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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Egal ob Notwehr anerkannt wird oder nicht.

Hier treten dann die Rechtfertigungsgründe des §33 Stgb in Kraft

Wer aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung die Grenzen der Notwehr überschreitet wird nicht bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Aufgrund des vorangegangenen bewaffneten Raubüberfalls auf ihn und der stundenlangen Geiselnahme, kann er sich jederzeit auf eine der genannten Ausnahme Gründe berufen.

Das Verfahren ist also unnötig und eine reine Verschwendung von Steuergeldern.

Geschrieben

[...]Der bzw. die Unterrichter gelten wirklich als Instanz. Er ist mittlerweile Pensionär, war Polizist und wird heute noch als Sachverständiger gesehen. [...]

Aua!

Rennt der Räuber oder Dieb mit der Beute weg, dauert der rechtswidrige Angriff an.

In München wurde ein Tankwart wg. des Tötungsdelikts freigesprochen, der hatte den Räuber von hinten an der Zapfsäule erschossen, als dieser mit der Beute floh.

Geschrieben

Es ist schon kurios, was selbst bei Besitzern von Waffen für Meinungen zum Notwehrrecht kursieren.

Heletz hätte ich profundere Kenntnisse der Rechtslage zugetraut.

Godix' Statement sollten sich einige genau ansehen.

Nicht auszurotten ist auch die Meinung, dass im Notwehrfall die Verhältnismäßigkeit der Abwehr zu beachten wäre. Nein, es darf nur kein krasses Mißverhältnis gegeben sein.

Geschrieben

Aua!

Rennt der Räuber oder Dieb mit der Beute weg, dauert der rechtswidrige Angriff an.

In München wurde ein Tankwart wg. des Tötungsdelikts freigesprochen, der hatte den Räuber von hinten an der Zapfsäule erschossen, als dieser mit der Beute floh.

Ich schrieb ja, es muss nicht richtig sein. Wobei meine eigene Meinung auch eher die ist, haut der Einbrecher mit Beute erheblicher Natur ab und ich schließ den Safe auf lade die Waffe, renn raus und baller ihn dann ab, muss ich mich nicht wundern wenn ich verknackt werde. Wie gesagt das ist meine Meinung wie es wohl ausgehen wird. Persönlich sehe ich es auch so warum soll ich den Arsch mit nem 10000.- Euro Teil abhauen lassen. Von daher wäre es ja gut wenn es noch als Notwehr zählen würde.

Man sieht ja das die Meinungen oder inteprepationen darüber was ein ANDAUERNDER Angriff ist, schon auseinander gehen.

Der Herr dern ich erwähnte ist wirklich sehr sehr Sachkundig glaub mal.

Geschrieben

Man sieht ja das die Meinungen oder inteprepationen darüber was ein ANDAUERNDER Angriff ist, schon auseinander gehen.

Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist:

Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein.

Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist.

Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, dass es noch im Bereich der Notwehr war.

Aber ich glaube nicht, dass es hier noch zu einem Urteil kommen wird. So wie es hier aussieht wird das Gericht die ganze Sache wohl schon allein wegen des hohen Alters des Mannes frühzeitig mit einer Einstellung des Verfahrens beenden. Das die Anklage dann nochmal Einspruch einlegt, halte ich danach für unwahrscheinlich. Es gibt praktisch überhaupt keine Aussicht darauf, dass der Mann hier irgendwie dafür verurteilt werden wird. Für einen Schuldspruch wegen Totschlag fehlt es allein schon wegen der vorausgegengenen traumatischen Geiselhaft an einem schuldhaften Verhalten.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben (bearbeitet)

Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist:

Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein.

Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist.

Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?

Also darf ich ihn auch ne Stunde später erschließen? Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten und kann ihn erschießen?

P.S.

Gibst du mir das schriftlich :-)

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Da zerrt der Staat, der uns eigentlich vor dem Gesindel beschützen sollte, wohl auf Druck aus dem Migrantenstadel, einen 80jährigen Mann vor Gericht und alles was kommt ist die Frage ob er denn tatsächlich das "Recht" hatte abzudrücken. Geht´s noch? Von mir aus hätte er alle abgeknallt. Bin ja gespannt wie das ausgeht, der Rocker der den SEK-Beamten erschossen hat wurde ja vom BGH freigesprochen, ich hoffe mal das Urteil gilt auch für die ethnisch deutsche Steuer- bzw. Rentnerkartoffeln und nich nur für Angehörige der organisierten Kriminalität.

Geschrieben

Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten?

In Deutschland muß nur die Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter gewahrt bleiben. Wegen einer einfachen Beleidigung darf man niemanden erschießen.

Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in Deutschland nicht.

Wenn er außerhalb Deines Einflußbereichs ist, dann ist der Angriff wohl auch vorüber. Da kann man dann aber auch nicht mehr von Flucht reden.

Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.

Geschrieben

Also darf ich ihn auch ne Stunde später erschließen? Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten und kann ihn erschießen?

P.S.

Gibst du mir das schriftlich :-)

Also dürfen darfst Du hier schonmal garnichts.

Im Falle von Notwehr wird eine Verletzung/Tötung lediglich in Kauf genommen. Es gibt also Gründe die soetwas Entschuldigen aber kein Recht dazu.

Geschrieben

Also dürfen darfst Du hier schonmal garnichts.

Im Falle von Notwehr wird eine Verletzung/Tötung lediglich in Kauf genommen. Es gibt also Gründe die soetwas Entschuldigen aber kein Recht dazu.

Naja, wenn man es genau nimmt ist eine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt, er darf es also schon. Entschuldigungsgründe gibt es auch, da darf er es dann nicht.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass Notwehrdiskussionen hier zu nichts führen, ich habe es vor einiger Zeit selber mal versucht. Es scheitert einfach an der Beratungsresistenz der Diskutanten die meist leider nicht auf fundierter Rechtskenntnis beruht sondern auf "ich habe in der Sachkunde vom POK Schulze gelernt".

Geschrieben

Ich würd mich für meine Brut schämen und das Maul halten.

Wer ist denn der Erzeuger der Brut ? Also, hier zieht der Minderheitenschutz, diese armen und benachteiligte Kinder hatten doch keine andere Wahl... und deswegen muss man sich das einfach gefallen lassen, also darf der böse Mann sich nicht einfach so dagegen wehren... wo kämen wir denn da hin ?

Schlimm genug, dass so eine Clique solange Stunk machen kann, bis die Büttel einknicken und sich der veröffentlichen Meinung beugen... das möchte ich mal erleben, wenn das "Opfer" ein Ethno-Deutscher ist...

Geschrieben

Persönlich sehe ich es auch so warum soll ich den Arsch mit nem 10000.- Euro Teil abhauen lassen. Von daher wäre es ja gut wenn es noch als Notwehr zählen würde.

Der Herr dern ich erwähnte ist wirklich sehr sehr Sachkundig glaub mal.

Bei einem 10.000 Euro Teil würde ich sagen, dass es einem Menschenleben gleichwertig ist. Schließlich schließt man die Versicherung für Schadensersatz im Todesfall ja auch auf 10.000 Euro ab. (Achtung: nicht ganz ernst gemeint)

Wer ist denn dieser Herr mit der guten Sachkunde? Herr B aus St.A. ?

Geschrieben

die Familie des Toten will offenbar Rache.

Und das sollte nach dem offiziellen Verständnis der Strafverfolgung der BRD nicht die Handlungsmaxime der Büttel sein. Also warum springt hier das Gewaltmonopol so bereitwillig durch den hingehaltenen Reifen ?

Geschrieben

Bei einem 10.000 Euro Teil würde ich sagen, dass es einem Menschenleben gleichwertig ist. Schließlich schließt man die Versicherung für Schadensersatz im Todesfall ja auch auf 10.000 Euro ab. (Achtung: nicht ganz ernst gemeint)

Wer ist denn dieser Herr mit der guten Sachkunde? Herr B aus St.A. ?

Nein.

Geschrieben

Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.

Das hätte ich gerne mal irgendwo Rechtsverbindlich gesehen.

Ich sags nochmal ich behaupte nicht das du unrecht hast, würds halt gerne......siehe oben.

Geschrieben

[...]Man sieht ja das die Meinungen oder inteprepationen darüber was ein ANDAUERNDER Angriff ist, schon auseinander gehen.

Der Herr dern ich erwähnte ist wirklich sehr sehr Sachkundig glaub mal.

Zumindest bei den Leuten die sich mit sowas auskennen, gehen die Meinungen darüber eher nicht auseinander. Der mit beute weglaufende Dieb/Räuber ist das Musterbeispiel für den andauernden Angriff - hier auf das geschützte Rechtsgut Eigentum.

Wenn der "Herr" den Du erwähnt hast auch der Autor des Textes, den Du als Foto beigefügt hast ist, dann hat er (themenbezogen) offensichtlich absolut keine Ahnung und glänzt allenfalls mit sicherm Auftreten.

Geschrieben

Zumindest bei den Leuten die sich mit sowas auskennen, gehen die Meinungen darüber eher nicht auseinander. Der mit beute weglaufende Dieb/Räuber ist das Musterbeispiel für den andauernden Angriff - hier auf das geschützte Rechtsgut Eigentum.

Wenn der "Herr" den Du erwähnt hast auch der Autor des Textes, den Du als Foto beigefügt hast ist, dann hat er (themenbezogen) offensichtlich absolut keine Ahnung und glänzt allenfalls mit sicherm Auftreten.

Werd ich ihm mal so sagen.

Geschrieben

[...] Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten und kann ihn erschießen?[...]

Bei Notwehr kommt es auf eine Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht an. Ausnahmen sind grobe Missverhältnisse und tötliche Gewalt gegen Kinder, also nicht mit der Flinte auf Kinder schießen, die gerade ein paar Äpfel aus dem Baum klauen.

Geschrieben

Das hätte ich gerne mal irgendwo Rechtsverbindlich gesehen.

Gibt es nicht.

Der Angriff muß rechtswidrig sein (das ist meist einfacher festzustellen), und gegenwärtig. Im Endeffekt mußt Du in Sekundenbruchteilen entscheiden, was später ein Heer von Anwälten und Richtern monatelang analysieren, und dann entscheiden daß Du eine Zehntelsekunde zu spät zurückgeschlagen hast, oder so.

Auch ein Unterschied zwischen Recht und "Recht". Nur weil es richtig ist, heißt das nicht daß Du dafür nicht trotzdem verurteilt werden kannst.

Geschrieben

Wenn der Rentner jetzt schlau ist und vor allen Dingen das ganze psychisch durchstehen kann, dann könnte er die Eltern der Täter nun ebenfalls für seinen erlittenen Schaden haftbar machen.

Die Täter sind rechtskräftig verurteilte Kriminelle - da dürfte nun einer zivilen Schadenersatzklage nichts mehr im Wege stehen.

Heist es nicht immer: "Eltern haften für ihre Kinder?"

Geschrieben

[...]Heist es nicht immer: "Eltern haften für ihre Kinder?"

So heißt es, das ist aber auch der 1. Platz auf der Hitliste der beliebtesten Rechtsirrtümer.

Geschrieben

So heißt es, das ist aber auch der 1. Platz auf der Hitliste der beliebtesten Rechtsirrtümer.

Ich wär mir da nicht so sicher.

http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html

Die Täter sind allesamt schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Das sieht schwer nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus!

Zumindest der Schadenersatzanspruch gegen die Täter bleibt auch nach Haftverbüssung bestehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Das hätte ich gerne mal irgendwo Rechtsverbindlich gesehen.[...]

"Rechtsverbindlich" so wie du das vermutlich meinst, findest Du das nicht. Aber kauf Dir halt einen Kommentar zum Strafrecht oder leih dir sowas in einer guten Bücherei. Da kannst Du dann nachlesen wie "gegenwärtig" zu verstehen ist.

Hier kannst Du zu "gegenwärtig" nachlesen. Es wird auch das typische Beispiel "Dieb flieht mit Beute" verwendet.

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/docs/AG/AG_StGB_AT_Termin_10_1.pdf

Link berichtigt

Bearbeitet von Godix

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