Kooperation einen gehörigen Mehrwert bedeuten, soweit sie zum Abschluss kommt. PLK Kiel bietet sowohl unseren Bestandsinvestoren, als auch allen künftigen Investoren, die sich noch bis zum 01.11.2014 für eine Lifetime-Lizenz entscheiden, eine kostenlose Erstberatung im Wert von bis zu 190€ in waffenrechtlichen bzw. strafrechtlichen Angelegenheiten. Mehr können Sie für den einmaligen Betrag in Höhe von 20€ kaum rausholen.

Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, ob und wann es soweit ist!

Bleibt natürlich die Frage was Otto Normalwaffenbesitzer damit anfangen kann. Ohne Jurastudium sind Urteile und deren Begründungen eher was für Fachleute. Die kommen, soweit ich mich entsinne, sowieso an alle relevanten Urteile ran.


Diese Annahme stimmt nicht. Natürlich können Anwälte bei Gerichten Urteile abrufen, aber dazu müssten sie erstmal wissen, bei welchem Gericht welches Urteil gefällt worden ist.

Die angeblich "relevanten" 800 Urteile bei juris sind für jeden dort angemeldeten Anwalt abrufbar, jedoch nicht die anderen 2600 Urteile, um die sich lexdejur jetzt bemüht.

Man sieht an obigem Beispiel sehr schön, dass auch Rechtslaien mit der Datenbank Erfolg haben können, wenn sie - mit Unterstützung des Landesverbands - ihrer Waffenbehörde ein positives Urteil vorlegen. Damit kann man einen eventuellen Prozess bereits im Vorfeld verhindern.

Sobald die Behörde jedoch Anklage erhebt, muss man natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen. Aber auch hier kann die Datenbank helfen, wenn man vorab mit Volltextsuche die passenden Urteile dem Rechtsanwalt zur Verfügung stellt.

Aber es wird niemand gezwungen, 20 Euro für einen persönlichen Mehrwert locker zu machen bzw. alternativ die o.g. FvLW-Mitgliedschaft zu erwerben, mit der man automatisch Lifetime-Member bei lfd wird.

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FvLW hatte ich schon mal ;) JETZT sehe ich in einer fördernden Mitgliedschaft einen kleinen, wenn auch eher symbolischen Sinn. Fakt ist, dass von einer solchen DB primär Juristen partizipieren. Urteile zum eher abstrakten Bereich des Waffenrechtes zusammentragen ist insofern nützlich wenn ein Betroffener seinem Anwalt im Fall eines Verstosses gegen das WaffG mitteilen kann wo er Referenzurteile beziehen kann. Wenn er diese Datenbank denn kennt.

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Wenn ein "Betroffener" sich die Mühe und die Arbeit des Anwalts macht, sich ein passendes Urteil heraus zu suchen und damit zum Anwalt zu gehen, warum sollte sich der Anwalt dann die Mühe machen, sich in der Datenbank anzumelden und Geld zu bezahlen, wenn er doch bereits alle notwendigen Daten von seinem Mandanten bekommen hat?

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Hallo

ich habe gerade erfahren, dass in der 20Euro Mitgliedschaft ein Beratungsgespräch mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Wert von 190 Euro enthalten ist.

Nachzulesen auf der Seite LexDeJur

Steven

Oder im #115, da hatte es Katja Triebel bereits geschrieben.
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Wenn ein "Betroffener" sich die Mühe und die Arbeit des Anwalts macht, sich ein passendes Urteil heraus zu suchen und damit zum Anwalt zu gehen, warum sollte sich der Anwalt dann die Mühe machen, sich in der Datenbank anzumelden und Geld zu bezahlen, wenn er doch bereits alle notwendigen Daten von seinem Mandanten bekommen hat?

Weil der Anwalt weiß dass er das nicht verwenden darf, wenn die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Der holt es sich aber eh nochmal und aus anderen Quellen.

Ich glaube, Ihr versteht hier was falsch.

Natürlich darf der private Lizenznehmer ein Urteil downloaden und es seinem Rechtsanwalt geben. Denn er ist der private Nutznießer und beauftragt nur seinen Rechtsanwalt damit. Das ist keine gewerbliche Nutzung!

Etwas anderes ist, wenn der Betroffene keine Lizenz hat. Dann darf der beruflich agierende Rechtsanwalt nur dann die Urteile nutzen, wenn er eine gewerbliche Lizenz für die Datenbank besitzt.

Auch nach der Crowdfunding-Zeit wird mit großer Sicherheit eine private Lizenz angeboten, die dann aber zeitlich begrenzt sein wird. D.h. auch dann können Betroffene nach Urteilen suchen. Der einzige Unterschied zu jetzt: ihr bekommt jetzt einen Mehrwert, den es nach dem 1.11.14 nicht mehr geben wird.

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Samstag, 09. August 2014 11:11 Uhr



Stand der Investitionen: 660 € Stand der Investoren: 33 Stand der Entscheidungen:18

Montag, 18. August 2014 17:35 Uhr


Stand der Investitionen:1.120 € Stand der Investoren: 56 Stand der Entscheidungen:18

Dienstag, 19. August 2014 04:28 Uhr


Stand der Investitionen:1.440 € Stand der Investoren: 73 Stand der Entscheidungen:18

Donnerstag, 21. August 2014 03:00 Uhr


Stand der Investitionen:2.440 € Stand der Investoren:127 Stand der Entscheidungen:18


Donnerstag, 26. August 2014 22:31 Uhr

Stand der Investitionen:5.680 € Stand der Investoren:176 Stand der Entscheidungen: 33

Sonntag, 31. August 2014 23:45 Uhr
Stand der Investitionen:6.240 € Stand der Investoren:220 Stand der Entscheidungen:33


Donnerstag, 04. September 2014 22:48 Uhr


Stand der Investitionen:7.120 € Stand der Investoren:234 Stand der Entscheidungen:38


Donnerstag, 18. September 2014 08:34 Uhr


Stand der Investitionen:8.500 € Stand der Investoren:289 Stand der Entscheidungen:38



Mittwoch, 24. September 2014 16:16 Uhr


Stand der Investitionen:8.960 € Stand der Investoren:313 Stand der Entscheidungen:50







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