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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Einige Legalwaffenbesitzer lachen sich jetzt ins Fäustchen, weil sie den Anderen ein Gewehr ausm Waffenschrank nehmen konnten, das sie ihnen scheinbar nicht gönnen.

.

Wer denn? Nur weil ich zB zu einer anderen rechtlichen, einer für die Betroffenen ungünstigen Bewertung komme, hat das nichts mit Missgunst o.ä. zu tun.

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Erwartet habe ich auch nichts anderes. Nachvollziehbar ist es aber nicht... tauchen doch die so viel strapazierten Begriffe "Flinte" und "Büchse" oder "Flintenmunition" und "Büchsenmunition" im Gesetz garnicht auf!

Nein, aber sie tauchen in den untergeordneten Rechtsnormen auf. Das sind die, von denen einige hier so vehement behaupten, dass sie nicht zur irgendwelchen Beurteilungen herangezogen werden, werden dürfen oder werden können...

Vielleicht haben die Verantwortlichen in den angesprochenen Gremien (Waffenreferenten des BMI, Krimiltechnische Abteilung des BKA) auch fleißig hier mitgelesen...

Weder die Waffenreferenten des BMI noch die Sachverständigen des BKA noch irgendwelcher LKAs benötigen Waffen Online für ihre Arbeit... die nutzen das höchstens, wenn sie in ihrer Freizeit mal schmunzeln wollen... :rolleyes:

Verstehe einer die Welt. (Ich glaube, ich muss mir noch schnell eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf "Gelb" kaufen gehen)

Manfred

Es ist mit einem handwerklichen Fehler im Waffengesetz umzugehen. Die einfachste und schmerzfreiste Variante für alle Betroffenen dürfte das Vorgehen sein, dass Steven beschrieben bekommen hat. Die Frage ist, ob jedes Bundesland da mitspielt. Das werden wir dann ja sehen.

Wir alle wissen was mit dem Gesetz mal gemeint war, oder was wohl die Absicht war. Die ist aber irrelevant, allein was wirklich im GEsetz steht ist entscheidend, bzw. sollte es in einem Rechtsstaat sein. Denn wir als Bürger werden ausschließlich nach dem Wortlaut des Gesetzes verurteilt, niemals nach dessen "Idee".

Und genau das ist der laienhafte Truschluss einiger Diskutanten hier.

Das ist nicht böse gemeint, beschreibt aber den Ablauf der letzten knapp 40 Seiten hier recht gut.

Die VRF können doch auf gelb bleiben. Das sportliche Bedürfnis wurde geprüft. Wenn die Sportschützeneigenschaft weiter besteht, ist an der Erlaubnis doch nichts zu rütteln. Der "unbürokratische" Umtrag auf grün ist doch nur Kosmetik und hat mit dem Bedürfnis für den Besitz nichts zu tun.

Nein, denn es ist die derzeit "falschgelaufene" Situation zu bereinigen, damit das nicht erst hektisch nach der nächsten Waffenrechtsänderung gemacht werden muss, in der der handwerkliche Fehler im Gesetz explizit bereinigt ist und VRF auf Gelb abschliessend und endgültig nicht mehr eintragungsfähig sind.

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Mag sein, daß ich mich täusche, aber beim Ein oder Anderen hier liest es sich einfach so, daß Missgunst schon eine Rolle spielt.

Man beruft sich zwar immer wieder auf Dinge wie Rechtssicherheit, daß der Gesetzgeber nachbessern könnte, etc, aber das hört sich für mich etwas vorgeschoben an.

Rechtssicherheit ist im WaffG. ohnehin sehr spährlich gesät.

Warum verbeisst man sich also hier bei dieser Sache so dermaßen und fängt z.B. nicht mal bei den vielen Dingen an, die wirklich mehr oder zimindest nicht eindeutig im Gesetzestext stehen.

Das lässt für mich nur den Schluss zu, daß man hier den Leuten, die den Gesetzestext wortwörtlich befolgen, nicht gönnt, das zu tun.

Warum sonst sollte es Schütze X interessieren was Schütze Y im Schrank hat und auf welche Karte es eingetragen ist?

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Warum diskutieren hier einige so verbissen und argumentieren auch noch für die Leute, die möglichst wenig Waffen im Volk sehen wollen?

Und einige setzen sich auch noch aktiv dafür ein oder fragen bei den höchsten Stellen nach ob es sein kann daß einige Schützen sich nur nach dem Gesetzestext und nicht nach dem Willen des Gesetzgebers richten

Vielleicht, um Dritte davon abzuhalten, sich als Waffenbesitzer in (bei klarem Verstand) absehbare und vor allem unnötige Schwierigkeiten zu bringen?

Noch ist nicht abschliessend sicher, wie mit diesen Einträgen umgegangen werden wird und welche Folgen für die Besitzer eintreten. Der pragmatische Ansatz, den das LKA NRW scheinbar skizziert hat wäre wohl einer der einfachsten Wege.

Aber was wird ein Waffenhasser-Bundesland wie BaWü machen?

Hier wurde eben von der "Ist doch alles kein Problem, ist definitiv erlaubt und auch explizit vom Gesetzgeber so gewünscht, macht euch überhaupt keinen Kopp und tragt lustig ein"-Fraktion ein Behauptungsszenario aufgebaut, dem es zu widersprechen galt. Und mit jeder Darlegung der Umstände, die sich jetzt erstaunlicherweise (oder vielleicht auch nicht so erstaunlich, wenn man bedenkt...) recht genau so in der Herleitung des Schreibens des LKA NRW wiederfinden kam wieder ein Neunmalkluger um's Eck und wusste es nochmal besser - der Glattlaufrepetierer in .308 ist ja grade erst wieder aufgetaucht... :sleep:

Wer denn? Nur weil ich zB zu einer anderen rechtlichen, einer für die Betroffenen ungünstigen Bewertung komme, hat das nichts mit Missgunst o.ä. zu tun.

Mir geht es sogar nicht nur nicht um Neid, sondern vielmehr darum, Schützenkollegen davor zu bewahren, aus Unwissenheit Entscheidungen zu treffen, die unter Umständen nicht ganz optimal sind.

Wenn sie diese Entscheidung dann sehenden Auges treffen, bitteschön. Erwachsene Leute, (halbwegs) freies Land.

Ich habe auch Leute in meinem Umfeld, die sich nach Diskussion und Darlegung der hier vorgetragenen Argumente dennoch für eine VRF auf Gelbe WBK entschieden haben, aber wenigstens wissen, was potentiell passieren kann und damals das Risiko bewusst in Kauf genommen haben.

Die ärgern sich jetzt übrigens eher über die Nutzlosigkeit der Büchsen-Flinte für diverse Disziplinen und über die Preise der (treibspiegelfreien) Slugs, die aus dem Ding richtig laufen und haben (noch) kein Problem mit der Behörde und warten in der aktuellen Situation einfach ab, wann sie kontaktiert werden. Das ist auch eine legitime Lösung. Nicht meine Lösung, aber immerhin eine Mögliche.

Hallo

ich denke mal, sowohl das Schreiben wie auch die Aussage am Telefon sind keinen Pfifferling wert. Das LKA NRW wird sofort in die entgegengesetzte Richtung schwenken, wenn die Ansage von oben kommt. Rückgrat scheint da unbekannt zu sein.

Steven

Vielleicht, aber natürlich auch nur vielleicht, bestätigt es aber auch nur genau das, was ich hier seit fast 40 Seiten versucht habe deutlich zu machen? Aber der Gedanke ist echt weit hergeholt.

Aber wenn es so wäre, dann könnte man auch grob vermuten, in welche Richtung es mit diesem Thema in Zukunft gehen wird: Lösung (welcher Art auch immer) für bestehende Einträge, Änderung Waffengesetz und Entfernen dieser Lücke. Von jetzt bist da keine Einträge solcher Art mehr - bei 550 zuständigen Behörden in 16 Bundesländern ggf. etwas früher oder später beginnend, aber recht sicher kommend. Aber das ist einfach nur mein wochenendlicher Blick in die Kristallkugel und reine Vermutung.

Bearbeitet von German
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Das lässt für mich nur den Schluss zu, daß man hier den Leuten, die den Gesetzestext wortwörtlich befolgen, nicht gönnt, das zu tun.

Warum sonst sollte es Schütze X interessieren was Schütze Y im Schrank hat und auf welche Karte es eingetragen ist?

Es ging in diesem Thread doch nie darum, was bereits in irgendwelchen Karten eingetragen ist (das wurde im Verlauf dann nur als Argument genutzt, dass es ja rechtmäßig sein und dem Willen des Gesetzgebers entsprechen muss).

Es ging - zumindest mir - primär darum, eine Gegenposition gegen die Fraktion zu bieten, die auch künftigen Einträgen aus rechtlicher und ideologischer Sicht die Absolution erteilen wollte.

Wir erinnern uns: Der Ursprung dieses Threads war die Frage eines Users, der von seinem Sachbearbeiter die Aussage erhalten hat, dass eine Flinte mit gezogenem Lauf eben nicht auf eine Gelbe WBK eintragungsfähig ist.

Und dann begann die Argumentation mit bereits bestehenden Einträgen, mit Weisungen, Handlungsanweisungen, der vermeintlichen Logik der Eintragungsfähigkeit mit interessanten Hilfsbeispielen und angeblichen oder tatsächlichen Aussagen von Behörden, die aber aus unterschiedlichen Zeiträumen stammten und zwischen denen sich der Status Quo durchaus gehändert haben könnte.

WO ist meinem Verständnis nach ein Diskussionsforum und ich bin in solchen Foren, um mich auszutauschen und meine Sicht der Dinge darzustellen. Wenn ich einen Fehler sehe, von dem ich der Meinung bin, dass er es wert ist korrigiert zu werden, dann tue ich das. Ganz einfach.

Und da ich aus rein persönlichem Interesse im Sinne meines eigenen Waffenbesitzes daran interessiert bin, politischen Entscheidungsträgern, "dem Gesetzgeber" oder Dritten Interessengruppen möglichst wenig Anlass für weitere Waffenrechtsverschärfungen zu geben, werde ich versuchen, auf solche Situationen gezielt hinzuweisen.

Ja, das unterscheidet mich von der Fraktion der "Wir müssen das Gesetz bis an die Grenze der Illegalität ausreizen, weil wir ansonsten keine tollen Kerle sind"-Nutzer hier. Aber damit kann ich genauso gut leben wie diese Fraktion eben mit meiner Einstellung (und damit meinen Beiträgen) leben muss. So ist das eben.

Ich habe überhaupt kein Problem mit einer fachlichen-sachlichen Diskussion und das hat ja mit vielen hier schon recht gut funktioniert. Nur ein paar müssen eben immer einen kurzen Exkurs auf die persönliche Ebene unternehmen, von Kindergärten, Neid, Ahnungslosigkeit und was auch immer reden. Aber das ist wohl die Natur eines Diskussionsforums und letztendlich macht es ja ehrlich gesagt auch ein bisschen Spass, sich auch darauf gelegentlich mal einzulassen...

...in diesem Sinne: :drinks:

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Ja ok, das ist natürlich alles richtig.

Nur wenn ich mir so Manchen hier anschau, der dann auf Grund dieses sogar unter Juristen und Sachverständigen umstrittenen Falles damit kommen, daß ja jeder Sachkundige genau wissen müsse daß es genau so und nicht anders ist, dann wirkt das schon etwas besserwisserisch und arrogant.

Wenn man Zweifel äussert, ist das absolut ok. Nur solange es plausible Argumente gibt, die dafür sprechen, dann sollte man auch die Möglichkeit einräumen und nicht alle Leute als dumm hinstellen, die es anders sehen.

Ich sag nach wie vor, daß wir doch alle eigentlich geschlossen dafür sein sollten und möglichst an vereinfachten Erwerbsbedingungen festhalten sollten.

Es wird nicht eine Straftat mehr begangen wenn ein paar Sportschützen weiterhin ihre Pumpen mit gezogenem Lauf auf Gelb erwerben.

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...sicherlich gibt es auch Pumpen im Kaliber .410. Das ist doch das gleiche wie .45Colt. Also nach der Definition vom LKA NRW kann ich mir diese Pumpe mit glatten Lauf auf Gelb holen. Das Klaiber .45Colt ist doch unstreitig ein Büchsenkaliber.

Das haben die bestimmt wieder vergessen. Diese Sachen gibt es doch erst seit morgen.

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Hallo

sicherlich gibt es auch Pumpen im Kaliber .410. Das ist doch das gleiche wie .45Colt. Also nach der Definition vom LKA NRW kann ich mir diese Pumpe mit glatten Lauf auf Gelb holen. Das Klaiber .45Colt ist doch unstreitig ein Büchsenkaliber.

Steven

Argh....

Du kannst eine .45 Colt in das Lager einer .410 Flinte stecken. Aber: Der Laufdurchmesser der Flinte ist nur 410/1000 Zoll, da kriegt das Geschoss der LC eine prompte Schlankheitskur... Mit allen Folgen bis zum Laufaufriss. Es gibt tatsächlich Multikaliber-Waffen, wie Taurus' "Judge" oder S&W Gouvernor, die haben aber .45 Colt Läufe (gezogen) und die Flintenmunition hustet da (auch) raus, abgedichtet von weichem Stopfen/Schrotbecher.

DIESES Beispiel taugt jetzt eher nicht. Probe auf's Exempel: Geschoss von vorne rein stopfen....

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Für was ist das LKA nochmal waffenrechtlich zuständig? ;)

Über den gerichtlich nicht haltbaren Unsinn braucht man kein Wort verlieren. Es deckt sich nicht mit dem Gesetzestext.

Es wird vermutlich nichtmal in NRW befolgt.

Bearbeitet von Gast
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Nein, aber sie tauchen in den untergeordneten Rechtsnormen auf. Das sind die, von denen einige hier so vehement behaupten, dass sie nicht zur irgendwelchen Beurteilungen herangezogen werden, werden dürfen oder werden können...

Diese untergeordneten Rechtsnormen dürfen Gesetze konkretisieren, aber kein neues Recht schaffen. Sie dürfen dem Gesetz nicht widersprechen.

Und genau das ist der laienhafte Truschluss einiger Diskutanten hier.

Nein. Siehe oben: Der Wille des Gesetzgebers ist nur dann von Bedeutung, wenn das Gesetz Auslegungsspielraum läßt. Wo alles eindeutig und unmißverständlich formuliert ist, kann weder eine Verordnung noch der (ohnehin nur erratene) "Wille" des Gesetzgebers dieses Recht beugen.

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Warum prozessiert denn keiner wenn das Gesetz so eindeutig ist?

Weil das hier eine rein akademische Diskussion ist.

Wer eine VR-Flinte haben will, bekommt dir doch recht einfach. Jäger sowieso, und Sammler können ohnehin nur erwerben was in den Sammelplan paßt... wenn da eine VRF rein paßt bekommt er die auch, und wenn nicht dann nicht. Sportschützen bekommen die ganz problemlos über die grüne WBK, wenn sie sich nur ein klein wenig Mühe geben. Und dann auch mit glattem Lauf.

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Für was ist das LKA nochmal waffenrechtlich zuständig? ;)

In NRW nimmt das LKA im Bereich des Waffenrechts fachaufsichtsunterstützende Aufgaben für das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW wahr. Die tatsächliche Ausführung des Waffenrechts wird durch die Kreispolizeibehörden wahrgenommen.

Zusätzlich ist das LKA NRW gemäß Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (NRW) die für NRW zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens nach § 2 Abs. 5 Waffengesetz. Und das ist - rein zufällig - das Beurteilungsverfahren zur waffenrechtlichen Einstufung von Gegenständen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5152&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Dieser Relativierungsversuch ging' also nach hinten los... :sleep:

Aber verschließ ruhig weiter die Augen vor der Realität und behaupte weiter, dass es keinerlei offizielle Aussagen gibt, die Deiner Ansicht wiedersprechen.

Vielleicht bringt das ja irgendwas. Inwiefern sich ein entsprechendes Gerichtsverfahren entwickeln wird/würde, würde mich natürlich auch brennend interessieren. Hauptsache, ich bin da nicht Betroffener sondern nur Zuschauer...

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Zusätzlich ist das LKA NRW gemäß Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (NRW) die für NRW zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens nach § 2 Abs. 5 Waffengesetz. Und das ist - rein zufällig - das Beurteilungsverfahren zur waffenrechtlichen Einstufung von Gegenständen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5152&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Hallo German

war mitr jetzt auch neu.

Scheinbar sind wir wieder soweit, dass Behörden offenen Auges gegen Gesetze verstoßen. Zu meiner Dienstzeit hies das Rechtsbeugung. Und keinen interessiert es.

Steven

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dass Behörden offenen Auges gegen Gesetze verstoßen.

Es geht hier weniger um einen wirklichen Verstoß, sondern um den (zugegebenermaßen naßforschen) Versuch einer technischen Stelle, die Widersprüchliche Gesetzeslage handhabbar zu machen.

Bevor jetzt eine Meute aufheult, die Gesetzeslage sei nicht widersprüchlich sondern vielmehr eindeutig, ich solle doch gefälligst mal lesen lernen, und was mir denn überhaupt einfiele, aus Neid und Mißgunst gegen meine Schützenkameraden zu argumentieren....Geht weg...

Man muss sich eingestehen, daß "Pumpguns", zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt, als "deliktrelevante" Waffen behandelt werden, die einen separaten Bedürfnisnachweis in Form der Verbandsbescheinigung vom Sportschützen erfordern um dann per Voreintrag erworben werden zu können. Die Umgehung dieser restriktiven Praxis (die ich im Übrigen für schwachsinnig begründet halte) per Erwerb einer "Slug-Gun" auf Gelb ist von den Machern des Gesetzes nicht gewollt gewesen. Andererseits wollen diese Macher ja auch "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" also am Besten gar keine.

Das LKA versucht jetzt mit einer technischen Unterscheidung, diese Umgehung zu verhindern. Das ist auch nicht lächerlicher als der §6 AWaffV mit seinen Unterscheidungen in gute und böse Waffen. Man muss sich irgendeinen hochdekorierten Polizisten vorstellen, der das mal erklärt.

In meiner Rechten halte ich ein Colt M4 Ops Carbine, daß ist ein KK-Gewehrchen, das aussieht wie das M4 der Amerikaner. Es verschießt die aus dem Biathlon bekannte Randfeuer-Patrone .22 lr oder 5,56x18 mit immerhin fast zwohundert Joule. Dieses Gewehr ist böse, und wenn Sportschützen es haben dürften, geht Deutschland den Bach runter.

Hier in meiner linken habe ich ein MKE T41, das ist der halbautomatische Nachbau des alten G3 unserer BW, das verschießt die Nato-Patrone 7,62x5, zivil bekannt als die .308 Win mit knapp dreitausendsechshundert Joule, also 18mal soviel Umpf wie die KK-Patrone. Dieses Gewehr ist gut und wir haben kein Problem damit, daß Sportschützen damit schießen.

Wir sind von der Regierung und hier, um ihnen zu helfen...

Da ist doch das LKA geradezu salomonisch weise, wenn es sagt: Wir können Flinten und Büchsen nicht am Lauf unterscheiden, besser ist, wir nehmen die Munition, war ganz schön doof, im Gesetz nur das Laufprofil zu nehmen. Daß das LKA damit das Gesetz umgeht um eine blöde künstliche Unterscheidung zu erhalten, die keinen Sinn macht, steht schon irgendwie auf einem anderen Blatt.

Edit: Fehler in Patronenleistung verbessert...Thanx an @MT80

Bearbeitet von Tyr13
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Hallo

diese Diskussion hier finde ich gut und richtig.

Worum geht es? Da ist ein §, der eigentlich ziemlich eindeutig ist. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf Gelbe WBK. Vom Kaliber steht hier nichts und ist deswegen bedeutungslos. Dies war ca. 11 Jahre so, der Ein oder Andere kaufte sich eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 und niemanden hats interessiert. Dann wurde irgendein höherer Beamter im BMI darauf aufmerksam und sah rot. Der Wille des Gesetzgebers war, dass eine sogenannte Vorderschaftrepetierflinte nicht unter erleichterten (Gelbe WBK) Bedingungen erworben werden kann. (War es nicht etwa so, dass zu der Zeit, als das Gesetz geschrieben aber noch nicht verabschiedet war, man den Fehler bemerkte, aber wegen der geringen Menge dieser VRF mit gezogenem Lauf und der fehlenden Delikte einfach darauf verzichtete, das Gesetz zu ändern?) Jetzt wird der eindeutige § verbogen und in einer Form ausgelegt, die mir den Magen umdreht. Wie ist es denn mit den Einhandmessern? War da der eindeutige Wille des Gesetzgebers nicht, dass die Mehrzahl der Besitzer dieser Messer mit dem Führen kein Problem haben sollte? Lediglich einigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Berlin wollte man ihre provokante Art abgewöhnen. Und wie sieht es heute aus? Trotz eindeutigen Willen des Gesetzgebers und großen Versprechungen von Bosbach und Co. werden Bundeswehrsoldaten vor der Kaserne abgefangen und ein im Auto liegendes Einhandmesser zur Gefahrensituation hochstilisiert.

Es sieht so aus, als wäre das Auslegen von Gesetzestexten eine Einbahnstrasse (danke Knight). Die dürfen, wir nicht.

Sollte da nicht mal ein Exempel statuiert werden? Ich bin bereit dazu. Klein beigeben damit es nicht schlimmer kommt, wird uns rein gar nichts bringen. So einfach es ist, eine VRF auf Grün bewilligt zu bekommen. Es muss irgendwann mal stopp gesagt werden zu der Arroganz verschiedener hoher Beamter. Die sollten sich an das Gesetz halten und nicht einen gezogenen Lauf zu einem Glatten erlügen und Sportschützen, die sich an die Buchstaben des Gesetzes halten zu Verbrechern stilisieren.

Steven

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Worum geht es? Da ist ein §, der eigentlich ziemlich eindeutig ist.

Es sieht so aus, als wäre das Auslegen von Gesetzestexten eine Einbahnstrasse (danke Knight). Die dürfen, wir nicht.

Sollte da nicht mal ein Exempel statuiert werden? Ich bin bereit dazu.

1. Es geht nicht um das vom Gesetzgeber schlecht umgesetzte restriktive Handhaben der VRF. Ja, der 14.4 erlaubt vom Wortlaut her eine Umgehung der "Pump-Gun"-Hürden. Es geht um die Handhabung dieser Umgehung in der Praxis. Ob die Verteufelung der Slide-action Flinten wirklich Sinn macht, muss jeder Vernünftige Mensch eigentlich verneinen.

2. Speziell das Waffenrecht stellt den Bürger in die Position des Bittstellers gegenüber dem Staat, der sich hier den Erlaubnisvorbehalt eingeräumt hat. Wenn man dem Staat Befugnisse einräumt, dann wird er genau diese Befugnisse auch ausnutzen. Wer davon jetzt überrascht ist, hat vorher hinter dem Mond gelebt.

3. Ausgerechnet die VRF taugen nun wirklich nicht, um mal einen juristischen Schlag gegen den Verwaltungsapparat Waffenrecht auch politisch zu nutzen, mMn. Die "Pump-Guns" sind viel zu schlecht besetzt und medial ausgeschlachtet, das ist das falsche Streitobjekt, jeder gegnerische Agitator kann hier sofort Kapital herausschlagen á la: "Die Sportschützen wollen die Gesetzeslücke erhalten, über die man bisher die Pump-Guns beschaffen konnte..."

Deine Einsatzbereitschaft ehrt Dich, aber §6 AWaffV, die MPU für <25jährige oder die Aufbewahrungskontrollen sind bessere Betätigungsfelder. Wenn es tatsächlich nur um ein Randproblem geht, dann braucht man sich jetzt auch nicht dran hochzuziehen.

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Was wäre denn ein geeignetes Objekt für einen "juristischen Schlag"?

Dieses Argument kann eigentlich auf alles angewandt werden, das im deutschen Waffenrecht aufgelistet ist.

Medial wird alles was auch nur nach Schusswaffe oder Messer aussieht, negativ dargestellt.

Da können wir mit keinem Gegenstand einen Blumentopf gewinnen.

Also entweder für alle Dinge, die den Schießsport betreffen, einstehen, oder für gar keins.

Man kann zwar warten ob vielleicht irgendwann mal ein geeigneterer Gegenstand ins Gespräch kommt, aber das halte ich für recht unrealistisch.

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