Zum Inhalt springen
IGNORED

RAG schießsportortnung waffenkonigentüberschreitung


joachim1970nrw

Empfohlene Beiträge

Guten tag ich bin in einer RAG Schießsport der Bundeswehr.

Habe auf der grün wbk 2 repetiere 1 Halbautomat und 2 kurtzwaffen .

Laut meinen vorsitzenden habe ich das Kontingent erreicht und müsste für weitere Waffen eine gelbe wbk beantragen und dort eine waffe übertragen das ich wieder 1.neue Langwaffe eintragen kann.

Ich habe mein SB gefragt und der meinte das das quatscht ist laut waffengäsetzt darf ich auf der grünen wbk soviele waffen beantragen wie wir als Disziplinen anbieten.

Hir die sportortnungseite http://reservisten-bayern.de/download/sportordnung.pdf

schaut auf der seite 29 und 47.

Mit freundlichen Grüßen joachim

121108_Schiesssportordnung_Endfassung_kopierbar.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das der Vorsitzende keine Ahnung hat vielleicht? Als Kontingent zählen 2 KW und 3 HA, Repetierer so viele wie Geldbeutel, Tresore und die 2/6er Regelung zulassen. Was bei dir die Repetierer auf der Grünen zu suchen haben erschließt sich mir nicht, da ich davon ausgehe das du Sportschütze bist- Ansonsten würde dich als Jäger das Kontingent eh nicht tangieren .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine nächste Kurze wäre eine Kontingentsüberschreitung bei den Kurzen. Dafür will der VdRBw 80% der Siegerleistung der letzten Kreismeisterschaft zum Bedürfnisbescheinigen sehen. (Ist zwar logischer Quatsch, schließlich will man eine eigene Feuerwaffe, um besser zu werden. Aber der VdRBw will, dass Du mit einer Leihwumme schon so gut bist, dass Du 80% der letzten Top-Leistung im Kreis schaffst, selbst wenn Du mit Deinen bisherigen Waffen noch nicht einmal die Disziplinen des VdRBw schießen kannst . :gaga: ) Selbst mit optimal genutzten WS und dem oft wenig sinnhaften Schießen mit Dienstwaffen bei reinen Sportwaffendisziplinen braucht man mindestens 3 KW und ein WS beim VdRBw, um alle KW-Disziplinen zu schießen. :closedeyes:

Deinem Amt ist es völlig Worscht, wie die Waffen eingetragen sind, solange sie dort nicht falsch sind. Wenn dann ein Kontingent ersteinmal überschritten ist, wollen die Nachweise, dass mit der Kontingentsüberschreitung auch fleißig auf nicht nur vereinsinternen Wettkämpfen geschossen wird. :rolleyes:

Dein

Mausebaer

ps: die verlinkte Schießsportordnung vom 05.10.2004 ist längst durch die vom 10.07.2012 ersetzt worden. :rtfm:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich habe die Grüne WBK 2007 bekommen weil ich eine Pistole und eine tikka t3 eintragen musste und die alte gelbe nur einschüssige waffen sein mussten hat sich ja nachhinein geändert.

werde wohl eine gelbe beantragen müssen die beiden repetiere umschreiben dann kann ich auf grün wieder zwei neue ha eintragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2007 gabs schon die neuen gelben, also für Mehrlader. Umtragen ist quatsch, die nehmen dir nix weg da auf der grünen und kostet nur Geld. Und für 2 weitere HA macht das auch keinen Vorteil oder Sinn. Irgendwie alles etwas durcheinander da bei dir...............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die grüne WBK ist die Grundform. Auf der darf alles eingetragen sein - sogar Waffen ohne Bedürfnis (Erben, Altbesitz). Wozu 2007 Dir eine Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf auf grün eingetragen wurde, erschließt sich mir so nicht. Es gibt aber auch immer wieder Bestrebungen von Vereinsmeiern, insbesondere neuen Mitgleidern, den Erwerb der neuen gelben WBK zu erschweren. Da haben Vorstände, Schießsportbeauftragte und Schützenvögte einfach Angst, an Bedeutung zu verlieren, wenn ein Mitglied nicht mehr einzeln für jede Waffe zum Stiefellecken antanzen muß. :bad:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laut meinen vorsitzenden habe ich das Kontingent erreicht und müsste für weitere Waffen eine gelbe wbk beantragen und dort eine waffe übertragen das ich wieder 1.neue

Mit freundlichen Grüßen joachim

Geballte Inkompetenz trifft auf Schützen!

Dabei darf man sich nicht mal was denken, es gehört dort dazu und leider nicht nur im VdRBw.

Viel Spaß beim Kampf gegen Windräder.

Gruß

Makalu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuerst mal möchte ich bemerken, dass im Fall von Joachim der falsche Mann auf dem Stühlchen des RAG-Leiters platzgenommen hat.

Was hier als Kontingent bezeichnet wird nennt sich Grundbedürfnis. Wie schon richtig erwähnt, erstreckt sich dieses auf 2 Kurz- und 3 Selbstlade-langwaffen.

Repetier-Langwaffen sind nicht reglementiert.

Für jede weitere Kurzwaffe und Selbstladelangwaffe ist ein erweitertes Bedürfnis nach §14/3 WaffG. vom Verband erforderlich.

Das Bedürfnis für Repetierlangwaffen wird von §14/4 WaffG. erfasst (WBK-Gelb/neu)

Die Anzahl der zu erwerbenden Repetierlangwaffen ist unbegrenzt, wird aber seitens der Behörden unterschiedlich gehandhabt.

Bei Erwerb einer Waffe ist in jeden Fall das Erwerbsstreckungsverbot (2/6) zu beachten.

In NRW gibt es eine Checkliste, was für welchen Fall und in welcher Anzahl an Dokumenten alles für eine Bedürfnisbescheinigung benötigt wird.

Wenn Du mir Deine Mailadresse per PM sendest, kann ich Dir die Liste und die weiteren Formblätter gerne übermitteln.

Trage dann alle erforderlichen Unterlagen zusammen (denke an die Kopien) und mache auch das Anschreiben an den Landesschießsportverantwortlichen (im Namen eures RAG-Leiters) fertig. Das ganze Päckchen haust Du dem RAG-Leiter auf den Tisch und zeigst Ihm noch wo er unterschreiben und siegeln muss.

Anstandshalber noch eine Kopie für den RAG-Leiter machen und den Rest nach Münster senden.

Ende der Geschichte.

Ich kann nicht verstehen was für einen Zirkus manche Leute damit veranstalten!

Genau dafür sind die RAG-Leiter da.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor Allem geht das seinen "Vorsitzenden" gar nichts an. Der bestätigt nur die Mitgliedschaft in der RAG und evtl. dass er gemäß Unterlagen die 12/18x im Jahr geschossen hat (Termine müssen auf dem Antrag extra eingetragen werden beim VdRBw).

Kontingente, Grundbedürfnisse, Rechtsgrundlagen, früherer Anschaffungen etc. überprüft dann der Landesbeauftragte für den Schießsport welcher auch das Bedürfnis bestätigt im nächsten Schritt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf meinen Grünen stehen auch drei Mehrladebüchsen, und jetzt ?

Es gab und gibt immer noch Gründe warum eine Repetierlangwaffe auf Grün steht. Bei einem Sportschützen nur dann logisch, wenn die vor der neuen gelben Erworben wurden und Mehrlader sind. Jäger haben gar keine gelbe, da stehen sie auch auf grün. Wenn du für deine Einträge noch in DM bezahlt hast war das sicher VOR der zeit der NEUEN gelben. Aber das weißt du ja alles.............

LG

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor Allem geht das seinen "Vorsitzenden" gar nichts an. Der bestätigt nur die Mitgliedschaft in der RAG und evtl. dass er gemäß Unterlagen die 12/18x im Jahr geschossen hat Kontingente, Grundbedürfnisse, Rechtsgrundlagen, früherer Anschaffungen etc. überprüft dann der Landesbeauftragte für den Schießsport welcher auch das Bedürfnis bestätigt im nächsten Schritt.

Das ist nicht ganz richtig.

Der RAG-Leiter sollte schon prüfen und ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag sachlich richtig und vollständig ist.

Ansonsten kann man sich das Porto sparen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landesschießsportverantwortliche oder der entsprechende Bearbeiter davon begeistert sein wird, wenn die Unterlagen unvollständig sind und es zu ständigen Rückfragen kommt.

Die machen das nämlich in Ihrer Freizeit während andere unterdessen Bleibatzen beschleunigen!

In Zweifel hat sich der RAG-Leiter nur selbst seine Blödheit bescheinigt.

Gruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gab und gibt immer noch Gründe warum eine Repetierlangwaffe auf Grün steht. Bei einem Sportschützen nur dann logisch, wenn die vor der neuen gelben Erworben wurden und Mehrlader sind. Jäger haben gar keine gelbe, da stehen sie auch auf grün. Wenn du für deine Einträge noch in DM bezahlt hast war das sicher VOR der zeit der NEUEN gelben. Aber das weißt du ja alles.............

LG

Peter

Ja, weiß ich, deswegen bin ich eben auch nicht überrascht oder meine einen Irrtum der Behörde entdeckt zu haben, wenn jemand sagt, dass er Mehrlader auf der WBK grün hat.

Könntet Ihr euch bitte irgendwo anders zanken.

Ich kann mir nicht vorstellen dass eure Beiträge dem TE in irgend einer Weise behilflich sind.

Danke

Gruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will hier nicht noch mehr Unfrieden rein bringen, eher etwas aufzeigen:

Im §14(2) steht nichts dass er nicht für Repetierbüchsen oder Einzellader oder sonstwas gilt.

Man kann also auch jetzt noch als Sportschütze ein einzelnes Bedürfnis für z.B. ein Ordonnanzgewehr mit §14(2) begründen.

Nur tut das aus praktischen Gründen keiner. Die Frage lautet also nicht ob das so richtig sein kann, sondern was der Beweggrund war.

Dieser kann uns aber eigentlich egal sein.

Man kann nur auf §14(3) verweisen, der ausdrücklich die 3 Halbautomaten und 2 mehrschüssige Kurzwaffen erwähnt. Vorher läuft alles auf §14(2), auch wenn man so ein Bedürfnis z.B. für die 5. Repetierbüchse noch glaubhaft machen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.