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IGNORED

Wie kommt man Egun Preistreibern auf die Schliche?


prassekoenig

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Wie kriegt mann denn die Email-Adresse vom Zweitbieter raus um diesen anzuschreiben? Und warum bietet man als Hochbieter so hoch dass man die Auktion gewinnt? So wie in der letzten Auktion die hier verlinkt war?

Fragen über Fragen. Macht irgendwie keinen Sinn.

Das würde mich auch interessieren. Exakt den selben Fall haben wir vor ca. zwei Jahren gehabt.

War eine Springfield 03 und ist nach Spanien gegangen. Der Zweitbieter aus Italien hat auch

so eine mail erhalten. Von einer "Firma Waffen Kempf" mit einer Bankverbindung auch in England.

Strafanzeige von Landshut und von Italien aus war Fehlanzeige. Das Geld war für den Italiener

futsch. Der betrogene Kunde hat dann später bei uns wieder was als Erstbieter gesteigert.

Da hab ich dann etwa die Hälfte seinens vorherigen Schadens vom Kaufpreis erlassen.

Der hat sich arg darüber gefreut und kauft seitdem nur noch bei uns ein.

Aber abgesehen von meinem Gelabere jetzt wäre es wirklich interessant, wie man

als Dritte Person an email Adressen von egun Bietern rankommen kann.

Ich bin ziemlich Computerblond und als einzige Möglichkeit kann ich mir nur vorstellen,

dass man als Köder irgendwelche Lockvogelauktionen einstellt und dann auf

"Fragen an den Verkäufer" wartet und dann deren email Adressen sammelt.

Dann hätte man Benutzername + emailadresse und könnte mit Abgleich

bei tatsäclichen Auktionen den Betrug durchziehen.

Oder gibt es da noch andere TECHNISCHE Möglichkeiten???

Gruß

oswald

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Ich hatte letztens auch den Fall, dass ich als zweithöchster Bieter nach Auktionsende angeschrieben wurde, dass der Höchstbieter abgesprungen sei und dass ich die Pistole haben könnte. Die Mail war aber ganz offensichtlich verdächtig. Habe das dann an eGun weitergeleitet. Zurück blieb vor allem die Frage, wie die mir eine Nachricht schicken konnten.

Offenbar ist es aber ganz einfach, anderen Nutzern auf eGun eine Nachricht zu schicken: Man muss nur auf die Bewertungen eines Bieters klicken, dann auf "Alle Artikel von" (auch wenn derjenige gar nichts anbietet) und dann auf den Benutzernamen. Ein riesiges und völlig unnötiges Einfallstor für Betrugsversuche, das eGun hoffentlich bald schließt.

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Vor 1 Woche hat so ein Fake auf 4 von 5 Artikeln eines Anbieters Gebote auf Bagatellniveau gemacht. Der wurde innerhalb einer Stunde "inaktiver User" . Trotzdem wurden seine Gebote bis zu seinem Maximum weiter in der Bieterliste mitgeführt.

Was wäre passiert, wenn der Fake nun die Auktion gewonnen hätte ? Hätte der Anbieter den Zweitbieter um Interesse anfragen müssen und ggf. auf der Ware sitzenbleiben ?

Wären für den Gewinner 1 € mehr als das Höchstgebot des Fakebieters verbindlich gewesen ?

In meinem Fall ist kein Schaden entstanden. Der Endpreis ging (wie so oft;) ) in der letzten Minute zwischen drei m.E. echten Interessenten von 14,50 auf 105 € hoch.

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Das mit dem Angebot an den zweithöchsten Bieter ist eine ganz normale, m.M.n. nützliche Funktion, die ich auch schon genutzt habe, als der Höchstbieter nicht zahlte.

Der zweithöchste Bieter hat sich damals mächtig gefreut, die (sehr seltene) Puste doch noch zu bekommen. ^_^

Vieles an der hier diskutierten Problematik hängt aber auch mit der merkwürdigen Form der Auktion zusammen. Wenn ich auf einer normalen Auktion mein Kärtchen mit der Nummer hebe und ein Gebot abgebe, muss ich den gebotenen Preis bezahlen, wenn keiner mehr bietet. Wenn ich bei eGun oder ebay einen fairen Preis biete, aber der einzige ernsthafte Bieter bin, bekomme ich den Artikel für einen Oiro mehr als das letzte Spaßgebot. In einem solchen Fall habe ich dann auch schon mal beim Bezahlen etwas ''aufgerundet''.

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Viele geben einen sehr niedrigen Betrag an, um die Auktion dann in der Liste "Artikel für die ich biete" gezeigt zu bekommen. Vermutlich weil sie Sinn und Funktion der direkt darunter verlinkten Liste "Artikel die ich beobachte" nicht verstehen.

Ich mache es aus purer Faulheit.

Warum?

Artikel, die ich nur beobachte, muss ich extra aufrufen und nachsehen.

Bei Artikeln, auf die ich (wenn auch nur gering) biete, werde ich verständigt, wenn mich jemand überbietet und ich bekomme eine Nachricht, wie die Auktion ausging.

Also hau ich auf für mich interessante Angebote ein Gebot drauf, auch wenn ich nicht unbedingt vorhabe, Bestbieter zu werden.

Ist das nachvollziehbar für dich?

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Aber abgesehen von meinem Gelabere jetzt wäre es wirklich interessant, wie man

als Dritte Person an email Adressen von egun Bietern rankommen kann.

Gruß

oswald

Die realen Email-Adressen haben diese Betrüger vorerst gar nicht.

Sie schreiben deinen Egun-Account an und ihre Nachricht wird (ohne dass sie deine Email-Addy kennen) an dich übermittelt.

Wenn du aber nun von deiner Mailaddy aus antwortest, hat der Betrüger natürlich deine Email in der Antwort offen vorliegen.

Soweit klar?

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Also hau ich auf für mich interessante Angebote ein Gebot drauf, auch wenn ich nicht unbedingt vorhabe, Bestbieter zu werden.

Ist das nachvollziehbar für dich?

Eher weniger!

Wenn ich nicht vor habe Bestbieter zu werden (also nicht zu kaufen) biete ich nicht mit.

Die Beobachtungsliste ist eigentlich genau für so etwas vorgesehen. Da muß man nicht auf eine Auktion bieten damit man eine Erinnerungsmail bekommt.

Wenn du nur 1 Euro bietest, dann bekommst du eh nur einmal eine Mail- danach mußt du wieder Höchstbieter sein.

Verstehst du das insofern?

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Hallo

erst will man die Vorteile einer 1€ Auktion nutzen ( geringere Gebüren, angeblich größeres Interesse ) dann will man den Bietenden weismachen das es ungerecht ist, unter Betrag XY zu bieten :confused: und zu guter letzt geben scheinbar manche wenn sie überraschenderweise günstig zum Zug kommen dem Verkäufer noch ein Obolus um den entgangenen Gewinn auszugleichen ( wobei, er hätte ja mietbieten können, na ja, vieleicht vergessen ).

Sachen giebt es !! :)

Na ja, zum Glück " muss " mann noch nicht Kaufen, aber wer weis, kommt vieleicht auch noch.........

Lulu

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Aber es ist doch vollkommen O.K., da vom System ausdrücklich zugelassen. Sämtliche auf eGun tätigen gewerblichen Händler tun das. Hab ich schon mehrfach bei selbsteingestellten Auktionen erlebt.

€1,- Auktionen sind Lockpreise, kein Anbieter will etwas dafür weggeben, wenn es denn doch einmal passiert, hat man als Verkäufer halt Pech gehabt!

Bearbeitet von Germanfritze
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Dass Du auf diese Weise das Geld anderer Leute ausgibst weist Du aber schon, ja? Und eventuell eine SofortKauf-Option ausschaltest auch?

Das ist deine Therorie.

Du wirst nicht ernsthaft annehmen, dass ein wirklich attraktives Angebot auf Egun oder Ebay unbeobachtet und unbeboten bleibt. :rotfl2:

Die Konkurrenz der Schnäppchenjäger schläft nicht.

Wenn ich ein interessantes Angebot finde und auch nur ein geringes Gebot mache, ergeben sich zwei Möglichkeiten.

1) Ich habe das Gebot auf der Liste und sehe schnell und ohne umzuschalten, wie es steht, auch wenn ich überboten werde.

2) ich habe Dussel und erwische das Objekt zu einem aus meiner Sicht sehr günstigen Preis. :victory:

Das ist mir schon mehrmals passiert, weil die teitschen Gebrauchtwaffenpreise total im Keller sind - bedankt euch für die Erbenenteignung durch euren Neokommunistenstaat, der Tausende anständige Bürger zwingt, die geerbten Jagd - oder Sportwaffen zum Dumpingpreis zu verscherbeln.

Bearbeitet von Varminter
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Irgendwie haben hier manche Leute eine lustige Vorstellung von Betrug. Was auf der Egun Plattform läuft, ist Sache der Egun Eigentümer, und was mit den angebotenen Artikeln läuft,ist Sache der Eigentümer der Artikel. Als Bieter habe ich kein Recht auf irgendetwas, da mir weder die Seite noch die Ware gehört. Erst nachdem ich Geld gezahlt habe, habe ich einen Anspruch auf die Ware. Wenn dann nicht geliefert wird, oder die Ware nicht der Beschreibung entspricht, bin ich betrogen worden, da mein Eigentum geschädigt wurde. Dass ich mir beim Bieten gedacht oder erhofft oder erträumt habe, etwas zu einem bestimmten Preis zu bekommen, oder was gewesen wäre wenn.. ist irrelevant - hätte, wollte, würde schädigt kein Eigentum. Was zählt, ist alleine der Preis, zu dem der Verkäufer wirklich verkaufen möchte. Wie er dir seinen Preis, den er haben möchte, mitteilt, ob über Festpreis, über Fakegebote oder über Preisschilder mit Fakerabatten oder sonstwas ist eine Geschmacksfrage, hat aber mit Betrug null zu tun. Erst nachdem du gezahlt hast, kannst du überhaupt betrogen werden.

Aber hey, manche Leute glauben ja auch, sie hätten irgendwie ein "Recht" auf ihren Arbeitsplatz, oder auf ihre umlagefinanzierte Rente, oder auf Hartz 4... sind halt die Nebenwirkungen des demokratischen Sozialstaates, dass Leute glauben, Ansprüche auf das Eigentum anderer zu haben.

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Ach so, dann haben also auch die Verkäufer kein Recht auf das Geld wenn jemand spasseshalber mitbietet? Ja wenn das so ist...

Es kommt ja auch kein Kaufvertrag zustande- folglich bleibt der Anbieter auf den Auktionsgebühren sitzen-

Deine Argumentation macht Auktionshäuser sinnlos. Entweder es entsteht ein bindender Vertrag mit dem Kauf oder dem Höchstgebot für beide Seiten oder nicht.

Was nun?

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Ich mache es aus purer Faulheit.

Warum?

Artikel, die ich nur beobachte, muss ich extra aufrufen und nachsehen.

Bei Artikeln, auf die ich (wenn auch nur gering) biete, werde ich verständigt, wenn mich jemand überbietet und ich bekomme eine Nachricht, wie die Auktion ausging.

Also hau ich auf für mich interessante Angebote ein Gebot drauf, auch wenn ich nicht unbedingt vorhabe, Bestbieter zu werden.

Ist das nachvollziehbar für dich?

"Spassbieter" welche lediglich 1 Euro bieten und sich dann an der Auktion nicht mehr beteiligen schließe ich per Eintrag in meine schwarze Liste von meinen zukünftigen Auktionen aus.

Die sollen dann halt woanders kaufen aber nicht mehr bei mir.

Würde das jeder Anbieter machen würden solche .... es sich ihr zukünftiges handeln vielleicht überlegen.

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Ach so, dann haben also auch die Verkäufer kein Recht auf das Geld wenn jemand spasseshalber mitbietet? Ja wenn das so ist...

Es kommt ja auch kein Kaufvertrag zustande- folglich bleibt der Anbieter auf den Auktionsgebühren sitzen-

Bei sog. "Spassbietern" bekommst Du die Gebühren von eGun erstattet, jedenfalls hat das bei mir immer geklappt!

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"Spassbieter" welche lediglich 1 Euro bieten und sich dann an der Auktion nicht mehr beteiligen schließe ich per Eintrag in meine schwarze Liste von meinen zukünftigen Auktionen aus.

Wäre einfacher und effektiver einfach den Startpreis höher zu setzen.

...ah Mist, das kostet ja Geld.

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Aber wieso sind das Spassbieter???

Die wollen, weil Du Ihnen die Möglichkeit bietest,

ein Teil für möglichst wenig Kohle ersteigern

(was eigentlich jeder bei einer Auktion will!).

Wo ist das Problem?

Wenn ich was für einen Euro einstelle,

muss ich auch damit leben können,

wenn es eventuell für einen Euro weggeht!

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Ich habe mich lediglich mit "Spassbieter" auf den Beitrag von "Rainer650" bezogen.

Wenn niemand betrogen wird solange nichts bezahlt wird, dann kann also jeder zum Spaß auf alle Artikel jeden erdenklichen Betrag bieten und die ersteigerte Ware dann nicht bezahlen ohne das ein Betrug vor liegt?

Sorry, aber das klingt komisch!

Bearbeitet von prassekoenig
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Irgendwie haben hier manche Leute eine lustige Vorstellung von Betrug. Was auf der Egun Plattform läuft, ist Sache der Egun Eigentümer, und was mit den angebotenen Artikeln läuft,ist Sache der Eigentümer der Artikel. Als Bieter habe ich kein Recht auf irgendetwas, da mir weder die Seite noch die Ware gehört. Erst nachdem ich Geld gezahlt habe, habe ich einen Anspruch auf die Ware. Wenn dann nicht geliefert wird, oder die Ware nicht der Beschreibung entspricht, bin ich betrogen worden, da mein Eigentum geschädigt wurde. Dass ich mir beim Bieten gedacht oder erhofft oder erträumt habe, etwas zu einem bestimmten Preis zu bekommen, oder was gewesen wäre wenn.. ist irrelevant - hätte, wollte, würde schädigt kein Eigentum. Was zählt, ist alleine der Preis, zu dem der Verkäufer wirklich verkaufen möchte. Wie er dir seinen Preis, den er haben möchte, mitteilt, ob über Festpreis, über Fakegebote oder über Preisschilder mit Fakerabatten oder sonstwas ist eine Geschmacksfrage, hat aber mit Betrug null zu tun. Erst nachdem du gezahlt hast, kannst du überhaupt betrogen werden.

Aber hey, manche Leute glauben ja auch, sie hätten irgendwie ein "Recht" auf ihren Arbeitsplatz, oder auf ihre umlagefinanzierte Rente, oder auf Hartz 4... sind halt die Nebenwirkungen des demokratischen Sozialstaates, dass Leute glauben, Ansprüche auf das Eigentum anderer zu haben.

Das kann man so nur unterschreiben.

So naiv und verwirrt wie hier man einer schreibt, kann man doch als erwachsener Mensch mit Lebenserfahrung gar nicht sein!

Glaubt denn hier wirklich jemand erfahrene Händler verschenken etwas???

Ich habe mich lediglich mit "Spassbieter" auf den Beitrag von "Rainer650" bezogen.

Wenn niemand betrogen wird solange nichts bezahlt wird, dann kann also jeder zum Spaß auf alle Artikel jeden erdenklichen Betrag bieten und die ersteigerte Ware dann nicht bezahlen ohne das ein Betrug vor liegt?

Sorry, aber das klingt komisch!

Mein Beitrag war auf "Königstiger" bezogen!

Natürlich meine ich das das was man ersteigert man auch kaufen und bezahlen muss!

Bearbeitet von Germanfritze
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Ach so, dann haben also auch die Verkäufer kein Recht auf das Geld wenn jemand spasseshalber mitbietet? Ja wenn das so ist...

Es kommt ja auch kein Kaufvertrag zustande- folglich bleibt der Anbieter auf den Auktionsgebühren sitzen-

Deine Argumentation macht Auktionshäuser sinnlos. Entweder es entsteht ein bindender Vertrag mit dem Kauf oder dem Höchstgebot für beide Seiten oder nicht.

Was nun?

Nein, die Verkäufer haben kein "Recht" auf das Geld - zumindest kein Recht, das sie mit (Staats)Gewalt durchsetzen dürften.

Genauso können die Verkäufer sich auch nach Ende der Auktion entscheiden, den Artikel doch nicht zu verkaufen, und der Käufer hat kein "Recht" auf den ersteigerten Artikel, so er noch nicht gezahlt hat.

All dies ist natürlich schlechter Stil, es mag auch gegen die Vereinbarungen mit dem Auktionshaus verstoßen.

Anbieten und Bieten auf Auktionshäusern sind Absichtserklärungen, an die sich seriöse Menschen auch halten sollten, so sie weiterhin als seriös gelten wollen. Darum wird, wer nach Ersteigerung nicht zahlt, vermutlich nicht noch einmal auf der Plattform bieten dürfen, zumindest nicht, wenn er dies öfter macht. Das ist aber Sache der Eigentümer der Auktionsplattform.

Aber in diesem Zusammenhang hat das Wort "Betrug" nichts verloren. Es ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der lediglich zutrifft, wenn Eigentumsrechte verletzt wurden. Absichtserklärungen, Versprechen, Vereinbarungen etc. zu brechen kann nie Betrug sein, so noch nichts den Besitzer gewechselt hat.

Eventuell deckt sich meine Rechtsauffassung auch nicht ganz mit dem deutschen Recht, ich bin kein Rechtsexperte. Aber so sehe ich es.

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Dann siehst Du es leider falsch, sowohl auf Basis der Nutzungsregeln von egun, nach denen ein Vetrag mit Angebot und Abgabe eines Gebotes einwandfrei zustande kommt, als auch nach gängiger deutscher Rechtsprechung in Bezug auf Online-Auktionen die es genauso umsetzt: Stichwort "Kaufverträge gegen Höchstgebot.".

Die Sache sieht zum Beispiel bei Online-Shops ganz anders aus da die Willenserklärung des Verkäufers erst nach der Abgabe des Kaufangebotes durch den Käufer erfolgt. Das blosse Anbieten ist in diesem Falle keine Willenserklärung.

Aber wie gesagt, Deine Rechtsauffassung deckt sich nicht mit der Rechtsprechung, ergo solltest Du bei Verkauf über Auktionsplattformen vorsichtig sein. :)

http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/internetrecht/internetrecht-a-z/vertragsschluss-bei-online-auktionen.html

Missverhältniss zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert des Auktionsgegenstands. Wie das OLG Köln entschieden hat, ist es für die Wirksamkeit des Vertrages ohne Belang, wenn zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Auktionsgegenstandes ein krasses Missverhältnis besteht. Allein dieser Umstand führt weder unter den Aspekten des Wuchers und der Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB, noch des Rechtsmissbrauchs, § 242 BGB, zur Unwirksamkeit des Geschäftsabschlusses.
Darüber hinaus berechtigt die enttäuschte Erwartung, dass der gewünschte Preis erzielt werde, mangels Fehlvorstellung nicht zu einer Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB, da die Erklärung von dem Verkäufer in dem Bewusstsein abgegeben wird, deren Inhalt – also den erzielten Kaufpreis – nicht genau zu kennen (OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006, Az. 18 U 10906).

Bearbeitet von Gast
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Ja aber Rücktrittsrecht bei allen Käufen übers Netz!

Als KÄUFER!

Edit: Und auch nur bei gewerblichen Verkäufern.

Bearbeitet von Gast
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Aber wieso sind das Spassbieter???

Die wollen, weil Du Ihnen die Möglichkeit bietest,

ein Teil für möglichst wenig Kohle ersteigern

(was eigentlich jeder bei einer Auktion will!).

Wo ist das Problem?

Wenn ich was für einen Euro einstelle,

muss ich auch damit leben können,

wenn es eventuell für einen Euro weggeht!

Spassbieter deshalb, weil wenn bei Artikeln die einen üblicherweise einen Preis von X Euro erzielen dann lediglich 1 Euro geboten und dann nichts mehr kommt. Man kann sich doch an fünf Fingern abzählen daß ein höherer Preis erzielt wird als das Startgebot, wenn es nicht gerade irgendein Mist ist für den es keinen Markt gibt.

Wenn ich Kaufinteresse an einer Sache habe bin ich bereit einen mir angemessenen marktüblichen Preis zu bezahlen. Das schließt ja nicht den Wunsch nach einem Schnäppchen aus. Von einem potentiellen Kaufinteressenten erwarte ich natürlich die gleiche Haltung.

Ich selbst verkaufe über eGun mit Startgebot 1 Euro lediglich Dinge im niedrigen Preisbereich, teuere geht bei mir nur über Festpreis.

Mit Billigheimern mit Geiz ist geil Mentalität mache ich keine Geschäfte, schließlich muss ich ja nicht unbedingt verkaufen. Sollte ich etwas verkaufen wollen und bekomme den Preis nicht den ich mit vorstelle, behalte ichs ganz einafch und warte ab.

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