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IGNORED

Grundkontingent und 2/6 Regelung


Asgard

Empfohlene Beiträge

Hi,

das Thema 2/6 ist hier schon x-mal durchgekaut worden, dennoch finde ich irgendwie trotz intensiver Nutzung der SuFu nicht die entsprechende Antwort.

Einfach gefragt: wird die 2/6 Regel auch bei einem Ersterwerb eines Einsteigers auf neu erteilte WBKen angewandt? Stichwort "Grundkontingent".

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Auch auf bedürfnisfreie!

nein, das stimmt nicht.

2/6 gilt nur für Sportschützen mit Sportschützenbedürfnis nach §14!... bedürfnisfrei ist was anderes....das gehts nach §8, und dann greift 2/6 nicht.

gruß alzi

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Das schlimme ist, dass ich die WBK noch nicht habe aber schon ständig Kameraden an mich rantreten, was ich denen alles abkaufen soll.

Selbst wenn man den Müll aussortiert sind da einige schöne Sachen bei.

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...unsere Behörde rechnet sogar Wechselsysteme auf 2/6 an, heiß also ich kann mir keine Pistole .45 ACP mit WS 9Para und WS .22lr mit

einem Kauf in die WBK eintragen lassen. Und das Verrückte daran, es gibt Urteile dazu in beide Richtungen.

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bedürfnisfreie Waffen kennen kein 2/6, auch ist es unerheblich ob eine WBK "da" ist. das geht auch BEVOR die Sportschützen-WBK ausgestellt ist, drum ja "bedürfnisfrei"!

anders ist das, wenn die 4mm-Waffen zum sportlichen Schießen, z.B. für spezielle Disziplinen und auf gelbe WBK erworben werden, DANN greift 2/6 wegen §14!

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Nicht "erlaubnisfrei" (benötigen keine WBK) und "bedürfnisfrei" (müssen auf eine WBK) verwechseln!

Z.B. Perkussionrevolver sind auf gelbe WBK bedürfnis- aber nicht erlaubnisfrei erwerbbar. Diese zählen ebenfalls zu 2/6! Genauso wie Sportwaffen auf gründe WBK. Das gilt für alle Waffen, die man in seiner Eigenschaft als Sportschütze erwirbt. Und alles was auf die gelbe WBK kommt ist per Definition eine Sportwaffe.

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Genaugenommen entfällt bei der Gelben WBK nach 14.4 ja der Einzelnachweis des Bedürfnis per Verbandsbescheinigung. Daß man als Sportschütze, einsam, bedauernswert und waffen-bedürftig ist, muss man nur einmal nachweisen und dann kann man die nicht deliktrelevanten Sachen auf "gelb" kaufen.

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bedürfnisfrei auf gelbe WBK geht nicht!

weil, SportschützenBEDÜRFNIS -> gelbe WBK!......§14....also 2/6

bedürfnisfrei, aber erlaubnispflichtig......z.B. 4mm / 4mmM20 ......grüne WBK......§8.... kein 2/6

...

Z.B. Perkussionrevolver sind auf gelbe WBK bedürfnis- ...frei erwerbbar. Diese zählen ebenfalls zu 2/6! Genauso wie Sportwaffen auf gründe WBK. Das gilt für alle Waffen, die man in seiner Eigenschaft als Sportschütze erwirbt. Und alles was auf die gelbe WBK kommt ist per Definition eine Sportwaffe.

.....und von einem BEDÜRFNIS gedeckt, also nicht bedürfnisfrei.. auch nicht Perkussionsrevolver auf gelb!

Du wiedersprichst Dir selbst!

gruß alzi

Edit: noch zur Eingangsfrage: Grundkontingent und 2/6 sind unabhängig voneinander!

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...

Einfach gefragt: wird die 2/6 Regel auch bei einem Ersterwerb eines Einsteigers auf neu erteilte WBKen angewandt? ...

Einfach geantwortet:

Wenn der SB die 2/6 Regel anwendet, dann gibts 2 zum Start und nach 6 Mon. die nächsten 2.

Vereinfacht ausgedrückt.

Wenn der SB das "in der Regel soll" richtig interpretiert kann er Dir eintragen soviel er möchte.

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Genaugenommen entfällt bei der Gelben WBK nach 14.4 ja der Einzelnachweis des Bedürfnis per Verbandsbescheinigung. Daß man als Sportschütze, einsam, bedauernswert und waffen-bedürftig ist, muss man nur einmal nachweisen und dann kann man die nicht deliktrelevanten Sachen auf "gelb" kaufen.

Nein.

Daß man das Bedürfnis bei auf gelb erworbenen Waffen nicht im Einzelfall nachweisen muß bedeutet nicht, daß es nicht vorhanden sein muß. Alle auf gelb erworbenen Waffen müssen in irgendeine zugelassene Sportordnung passen.

@ alzi:

Ehrlich gesagt bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob Perkussionsrevolver wirklich bedürfnisfrei sind... ich glaube nicht. Erlaubnispflichtig aber bedürfnisfrei sind aber die Waffen mit F-Kennzeichnung wie 4mmM20.

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Nein.

Doch.

@ alzi:

Erlaubnispflichtig aber bedürfnisfrei sind aber die Waffen mit F-Kennzeichnung wie 4mmM20.

Mit F-im Fünfeck gekennzeichnete Waffen sind doch wegen der <7,5J E0 gerade nicht erlaubnispflichtig, nur altersbeschränkt. Bei 4mmM20 muss unterschieden werden zwischen umgebauten Waffen, da ist die Erlaubnis entsprechend der Ursprungswaffe und "geborenen" Modellen, für die das "erlaubnisfrei" voll gilt.

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Denke die wenigsten hier haben selber 4mmm20 oder 4mmRl Waffen. Die haben zwar das F im Fünfeck, sind Bedürfnisfrei , müssen aber auf eine grüne WBK. So habe ich meine erste WBK erhalten. Auch mein SB wollte dort die 2/6er regel anwenden. Es kostete mich eine Woche Überzeugungsarbeit das er das nicht getan hat. Der Witz an der Sache war das er mir angeboten hat nicht wie von mir beantragt 4 Waffen sondern gleich 8 mit Voreintrag zu geben. Weil es, laut ihm, das gleiche kostet. Laut seiner späteren Argumentation hätte er mir also 4 Voreinträge zum zwecke des Verfalls gemacht, weil ich ja nur 4 in einem Jahr erwerben dürfte. Hat er nicht wirklich verstehen wollen und ich musste über das Ministerium gehen. Ging dann aber. Und im Ministerium habe ich vor längerem auch abgeklärt, das Wechselsysteme NICHT unter 2/6 fallen und auch NICHT im Tresor mitgezählt werden .Sollte also zumindest im Saarland kein Problem werden. Mein Bruder hat einen Revolver mit 2 Wechselläufen erworben. Wenn die regel da Anwendung finden würde wäre das gar nicht möglich gewesen.

Und Waffen auf gelb sind nicht Bedürfnisfrei. Wir müssen das Bedürfnis allerdings nur einmal bei Beantragung nachweisen. Das auf gelb erworbene Waffen in eine Sportordnung passen obliegt unserer Verantwortung.

Das wir aber immer wieder darüber diskutieren müssen zeigt deutlich, das die Gesetze sehr undeutlich formuliert sind.

LG

Peter

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Da waren sie wieder, die kalten Gase....

OK, wenn weniger als 7,5 und kalt: alterbeschränkt

4mmM20 Flobert etc(Antrieb mit Zündi ohne TLM): auf WBK, ohne Bedürfnis, aber mit zuverlässig, Aufbewahrung und Sachkunde.

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Wie schaut das mit dem BDS-Westernschießen aus?

Muss ich da beim SB "Bitte, Bitte" machen, um 4 Waffen (nahezu gleichzeitig) zu erwerben, oder reicht esaus,wenn ich sage, der SB soll ins Sporthandbuch schauen und mich daher einmalig von der 2/6 Regel befreien?

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Muss ich da beim SB "Bitte, Bitte" machen, um 4 Waffen (nahezu gleichzeitig) zu erwerben,

Ja.

Dazu muss der SB aber erstmal wissen, daß da tatsächlich in einem Wettkampf (Stage) wirklich mit 4 Waffen (Revolver, Revolver, Büchse, Flinte) unmittelbar nacheinander geschossen wird.

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Originale 4mmM20 sind erlaubnispflichtig. Man benötigt die grüne WBK mit Voreintrag.

Das Perkussionsrevolver bedürfnisfrei sind wäre mir ganz neu. Dann stelle ich gleich heute noch n Antrag auf Erwerbsberechtigung.

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Ja.

Dazu muss der SB aber erstmal wissen, daß da tatsächlich in einem Wettkampf (Stage) wirklich mit 4 Waffen (Revolver, Revolver, Büchse, Flinte) unmittelbar nacheinander geschossen wird.

Gibt es da nicht schon vorgefertigte Texte, die man der Behörde unter die Nase halten kann? :rtfm::victory:

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siehe dazu (vorgefertigter Text) Beitrag #13, letzter Satz!

Abgleich mit dem WaffG diesbezüglich kann nicht schaden......weder für den Antragsteller noch für den SB.....

... und ne WaffVwV gibts auch noch .....

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Wie schaut das mit dem BDS-Westernschießen aus?

Er darf es Dir erlauben, aber Du hast keinen Anspruch drauf. In meiner Nachbargemeinde ist es kein Problem, mein SB jedoch macht keinerlei Ausnahmen von 2/6. Da mein Geldbeutel mich da mehr beschränkt hat als er, habe ich mich mit ihm aber nicht gestritten (zumindest nicht in dem Thema).

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