DannySon Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Hallo zusammen, ich habe gehört, dass u.a. die Behörde in Siegburg einen kleinen "netten" Stempel hat, den sie dann in den Erlaubnisschein drückt. Und der lautet ungefähr so: "Der Erlaubnisinhaber hat zu dulden, dass die von der zuständigen Behörde mit der Überwachungbeauftragten Personen, Grundstücke und auch Wohnräume und sonstige Räume des Erlaubnisinhabersbzw. Auskunftspflichtigen betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchzuführen." Damit hätte ich ja dann weniger Rechte auf meine Privatssphäre als ein verutreilter Verbrecher. Ehrlich gesagt habe ich keine Lust dazu, dass die Behörde eine Sightseeing-Tour durch mein Haus macht. Wer hat davon schon mal was gehört? Wer hat so einen Eintrag? Wie reagiere ich am besten darauf? Viele Grüße Daniel Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Die Behörde darf den Raum kontrollieren, in dem Du das Treibladungspulver aufbewahrst und keinen anderen Raum sonst. Das wäre vom Gesetz nicht gedeckt. Wenn Du allerdings einen solchen Eintrag bekommen solltest, dann mußt Du auch dagegen vorgehen (notfalls vor dem Verwaltungsgericht), da er sonst rechtskräftig werden könnte. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen R. Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Ich habe das Thema hierher verschoben, da im Forum "Aktuelles zum Waffenrecht" keine Antworten möglich sind. Der Ersteller hätte das aber auch lesen können, steht groß und breit da, mehrfach. Bitte in Zukunft beachten, Fragen in "Aktuelles zum Waffenrecht" können nicht beantwortet werden. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
colti Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 §31 Sprengg: (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. -> Betretungsrecht ja, aber nur für Pulverlager / Wiederladeort Alle anderen Räume (im Privatbereich) NUR ZUR VERHINDERUNG DRINGENDER GEFAHREN. (für dringende gefahr muss die behörde gegründete Anhaltspunkte haben/belegen) Der Zusatz, so wie Du ihn hier eingestellt hast ist gesetzeswiedrig, da die behörde damit immer nach Lust und laune vorbeikommen kann und die komplette Wohnung inspizieren darf. Der Erlaubnisinhaber sollte bei Erteilung bereits Wiederspruch gegen die Zusatzeintragung einlegen und ggf. den Klageweg bestreiten Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) da ( wie von colti zitiert) dies eh im SprengG geregelt ist, ist dieser Stempel absolut überflüssig! kann und sollte also auch problemlos gestrichen werden. ...... es sei denn dadurch sollen die Rechte des Erlaubnisinhabers noch weiter eingeschränkt werden, was aber als weitere Auflage auch zu begründen wäre. Edited April 4, 2014 by alzi Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Wenn der Stempel aber erstmal drin ist, droht Rechtskräftigkeit. Manche Ämter probieren's. Nichtstun ist in einem solchen Fall dann keine Lösung. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Das ist richtig. Ich hätte auch bei meinen Beschränkungen nachhaken sollen... ich darf jetzt immer nur entweder NC oder SP kaufen, aber niemals beides gleichzeitig. Besitzen und lagern darf ich beides, auch gleichzeitig. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 ....Damit hätte ich ja dann weniger Rechte auf meine Privatssphäre als ein verutreilter Verbrecher..... Kneipengeschwätz, mehr ist das nicht ! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
DannySon Posted April 4, 2014 Author Share Posted April 4, 2014 (edited) Kneipengeschwätz, mehr ist das nicht ! Und wieso ist das Kneipengeschwätz? Bitte begründe es sachlich. Meine Sichtweise ist so: Wenn eine Behörde die gesammte Whg eines Straftäters durchsuchen möchte, und wir reden mal nicht von Gefahr im verzug, dann benötigt die Behörde einen Richter/in die auch dieser Meinung ist. Dann wird ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erlassen, und die Whg wird durchsucht. Wenn meine Waffenbehörde meine Whg sichten will, darf sie nur in den Teil wo ich meine Waffen/Pulver aufbewahre. Sie darf keine Tour durch meine Whg machen. Mit diesem Zusatzeintrag umgeht sie die Gesetzeslage und verschafft sich zutritt zu meiner gesammten Whg - ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Ergo - mein Recht auf Privatssphäre wird weiter beschnitten, und ist weniger als die eines Straftäters... Edited April 4, 2014 by DannySon Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) ... Bitte begründe es sachlich.... Die Rechte des Straftäters kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/ Ist er nicht dort hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie du. Straftäter haben keine legalen erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen Außerdem ist deine Aussage die eines trotzigen Kindes, weil du genau weißt das du bewusst übertreibst um hier Beifall zu erheimsen. Also Kneipengeschwätz Edited April 4, 2014 by coltdragoon Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
DannySon Posted April 4, 2014 Author Share Posted April 4, 2014 Die Rechte des Straftäters kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/ Ist er nicht dort hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie du. Außerdem ist deine Aussage die eines trotzigen Kindes, weil du genau weißt das du bewusst übertreibst um hier Beifall zu erheimsen. Also Kneipengeschwätz Netter Link, hat aber rein sachlich gar nichts mit dem Thema zu tun. Und dann redest du am Thema vorbei. Und er hat nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie ein legaler Waffenbesitzer. Da ein Straftäter ja keine legalen Waffen bekommt muss er sich auch nicht an §36 Abs.3 WaffG halten. Dieser Abs gestattet den Behörden den Zugang zu den Räumlichkeiten der Aufbewahrung. Und dieser Artikel wird mit dem Zusatzeintrag auf die gesamte Whg ausgeweitet. Und noch was. Bitte versuche dich hier zu benehmen, und artikuliere dich hier bitte so das du niemanden verbal angehst. Danke. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 ich darf jetzt immer nur entweder NC oder SP kaufen, aber niemals beides gleichzeitig. Besitzen und lagern darf ich beides, auch gleichzeitig. Das macht nun wirklich Sinn. Man könnte fast meinen, dies ist ein böser Schildbürgerstreich. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) Und noch was. Bitte versuche dich hier zu benehmen, und artikuliere dich hier bitte so das du niemanden verbal angehst. Danke. Die Wahrheit kannst du wohl nicht vertragen. Ich habe nicht damit angefangen zu verbreiten das ein LWB weniger Rechte hat wie ein Straffälliger. Da er wie du richtigerweise schreibst nicht die gleichen Rechte hat wie ein LWB hast du dich selbst widerlegt. Diese Meinung als LWB weniger Rechte zu haben als Kriminelle ist und bleibt Kneipengeschwätz. Fakt ist das wenn du dich weigerst den Lagerort zu benennen und ggfls. besichtigen zu lassen du eben keine Erlaubnis nach §27 SprengG bekommst ob dir das gefällt oder nicht und das ist gut so. Ich möchte nämlich auch nicht das jeder 10kg SP und 10kg NC direkt neben dem Heizölbrenner offen lagert. Halte die User in WO also nicht für so doof das sie einen Agitator nicht erkennen. P.S. Wenn du schon anfängst zu belehren, dann lerne richtig zu Quoten und mache keinen Fullquote Edited April 4, 2014 by coltdragoon Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
TelliPirelli Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Kann den "Stempel" genau so bestätigen. Ist wie die anderen Inhalte mit einem Drucker eingedruckt. Mir ist es egal, da das eh so im Gesetz steht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Kann den "Stempel" genau so bestätigen. Ist wie die anderen Inhalte mit einem Drucker eingedruckt.... Ich habe den nicht, würde aber zu mindestens den SB schriftlich über meinen Unwillen informieren. Schlimmer sind Stempel wie das man nur für sich selber etc. laden darf. Dagegen würde ich vorgehen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
TelliPirelli Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Bist Du denn auch in Siegburg amtlich beheimatet? Und gegen einen Eintrag wegen nur für mich selber oder mit Bezug auf die Erlaubniskaliber in der WBK wäre iach auch vorgegangen. Das hier aber ist redundanter Quark und mir egal. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) Bist Du denn auch in Siegburg amtlich beheimatet? Das hier aber ist redundanter Quark und mir egal. Nö aber in NRW und da sind ja bekannter weise diverse Behörden verbandelt aka gleichgeschaltet Mir auch... Edited April 4, 2014 by coltdragoon Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
DannySon Posted April 4, 2014 Author Share Posted April 4, 2014 Kann den "Stempel" genau so bestätigen. Ist wie die anderen Inhalte mit einem Drucker eingedruckt. Mir ist es egal, da das eh so im Gesetz steht. Aber es steht eben gerade nicht so im Gesetz. Per Gesetz darf er nicht einfach so eine Tour durch deine Whg machen. Durch diesen Eintrag ermächtigst du ihn dazu. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
DannySon Posted April 4, 2014 Author Share Posted April 4, 2014 Fakt ist das wenn du dich weigerst den Lagerort zu benennen und ggfls. besichtigen zu lassen du eben keine Erlaubnis nach §27 SprengG bekommst ob dir das gefällt oder nicht und das ist gut so. Ich möchte nämlich auch nicht das jeder 10kg SP und 10kg NC direkt neben dem Heizölbrenner offen lagert. Du scheints nicht erfasst zu haben worum es mir geht. Natürlich lasse ich die Behörde meinen Lagerort begehen. Darum geht es ja gar nicht. Ich möchte nur nicht das die Behörde eine Tour durch mein Haus macht. Und dazu ermächtigt man die Behörde mit diesem Eintrag. Es geht um die Begehung sämtlicher anderer Räume die nichts mit Waffen und Wiederladen zu tun haben. Das nennt man dann eine weitere Beschneidung der Privatssphäre. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
TelliPirelli Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Im Grunde genommen findet diese Begehung vor der Erteilung statt. Der Herr Fömpe und sein Büronachbar (PB - Name gerade nicht am Mann) haben sich meinen Keller angesehen, meinen Balkon, mein Arbeitszimmer und mein Bad. Räume die nicht relevant sind haben die nicht interessiert. Sie haben die Lage bei mir genau untersucht und eingeschätzt und ausdiskutiert wo und wie ich in meinem Fall - am Besten und sichersten für alle - mein Pulver lagern darf. Wieder kommen die wenn ich etwas geändert haben will, möglicherweise bei der Verlängerung in 3,5 Jahren oder wenn ich meine Wohnung wegsprenge. Ansonsten wohl eher nicht. Bin eh so gut wie nie da und die können sich mit mit mir eh nur verabreden. Die beiden sind sehr gewissenhaft aber auch nett und umgänglich, die nehmen ihre Verantwortung ernst. Ob das nun jedem gefällt kann ich nicht sagen. Für mich haben sie das Bestmögliche gemacht und auch erlaubt, aber eben erst nach genauer Analyse. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 Nur ist ein "Kleinlager" eben gar nicht genehmigungspflichtig, also erübrigt sich die Begehung. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cal308 Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) Im Grunde genommen findet diese Begehung vor der Erteilung statt. ... meinen Keller angesehen, meinen Balkon, mein Arbeitszimmer und mein Bad. Räume die nicht relevant sind haben die nicht interessiert. Sie haben die Lage bei mir genau untersucht und eingeschätzt und ausdiskutiert wo und wie ich in meinem Fall - am Besten und sichersten für alle - mein Pulver lagern darf. ... Nee, jetzt im Ernst? Da hätte ich pers. ein grosses Problem damit gehabt. Mit welcher Begründung fand das denn statt? Amtshilfe für den Bürger? Service? Manchmal bin froh in BW zu wohnen. Hier wird noch teilweise vernünftig gehandelt. Was ich hier lese, löst heftigen Schüttelfrost bei mir aus. Ich habe keine komischen Stempel in der Erlaubnis, hab beim Antrag brav meinen Lagerort angegeben, die Bedingungen an diesen wurden erfüllt, alles mit dem SB nochmals durchgesprochen, zack Erlaubnis erteilt. Kein Hausbesuch, keine Sonderstempelungen oder sonstigen Quatsch. Verlängerung lief form- und problemlos, Erlaubsnisdokument mit Bitte um Verlängerung eingeschickt, 3 Tage später retour bekommen mit beiliegender Rechnung über 40€ und gut war. Dachte so sei es eigentlich normal. Anscheinend aber nicht. Edited April 4, 2014 by Cal308 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 ...Ich möchte nur nicht das die Behörde eine Tour durch mein Haus macht. Und dazu ermächtigt man die Behörde mit diesem Eintrag. Es geht um die Begehung sämtlicher anderer Räume die nichts mit Waffen und Wiederladen zu tun haben. Du scheinst nicht erfasst zu haben das du viel Luft machst aka dich aufbläst und ominöse Behauptungen hier äußerst bevor überhaupt etwas passiert ist. Die kommen und schauen nach dem Kasten und mehr nicht. Sollten die deine gesamte Wohnung ohne Grund besichtigen wollen sagst du Nein. Mehr steht auch nicht im Text, wenn du mal richtig liest: "...und dort Prüfungen und Besichtigungen..." Kein Kasten, keine Besichtigung, keine Prüfung ob der Aufkleber drauf ist und er abschliessbar ist. Ausserdem ist der Kasten ja gar nicht in dauernd bewohnten Räumen sondern im Keller. Hast du diesen in der Toilette neben dem Schlafzimmer müssen die da durch, denn fliegen können die auch nicht. Wenn du das auch nicht willst häng ihn woanders auf. Den Schornsteinfeger musst du auch in dein Bad lassen, regst du dich da auch so auf ? Will der deine Wohnung besichtigen ? Es ist einfach übertrieben das die Leute vom Amt deine Wohnung besichtigen wollen, weil die voll geil darauf sind und nichts anderes zu tuen haben. Das ist eine pathologische Angst die offenbar unter LWB verbreitet wird und bei einigen zur Hysterie verkommt. Steck damit nicht andere an ! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 (edited) ... hab beim Antrag brav meinen Lagerort angegeben, die Bedingungen an diesen wurden erfüllt, alles mit dem SB nochmals durchgesprochen, zack Erlaubnis erteilt... Wenn der das überprüfen möchte kommt der eben vorbei. In Bayern und BW ist eben alles anders... Es ist doch nicht so das bei jeder Verlängerung der Erlaubnis ein 5 Mann Trupp kommt. Bei mir kam einmal am Anfang die SBine und seit dem ist es ok. Sie hat sich noch über den tollen großen Bohrständer gewundert, meine Rockchucker ist eben für alles gut. Damals ging die Verantwortlichkeit vom Amt für Arbeitsschutz aka Gewerbeaufsichtsamt an die Stadt zu den Angelscheinen, Jagdscheinen usw über. In NRW ist eben auch alles anders. Ihre Macke ist das ich persönlich den Schein bringe oder abhole, weil sie verpflichtet ist zu prüfen ob ich körperlich noch in der Lage bin mit den Stoffen umzugehen. Sie überzeugt sich optisch das ich alle Körperteile habe und vernünftig reagiere. Edited April 4, 2014 by coltdragoon Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted April 4, 2014 Share Posted April 4, 2014 ...Ich habe keine komischen Stempel in der Erlaubnis, hab beim Antrag brav meinen Lagerort angegeben, die Bedingungen an diesen wurden erfüllt, alles mit dem SB nochmals durchgesprochen, zack Erlaubnis erteilt. Kein Hausbesuch, keine Sonderstempelungen oder sonstigen Quatsch.... Also ich finde, wenn man so richtig hart und streng geprüft wird erhöht das die Wertigkeit einer Erlaubnis doch enorm. Die soll ja schließlich nicht jeder bekommen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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