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IGNORED

Crowdfunding für Waffenrechtsdatenbank


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Geschrieben

Moin,

nur für meine Info: Wenn ich richtig gelesen habe gelten die 5 Gratis-Erstberatungen nur ein Jahr lang und verfallen dann?

Sind diese Erstberatungen auch im Rahmen des Sprengstoffrechts (§27 Wiederlader etc.) bzw. ist die Kanzlei da kompetent?

  • 1 Monat später...
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hat sich mal jemand die Klagen durchgelesen?

Ich finde es grauenvoll, dass man damit auch den Antis eine Datenbank zur Verfügung stellt!

Lest einfach mal rein - Jäger schiessen auf Autos, Sportschützen nehmen (legale, ärztliche verschriebene) Drogen, weil sie völlig bambam sind, vorne und hinten nur Waffenmissbrauch oder Bekloppte.

Das ist nicht schön.

So wichtig die Datenbank ist, so schwierig ist der Umstand, dass auch der Feind mitliest.

Geschrieben

So schlimm finde ich das nun nicht. So oder so hat ein professioneller Lobbyist Zugriff auf die Urteile.

Bedenklicher (für mich) sind die Tatsachen, die Du selber ansprichst. Aber die überwiegend Masse der vorbildlich handelnden Waffenbesitzer finden sich naturgemäß selten in solchen Urteilssammlungen wieder ;)

Geschrieben

Und der Begriff "Idioten" ist auf Grundlage der Inhalte der eingestellten Klagen noch sehr höflich.

Der Preis der Freiheit.

Geschrieben

Nun ja, wer Transparenz fordert, bekommt auch negative Inhalte.

Es gibt kaum einen Menschen mit superreiner weißer Weste. Und wir sind alles nur Menschen.

Insgesamt kommt es auf Risikokompetenz an. Unsere Verbände haben 10 Jahre lang das Bundeslagebild Waffenkriminalität versteckt wegen negativer Inhalte. Wir können aber nur urteilen, wenn wir Realitäten kennen und anerkennen.

Geschrieben (bearbeitet)

Zwischen "superreiner Weste" und mit Munition UND Waffe auf dem Beifahrersitz schlafen und von der Polizei geweckt werden gibt es Abstufungen.

Auch auf ein Auto zu schießen bzw. dieses wegen Verzichtes auf sauberen Kugelfang zu treffen ist eigentlich ein Fall für die Hoppla.

Und das jemand, der wegen schwerster Depressionen und Angstzustände heftigste Psychopharmka nimmt, keine Waffen haben sollte - mir scheint das auf der Hand liegen, oder?

Diese Urteilssammlung bietet ein geradezu IRRES - und daher falsches - Bild der LBW.

Besonders schwierig finde ich die Sache mit dem Bremer NPD-Heini.

Meine Symphatien für die NPD sind, höflich formuliert, sehr überschaubar.

Dennoch hatte sich der Mann ja offenkundig strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen, als die Super-Sozialdemokraten mal entschieden, ihn zu entwaffnen.

Das erinnert halt schon sehr an die Entwaffnung von Juden und sonstigen Unerwünschten im Dritten Reich.

Mal wieder typisch - Gesocks geht gegen Gesocks vor.

Besonders pikant ist dabei die Außergerichtliche Einigung; zweifellos irgendeine Sauerei.

Irgendwie sollte die Rechtsanwendung gleich sein und unabhängig davon, ob jemand problematische Ansichten vertritt.

Wäre der Typ wegen der üblichen Straftaten - meistens sind es bei dieser Sorte ja Sachen wie Volksverhetzung, Hei Hi - Sagen, Holocaustleugnung und ähnliche Späße - vorbestraft gewesen - OK.

Aber so hatten die ja gar nichts in der Hand!

Bearbeitet von EkelAlfred
  • 11 Monate später...
Geschrieben

Nun wärme ich die Sache mal auf.

Weiß jemand, ob und wenn ja, was sich da noch tut?

Irgendwie habe ich den Eindruck, die Sache ist eingeschlafen.

Das letzte Urteil der Datenbank zur Notwehr scheint von 2013 zu sein, obwohl es da Neueres gibt.

Oder täuscht mich das?

  • 4 Monate später...
  • 1 Monat später...
Gast
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