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IGNORED

Wie kommt man Egun Preistreibern auf die Schliche?


prassekoenig

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dann wären alle öffentlichen Auktionen auch Betrug. Keiner der anwesenden Bieter kann sicher sein, dass z.B. die Bank oder eine eingewiesene Person als Fakebieter mitbietet. Das ist nun mal das Geschäftsmodell einer Auktion. Deshalb oberstes Limit setzen und fertig. Entweder die Ware wird dann verkauft oder sie erscheint Wochen später wieder.

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Wir leben in einem durch und durch von Korruption, Hinterziehung und Betrug geprägtem Gesellschaft. Es wird von unseren Eliten im Finanzwesen, Industrie und Poltik vorgelebt wie man richtig bescheisst und die meisten haben dabei noch nicht einmal mehr ein schlechtes Gewissen und bekommen einen moralischen das ausgerechnet sie erwischt wurden, wenn sie den erwischt wurden. Da ist diese egun 'Spielerei' um ein paar Cent Einstellgebühren den meisten nur noch ein Achselzucken wert. Hilde (0) Oskar61(0) anne6842 (0) sind da eben in diesem schon zu einer Art sportlichem Event des Bescheissens geworden die mir in egun und ebay täglich begegnen als sehr aktiver Anbieter und als Käufer. Wie viele hier schon geschrieben haben, man kann sich darüber aufregen es ändert aber nichts. Vor einem Kauf sollte man sich ein jeder mal ein paar Minuten Zeit für die Historie eines Verkäufers machen und dann konsequent sein bei seinem eigenen Höchstgebot oder eben auf eine andere Auktion warten. Ich reg mich mehr über Preisabsprachen der Großen auf, die ich nicht vermeiden kann z.b Spritpreise, Medikamentepreise, Lebensmittelpreise usw.

Christo

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Ich denke mal, da ist jemand sauer, das er was nicht zu "seinem" Preis bekommen hat und jetzt muss man sich hier Rückendeckung holen, das er im Recht ist mit seiner Sichtweise!

Ausserdem solltest Du dich mal rechtlich beraten lassen, es ist nämlich kein Betrug.

Du dagegen erfüllst schon einige Punkte, die für ne Anzeige reichen würden!

Bearbeitet von Germanfritze
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Ich denke mal, da ist jemand sauer, das er was nicht zu "seinem" Preis bekommen hat

...

Das dürfte wohl der Hauptgrund für die ganze Aufregung sein.. anders kann man sich die Aufregung um eine seit bestehen der Geschäfte treibenden Menschheit praktizierte und auch bekannte Tatsache nicht erklären :lol:

Gruß

Hunter

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Liebe Leute,

es ist doch wohl nicht wirklich Euer Ernst und Rechtsempfinden das Gebote mit Zweitaccounts auf eigene Auktionen fair oder gar rechtmäßig sind.

Vielmehr verstößt der Händler eindeutig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen denen er bei der Nutzung von Egun zugestimmt hat!.

http://egun.de/market/help.php?topic=AGB#ankh

Darin WORTWÖRTLICH:

"

Anmeldung und Nutzung

...

Einem Nutzer steht es grundsätzlich frei mehrere eGun-Konten zu eröffnen. Diese zusätzlichen Konten dürfen nicht zur Abgabe von Geboten oder Bewertungen auf eigene Auktionen benutzt werden. Verstöße gegen diese Regelung führen zum Ausschluss aus dem Marktplatz eGun; weitergehende Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Schritte behält sich eGun ausdrücklich vor."

Vasallentreue zu einem alteingesessenen Händler in allen ehren, jedoch Bedarf es einiger Fantasie in Rechtsfragen, derlei Verhalten irgendwie zu rechtfertigen.

Und angesichts der geschilderten Vermutung: der Autor liegt VOLL im Schwarzen!

Mfg

Bearbeitet von Gast
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Liebe Leute,

es ist doch wohl nicht wirklich Euer Ernst und Rechtsempfinden das Gebote mit Zweitaccounts auf eigene Auktionen fair oder gar rechtmäßig sind.

Vielmehr verstößt der Händler eindeutig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen denen er bei der Nutzung von Egun zugestimmt hat!.

...

Und nun? ebay, egun & Co verbieten? dort nicht's kaufen oder kaufen? Fragen über Fragen.. oder besser gesagt "Viel Tam Tam um Nix"

Gruß

Hunter

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Haha, so clever duerfen die angesprochenen schwarzen Schafe auch sein

und die anderen Accounts unter anderen Namen eröffnet haben bzw eröffnet haben lassen!

D.h. offiziell gegen keine AGBs verstossen.

Anrüchig ist es natürlich, aber strafbar und/oder verboten?????

Sonst hat Merkava da eine klasse Sichtweise!

Über kurz oder lang wird es den Verkäufern schaden!

Bearbeitet von Germanfritze
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Nö. Melden und der Händler wird ausgeschlossen. Das solange machen bis sich die Händler an die Regeln halten. Dann gibt es derlei Probleme nicht mehr und eine Auktion ist endlich wieder eine Auktion!

Oder wie fände es der Vorstand hier wenn ich mich mit 10 Schattenaccounts anmelde und die Diskussionen manipuliere?

Kleines Beispiel aus den Nutzungsbedingungen dieses Forums gestattet denen auch Du zugestimmt hast?

http://forum.waffen-online.de/index.php?app=forums&module=extras&section=boardrules

§1 Absatz 5

(5) Mehrere Konten pro Nutzer (sog. Multiaccounts) sind grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Zweitkonten, die ein Nutzer anlegt, um eine Sperrung oder sonstige Moderationsmaßnahmen zu umgehen, die sein Konto betreffen (vgl. § 7 ANB-WO). Weiterhin ist die Nutzung eines gemeinsamen Kontos durch verschiedene Personen unzulässig.

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Man lässt sich über die Software einfach auswerfen, wenn zwei Anmeldungen über den gleichen Rechner ( sprich gleiche IP-Adresse) kommen.

Wie gesagt technisch kein Problem...

das man schon unter XP die TCP/IP einstellungen auf mehrere IPs ändern konnte oder man nutzt einfach Multihoming is wohl nicht bekannt ?

unter nt4/w2k/xp kann ich beliebig viele IPs generieren ................

Wie gesagt technisch alles kein Problem

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Ich glaube nicht dass ich hier irgend etwas behauptet habe, was mir die Schlinge um den Hals legen könnte.

Wer genau ließt, und zwar jeweils den ganzen Beitrag, wird bemerken dass ist den beliebten Händler weder anschwärze, noch irgend etwas unterstelle.

Richtig hingegen ist, das ich auf Ware von ihm mitgeboten habe, aber nicht bei aktuellen Auktionen sondern schon vor ein paar Wochen. Daraufhin beobachtete ich ein wenig.

Und immer wieder die gleiche Form des Hochbietens...

Kann ja sein, dass der Herr nichts damit zu tun hat, doch merkwürdig ist es allemal.

Die Idee eines Vorredners finde ich sehr gut- einfach mal mitsteigern und dann, dank Fernabsatzgesetz, die Ware zurückgeben wenn sie nicht gefällt.

So bleibt er auf seinen Kosten (auch Versand hin und zurück) sitzen und ich bewege mich rechtlich voll im grünen Bereich.

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Und vielleicht kann er gar nichts dafür bzw es liegt nicht an ihm????

Aber generell zum geschäftsschädigendem Verhalten aufrufen????

Wurde hier nicht eben noch von Fairness und Anstand gefasselt??????

Kann es sein, das hier aufgrund von Vermutungen mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird??????

Bearbeitet von Germanfritze
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Wheel-Gunner,

wer hinter einem Router sitzt, dem helfen auch Dutzende neuer lokaler Adressen gar nichts.

Da muss man schon die Routerverbindung trennen, um eine neuen öffentliche IP-Adresse zu bekommen.

Aber selbst das hilft nicht immer, denn bei manchen Providern bleibt die IP-Adresse erhalten.

Darüber hinaus gibt es Techniken, User bzw. Endgeräte auhc bei wechselnden IP-Adressen sicher zu identifizieren.

Und Multihoming ist sehr wohl bekannt, aber auch sehr wenig verbreitet.

Das ist nix für "Otto Normalverbraucher"

Gruß

Michael

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Die Idee eines Vorredners finde ich sehr gut- einfach mal mitsteigern und dann, dank Fernabsatzgesetz, die Ware zurückgeben wenn sie nicht gefällt.

So bleibt er auf seinen Kosten (auch Versand hin und zurück) sitzen und ich bewege mich rechtlich voll im grünen Bereich.

Bei Waffen und der kostenpflichtigen Pflicht zur Ein- und Austragung aber ein wenig blöd. Bei Sportschützen und Halbautomaten wegen des Voreintrags sogar doppelt blöd.

Wer den Verdacht hat ein Händler treibt den Preis mit unlauteren Mitteln, der braucht die Angebote des Händlers ja nicht annehmen. Andere Auktionsplattformen bewerkstelligen das durch unsichtbare Mindestpreise, eGun tut nichts gegen Hoch-Bieter, warum auch Provision ist Provision.

Wer hyde-my-ass nicht kennt, ist selbst schuld. Die Kinderpornoseite die E. besuchte wird halt keine Anfragen der bekannten Proxy-Server zulassen oder E. glaubte hinter dem Bundestags-Server sicher zu sein, seinen Hausanschluss hat er ja nicht benutzt.

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Und vielleicht kann er gar nichts dafür bzw es liegt nicht an ihm????

Aber generell zum geschäftsschädigendem Verhalten aufrufen????

Wurde hier nicht eben noch von Fairness und Anstand gefasselt??????

Kann es sein, das hier aufgrund von Vermutungen mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird??????

Das hab ich vorhin gemeint:

Beitrag ganz lesen!

Ich rufe nicht dazu auf sondern behalte mir vor, die Ware zurück zu schicken wenn sie mir nicht gefällt. Nicht mehr und nicht weniger!

Hier werden einem Dinge in den Mund gelegt die so gar nicht da stehen...

Bei Waffen und der kostenpflichtigen Pflicht zur Ein- und Austragung aber ein wenig blöd. Bei Sportschützen und Halbautomaten wegen des Voreintrags sogar doppelt blöd.

Wer den Verdacht hat ein Händler treibt den Preis mit unlauteren Mitteln, der braucht die Angebote des Händlers ja nicht annehmen. Andere Auktionsplattformen bewerkstelligen das durch unsichtbare Mindestpreise, eGun tut nichts gegen Hoch-Bieter, warum auch Provision ist Provision.

Wer hyde-my-ass nicht kennt, ist selbst schuld. Die Kinderpornoseite die E. besuchte wird halt keine Anfragen der bekannten Proxy-Server zulassen oder E. glaubte hinter dem Bundestags-Server sicher zu sein, seinen Hausanschluss hat er ja nicht benutzt.

Nun ja, man kann die Waffe auch gleich nach Erhalt zurück schicken. Normalerweise reichen 24 Stunden voll aus um ein Produkt zu begutachten. Somit muß man nicht mal zum eintragen gehen.

Vielleicht kommt man erst zu spät dem Händler auf die Schliche, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist...

Bearbeitet von prassekoenig
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Nun ja, man kann die Waffe auch gleich nach Erhalt zurück schicken. Normalerweise reichen 24 Stunden voll aus um ein Produkt zu begutachten. Somit muß man nicht mal zum eintragen gehen.

Das war so bis zum 1. April 2003, seither ist der diese bürgerfreundliche und gute Praxis begründende Passus im Waffengesetz entfallen. In Zeiten der lückenlosen Nachvollziehbarkeit des Waffenbesitzes im NWR, kehrt sich nun manche Behörde von der bürgerfreundlichen Praxis ab und manch Behörde war schon immer bereit Gebühren einzukassieren.

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Der Fall ist sehr eindeutig. Die genannten Accounts bieten jede Auktion des Händlers hoch. Es hat auch nur dieser ein Interesse daran die Auktionen hochzubieten. Das Motiv ist wohl ziemlich eindeutig. Und sollte man jetzt freundlichst annehmen, dass dieser Händler nur Opfer eines "Scherzes" eines unbekannten Wohltäters ist, so obliegt es ihm diesen Sachverhalt schleunigst mit egun zu klären und die Wohltäteraccounts sperren lassen denn er schadet dem Gros der ehrlichen Händler auf dieser Plattform und er schadet dem gewohltätigten Händler selber. Das Vertrauen ist zumindest bei mir jetzt weg!

Ich halte das für eine eindeutige Manipulation der Auktionen durch ebendiesen Händler! My 2 cents!

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-ebay/ebay-auktion-hochbieten-darf-man-selbst-oder-durch-andere-bieten.html

Ebay-Auktion hochbieten: Darf man selbst oder durch andere bieten?

...

Neben diesem internen Instrument lässt sich jedoch auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB) bejahen, wenn die anderen Bieter durch das "Hochbieten" einen höheren Preis bezahlen und dadurch einen Schaden erleiden, weil sie davon ausgingen, dass nur tatsächlich interessierte Bieter an der Auktion teilnehmen. Daher sollte man dieses strafbare Verhalten meiden.

Bearbeitet von Gast
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