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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

Hallo

das LKA NRW hat geantwortet.

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Steven

Dir erst einmal vielen Dank für deine Bemühungen den Sachverhalt mittels Stellungnahme vom LKA NRW aufzuklären!

Ehrlich gesagt, hatte ich nichts anderes erwartet. Von dieser Stellungnahme musste eigentlich jeder sachkundiger Waffenbesitzer ausgehen. Schon mit dem gesunden Menschenverstand war feststellbar, dass aus einer Flinte keine Büchse werden kann und jedem beim Erwerb der Sachkunde die Bestimmung der unterschiedlichsten Waffenarten vermittelt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

"Lustig" wie das LKA NRW erläutert, daß der Gesetzgeber, was ja im Falle des WaffG auf das BMI als Gesetzschreiber herausläuft, keine Ahnung hat. Die gezogenen Läufe sind in den USA schon ewig in Umlauf und Gebrauch. Der übrige Text zeugt ebenfalls nicht von Fachwissen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Die Begründung des LKA ist absurd...

Dir erst einmal vielen Dank für deine Bemühungen den Sachverhalt mittels Stellungnahme vom LKA NRW aufzuklären!

Ehrlich gesagt, hatte ich nichts anderes erwartet. Von dieser Stellungnahme musste eigentlich jeder sachkundiger Waffenbesitzer ausgehen. Schon mit dem gesunden Menschenverstand war feststellbar, dass aus einer Flinte keine Büchse werden kann und jedem beim Erwerb der Sachkunde die Bestimmung der unterschiedlichsten Waffenarten vermittelt wird.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß diese "Argumentation" nichts als ein peinlicher Versuch ist, eine vermeintlich ungewollte gesetzliche Regelung doch noch irgendwie in eine genehme Richtung hinzubiegen...

Gesunder Menschenvertsand ist jedenfalls nicht Quelle dieser kruden Argumentation...

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben (bearbeitet)

@steven:

danke für die info, hatte gedacht man hätte dir das damals seitens des LKA auch schriftlich mitgeteilt, wusste nicht (mehr), dass es damals nur mündlich war, hatte ich missverstanden, sorry ;)

Bearbeitet von dusty_dragon
Geschrieben

Ehrlich gesagt, hatte ich nichts anderes erwartet. Von dieser Stellungnahme musste eigentlich jeder sachkundiger Waffenbesitzer ausgehen. Schon mit dem gesunden Menschenverstand war feststellbar, dass aus einer Flinte keine Büchse werden kann und jedem beim Erwerb der Sachkunde die Bestimmung der unterschiedlichsten Waffenarten vermittelt wird.

Erwartet habe ich auch nichts anderes. Nachvollziehbar ist es aber nicht... tauchen doch die so viel strapazierten Begriffe "Flinte" und "Büchse" oder "Flintenmunition" und "Büchsenmunition" im Gesetz garnicht auf!

Das LKA stellt also fest, daß eine Langwaffe mit gezogenem Lauf nicht zu den Langwaffen mit gezogenem Lauf gezählt werden kann, weil der Gesetzgeber nicht wissen konnte daß diese seit 100 Jahren neuen Waffen plötzlich aufgrund ihres historischen Kontexts nicht in Bürgerhände sollen. Ähm... ja. genau.

Geschrieben

Die Stellungnahme des LKA NRW überrascht jetzt nicht wirklich. Auch das ist ein Versuch, die gelebte Praxis an ein teilweise widersprüchliches Regelwerk anzupassen. Vielleicht haben die Verantwortlichen in den angesprochenen Gremien (Waffenreferenten des BMI, Krimiltechnische Abteilung des BKA) auch fleißig hier mitgelesen...

Das Entscheidungsmerkmal "Laufprofil" wird zugunsten des Merkmals "Munitions-Kaliber" ausgehebelt. Das entspricht irgendwo folgerichtig der Entwicklung der Waffentechnik, ist aber vom Wortlaut des Gesetzes nicht wirklich gedeckt.

Bleibt man strikt innerhalb des Gebäudes der Regularien, akzeptiert also die besondere GefährlichkeitTM von VRF, den "Willen des Gesetzgebers" die Wichs-Flinten besonders restriktiv zu regulieren, eben gleich den "deliktrelevanten" mehrschüssigen Kurzwaffen und den halbautomatischen Langwaffen, dann wird über diese Definitions-Krücke:

Büchse == LW mit gez. Lauf := konstruiert & bestimmt für Büchsenkaliber (nach CIP ??)

Flinte == LW mit glattem Lauf := konstruiert & bestimmt für Flintenkaliber (nach CIP ??)

Also durch die Brust ins Auge....wieder der restriktive Zustand hergestellt. Ich finde an der Stellungnahme ja interessant, daß bei der "Heilung" eines Eintrags auf "Gelb" nicht explizit die Verbandsbescheinigung gefordert wird, sondern lediglich für den Ersatz-Eintrag der Nachweis einer Verwendbarkeit der Flinte in einer zugehörigen Sportordnung nachgewiesen werden muss. Das könnte also eine unbürokratische Lösung sein, wir hatten ja bereits ausbaldowert, daß bei der DSU eine Disziplin angeboten wird, für die solche Flinten zugelassen sind...Hoffentlich ist dieser Hinweis mit vorbeifliegender Blockhütte an den Waffenbehörden des Landes nicht verschwendet. Ich fürchte aber, das wird ein frommer Wunsch bleiben.

Ist trotzdem Quatsch. Mit der Langwaffe unter dem Mantel geht kein mehrfach überprüfter Sportschütze zum bewaffneten Raubüberfall...

Erstens sowieso nicht,

zweitens nicht im total unauffälligen Mantel

drittens nicht mit einer Flinte, die zu groß & sperrig ist und außerdem zuwenig Magazin-Kapazität hat.

Also ist schon die Prämisse unsinnig.

Gebt die Langwaffen frei ! Und zwar sofort ! Zumindest die Repetierer, wenn Ihr (liebe Politiker) so wenig Mut habt, daß Ihr die Halbautomaten in Bürgerhand fürchtet, könnt ihr die ja weiter regulieren, kriminell relevant sind sie jedenfalls nicht. Die Gelegenheit, euren Mut und Vertrauen in Euer Wahlvolk zu demonstrieren, war noch nie so einfach wie heute. Oder Ihr macht halt weiter und demonstriert so das Mißtrauen des Staats gegen den wehrhaften und selbstverantwortlichen Bürger. Glaubt nicht, wir (Eure Wähler) könnten das nicht verstehen.

Geschrieben

Hallo

ich habe ein ca 15 Minütiges Gespräch mit dem LKA hinter mir. War nicht unangenehm.

Quintessenz: Es geht nur um die Vorderschaftrepetierer. Auf Gelb eingetragene Pumpen mit gezogenem Lauf werden ohne Voreintrag und unbürokratisch in die Grüne eingetragen. Das ganze kommt vom BMI. Ich konnte raushören, dass die zuständigen vom LKA auch nicht glücklich sind aber sich dem BMI beugen.

Geschrieben
Auf Gelb eingetragene Pumpen mit gezogenem Lauf werden ohne Voreintrag und unbürokratisch in die Grüne eingetragen.

Den Voreintrag gibt es bei der herkömmlichen Beantragung einer VRF auf "Grün" erst nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung durch den Verband. Ist diese Bescheinigung jetzt auch hinfällig?

Verstehe einer die Welt. (Ich glaube, ich muss mir noch schnell eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf "Gelb" kaufen gehen)

Manfred

Geschrieben

Nein, nicht unbedingt... alles was auf gelb eingetragen ist muß ja auch schießsportlich verwendbar sein. Auch wenn kein Verband seinen Stempel drunter gesetzt hat, muß das "Bedürfnis" ja bestehen. Bei bereits auf gelb eingetragenen Waffen wird das wohl einfach als bestehend angenommen.

Geschrieben

Ich konnte raushören, dass die zuständigen vom LKA auch nicht glücklich sind aber sich dem BMI beugen.

Der gute, alte Befehlsnotstand mal wieder? Und hinterher will es wieder keiner gewesen sein.

Geschrieben

.... Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß diese "Argumentation" nichts als ein peinlicher Versuch ist, eine vermeintlich ungewollte gesetzliche Regelung doch noch irgendwie in eine genehme Richtung hinzubiegen...

Gesunder Menschenvertsand ist jedenfalls nicht Quelle dieser kruden Argumentation...

Erwartet habe ich auch nichts anderes. Nachvollziehbar ist es aber nicht... tauchen doch die so viel strapazierten Begriffe "Flinte" und "Büchse" oder "Flintenmunition" und "Büchsenmunition" im Gesetz garnicht auf!

Das LKA stellt also fest, daß eine Langwaffe mit gezogenem Lauf nicht zu den Langwaffen mit gezogenem Lauf gezählt werden kann, weil der Gesetzgeber nicht wissen konnte daß diese seit 100 Jahren neuen Waffen plötzlich aufgrund ihres historischen Kontexts nicht in Bürgerhände sollen. Ähm... ja. genau.

Schon einmal darüber nachgedacht, dass Waffe und Munition voneinander abhängig sind und nur aus dem Zusammenspiel von Waffe und Munition eine Waffe zur Schusswaffe wird?

Und genau aus diesem Grund kann ich sehr gut die Stellungnahme des LKA NRW nachvollziehen.

Nichts beim Erwerb der Sachkunde gelernt?

Geschrieben

Nichts beim Erwerb der Sachkunde gelernt?

Doch, natürlich. Zum Beispiel, was "gezogene Läufe" und was "glatte Läufe" sind. Und auch, daß ein "Lauf" und "für den Lauf bestimmte Munition" nicht das selbe sind.

Nochmal: WENN der Gesetzgeber sich auf "Flinten" und "Büchsen" bezogen HÄTTE, dann hättest Du ja absolut Recht. Aber genau das hat er, warum auch immer, nicht getan, sondern allein das Laufinnenprofil als Unterscheidungskriterium herangezogen. Und das ist bei einer Langwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 ganz eindeutig... gezogen!

Wir alle wissen was mit dem Gesetz mal gemeint war, oder was wohl die Absicht war. Die ist aber irrelevant, allein was wirklich im GEsetz steht ist entscheidend, bzw. sollte es in einem Rechtsstaat sein. Denn wir als Bürger werden ausschließlich nach dem Wortlaut des Gesetzes verurteilt, niemals nach dessen "Idee". Siehe Messerverbote: Die Idee dahinter war, Jugendbanden kontrollieren und ihnen das Messer wegnehmen zu können, bevor sie damit konkreten Unsinn ansgestellt haben. Den normalen Bürger würde das ja nie treffen, so wurde uns versichert. Alle Messer-Wegnahmen von denen ich bisher gehört habe, waren aber eben jene normalen Bürger, denn gegen die Jugendbanden geht die Polizei auch nicht vor, da haben sie selbst zu viel Angst.

Und genau so macht man es hier mit den cal.12 Büchsen: Laut Gesetz sind sie eindeutig und unabstreitbar auf die gelbe WBK einzutragen, nur der politische Wunsch übertrumpft hier das Gesetz.

Geschrieben

Schon einmal darüber nachgedacht, dass Waffe und Munition voneinander abhängig sind und nur aus dem Zusammenspiel von Waffe und Munition eine Waffe zur Schusswaffe wird?

Und genau aus diesem Grund kann ich sehr gut die Stellungnahme des LKA NRW nachvollziehen.

Nichts beim Erwerb der Sachkunde gelernt?

Zu 1. Was bitte hat das mit dem § 14 Abs. 4 Waffg zu tun?

Zu 2. Für mich klingt das eher nach: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"

Zu 3. Über meine Sachkunde mach ich mir weniger Sorgen, als um Deine Kompetenz Gesetzestexte zu interpretieren...

Geschrieben

ZZZZ:

Wenn die VRF mit gezogenem Lauf jetzt unbürokratisch auf Grün umgetragen werden, darf man dann auch einen glatten Wechsellauf einbauen?

Klingt wie ein Schildbürgerstreich.

Wie offiziell ist denn 1. das angehängte Schreiben, und 2, die Aussage am Telefon?

Ich meine, ist das in allen Bundesländern gleich, oder sagt hier Bayern was anderes als NRW?

Geschrieben

Hallo

ich denke mal, sowohl das Schreiben wie auch die Aussage am Telefon sind keinen Pfifferling wert. Das LKA NRW wird sofort in die entgegengesetzte Richtung schwenken, wenn die Ansage von oben kommt. Rückgrat scheint da unbekannt zu sein.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Die VRF können doch auf gelb bleiben. Das sportliche Bedürfnis wurde geprüft. Wenn die Sportschützeneigenschaft weiter besteht, ist an der Erlaubnis doch nichts zu rütteln. Der "unbürokratische" Umtrag auf grün ist doch nur Kosmetik und hat mit dem Bedürfnis für den Besitz nichts zu tun.

Um mal wieder auf den Repetierer in .308 Win mit glattem Lauf zurückzukommen: Der Gesetzgeber wollte eindeutig, dass Büchsen (Langwaffen, die Büchsenkaliber verschießen) auf gelb eingetragen werden. Somit ist sonnenklar, dass ein glatter Büchsenlauf mitnichten glatt ist, sondern ein Sonderprofil des gezogenen Laufs darstellt.

Eintrag auf gelb somit folgerichtig.

Sowas, meine Damen und Herren, sollte man mal in den Sachkundekursen lehren! Sonst kommt man doch in der Praxis vollkommen durcheinander.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Sowas, meine Damen und Herren, sollte man mal in den Sachkundekursen lehren! Sonst kommt man doch in der Praxis vollkommen durcheinander.

Jetzt mach' mal langsam. Ein gezogener Lauf ist dann gezogen, wenn er Züge und Felder hat (oder Polygone für die Besserwisser). Ob ein Lauf gezogen ist oder nicht, hat doch nichts mit der Munition zu tun, für die er bestimmt ist. Glatt oder gezogen ist eine Eigenschaft des Laufes. Wenn es um die Bestimmtheit der Munition ginge, dann hätte der Gesetzgeber in den Paragrafen schreiben müssen "Langwaffen für Büchsenmunition". Wenn man bei der Sachkundeprüfung jemanden in einen gezogenen Lauf mit Zügen und Feldern für Flintenmunition reinschauen lässt und ihn dann fragt, ob der Lauf gezogen oder glatt ist, dann will ich mal denjenigen sehen, der dann sagt: "Der ist doch glatt! Das sieht man ja sofort! Habe ich jetzt bestanden?"

Hey, der Gesetzgeber hat einen Fehler gemacht. So what? Es gab mal eine Zeit, da waren Wechselsysteme nicht eintragungspflichtig, weil der Gesetzgeber gepennt hat. Dann war es eben so. Natürlich ist jetzt die Hektik groß den Fehler zu korrigieren, ist ja klar. Bei anderen Fehlern scheint mir die Hektik nich so groß zu sein, sie Messerbeispiel oben oder siehe 2/6 auf gelbe WBK - mittlerweile sogar auf alte gelbe WBK oder siehe PSK.

Anstatt hier klar zuzugeben, dass nun mal im Gesetz etwas steht, was man so nicht wollte und sich dann eben auch selbst an das Gesetz zu halten, fängt man an über nun wirklich abenteuerliche Konstruktionen ein X für ein U zu machen. Aber unsere Demokratie ist natürlich ganz was tolles, auf die wir wirklich stolz sein können. Nächste Woche werden wir wieder richtig langweilige Reden zu dem Thema hören, wetten? Joh, die wundern sich wahrscheinlich den ganzen Tag lang und können überhaupt nicht verstehen, warum die Leute, die was drauf haben entweder das Land verlassen oder zumindest in keinem Fall in Erwägung ziehen, für den Staat zu arbeiten oder Politiker zu werden.

bye knight

Geschrieben

Doch, natürlich. Zum Beispiel, was "gezogene Läufe" und was "glatte Läufe" sind. Und auch, daß ein "Lauf" und "für den Lauf bestimmte Munition" nicht das selbe sind.

Nochmal: WENN der Gesetzgeber sich auf "Flinten" und "Büchsen" bezogen HÄTTE, dann hättest Du ja absolut Recht. Aber genau das hat er, warum auch immer, nicht getan, sondern allein das Laufinnenprofil als Unterscheidungskriterium herangezogen. Und das ist bei einer Langwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 ganz eindeutig... gezogen!

Wir alle wissen was mit dem Gesetz mal gemeint war, oder was wohl die Absicht war. Die ist aber irrelevant, allein was wirklich im GEsetz steht ist entscheidend, bzw. sollte es in einem Rechtsstaat sein. Denn wir als Bürger werden ausschließlich nach dem Wortlaut des Gesetzes verurteilt, niemals nach dessen "Idee". Siehe Messerverbote: Die Idee dahinter war, Jugendbanden kontrollieren und ihnen das Messer wegnehmen zu können, bevor sie damit konkreten Unsinn ansgestellt haben. Den normalen Bürger würde das ja nie treffen, so wurde uns versichert. Alle Messer-Wegnahmen von denen ich bisher gehört habe, waren aber eben jene normalen Bürger, denn gegen die Jugendbanden geht die Polizei auch nicht vor, da haben sie selbst zu viel Angst.

Und genau so macht man es hier mit den cal.12 Büchsen: Laut Gesetz sind sie eindeutig und unabstreitbar auf die gelbe WBK einzutragen, nur der politische Wunsch übertrumpft hier das Gesetz.

Er und die beteiligten Verbände haben die Vorderschaftrepetierflinten schlichtweg vergessen. Trotzdem wusste jeder, dass die Teile nicht auf gelber WBK zu erwerben sind, bzw. eine derartige Auslegung der gelben WBK mindestens fragwürdig ist.

Zu 1. Was bitte hat das mit dem § 14 Abs. 4 Waffg zu tun?

Zu 2. Für mich klingt das eher nach: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"

Zu 3. Über meine Sachkunde mach ich mir weniger Sorgen, als um Deine Kompetenz Gesetzestexte zu interpretieren...

Der Hund bellt schon bevor er getreten wurde - oder was willst du mir mit deinen vorstehenden Zeilen sagen?

  1. Kannst du lesen, ich hatte mich deutlich ausgedrückt. Was ist falsch an meiner These vom Zusammenspiel von Waffe und Munition?
  2. Ein zum Ablenken vom Thema gerne benutzter Spruch. Nur was willst mir damit unterstellen?
  3. Schon einmal darüber nachgedacht, welchem Zweck der Gesetzgeber damit verfolgt, gewisse Tätigkeiten vom Besitz einer Fach- oder Sachkunde abhängig zu machen?

Jetzt mach' mal langsam. Ein gezogener Lauf ist dann gezogen, wenn er Züge und Felder hat (oder Polygone für die Besserwisser). Ob ein Lauf gezogen ist oder nicht, hat doch nichts mit der Munition zu tun, für die er bestimmt ist. Glatt oder gezogen ist eine Eigenschaft des Laufes. Wenn es um die Bestimmtheit der Munition ginge, dann hätte der Gesetzgeber in den Paragrafen schreiben müssen "Langwaffen für Büchsenmunition". Wenn man bei der Sachkundeprüfung jemanden in einen gezogenen Lauf mit Zügen und Feldern für Flintenmunition reinschauen lässt und ihn dann fragt, ob der Lauf gezogen oder glatt ist, dann will ich mal denjenigen sehen, der dann sagt: "Der ist doch glatt! Das sieht man ja sofort! Habe ich jetzt bestanden?"

Hey, der Gesetzgeber hat einen Fehler gemacht. So what? Es gab mal eine Zeit, da waren Wechselsysteme nicht eintragungspflichtig, weil der Gesetzgeber gepennt hat. Dann war es eben so. Natürlich ist jetzt die Hektik groß den Fehler zu korrigieren, ist ja klar. Bei anderen Fehlern scheint mir die Hektik nich so groß zu sein, sie Messerbeispiel oben oder siehe 2/6 auf gelbe WBK - mittlerweile sogar auf alte gelbe WBK oder siehe PSK.

Anstatt hier klar zuzugeben, dass nun mal im Gesetz etwas steht, was man so nicht wollte und sich dann eben auch selbst an das Gesetz zu halten, fängt man an über nun wirklich abenteuerliche Konstruktionen ein X für ein U zu machen. Aber unsere Demokratie ist natürlich ganz was tolles, auf die wir wirklich stolz sein können. Nächste Woche werden wir wieder richtig langweilige Reden zu dem Thema hören, wetten? Joh, die wundern sich wahrscheinlich den ganzen Tag lang und können überhaupt nicht verstehen, warum die Leute, die was drauf haben entweder das Land verlassen oder zumindest in keinem Fall in Erwägung ziehen, für den Staat zu arbeiten oder Politiker zu werden.

bye knight

Ich denke wir sind uns trotz gewisser Differenzen einig, dass es dem § 14 Abs. 4 WaffG an der notwendigen Bestimmtheit einer gesetzlichen Vorschrift fehlt und der Gesetzgeber trortzdem den Erwerb von Vorderschaftrepetierflinten im Kaliber 12 nicht vom Nachweis des Bedürfnisses im Einzelfall befreien wollte.

Auch wenn es hier von einigen immer anders dargestellt wird; jedem Händler und WBK-Inhaber war dieser Wille des Gesetzgeber klar. Mir ist auch noch nachvollziehbar, dass einige Händler und WBK-Inhaber den Standpunkt vertraten, wenn der Gesetzgeber so "dämlich", was probieren mal was, was die Behörden mit einem Antrag auf Eintragung in die gelbe WBK machen.

Allerdings habe ich kein Verständnis für den derzeitigen Versuch, dem Gesetzgeber die alleinige Verantwortung zuzurechnen.

Am Gesetzgebungsverfahren sind im Rahmen der Verbändeanhörung eine Vielzahl von Verbandfunktionären - nicht nur aus dem Schießsport - sondern auch aus Industrie und Handel beteiligt worden. In deren Hände gelangte immer wie neue Gesetzestextvorlagen. Vorschläge wurden abgefragt.

Evtl. hätte sogar die Möglichkeit bestanden, mit gewissen Formulierungsvorschlägen - beispielsweise die von knight formulierte Verbindung von Waffe und Munition - an anderer Stelle (z. B. Erbwaffenregelung) wären Erleichterungen herbeizuführen.

Sorry, ich vergaß die damaligen geschäftlichen Verbindungen eines Verbandes zur zur Firma dessen Verschlusssysteme sich mit einem "Baumarktschwingschleifer" aus dem Waffenlauf schütteln lassen.

Jedenfalls ist es - nach der damaligen erheblichen Einflussnahme der Verbände - nicht falsch, den Verantwortlichen der textlichen Gestaltung des § 14 Abs. 4 WaffG einzig und allein die Verantwortung dafür beim Gesetzgeber zu suchen.

Geschrieben

Jedenfalls ist es - nach der damaligen erheblichen Einflussnahme der Verbände - nicht falsch, den Verantwortlichen der textlichen Gestaltung des § 14 Abs. 4 WaffG einzig und allein die Verantwortung dafür beim Gesetzgeber zu suchen.

Mein Reden! Wer Gesetze gibt, ist dafür verantwortlich.

Geschrieben
Ich denke wir sind uns trotz gewisser Differenzen einig, dass es dem § 14 Abs. 4 WaffG an der notwendigen Bestimmtheit einer gesetzlichen Vorschrift fehlt und der Gesetzgeber trortzdem den Erwerb von Vorderschaftrepetierflinten im Kaliber 12 nicht vom Nachweis des Bedürfnisses im Einzelfall befreien wollte.

Ich denke, dass hier permanent aneinander vorbei diskutiert wird:

Die einen sagen: "Es steht nicht da, was da stehen sollte. Und nun leiten wir das was da eigentlich stehen sollte, über andere Pfade her." Und die anderen sagen: "Es gilt nicht, was da nicht steht bzw. es gilt, was da steht." und hinterfragen, ob die Herleitung über andere Pfade, die ja geradezu zum gegenteiligem Ergebnis zu dem was da steht führt, bei so einer klaren Formulierung überhaupt erlaubt ist.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes und aus dem Grunde, dass Gesetze nun mal so verfasst sein sollten, dass man sie auch ohne Doktorgrad und ohne ganze Bände an Zusatzliteratur gelesen zu haben verstehen können muss, bin ich der Meinung, dass ein Lauf dann gezogen ist, wenn man reinguckt und Züge und Felder sieht. Das ist das einfachste, naheliegendste und natürlichste überhaupt.

Alle anderen Auslegungen führen dazu, dass die Bürger das als Willkür betrachten müssen und dem Staat mistrauen, weil man nie sicher sein kann, was sich die Behörden nun als nächstes einfallen lassen, um dem Bürger einen reinzuwürgen. Da sägt man dem Ast der Rechtssicherheit der für unseren ganzen Wohlstand eine ziemliche tragende Leistung hat.

bye knight

Geschrieben

Mein Reden! Wer Gesetze gibt, ist dafür verantwortlich.

Freud'sche Fehlleistung von mir; meinte natürlich:

.... Jedenfalls ist es - nach der damaligen erheblichen Einflussnahme der Verbände - nicht falsch, den Verantwortlichen der textlichen Gestaltung des § 14 Abs. 4 WaffG einzig und allein die Verantwortung dafür beim Gesetzgeber zu suchen.

Und so schnell kann ein Wort die ganze Aussage verfälschen.

Ich denke, dass hier permanent aneinander vorbei diskutiert wird: ....

Genau so muss man das sehen.

Und etwas Gutes lässt sich der Sache - wenn man es geschickt anpackt - abgewinnen.

Bei der nächsten Novellierung des WaffG könnten sich mit Bezug auf die letzten textlichen Fehler die Verbände entsprechend positionieren.

Geschrieben

Und was wurde nun mit der ganzen Debatte erreicht?

Einige Legalwaffenbesitzer lachen sich jetzt ins Fäustchen, weil sie den Anderen ein Gewehr ausm Waffenschrank nehmen konnten, das sie ihnen scheinbar nicht gönnen.

Warum diskutieren hier einige so verbissen und argumentieren auch noch für die Leute, die möglichst wenig Waffen im Volk sehen wollen?

Und einige setzen sich auch noch aktiv dafür ein oder fragen bei den höchsten Stellen nach ob es sein kann daß einige Schützen sich nur nach dem Gesetzestext und nicht nach dem Willen des Gesetzgebers richten *augenroll*

Damals im Kindergarten wars genau so.

Fritz hat was von dem der Franz denkt, daß der Fritz das nicht haben sollte und schon geht das Geplärre los.

Geschrieben
  1. Und was wurde nun mit der ganzen Debatte erreicht?
  2. Einige Legalwaffenbesitzer lachen sich jetzt ins Fäustchen, weil sie den Anderen ein Gewehr ausm Waffenschrank nehmen konnten, das sie ihnen scheinbar nicht gönnen.
  3. Warum diskutieren hier einige so verbissen und argumentieren auch noch für die Leute, die möglichst wenig Waffen im Volk sehen wollen?
  4. Und einige setzen sich auch noch aktiv dafür ein oder fragen bei den höchsten Stellen nach ob es sein kann daß einige Schützen sich nur nach dem Gesetzestext und nicht nach dem Willen des Gesetzgebers richten *augenroll*

Damals im Kindergarten wars genau so.

Fritz hat was von dem der Franz denkt, daß der Fritz das nicht haben sollte und schon geht das Geplärre los.

  1. Rechtssicherheit.
  2. Nee, warum?
  3. Vielleicht deshalb, weil sich die Legalwaffenbesitzer aus allen Schichten der Gesellschaft rekrutieren (Arbeiter, Angestellte, Ärzte, Unternehmer; Beamte, Juristen usw.?
  4. Warum nicht? Auf der einen Seite heißt es der Staat weiß nicht wo beim Bürger der Schuh drückt und wenn dann mal ein Bürger beim Staatsapparat nachfragt ist es auch nicht Recht.
Geschrieben

Das siehst du etwas eng. Keiner beneidet hier jemanden etwas - zumal die Erwerbsbedingungen für eine VrF auf "Grün" nun wirklich keine unüberwindbare Hürden darstellen. Die Besitzer auf "Gelb" sollten genießen und schweigen.

Diese Debatte ist ebenso sinnvoll wie der immer wieder gehörte Rat "Mache den Jagdschein und du kannst HA in bis zum Abwinken in allen möglichen Ausführungen erwerben".

Sollte der Gesetzgeber hier auf die Idee kommen nachzubessern, werden bei dieser Gelegenheit noch ganz andere, bisher genehme Regelungen, auf den Prüfstand kommen. So ist er nun mal - der Gesetzgeber.

Manfred

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