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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Die Glaubwürigkeit oder die Hörigkeit? :-)

Grenzen von Gesetzen auszuloten und sich in ihrem Rahmen zu bewegen ist eigentlich die Pflicht eines gesetzestreuen Bürgers.

Wer bis an die Grenze geht, aber nicht darüber hinaus, der ist im Recht.

Wer lieber nicht an die Grenze geht und sich somit vieles von dem was eigentlich erlaubt wäre, selber verbietet, der ist auch im Recht.

Allerdings nicht mehr als der "Grenzgänger" :-)

Nur wird von letzterem gern mal in Richtung des Ersten gewettert weil der sich das erlaubt was sich der Zweite nicht traut.

Und so wird dieses Spiel immer weitergehen, nicht nur auf das Waffenrecht bezogen.

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gehts oft ganz ähnlich zu.

"Es ist zwar nicht verboten seine Mülltonne da hin zu stellen, aber wenn ich meine nicht da hin stelle, darf es mein Nachbar auch nicht!" ^^

  1. Glaubwürdigkeit hat nichts mit Hörigkeit zu tuen. Hier verspielen einige User, welche sich den Weg über einen Voreintrag und der damit verbundenen Nachweise sparen wollen, das von uns immer im Gesetzgebungsverfahren gebrauchte Argument der besonders rechtstreuen Lagelwaffenbesitzer.
  2. Die hier gemeinte Grenze stellt so so da, dass jedem aufgrund seiner waffenrechtlichen Kennznisse klar ist, dass aus einer Flinte durch einen gezogenen Sonderlauf keine Büchse wird und deshalb auch klar ist, dass eine VRF nur mit Voreintrag auf grüner WBK oder mit Jagdschein legal zu erwerben ist. Dies ist und war der immer schon der Wille des Gesetzgeber. Im vorliegenden Fall besteht die Grenze auszuloten daraus, die Unwissenheit einiger Sachbearbeiter auszunutzen.
  3. Und genau aus diesem Grund werden die übrigen Legalwaffenbesitzer sich künftig auf den Wegfall der gelben WBK oder einer gelben WBK mit neuem Tenor einstellen können.

Unter Grenzen ausloten verstehe ich etwas anderes.

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  1. Glaubwürdigkeit hat nichts mit Hörigkeit zu tuen. Hier verspielen einige User, welche sich den Weg über einen Voreintrag und der damit verbundenen Nachweise sparen wollen, das von uns immer im Gesetzgebungsverfahren gebrauchte Argument der besonders rechtstreuen Lagelwaffenbesitzer.

Warum?

Diese Legalwaffenbesitzer halten sich an den gültigen Gesetzestext und sind somit rechtstreu.

Daß der Gesetzgeber vielleicht ursprünglich etwas anderes wollte, dies aber in seinem Text nicht formulierte, braucht den rechtstreuen Legalwaffenbesitzer nicht zu kümmern solange es von staatlicher Seite, also seinem zuständigen Amt genehmigt wird.

Wenn der Gesetzgeber jetzt irgendwie versehentlich einen Absatz ins Gesetz schreiben würde, daß jeder volljährige Staatsbürger ohne Weiteres eine Waffe kaufen und führen darf, würden hier sicher auch Leute nörgeln wenn das dann irgendwer macht und es wagt, das Gesetz tatsächlich so auszulegen wie es da geschrieben steht, weil der Staat das ja so gar nicht wollte und es nur ein Versehen war :-)

Es ist schon seltsam, daß man generell von Legalwaffenbesitzern zu hören kriegt wie kompliziert doch das Waffengesetz ist und die gleichen Leute es dann aber noch mehr verkomplizieren weil sie nicht nur den Gesetzestext heranziehen, sondern auch noch irgendeinen ominösen Willen des Gesetzgebers, der aber in diesem Fall im krassen Widerspruch mit dem verfassten Text steht.

Wenn wir so anfangen, hat der Gesetzgeber freie Hand einen Gesetzestext zu verfassen, der uns Freiheiten zugesteht, aber dann mit seinem "Willen" was ganz Anderes festzulegen.

Woran hält man sich denn dann?

An den Text oder an den Willen?

Oder an eine Mischung von Beidem?

Zu wieviel Prozent darf ich denn dann dem Text glauben und zu wieviel muss ich den Willen beachten?

Sorry, aber das Ganze gezerre hier versteh ich nicht wirklich.

Fakt ist, aktuell sind Eintragungen vollkommen in Ordnung.

Ob der Gesetzgeber nachbessert steht in den Sternen und was mit den bisherigen Einträgen passiert auch.

Wenn der Gesetzgeber die neue Gelbe wieder weghaben will, braucht er keinen nichtigen Anlass wie das hier.

Und irgendwie find ich es auch ziemlich daneben den Leuten, die sich im Rahmen des derzeit gültigen Gesetzes ein solches Gewehr haben eintragen lassen, zu unterstellen sie würden den legalwaffenbesitzern schaden.

Schaden tut höchstens dieser missgünstige Streit hier, der schon wieder einen Keil zwischen die Legalwaffenbesitzer treibt, die doch eigentlich alle im selben Boot sitzen und alle darauf bedacht sein sollten, daß möglichst viele Waffenarten so einfach wie möglich für die legale Nutzung verfügbar sein sollten.

Es kommt mir echt so vor als würde hier der Eine dem Anderen die Butter aufm Brot nicht gönnen....

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Sorry, aber das Ganze gezerre hier versteh ich nicht wirklich.

Fakt ist, aktuell sind Eintragungen vollkommen in Ordnung.

Es kommt mir echt so vor als würde hier der Eine dem Anderen die Butter aufm Brot nicht gönnen....

Ich würde die Diskussion hier nicht als Gezerre abwürdigen. Viele Beiträge sind ernsthaft und bemüht, für den Leser auch Nährwert zu geben.

Problematisch sind die Basta! Aus!-Meinungen beider Coleur. Wer nach wie vor vorträgt, es sei alles ganz einfach, der lebt in irgendwelchen Parallelwelten. Du hast ja isoliert betrachtet sogar recht mit Deinem i.O.-Fakt. Man muss dennoch akzeptieren, daß die bisher erfolgten Eintragungen nicht unbedingt Bestandsschutz haben, sondern durchaus korrigiert werden könnten, mit den bekannten Folgen der Wertevernichtung bei den Besitzern.

Weiter muss man auch die Transferleistung erbringen können, daß ein erfolgter Eintrag bei einer Behörde noch längst keinen Rechtsanspruch bei einer anderen Behörde begründet. Es ist zwar schwer zu glauben, da ja eigentlich Waffenrecht Bundesrecht ist, aber die Kleinstaaterei bei den Waffenbehörden existiert nun eben auch noch weiter real.

Wie mehrfach erwähnt: Ich gönne jedem die eingetragene Flinte. Schade finde ich, daß Ihr nicht bei Wettkämpfen gegen mich antreten könnt, würd' mich gefreut haben, Euch af der Bahn zu begegnen. Aber habt viel Spaß bei Euch auf dem Stand.

Nerven tut halt Besserwisserei. Und in dieser Beziehung sind die "alles-kein-Problem, das muss eingetragen und erlaubt werden"- Anhänger gefährlicher, weil sie möglicherweise strafbares Handeln (je nach Einstellung der Behörde, siehe Strafverfahren in Köln) befürworten. Die Gegenseite mit der Meinung "Alles-verboten, muss doch jedem klar sein" beschneidet sich selbst möglicherweise etwas vereinfachtes Leben. Allerdings ist das Endergebnis dieser Rechtsmeinung nicht schlechter (Pump-Flinten, sogar wettkampftaugliche mit glatten Schrotläufen, sind ja nach wie vor zu erhalten, wenn auch mit mehr Aufwand und Kosten).

Es muss jeder selbst wissen was er tut, ich hab' viel besseres zu tun, das für jemand Anderen zu entscheiden. In diesem Sinne...

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Da gibts eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Ich stimme dir völlig zu.

Allerdings gibts ja hier auch Leute, die nicht mal ein solches Gewehr haben und trotzdem gleich bei den obersten Stellen nachfragen ob es überhaupt rechtens ist, daß sich Schützenkollege X ein solches Gewehr in den Schrank stellen darf.

Und dann noch mit dem Unterton "kann ja wohl nicht sein daß der das darf!"

Ich bin für alle Argumente offen, aber bisher konnte ich keine schlüssigen Argumente finden, die die Eintragungsfähigkeit AKTUELL verneinen.

Ausschließlich die Befürchtungen, daß zukünftig die Eintragungen zurückgenommen werden könnten oder der Text dahingehend geändert werden könnte, daß solche Gewehre ausgeschlossen werden, ist möglich und nachvollziehbar.

Dieses Gerede von wegen, daß ja jeder sachkundige Waffenbesitzer wissen müsse, daß das nicht geht, ist aber genauso daneben wie einige andere Dinge, die hier geschrieben wurden und zwar von beiden Seiten.

Ich halte es nach wie vor für legitim nach dem Gesetzestext zu handeln und wenn das jemand anders sieht, braucht er es ja nicht zu tun.

Bearbeitet von Steinpilz
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Warum?

Diese Legalwaffenbesitzer halten sich an den gültigen Gesetzestext und sind somit rechtstreu.

Daß der Gesetzgeber vielleicht ursprünglich etwas anderes wollte, dies aber in seinem Text nicht formulierte, braucht den rechtstreuen Legalwaffenbesitzer nicht zu kümmern solange es von staatlicher Seite, also seinem zuständigen Amt genehmigt wird. ....

Wenn wir so anfangen, hat der Gesetzgeber freie Hand einen Gesetzestext zu verfassen, der uns Freiheiten zugesteht, aber dann mit seinem "Willen" was ganz Anderes festzulegen.

Woran hält man sich denn dann?

An den Text oder an den Willen?

Oder an eine Mischung von Beidem?

Zu wieviel Prozent darf ich denn dann dem Text glauben und zu wieviel muss ich den Willen beachten? ....

Es kommt mir echt so vor als würde hier der Eine dem Anderen die Butter aufm Brot nicht gönnen....

Den Weg der Rechtsfindung, welcher jedem Waffenbesitzer im Rahmen des Erwerbs seiner waffenrechtlichen Sachkunde vermittelt und geprüft wird hatte ich bereits hier erläutert: http://forum.waffen-online.de/topic/436544-vorderschaftrepetierer-1276-buchse-nach-zusage-absage/?p=2082937

Die Behördenmitarbeiter sind nicht so doof und wissen sehr genau über welche waffenrechtlichen Kenntnisse der Legalwaffenbesitzer verfügen muss. Und hierzu gehören neben dem WaffG auch die weiteren konkretisierenden Regelwerke.

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Die Behördenmitarbeiter sind nicht so doof und wissen sehr genau über welche waffenrechtlichen Kenntnisse der Legalwaffenbesitzer verfügen muss. Und hierzu gehören neben dem WaffG auch die weiteren konkretisierenden Regelwerke.

Aha.

Der Waffenbesitzer muss also das wissen, was die Behörde selber anders sieht?

Wenn ein Waffenbesitzer zu seiner Behörde geht und fragt ob er Waffe X eingetragen bekommen würde, sollte ihm die Behörde genaue Auskunft darüber geben können und sich nicht darauf berufen, daß er das selber wissen müsste.

Ich hab zumindest damals bei meiner Sachkundeprüfung nichts über einen "Willen des Gesetzgebers" gelernt, sondern mir wurde gesagt, daß ich mich an den Gesetzestext zu halten habe und bei Unklarheiten die Behörde zu entscheiden hat.

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Die Behördenmitarbeiter sind nicht so doof und wissen sehr genau über welche waffenrechtlichen Kenntnisse der Legalwaffenbesitzer verfügen muss.

Hallo Joe07

ich betone nochmal: Das LKA NRW erteilte mir und dem für mich zuständigen Sachbearbeiter die Auskunft, dass Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK selbstverständlich zu erwerben ist und auch eingetragen wird. Sie sagten wörtlich: "Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar."

Steven

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Ist es ja auch nicht.

Man kann daran nur zweifeln wenn dieser angebliche "Wille des Gesetzgebers" ins Spiel gebracht wird.

Aber Dieser hat keine Bedeutung wenn der Gesetzestext etwas Anderes zulässt.

Und die Aussage, daß jeder Waffenbesitzer ja wissen müsse daß es anders ist als es im Gesetzestext steht, ist sehr arrogant.

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Ist es ja auch nicht.

Man kann daran nur zweifeln wenn dieser angebliche "Wille des Gesetzgebers" ins Spiel gebracht wird.

Aber Dieser hat keine Bedeutung wenn der Gesetzestext etwas Anderes zulässt.

Dieser wird nur dann NICHT herangezogen, wenn der Text eindeutig ist und es keiner Auslegung bedarf.

Jetzt sagt der Laie: "ist eindeutig", der Jurist: "der Widerspruch drängt sich auch dem Laien auf".

Warten wir einfach ab, was passiert. Wenn man bestimmten Usern glaubt, passiert entweder nix, alles oder es wird lediglich klargestellt. Ich glaube an Letzterem.

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Also wenn der "Wille" immer dann herangezogen wird, wenn ein Gesetz nicht eindeutig ist und eine Auslegung möglich ist, dann dürfte das auf nahezu alle Gesetzestexte zutreffen.

Muss ich jetzt, wenn ich rausfinden will was ich darf und was nicht, bei jedem Gesetz erst rausfinden ob der Gesetzgeber ursprünglich auch wirklich genau das wollte bevor ich das tue was im Gesetzestext steht?

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Also wenn der "Wille" immer dann herangezogen wird, wenn ein Gesetz nicht eindeutig ist und eine Auslegung möglich ist, dann dürfte das auf nahezu alle Gesetzestexte zutreffen.

1. wird er dann herangezogen, wenn es nicht eindeutig ist und eine Auslegung notwendig ist. Die Methoden sind: grammatikalisch, systematisch, historisch und teleologisch.

2. hier ist ein Sonderfall. Eindeutig aber offensichtlich nicht gewollt. In diesen Fällen wird der Schwarze Peter entweder beim Gesetzgeber verortet (der soll sich kümmern = Regelfall) oder aber -weil es um ganz gefährliche Dinge geht- bekommt derjenige, der sich auf das offensichtlich Nicht-gewollte beruft, etwas auf die Finger (der Staat vertraut und dieses Vertrauen wird missbraucht). Alles denkbar.

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Das hat mit kuschen nichts zu tuen.

Jeder Waffenbesitzer hat die waffenrechtliche Sachkundeprüfung abgelegt.

Wer dennoch die gelbe WBK als Grundlage zum Erwerb für Vorderschaftrepetierflinten zweckentfremdet weiß auf welches Spielchen er sich damit einlässt.

Genausogut ließe sich argumentieren, dass jeder der waffenrechtliche Sachkunde hat, wissen müsse, was ein gezogener Lauf ist und damit ist für den sachkundigen völlig klar, was mit dieser Erlaubnis gedeckt ist und was nicht.

Und - ich wiederhole mich - man könnte es dann noch auf die Spitze treiben und Waffen mit gehämmerten Läufen vom Erwerb ausschließen. Gibt der Gesetzestext auch her.

bye knight

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Warum sollte denn hier der Wille des Gesetzgebers in Betracht gezogen werden?

Der Gesetzestext ist doch eindeutig.

Wenn irgend wann mal nachgebessert wird, müssen vielleicht ein paar Leute (deutschlandweit geschätzte 100) ihre Waffen vorübergehend abgeben, bis sie einen Antrag ausgefüllt haben- strafbar haben Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht.

#

Im übrigen könnte das nach dem nächsten Amoklauf viel schlimmer werden als nur wegen der paar VRF m g L.

Ich gehe sogar so weit, und sage, dass es der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers war, den Erwerb so zu gestalten.

Es sitzt ja nicht nur eine Person an so einem Text, es sind ein paar mehr die schreiben, lesen und gegenlesen bis der Text abgedruckt wird. Unterstellt ihr diesen Leuten dass sie den Willen ihrer Chefs nicht kannten? Warum hat denn der ominöse "Gesetzgeber" (Gott?) seine Gesetze nicht nochmal durchgelesen bevor er sie druckte?

Nein, der "Wille" den Ihr hier meint, muß irgendwann von irgendwelchen grünen hoplophoben Waffengegnern in die Köpfe von ein zwei Sachbearbeitern gepflanzt worden sein, die nun meinen, brave, gesetzestreue LWB gängeln zu müssen.

Und der Wille des Gesetzgebers dürfte (könnte) sich alle 4 Jahre ändern- da bin ich froh, dass ich mich nicht immer an diesen "Willen" halten muß, sondern einfach nur an die Gesetze wie sie geschrieben stehen.

Bearbeitet von prassekoenig
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Moin und guten Abend,

ich bin JJ Inhaber. Wenn ich mir einen

Vorderschaftrepetierer 12/76 zulegen wollte... :heart: ,

kaufe ich mir diesen, lasse ich in innerhalb von 2 Wochen eintragen und feddich. Flintenlauf/ Büchsenlauf hin oder her... hier handelt es sich ganz sicher um eine Flinte. Auch wenn er nun Felder und Züge hat. Gibt es eigentlich auch Polygonläufe in cal. 12? :shout:

Und wenn ich mir solch eine Flinte zugelegt haben sollte, frage ich sicher meinen SB nicht, ob es mit gezogenen Läufen "Probleme" geben könnte.

Die Waffe wird, wie alle Flinten ganz normal in die WBK eingetragen... Art, Mun/Kaliber, Hersteller- Nummer....

Welche Laufform oder was auch immer ist doch lachs. Bei solchen Waffen ist nur wichtig, welche Gesamtlänge sie hat.

Sorry, wenn das einer anders sieht. Aber ich denke mal, hier wird es ganz sicher andere Meinungen geben. Und das ist auch gut so.... :pilot:

Auf jeden Fall mal "Gut Schuß" und "Waidmannsheil" und kameradschaftliche Grüße.

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und der Mathias hat MAL WIEDER nicht geschnallt um was es geht!.... ganz zu schweigen davon wo hier einige ein "Problem" sehen oder nicht....

...vermutlich hat er aber auch nur die vorhergehenden Beiträge nicht lesen wollen....

oder willst Du hier nur spalten mit Deinem "ich bin JJ Inhaber.....und feddich"?

jetzt kommst auf die Liste!

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was zu beweisen war./wäre...?

Sport und Slugs sind vereinbar? Ok, wenns denn eine Disziplin dafür geben sollte, viel Spass.

Tut mir echt mal wieder Leid, dass ich auf Wo was geschrieben habe. Ihr seit hier wohl die Elite unter den LWB. Schön, dass man hier so ungezwungen seine Meinung sagen darf. :pissed:


Treibspiegel ersetzt ja wohl eher den gez. Lauf... :shout:

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Hallo

bei den VRF sind die JJ-Inhaber gut raus. Trotzdem sollten Jäger, Sammler und Sportschützen zusammen halten.

Die ersten Jäger bekommen gerade mächtig Ärger, weil sie mit einer Büchse auf dem Schiesstand waren, welche ein Magazin mit mehr als 2 Schuss ausgerüstet war. Schulterschluss ist angesagt.

Steven

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