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IGNORED

Problem: WBK und Alkoholfahrt mit KFZ


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Geschrieben
ich kenne mindestens fünf Polizisten die nach dem Training 8 Flaschen Bier und fahren dann heim.....nach dem Motto wir sind doch bei der Polizei wer soll uns aufhalten. Und die tragen auch Dienstwaffen

Das ist krass... Bei uns im Verein sind ein paar Polizisten dabei. Einer ist ein hohes Tier bei der Kripo und trinkt sehr gerne und viel Bier. Wobei ich sagen muss, dass er irgendwie nicht besoffen wird ))) trotzdem, wenn er zuviel hat, lässt er sein Auto stehen und läuft nachts ein paar km durch den Wald Heim, oder wird von jem. mitgenommen. Hat auch so gut wie nie waffen dabei (nur am Sonntag, dann trinkt er nur Kaffee ), kommt unter der Woche halt wg dem Stammtisch. Respekt!

Ich hab ihn mal gefragt, ob er sich mit seiner Marke durch eine Kontrolle durchwinken lassen kann. Er hat gemeint, vor 20 Jahren schon. Aber heutzutage ist immer ein "blondes, junges Miststück" dabei, die sich profilieren will und einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zücken, bei der Dienstaufsicht meldet...

Aber dass Bullen sich volllaufen lassen und dann Heim fahren, das ist echt der Hammer. Ich fange jetzt nicht mit "Vorbildfunktion" an. Aber wenn ein normalo erwischt wird, verliert er nur die Pappe. Aber wenn ein Bulle erwischt wird, verliert er doch alles!

Geschrieben

Ich hab ihn mal gefragt, ob er sich mit seiner Marke durch eine Kontrolle durchwinken lassen kann. Er hat gemeint, vor 20 Jahren schon. Aber heutzutage ist immer ein "blondes, junges Miststück" dabei, die sich profilieren will und einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zücken, bei der Dienstaufsicht meldet...

Ist natürlich eine Riesensauerei von dem blonden, jungen Miststück hier mal nicht mit zweierlei Maß zu messen. Für wen hält der sich eigentlich?

Geschrieben

Ist natürlich eine Riesensauerei von dem blonden, jungen Miststück hier mal nicht mit zweierlei Maß zu messen. Für wen hält der sich eigentlich?

Ja, ok, das ist jetzt falsch rübergekommen, Sorry. Natürlich gehört ein Beamter genauso (wenn nicht stärker) bestraft und behandelt wie die anderen auch.

Was ich meinte war, dass der Chor bei der Polizei gebrochen ist. Die haben kein Problem damit, sich gegenseitig anzuzeigen. Was vor 15-20 Jahren undenkbar war. Aber das gehört nicht zum Thema.

Geschrieben

Ja, ok, das ist jetzt falsch rübergekommen, Sorry. Natürlich gehört ein Beamter genauso (wenn nicht stärker) bestraft und behandelt wie die anderen auch.

Voll d'accord....... :good:

Geschrieben

.. scheinst Du mir auf diesem Gebiet eine echte Konifere zu sein, aber das liegt ja wohl schon seit Generatoren bei Euch in der Familie, gell?

CM :D

Ja hast recht, Pils ist nicht die meist gebraute Biersorte in Bayern, von daher war mein Rüchschluss aufs Bundesland gewagt :rolleyes:. Aber was hat das mit Generatoren :blum: und meiner Ahnengalerie zu tun?

Geschrieben

So,

als Nicht-Alkoholkonsument (Rotwein- u. Zabaglionemousse, Pflaume in Madeira-Marzipanpasteten u. Madeirasoße

zum guten Essen ausgenommen) muß ich also zur Kenntnis nehmen, das 2 Promille im normalen Gesellschaftsleben

GAR NICHTS (Besonderes) sind.

Daher vertraue ich weiterhin auf EI-GEN-VER-ANT-WOR-TUNG meiner Mitmenschen im Straßenverkehr u. auf der

Sportanlage.

Weder 0-Promille-Gesetze, oder Prohibition verhindern Vorkommisse, möchte doch aber an dieser Stelle, wenn schon kein

Alk-Werbeverbot, die Gesetzgebung erhalten wissen.

Geschrieben

...als Nicht-Alkoholkonsument (Rotwein... ausgenommen)...

Ich als Nichtraucher ( Zigarellos, Zigarren, Pfeifen...u.s.w. ausgenommen) möchte doch die Gesetzeslage erhalten wissen, solange ich nicht eingeschränkt werde, oder wie?

Geschrieben

Kirche -> Dorf

Wir sollten uns wirklich in Erinnerung rufen, daß wir gar nicht mit der Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des TE betraut sind. Nach den Informationen, die jetzt vorliegen:

- Erstverurteilung

- 30 TS und MPU

- MPU (Kfz) bestanden

muss der SB des TE eine Zukunftsdiagnose erstellen. Ein Risiko besteht, daß die WBK versagt wird. Ich vermute, daß dies nicht als Versagungsgrund genutzt werden wird.

Zum Thema "besoffen Autofahren": Das ist versuchter Selbstmord in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, die Ekin eines Autos ist um ein Vielfaches höher als das tödlichste Großkaliber-Büchsengeschoss. Wenn man sich zunächst mal durch Drogenkonsum die notwendigen Fähigkeiten nimmt, solche Gefahrenpotenziale zu beherrschen, weil man die Sinne ertränkt und die Reaktionsfähigkeit niedermetzelt und dann verantwortungslos trotzdem die Karre auf die Piste beschleunigt, dann darf am Verstand gezweifelt werden.

Ich hoffe, daß bei unserem TE ein Umdenken eingesetzt hat. Und bei allen Anderen, die trinken, auch. Fröhlichen Abend.

Geschrieben (bearbeitet)
Und bei allen Anderen, die trinken, auch. Fröhlichen Abend.

Verantwortung ist das Stichwort. Und wenn man politische Entscheidungen der letzten Jahre betrachtet war da sicher mehr im Spiel als 2 Promille. Selbst Obama scheint immer Nüchtern, aber viele seiner Entscheidungen dürften doch von gut 6 Promille beeinflußt sein. Bei Merkel würde ich schon von Delirium tremens sprechen.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

@ trader:

Bitte genau lesen: "Rotwein- u. Zabaglionemousse" ist das Zeug in Bechern aus dem Joghurt-Kühlregal.

Zum Thema "besoffen Autofahren": Das ist versuchter Selbstmord in Tateinheit mit versuchtem Totschlag

Da billigend Personenschäden in Kauf genommen werden, wäre es für mich Amok / Mord.

Der Dreck verursacht soviel Schaden, ein Verbot wäre für mich jedenfalls sinnvoller, als Waffenverbote.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab ihn mal gefragt, ob er sich mit seiner Marke durch eine Kontrolle durchwinken lassen kann. Er hat gemeint, vor 20 Jahren schon. Aber heutzutage ist immer ein "blondes, junges Miststück" dabei, die sich profilieren will und einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zücken, bei der Dienstaufsicht meldet...

die junge Blonde wird dann aber sowas von gefickt.......das macht die einmal und geht dann die nächsten 10 Jahre Funkstreife alleine.....Tag ein Tag aus...... Wer mit der Dienstaufsicht schläft ist unten durch! Natürlich hilft die Marke nicht in einer anderen Stadt, aber in der Heimatstadt definitiv.

Wir reden ja hier auch über Personen, die nach 8 Flaschen Bier nicht sturzbetrunken aussehen oder reden. Wenn ein Polizist lallt winkt den auch keiner durch, aber es ist ja so, dass sich durch die Marke der Kontrollvorgang auf 5-10 Sekunden beschränkt! Und dann durchgewunken wird.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben

Immer witzig das moralische empfinden. Das junge blonde ding hätte recht, dazu müsste sie sich nicht mal profilieren wollen und trotzdem wären viele sauer auf sie. Und wer sieht dann den wahren schuldigen. Umdenken ist angesagt. <br /><br />MAL WAS ANDERES ZUM THEMA:<br />@TE<br />Gibt's schon was neues? Mal bei deiner Behörde angefragt?

Geschrieben

Den "Kleinen Waffenschein" als Versuchsballon zu beantragen ist eine preisgünstige Variante,

um eine verlässliche Auskunft deiner Behörde bezüglch deines aktuellen Waffenrechtlichen Status zu bekommen.

Mit einer waffenrechtlich spezifischen Psych-Begutachtung würde ich aber abwarten, ob deine Behörde sowas

überhaupt verlangt. Eine bestandene MPU könnte vielleicht schon reichen. Iss ja im Prinzip auch nix anderes.

Wenn du den WS ausgestellt bekommen hast, steht der Erteilung einer WBK nichts mehr im Wege sobald

alle anderen Voraussetzungen dafür ebenfalls erfüllt sind.

Von meiner Seite toi toi toi dass es klappt!

oswald

Das kann schiefgehen, denn manche Waffenbehörden rechnen nicht mit den fixen 50,- Euro der alten WaffKostV, sondern nach Zeitgebühr und da können sehr prüfaufwändige Antragsverfahren ganz schnell SEHR teuer werden !!!!

Eine Versagung des KWS gilt natürlich auch für eine WBK.

Geschrieben (bearbeitet)
Wissen muss man auch, dass jede Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender Persönlicher Eignung ins Bundeszentralregister eingetragen wird und dort erst entfernt wird, wenn ein erneuter Antrag positiv entschieden ist. Geht die Sache mit dem kleinen Waffenschein schief, steht das ohne Ablaufdatum im BZR, jede weitere Behörde wird mit der Nase draufgestoßen und anders als bei Unzuverlässigkeit gibt es bei fehlender Persönlicher Eignung kein "Verfallsdatum".

Mit einer Neuerteilung einer Waffenbehörde hat die Löschung im BZR nichts zu tun.

Und wie meinst Du das mit dem Verfallsdatum bei Unzuverlässigkeit ? Die gibts nämlich auch nicht, weil die Wohlverhaltensfrist von 5 bzw. 10 Jahren nur in puncto Widerruf einer Erlaubnis gilt, nicht aber für eine Neuerteilung.

Bearbeitet von Sachbearbeiter
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo community,

bin neu hier bzw. habe mich angemeldet, da es bezüglich des vom TE angesprochenen Themas wenige Informationen im Netz gibt und hoffe, hier einiges hilfreiches beitragen zu können, auch wenn das Thema im Januar schon gestartet wurde.

Ich gebe einigen recht bezüglich der (Nicht-) Erteilung einer WBK nach Trunkenheitsfahrten etc., gerade da manche auch negative Erfahrungen damit gemacht haben. Jedoch sollte man dies anhand der gesetzlichen Bestimmungen (Tageesätze) festmachen sollen/können. Ich hatte selbst meinen FS nach einer Trunkenheitsfahrt (ca 1,9 Promille, 30 Tagessätze ) vor 4 Jahren abgegeben. Die gesetzliche Grenze von 60 Tagessätzen wurde nun ausreichend besprochen ab wann die Erteilung nicht mehr möglich ist, ebenfalls die Frist von 5 Jahren zur Löschung des Eintrages. Dies war auch mein Einzigstes Vergehen (Reicht ja auch).

Wie gesagt, habe die Meinungen gelesen bezüglich wer einmal unter Alk gefahren ist sollte nie Waffen bekommen usw...Eins dazu, vertrete ebenfalls die Ansicht dass jeder eine 2. Chance verdient hat. Wer aus so einer Geschichte, wo man ein Jahr Fußgänger ist, mit MPU, Strafe, Nachschulung etc. knapp 4000EUR rechnen kann nichts lernt, ist selbst Schuld. Nach so einer Geschichte sollte man seine Lebensweise jedoch grundlegend überdenken, gerade im Bezug auf eine WBK. Vlt setzt man sich das nächste Mal nicht ins Auto sondern geht an seinen Schrank?! Anderst wäre es wenn man wirklich einen Unfall verursacht hätte etc...mit Personenschäden usw, da hätte ich von mir selbst keine WBK beantragt da man sich sowas selbst nicht verzeihen kann.

Meine Lebensweise und Situation hat sich seitdem grundlegend geändert und auch wenn es vlt viele behaupten, habe ich aus meinem Fehler gelernt.

Nun zur eigentlich gestellten Frage vom TE:

Ich wollte nun selbst vor einigen Wochen eine WBK beantragen, da ich seit einem Jahr Mitglied im BDMP und einer SLG bin, Meisterschaften mitschießen möchte etc.

Ich habe beim Amt vor Einleitung der Überprüfung sofort angesprochen was in der Akte steht bezüglich der Trunkenheitsfahrt (verheimlichen bringt nichts, findet das Amt eh raus). Nachdem die Überprüfung aller zuständigen Behörden (knapp 6 Wochen ) abgeschlossen war, teilte mir die SB mit, dass man um eine waffenrechtliche Begutachtung nach §6 WaffG nicht drumherum kommt. Natürlich hat das Amt einen kleinen Spielraum, aber sobald du über 1,6 Promille lagst, kannst du dich davon verabschieden. Hierbei sei gesagt, der Zeitraum spielt eine entscheidende Rolle, wann die Trunkenheitsfahrt war. Bei mir hat es nur "geklappt" da es "schon" 4 Jahre sind. Ja ich weiß, das ist auch noch keine lange Zeit... Die SB meinte wären es 1 oder 2 Jahre hätte ich wieder gehen können. Es ging nur weiter, da nächstes Jahr der Eintrag gelöscht wird.

Da ich mir denken konnte eine MPU machen zu müssen, habe ich mich vorher u.a. deim TÜV Nord erkundigt. Die wollten für den Spaß 650€ + 199€ ärztliche Untersuchung. Auch Sachen wie 12 Jahre Soldat (Infantrie), Sachkunde etc. interessieren nicht! DU hast den Fehler begangen, egal wie oft oder lange du schon mit Waffen hantierst.

Dies habe ich angemerkt beim Amt mit dem Vermerk, diesen Sport/Hobby aufrund der erneuten Kosten dann erstmal nicht weiter zu betreiben. Wurde dann von meiner SB freundlicherweise an einen Amtsarzt überwiesen. Einige dürfen dies auch durchführen, jedoch nur auf Anfrage vom Amt, nicht von Privatpersonen. Kostet dann nur ca. 100 EUR und beinhaltet das Psychologengespräch.

Meiner Meinung nach Richtig, man hat ja sicherlich einen Fehler begangen ABER unter Alkohol - und gerade da ist man selten zurechnungsfähig. Also bestehen natürlich begründete Zweifel and der Eignung. Du möchtest ja immerhin eine Berechtigung für "scharfe" Waffen und in Verbindung mit Alkohol klappt das nun mal nicht.

Dem Psychologen einfach offen und ehrlich gegenübertreten. Normalerweise hat er keine Vorurteile, meiner selbst war kein Sportschütze oder Jäger. Du musst deinen Fehler aber auch eingesehen haben und es ihm nicht nur vorgaukeln. Dann hat eine WBK eh keinen Sinn.

Gespräch war nun positiv, WBK kann beantragt werden.

Viel Text aber ich hoffe ich konnte weiterhelfen!

Fazit: Offen und ehrlich mit deinem SB sprechen, fragen. Mehr als eine negative Antwort oder Hilfe zum Thema kannst nicht bekommen.

Geschrieben

Viel Text aber ich hoffe ich konnte weiterhelfen!

Danke Für die Preisgabe Deiner persönlichen Erfahrungen, das ist deutlich mehr wert als die Theorie, die wir hier vorher ausgebreitet haben.

Und Willkommen im Forum !!!

Geschrieben

Danke Für die Preisgabe Deiner persönlichen Erfahrungen, das ist deutlich mehr wert als die Theorie, die wir hier vorher ausgebreitet haben.

Und Willkommen im Forum !!!

Vielen Dank :hi: ! Werde mich jetzt als angehender Sportschütze hier wohl öfter rumtreiben :grin: Bei Fragen bezüglich des angesprochenen Temas helfe ich gern weiter, natürlich auch bei allen anderen sofern möglich!

Geschrieben

..., da nächstes Jahr der Eintrag gelöscht wird.

Das ist leider nicht ganz richtig.

Formal verschwindet der Eintrag zwar aus dem sog. "allgemeinen Führungszeugnis", für alle Behörden bleibt der Eintrag aber über die beschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) auch über die Tilgungsfrist hinaus zeitlich unbegrenzt erhalten.

Speziell für den Anwendungsbereich der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse entfällt hier sogar das sog. "Verwertungsverbot" gem. § 51 BZRG (vergl. §§ 51, 52 BZRG).

Je nachdem, wie der SB in der zuständigen Erlaubnisbehörde gerade gelaunt ist, kann einem so eine Verfehlung auch nach 10 oder mehr Jahren durchaus noch mal "übel aufstoßen".

Das hat jetzt hier nichts mit "Angstmachen" zu tun, sondern soll nur ein freundlich gemeinter "Warnhinweis" sein, weil vielen die tatsächlichen Langzeitkonsequenzen selbst geringfügiger Straffälligkeiten nicht so ganz klar sind.

CM

Geschrieben

Ah Ok, danke für den Hinweis. Das wusste ich auch nicht. Mir hatte meine SB nur gesagt, der Eintrag wird aus dem BZR nach 5 Jahren gelöscht und wäre so für die Behörde auch nicht mehr sichtbar. Somit wäre nächstes Jahr ein Antrag ohne MPU möglich gewesen.

Ist auch nicht schlecht so, denke wer es nach 4 Jahren nicht aus seinen Fehlern gelernt hat, hat es nach 5 Jahren auch nicht.

Geschrieben

Wieso wird immer der Quatsch verbreitet, dass die Einträge bestehen bleiben? Bei der vorliegenden Sachlage ist ab Urteil nach 10J. + 1J. Überliegefrist der Eintrag aus dem BZRG gelöscht - Und auch für Behörden nicht mehr sichtbar! Natürlich auch nur, wenn nix mehr dazu kommt. Wenn ich in 2000 den Lappen weg hatte, ist das in 2011 aus dem Register raus. Habe ich in 2009 einen wegen bsp. Diebstahl drauf bekommen, wird die FS Sache u. der Diebstahl erst in 2020 komplett entfernt.

Geschrieben

Wieso wird immer der Quatsch verbreitet, dass die Einträge bestehen bleiben?

Weil es Fakt ist und alles andere Wunschdenken.

Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Zuverlässigkeitsprüfungen der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden (i.d.R. alle 3 Jahre oder wenn bei einer Neubeantragung die letzte mehr als 1 Jahr zurück liegt) greift die Behörde bei der beschränkten Auskunft auch auf das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister zurück und da wird gar nichts gelöscht, auch nicht nach 10+1 Jahren.

Das Gedächtnis der Behörden ist unendlich.

CM

Geschrieben

Das Verfahrensregister enthält laufende Verfahren, nach Urteil wird das Verfahrensregister gelöscht u. der Eintrag wandert ins BZRG.

Beantrage doch einfach mal nach Datenschutzgesetz uneingeschränkte Auskünfte aus den Registern und lies mal das, besonders 45.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__42.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__45.html

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