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IGNORED

Berechnung nächstes Erwerbsdatum für Sportschützen


Fyodor

Empfohlene Beiträge

Hallo, Forum,

die angehängte Datei habe ich eigentlich nur für mich selbst gebastelt, möchte sie aber auch Euch nicht vorenthalten.

Man kann sich damit den nächsten und den übernächsten möglichen Erwerb einer Waffe als Sportschütze anzeigen lassen.

Allerdings gilt das nur für Behörden, bei denen ein gleitender Zeitraum (vorletzter Waffenerwerb 6 Monate) verwendet wird. alle anderen Berechnugsmethoden (erstes/zweites Halbjahr, einmaliger Anstoß des 6-Monats-Rythmus' bei erstem Erwerb, etc...) werden nicht berechnet.

Dazu muß man nur in die Spalte "Erwerbsdatum" das Datum eintragen, das als Erbwerbsdatum auf der WBK vermerkt ist. Die Tabelle ermittelt daraus die neueste und zweitneueste Waffe, addiert jeweils einen Tag, und gibt dann oben in den grünen Feldern die Daten aus, wenn die nächste und übernächste Waffe erworben werden dürfen.

Wer möchte, kann auch Jagdwaffen eintragen, ohne daß sie die Berechnung verfälschen: Wird in der Spalte "Bedürfnis" das Wort "Jagd" (ohne Anführungszeichen) eingegeben, so wird die Waffe nicht berücksichtigt. Alle anderen Eingaben in den weißen Spalten werden nicht ausgewertet.

Die Tabelle ist gegen versehentliches rumwerken geschützt. Es ist kein Passwort vergeben. Wer gerne alles anklicken und verändern möchte, kann den Blattschutz einfach aufheben.

Gruß,

JR

Waffenerwerb_SpoSchü_Berechnung.zip

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War klar, daß das wieder kommt...

Die VO ist kein Gesetz, und wenn eine Behörde das anders handhabt, dann darf sie das. Siehe auch die Kontrollgebühr... leut VO sollen die Behörden sie nicht erheben, sehr viele tun es trotzdem.

Daß MEINE Behörde nach genau diesem Schema rechnet habe ich schriftlich, weil ich genau das explizit erfragt habe.

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Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Das widerspricht ja nicht der Tabelle. Natürlich beginnt die Halpahresfrist mit Kauf der ersten Waffe, aber sie ist ab da doch nicht stur immer im Halbjahresrhythmus zu sehen sondern abhängig vom Erwerb weiterer Waffen. ICH sehe da keinen Widerspruch.

Peter

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Das WaffG sagt

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen
erworben werden.

Interpretieren kann man da eine Menge. Manche Behörden machen daraus "ab vorletzter Waffe". Die Vorgehensweise deiner Behörde scheint eine andere zu sein.

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Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was es da groß zu rechnen gibt.

Letztes Datum des WBK-Eintrages plus 6 Monate. Oder sehe ich das falsch?

Große Rechenkunst steht nicht dahinter. Aber es ist schön übersichtlich.

Wenn Du Dich aber so besch*** läßt, daß Du pro Jahr nur zwei Waffen kaufen darfst (letzter Erwerb plus 6 Monate im Vergleich zu korrektem VORletzten Erwerb plus 6 Monate), würde ich übrigens nochmal mit dem Amt sprechen ;)

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Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was es da groß zu rechnen gibt.

Letztes Datum des WBK-Eintrages plus 6 Monate. Oder sehe ich das falsch?...

Noch einfacher andersrum!

Datum heute = 26.3.

Habe ich in den zurückliegenden 6 Monaten seit 26.9. des Vorjahres 2 Waffen eingetragen bekommen?

Wenn ja, dann warten!

Wenn nein, dann eine oder zwei kaufen (je nachdem ob eine oder zwei Waffen in den letzten 6 Monaten eingetragen worden sind).

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Vorletzter Erwerbstag plus 6 Monate ist der Tag, an dem man wieder kaufen kann.

Edit: Das gilt übrigens auch, wenn man "die Frist beginnt mit dem erstmaligen Erwerb" anwendet.

Weitere Vorgehensweise:

1. Diesen Tag markiert man im Kalender rot an

2. 1-2 Monate vorher Bedürfnis beantragen beim Verband

3. an genau diesem Tag erwerben

4. Spätestens 14 Tage (nicht trödeln, am besten am gleichen Tag) beim Amt den Erwerb eintragen lassen.

Gründe, warum man die Tabelle trotzdem nutzen sollte:

- Man hat Probleme, im Kopf jahresübergreifend die 6 Monate zu addieren (Taschenrechner und Minus 12!!! :-) )

- Man kann zwar das Datum errechnen, sich aber nicht merken - und einen Kalender hat man schon mal garnicht. Also speichert man die Tabelle.

- Man hat mehr als eine WBK und ist überfordert, dokumentübergreifend das vorletzte Erwerbsdatum zu ermitteln

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War klar, daß das wieder kommt...

Die VO ist kein Gesetz, und wenn eine Behörde das anders handhabt, dann darf sie das. Siehe auch die Kontrollgebühr... leut VO sollen die Behörden sie nicht erheben, sehr viele tun es trotzdem.

Daß MEINE Behörde nach genau diesem Schema rechnet habe ich schriftlich, weil ich genau das explizit erfragt habe.

Ähm, die Waffenbehörde MUSS aber auf genau dieser Grundlage rechnen. Deshalb würde ich - zumindest ohne Rücksprache mit der zuständigen Waffenbehörde - keine eigenen Berechnungen in Erwägung ziehen.

Und die Vorgabe aus der VwV ist meines Erachtens auch die einfachste Lösung, denn es gibt dann lediglich total übersichtlich und auch nach Jahren noch ganz einfach nachvollziehbar zwei Halbjahreszeiträume, in denen in der Regel jeweils zwei Waffen erworben werden dürfen.

Auf den heutigen Tag als Ausstellungstag der WBK bezogen wären das dann

28.03.-27.09. und

28.09.-27.03.

Ist doch gar nicht soooooooooooo schwierig, oder ?

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Also darf ich innerhalb von zwei Tagen vier Waffen erwerben? Das ist so nicht in Sinne des Erfinders.

Du kannst auch innerhalb eines Tages 2 Waffen erwerben, aber eben nur innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten. Wenn du dann noch mal 2 kaufst, hast du 4 Waffen in 12 Monaten gekauft. Das ist schon im Sinne des Erfinders. Im Falle der "vorletzten gekauften Waffe" dauert es bei mir immerhin 23 Monate, bis ich meine 6. Waffe kaufen kann. Laut WaffG sollte das aber in 18 Monaten möglich sein. Man wird dafür "bestraft", dass man nicht schnell genug kauft, am besten immer 2 an einem Tag und das am Anfang der Frist.

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Im Falle der "vorletzten gekauften Waffe" dauert es bei mir immerhin 23 Monate, bis ich meine 6. Waffe kaufen kann.

Komische Rechnung.

z.B.

1.1.2013 Waffe 1

1.2.2013 Waffe 2

2.7.2013 Waffe 3

2.8.2013 Waffe 4

3.1.2014 Waffe 5

3.2.2014 Waffe 6

Doch etwas weniger als 23 Monate.

Diese Berechnungen werden überwiegend von Einsteigern gemacht. Die Kaufwut lässt nach - ganz bestimmt. Der einschränkende Faktor ist in der Regel weniger der Kalender, sondern mehr das Bankkonto.

Ich beschäftige mich gerade in Sachen AR15 (.223/.308). Was mir so vorschwebt bewegt sich jeweils bei 3.500,00 €. Dazu nochmal je 2.500,00 für Glas und Montage. Also - ich halte das nicht lange durch (von wegen 4 solche Dinger im Jahr).

Manfred

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Geht nicht um Kaufwut. Wollte nur mein "Arsenal" an Westernwaffen noch geniessen können bevor es über den Jordan geht. Und so wie du rechnest geht es natürlich auch, aber manchmal ist die Waffe nicht verfügbar oder es gibt einen Griff ins Klo (Waffe 3 Trommelachse verbogen) wie mir passiert. Aber es stimmt, es sind nur 20 Monate und nicht 23. Und für die 6000,- bekomme ich ein paar mehr Langeisen meiner Kategorie.

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Also darf ich innerhalb von zwei Tagen vier Waffen erwerben? Das ist so nicht in Sinne des Erfinders.

Egal, meine Behörde rechnet sinnvoll, und das ist gut so.

Über den Sinn der Regelung lässt sich ohnehin streiten, da dies nur die ach so gefährlichen Sportschützen betrifft und man sich als WBK-Inhaber theoretisch 10 Waffen an einem Tag ausleihen kann, aber darum geht's hier nicht.

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Meine Behörde hat übrigens geschrieben:

der 6-Monatszeitraum beginnt mit dem Erwerb der ersten der zwei möglichen Schusswaffen (bei Ihnen ist dies XXX, welchen Sie am 22.10.2013 erworben hatten). Am 15.02.2014 erwarben Sie die zweite Schusswaffe innerhalb des 6-Monatszeitraums. Sie können die nächste Schusswaffe somit ab dem 22. April 2014 erwerben.

Und daran halte ich mich.

EDIT

Das ist auch die einzige Möglichkeit die gesetzliche Vorschrift einzuhalten. Nur auf diese Weise werden in keinem 6-Monatszeitraum mehr als zwei Waffen erworben. Jede andere Berechnung ermöglicht den Erwerb von vier Waffen in zwei Tagen.

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In meinem Fall wurden die ersten Waffen erworben, als noch kein Mensch an diese 2/6-Regelung gedacht hat. Der erste Kauf mit Beachtung von 2/6 erfolgte so: rückblickend vom geplanten Erwerbsdatum innerhalb von 6 Monaten 2 Waffen erworben? Geht nicht! Eine oder keine Waffe erworben: "Feuer frei und ab zum Händler".

Manfred

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