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IGNORED

Jägerkontingent vs. Sportschützenkontigent


Knockout

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mit meinen SB derzeit einige Diskussionen. Ich habe einen Jagdschein und auf das Jägerkontingent vor etlichen Jahren ein Revolver und eine Beretta eingetragen bekommen.

Nun schieße ich seit 2 Jahren recht aktiv im Schützenverein und würde mir gerne eine 1911 zum sportlichen Schießen zulegen.

Der SB hingegen ist der Meinung das ein Bedarf für eine weitere KW nicht gegeben sei. :/

Muß ich mich damit abfinden? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Kontingente getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Mir fallen natürlich gleich solche Kleinigkeiten wie verstellbares Visier, Sportabzug,usw. ein...

Geschrieben

Der umgekehrte Fall, wo erst jagdtaugliche Kurzwaffen als Sportschütze erworben wurden und dann noch zwei Kurzwaffen für die Jagd beantragt wurden, hat in der Vergangenheit teilweise zu Problemen geführt.

In deinem Fall sehe ich da aber keine Chance für den SB, deinen Antrag abzulehnen, wenn du eine Bedürfnisbescheinigung deines Schießsportverbands vorlegen kannst. Also zieh das durch, verlang einen rechtsmittelfähigen Bescheid und dann ab zum Anwalt damit!

Geschrieben

War in derselben Situation.

Aussage meines SB:

"...waffenrechtlich bist Du wie 2 Personen, 1mal Sportschütze und 1mal Jäger.Dies hat zur Folge, dass du für Waffen, die du als Sportschütze erwirbst den Bedürfnisnachweis des Schützenverbandes vorlegen musst."

Geschrieben

War in derselben Situation.

Aussage meines SB:

"...waffenrechtlich bist Du wie 2 Personen, 1mal Sportschütze und 1mal Jäger.Dies hat zur Folge, dass du für Waffen, die du als Sportschütze erwirbst den Bedürfnisnachweis des Schützenverbandes vorlegen musst."

Joh! Das ist eine Gesetzesidiotie die geschlossen werden muß! Sportschütze + gleichzeitig "Jäger" = 1 Person - nicht 2!

Aber mal eine andere Frage: Warum verkaufst du die Beretta nicht und legst dir die 1911 zu? Auf die Jagd mit dem Revolver - zum Wettkampf mit der 1911.

Geschrieben

Die Beretta habe ich damals neu gekauft, ist eine schöne Waffe und warum sollte ich Geld aus dem Fenster werfen?

Jagd ist Jagd, Sport ist Sport und ich sehe nicht ein in vorauseilendem Gehorsam mein Eigentum zu verscherbeln, nur weil der SB es möchte

Geschrieben

Die Beretta habe ich damals neu gekauft, ist eine schöne Waffe und warum sollte ich Geld aus dem Fenster werfen?

Jagd ist Jagd, Sport ist Sport und ich sehe nicht ein in vorauseilendem Gehorsam mein Eigentum zu verscherbeln, nur weil der SB es möchte

Cool....

Ähm - du wirst schon wissen was du tust... berichte uns ... !

Geschrieben

Ist deine Beretta eine 9mm? Such dir eine Disziplin für eine 45er ( denke die 1911 soll in 45 sein ) und besorg dir das Bedürfnis dafür vom Verband. Dann soll er dir mal erklären wie du mit dem Revolver oder der 9mm eine 45er Disziplin schießen sollst. Wenn der Verband eine Waffe bewilligt hat er zu prüfen ob du sie benötigst oder ob eine deiner Waffen dafür auch gehen würde. Bewilligt der Verband diese Waffe hat der SB 2 Möglichkeiten ( Zuverlässigkeit und Möglichkeit der Lagerung mal aussen vor ):

1. Er macht dir den Voreintrag oder

2. Er zweifelt die Bewilligung an

Andere Möglichkeiten sehe ich keine. Wählt er 2. unterstellt er dem Verband er würde falsche Bewilligungen ausstellen, was sich dieser mit Sicherheit nicht gefallen lassen wird. Wenn das nämlich stimmt kann es den Verband in arge Schwierigkeiten bringen( Anerkennung )

Bei Ablehnung einen ablehnenden Bescheid einfordern und den dem Anwalt übergeben. Andere Frechheit wäre die 45er als Grundkontingent überschreitende Waffe anzusehen und Wettbewerbsnachweise zu verlangen. Aber auch das obliegt den Verbänden und ist Teil deren Prüfungspflichten. Es wird ihm also in deinem Fall sehr schwer fallen die 45er abzulehnen.

Greetz

Peter

Geschrieben

Ist deine Beretta eine 9mm? Such dir eine Disziplin für eine 45er ( denke die 1911 soll in 45 sein ) und besorg dir das Bedürfnis dafür vom Verband. Dann soll er dir mal erklären wie du mit dem Revolver oder der 9mm eine 45er Disziplin schießen sollst. Wenn der Verband eine Waffe bewilligt hat er zu prüfen ob du sie benötigst oder ob eine deiner Waffen dafür auch gehen würde. Bewilligt der Verband diese Waffe hat der SB 2 Möglichkeiten ( Zuverlässigkeit und Möglichkeit der Lagerung mal aussen vor ):

1. Er macht dir den Voreintrag oder

2. Er zweifelt die Bewilligung an

Andere Möglichkeiten sehe ich keine. Wählt er 2. unterstellt er dem Verband er würde falsche Bewilligungen ausstellen, was sich dieser mit Sicherheit nicht gefallen lassen wird. Wenn das nämlich stimmt kann es den Verband in arge Schwierigkeiten bringen( Anerkennung )

Bei Ablehnung einen ablehnenden Bescheid einfordern und den dem Anwalt übergeben. Andere Frechheit wäre die 45er als Grundkontingent überschreitende Waffe anzusehen und Wettbewerbsnachweise zu verlangen. Aber auch das obliegt den Verbänden und ist Teil deren Prüfungspflichten. Es wird ihm also in deinem Fall sehr schwer fallen die 45er abzulehnen.

Greetz

Peter

Was hast du intus? Gesund scheint das nicht zu sein!

Geschrieben

[...]

In deinem Fall sehe ich da aber keine Chance für den SB, deinen Antrag abzulehnen, wenn du eine Bedürfnisbescheinigung deines Schießsportverbands vorlegen kannst. Also zieh das durch, verlang einen rechtsmittelfähigen Bescheid und dann ab zum Anwalt damit!

Keine Chance würde ich nicht sagen aber der TE hätte gute Chancen sein Anliegen durchzukriegen.

Geschrieben

Eigentlich müsste man dem SB klarmachen können, dass Du fürs sportliche Schießen eine Waffe mit getuntem Abzug und verstellbarer Visierung benötigst. Beides macht die Waffe in Deinen Augen dann aus Sicherheitsgründen völlig ungeeignet zum sicheren Führen als Fangschußwaffe.

Geschrieben

Joh! Das ist eine Gesetzesidiotie die geschlossen werden muß! Sportschütze + gleichzeitig "Jäger" = 1 Person - nicht 2!

Aber mal eine andere Frage: Warum verkaufst du die Beretta nicht und legst dir die 1911 zu? Auf die Jagd mit dem Revolver - zum Wettkampf mit der 1911.

Warum sollte er das? ich darf meine Sportlich erworbene Waffen egal ob Kurz oder Lang nicht Jagdlich führen, Die Aussage von SB.

Geschrieben

Warum geht der Threadstarter eigentlich zum SB?

Wollte er vielleicht eine neue KW über den Jagdschein haben und sich den umständlichen Weg über den Verband ersparen?

Als Jäger zum SB gehen und sagen dass man wegen dem Sport noch ne KW will geht halt nicht.

Ansonsten:

Antrag zum Dachverband, mit unterschriebenem/ gestempeltem Antrag ins Amt und sich ne .45er in eine neue WBK grün eintragen lassen.

Da gibts keine Diskussion.

War der TS wirklich bei einem SB, oder hat er sich da was ausgedacht?

Geschrieben

@Kockout

Versuche hier im Forum den Thread mit diesem Thema zu finden. Dort wird eine Verwaltungsvorschrift angegeben, dort steht, dass man die Kontingente trennen muss.

Ich hatte das Problem auch, mein SBine gab mir ohne Probleme die 2 Voreinträge.

Geschrieben

@powder8: das ist in der WaffVwV etwas versteckt, bei den Erbwaffenregelungen.

aber Du hast Recht, darauf sollte man den SB mal hinweisen!

gruß alzi

Geschrieben

Was hast du intus? Gesund scheint das nicht zu sein!

Jeden tag so 6 bis 7 Tabletten. Muss ich nach meinem Herzinfarkt leider bis zu meinem Lebensende einnehmen. Ob das gesund ist lasse ich mal dahingestellt, aber lieber ungesund älter werden als gesund früh sterben.

Hoffe dein Wissensdurst bezgl. der Einnahme meiner Medikamente ist gestillt und du kannst mir das sagen, was du eigentlich mit deinem Post sagen wolltest.

LG

Peter

Geschrieben

Aus Ziff. 14.3 WaffVwV ergibt sich, dass aus anderen Bedürfnisgründen erworbene Kurzwaffen nicht auf das Sportschützenkontingent angerechnet werden:

Für die Frage, ob der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Absatz 2 (innerhalb des Grundkontingents) ausstellen kann oder nach § 14 Absatz 3 (über das Grundkontingent hinaus) ausstellen muss, ist die Zahl der in der Grünen WBK für das Bedürfnis "Schießsport" bereits eingetragenen Waffen entscheidend.

Wenn man der Ansicht des SBs folgen würde, dass die Kontingente zusammengerechnet werden, dann würde das zu ganz absurden Konstellationen führen. Während sich ein Nur-Sportschütze frei aussuchen kann, welche Disziplin er mit einer eigenen Kurzwaffe ausüben möchte und sich hierzu auch eine reinrassige Sportpistole (mit Laufgewicht, Sportvisierung, leichtgängigem Abzug etc.) kaufen könnte, wäre dann ein Auch-Jäger darauf beschränkt, zunächst Disziplinen auszuüben, bei denen er seine jagdlichen Kurzwaffen verwenden könnte, bis er dann irgendwann über die gesteigerten Anforderungen des § 14 Abs. 3 WaffG (regelmäßige Wettkampfteilnahme) seine erste sportliche Kurzwaffe erwerben könnte.

Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht, zumal Jäger nach der Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts - die ich mir nicht zu eigen machen möchte - wegen der abgelegten Jägerprüfung gegenüber den Sportschützen die vertrauenswürdigeren Waffenbesitzer seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, Az. 6 C 1/07, juris-RdNr. 40). Somit ist es sachlich nicht gerechtfertigt, sie hinsichtlich der Ausübung des Schießsports mit eigenen Kurzwaffen schlechter zu stellen.

Am besten kann man eine Anrechnung der Kurzwaffen verhindern, wenn man sich seine ersten beiden Kurzwaffen als Jäger beschafft und dann nur solche, die von § 6 AWaffV erfasst sind (z.B. Snubnose-Revolver und AR15/MP5/Uzi-Kurzwaffe). Dann kann der SB einem nicht auf die sportliche Verwendungungsmöglichkeit seiner Jagdwaffen verweisen.

Geschrieben

Warum sollte er das? ich darf meine Sportlich erworbene Waffen egal ob Kurz oder Lang nicht Jagdlich führen, Die Aussage von SB.

Tja, das ist nun wieder exakt die andere Seite der Medaille.

Und da steckt das "Teufelchen" dieser rechtlichen Diskussion:

Das, was uns bei strikter Trennung der Verwendung jagdlich/sportlich (im Regelfall bei den Kurzwaffen und ihren engeren Bedürfnisgrenzen) nützt, kann uns auf der anderen Seite auch wieder schaden. Dann geht's im Regelfall um die jagdliche Verwendung "sportlich" erworbener Langwaffen.

Bei unserer Waffenbehörde wurde die Auffassung einer strikten Trennung (mit resultierendem Verwendungsverbot) für den jeweils "anderen" Bedürfniszweck auch schon vertreten.

Wie gesagt, was auf der einen Seite nützt, schränkt auf der anderen Seite ein.

Geschrieben

Hallo,

ich habe mit meinen SB derzeit einige Diskussionen. Ich habe einen Jagdschein und auf das Jägerkontingent vor etlichen Jahren ein Revolver und eine Beretta eingetragen bekommen.

Nun schieße ich seit 2 Jahren recht aktiv im Schützenverein und würde mir gerne eine 1911 zum sportlichen Schießen zulegen.

Der SB hingegen ist der Meinung das ein Bedarf für eine weitere KW nicht gegeben sei. :/

Muß ich mich damit abfinden? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Kontingente getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Mir fallen natürlich gleich solche Kleinigkeiten wie verstellbares Visier, Sportabzug,usw. ein...

Hier in der Region Hannover bekommst du 2 KW "auf Jagdschein" und 2 weitere auf das Sportschützenbedürfnis. Das hat mir damals mein SBine selbst nahe gelegt.

Geschrieben

Vor längerer Zeit habe ich meinen SB mal ganz nebenbei gefragt, ob ich meine jagdlich erworbene Waffe auch sportlich nutzen darf. "Selbstverständlich" war die Antwort. So geschehen in Bayern.

Klaas

Geschrieben

War in derselben Situation.

Aussage meines SB:

"...waffenrechtlich bist Du wie 2 Personen, 1mal Sportschütze und 1mal Jäger.Dies hat zur Folge, dass du für Waffen, die du als Sportschütze erwirbst den Bedürfnisnachweis des Schützenverbandes vorlegen musst."

Kann man nur hoffen, daß das NWR nicht auch so zählt, dann hätten wir ja noch weniger LWB. :lol2:

Geschrieben

Tja, das ist nun wieder exakt die andere Seite der Medaille.

Und da steckt das "Teufelchen" dieser rechtlichen Diskussion:

Das, was uns bei strikter Trennung der Verwendung jagdlich/sportlich (im Regelfall bei den Kurzwaffen und ihren engeren Bedürfnisgrenzen) nützt, kann uns auf der anderen Seite auch wieder schaden. Dann geht's im Regelfall um die jagdliche Verwendung "sportlich" erworbener Langwaffen.

Bei unserer Waffenbehörde wurde die Auffassung einer strikten Trennung (mit resultierendem Verwendungsverbot) für den jeweils "anderen" Bedürfniszweck auch schon vertreten.

Wie gesagt, was auf der einen Seite nützt, schränkt auf der anderen Seite ein.

Die versteckten Fallen (ob nun ungewollt, oder fürchte eher gewollt) im Gesetz. Mal schnell seine Sportwaffe mit zur Jagd, und schon ist man bei unerlaubten Führen. Also Waffengesetzänderung , ja.

Mein Vorschlag, wer legal Waffen besitzt, ist berechtigt Sie ungeladen zu führen, zu schießsportlichen und jagdlichen Veranstaltungen oder zu anerkannten Schießstätten und Waffenhandel/Büchsenmachern etc.

Ist doch eigentlich ganz einfach.

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