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IGNORED

Legale Enteignung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was man doch mit Worten tolles anstellen kann.

Stimmt, ich sehe dich da als den Meister in diesem Fach.

....eine "Endlösung der Waffenbesitzfrage"...

Respekt, da weiß jeder gleich was du meinst.

Geschrieben

Weil eben die "Amnestie-Waffen" auf grün eingetragen wurden.

Das waren vorher bei Neckermann und Co. von jedem Volljährigen frei erwerbbare Waffen.

Also keine Amnestie, nicht mal in Gänsefüßchen, sondern eine Registrierung, imho als Vorspiel zu irgend einer Enteignung zum geeigneten Zeitpunkt. Amnestie war es allenfalls für die paar %, die irgend was WES - pflichtiges ohne diesen erworben hatten. Für den Rest war es "bücken!"

Geschrieben

Das waren vorher bei Neckermann und Co. von jedem Volljährigen frei erwerbbare Waffen. Nix Sportschütze, Jäger oder so.

Ach, du redest wohl von der Zeit, als es noch so richtig gefährlich zuging in D.

Bewaffnete Stammeskriege und Parkplatzschießereien an jeder Ecke... nicht auszudenken.

Was sind wir heute sicher.

Geschrieben

Das war anfangs noch schlimmer.

Im Verlauf der ersten Amnestie wurden die WBK mit einem "Verfalldatum" ausgestellt. Das hat viele davon abgehalten ihren Flobert anzumelden. Als dieses "Verfalldatum" in einem zweiten Anlauf gestrichen wurde, hat sich an der "Anmeldelust" kaum was geändert. Wir leben also in einer Welt voll krimineller Senioren.

Manfred

Geschrieben

Diese Altbesitzerfassung dann ohne Munierwerb + Nutzungsmöglichkeit als Gast auf einem ordentlichen Schießstand ?

Hat also nix mit Sportschützenbedürfnis / Vereins- Verbandszwang / Sachkunde-Nachholung zu tun ?

Es gilt lediglich die aktuelle Aufbewahrung ähnlich blockierter Erbwaffe ?

Kenne Niemanden aus dieser Zeit mit solch einer WBK.

Geschrieben

So in etwa.

Mit dem freien Einkaufen war am 01.01.1973 Schluss. Bis dahin waren Langwaffen und Munition aller Art ab 18 (muss so gewesen sein - ich war da noch keine 21 und hatte trotzdem meinen "Landmann") frei erhältlich. Ab dem 01.01.73 sollten die vorher freien Waffen angmeldet werden. Hat kaum einer gemacht, da die die WBK eine Verfallsfrist von 5 Jahren hatte. Dies wurde erst 1976 geändert.

Das freie Einkaufen ist also schon 41 Jahre her. Dazu ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Jüngsten Altbesitzer sind somit mindestens knapp 60 Jahre alt. Kein Wunder, dass du niemanden mit einer solchen WBK kennst.

Manfred

Geschrieben

Diese Altbesitzerfassung dann ohne Munierwerb + Nutzungsmöglichkeit als Gast auf einem ordentlichen Schießstand ?

Hat also nix mit Sportschützenbedürfnis / Vereins- Verbandszwang / Sachkunde-Nachholung zu tun ?

Es gilt lediglich die aktuelle Aufbewahrung ähnlich blockierter Erbwaffe ?

Kenne Niemanden aus dieser Zeit mit solch einer WBK.

Ich schon, ein Bekannter, ein Sportschütze starb und seine Frau erhielt eine grüne WBK ausgestellt auf der alles eingetragen wurde ohne Rücksicht auf die Waffenart, mit dem Vermerk :Erbschaftserwerb, in jeder Zeile .

Keine Blokade, keine Sachkunde, keine Aufbewahrungsvorschriften, nichts.

Das war vor mindestens 20 Jahren, die Waffen lagen dann lange in einem Spind, bis vor ein paar Jahren das zuständige LRA einen Nachweis innerhalb von zwei Monaten über die Aufbewahrung in einem Tresor verlangte, die Frau hatte kein Interesse an den Waffen und hat alles verkauft, nach der Austragung der letzten Waffe wurde die WBK eingezogen.

Geschrieben

Moin,

ich biete eine grüne WBK ausgestellt 1976 für einen bis dahin erlaubnisfrei besessenen mehrschüssigen Perkussionsrevolver.

Nach Verkauf desselben Anno 1997 erfolgte der Austrag aus der WBK und die nunmehr leere grüne wurde mir zurückgegeben.

Gruß

Michael

Geschrieben

Kenne Niemanden aus dieser Zeit mit solch einer WBK.

Ich schon. Und soo selten ist das nun nicht.

Vor etlichen Jahren haben die "legalen Altbesitzer" bei den Waffenbehörden einen nicht geringen Teil der Kundschaft (und erfassten Waffenzahlen) ausgemacht.

Es gab und gibt unter dieser Gruppe aber ziemliche "Abschmelz-Faktoren". Zum einen natürlich der biologische Faktor... wer "Altbesitzer" ist, ist es mittlerweile zwingenderweise auch im tatsächlichen Sinn. Zum anderen war es der gerade auf diese Gruppe nach dem Anschlag von Winnenden (evtl. schon Erfurt) ausgeübte politische und behördliche Druck, die Waffe(n) abzugeben ("Die brauchen Sie doch nicht mehr, oder? Und dann der nötige Aufwand mit dem Waffenschrank... Geben Sie doch besser ab...").

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben...afaik gab es doch auch mal einen Ermessensspielraum bei einer einzelnen Waffe (z.B. Biathlongewehr) von den üblichen Aufbewahrungsvorschriften abzuweichen?

Geschrieben

Miete z.B. ein Bankschließfach

Alle mir in meinem Umkreis bekannten Banken schließen meiner Anfrage nach in ihren AGB die Waffenlagerung expliziert aus.

Falsch - Die Bankenverbände und die darunter fallenden Banken selbst, die übrigens alle dieselben AGB´s haben, da sie in einem Verbund angesiedelt sind, schließen die Lagerung von "feuergefährlichen Gegenständen" aus (Bsp. Sprengstoff). Es wird nicht die expliziete Lagerung von Schusswaffen ausgeschlossen!

Hinzu kommt, dass eine Waffenaufbewahrung in einem Schließfach von der Bank gar nicht verhindert werden kann, da der Kunde beim Öffen des Schließfaches alleine ist und somit die Kenntnis über Waffen in Schließfächern in der Regel nicht gegeben ist.

Auch ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach juristisch anerkannt worden. Siehe Urteil des VG Stuttgart v. 15. 11. 2013 – 5 K 4397/11:

Leitsätze des Urteils:

1. Die Ablehnung eines zur Gefahrenabwehr ebenso geeigneten Austauschmittels wie das verfügte Mittel führt zur Rechtswidrigkeit der Verfügung.

2. Die Verwahrung von ungeladenen Waffen in einem Bankschließfach erfüllt die Voraussetzung zur Verhinderung, dass Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG).

3. Bei einer Aufbewahrung von Waffen im Bankschließfach kann die Waffenbehörde die Anschaffung eines Waffenschrankes nicht verlangen.

4. Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach beeinträchtigt auch nicht die Kontrollrechte der Waffenbehörde nach § 36 WaffG.

Geschrieben

Gut und schön. Das ist sicher eine Möglichkeit. Wer es mag...

Ich möchte meine Waffen weder ständig "auswärts" bei der Bank lagern, noch sie (folglich) jedesmal vor Gebrauch dort abholen müssen.

(Wäre dort auch platzmäßig etwas aufwändig...)

Geschrieben

Falsch - Die Bankenverbände und die darunter fallenden Banken selbst, die übrigens alle dieselben AGB´s haben, da sie in einem Verbund angesiedelt sind, schließen die Lagerung von "feuergefährlichen Gegenständen" aus (Bsp. Sprengstoff). Es wird nicht die expliziete Lagerung von Schusswaffen ausgeschlossen!

Hab ich von meiner Hausbank sogar schriftlich auf Nachfrage zwecks Lagerung für die Urlaubszeit bekommen!

Hinzu kommt, dass eine Waffenaufbewahrung in einem Schließfach von der Bank gar nicht verhindert werden kann, da der Kunde beim Öffen des Schließfaches alleine ist und somit die Kenntnis über Waffen in Schließfächern in der Regel nicht gegeben ist.

Richtig! Aber die Haftung bei Abhandenkommen/Beschädigung etc. wurde explizit ausgeschlossen, da eine vertragswiedrige Nutzung des Fachs unterstellt wird!

Auch ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach juristisch anerkannt worden. Siehe Urteil des VG Stuttgart v. 15. 11. 2013 – 5 K 4397/11:

Trotzdem kann eine Bank dies in ihren AGB ausschließen. es sind halt die Nutzungsbedingungen, die du anerkennst, wenn du das Fach nutzest.

Waren bei mir übrigens 3 verschieden Banken.

Geschrieben

Gut und schön. Das ist sicher eine Möglichkeit. Wer es mag...

Ich möchte meine Waffen weder ständig "auswärts" bei der Bank lagern, noch sie (folglich) jedesmal vor Gebrauch dort abholen müssen.

(Wäre dort auch platzmäßig etwas aufwändig...)

Kommt auch nicht so gut, wenn du immer wieder mit dem Waffenkoffer in die Bank rennst...

Bei KW kann man das ja noch diskret regeln, aber beim M96-Schweden..??

Geschrieben (bearbeitet)

Haben die überhaupt so breite/tiefe/hohe Fächer?

:-) JA! Irgendwo muss man ja seine wertvolle Gardinenstangen-Sammlung unterstellen können...

Bearbeitet von LWB
Geschrieben

... und Menschen wie z.B. die "First-Person-Waffenlobby" die lauthals fordert: Waffen für alle ohne jegliche Bedingungen wie weiland 1858 und alles wird gut!!

Dieser Meinung bin ich übrigens auch, allerdings erweitert auf "Waffen frei für volljährige, unbescholtene Bürger".

Genau das haben wir in österreich, niemand muss irgendwelchen Vereinsbonzen oder Staatsbütteln wegen einem Bedürfnis in den @rsch kriechen.

Langwaffen (ausser HA) sind ab 18 Jahren frei erwerblich, ab 21 Jahren hat man Rechtsanspruch auf 2 FFW zur Selbstverteidigung auf der WBK und wir rotten uns auch nicht in ausufernden Schiessereien aus... :hi:

Geschrieben

Tu felix Austria.

Wir sind auch keine Insel der Seeligen mehr, auch bei uns werkeln die AWN fleissig.

Auch wir haben idiotische Anlassgesetzgebung, zb. das Verbot der Vorderschaftrepetierflinten.

Aber in wesentlichen Punkten sind wir etwas entspannter und der unbescholtene Bürger kommt leichter zu Waffen.

In Wien hat sich die Anzahl der WBK verdreifacht, wie ich unlängst hörte.

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