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Muss ein mauerschrank eingemauert werden?


MrOizo

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich habe auf ebay günstig einen klasse B Schrank geschossen. Ich musste jedoch feststellen das es ein einmauerschrank ist. Er ist auch nur einwandig. Kann mir jemand sagen ob ich den jetzt wirklich einmauern muss um die Klassifizierung B zu erreichen?

Gruß oizo

Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

Geschrieben

moin,

die angegebene klassifizierung gilt nur bei fachgerechtem, und kompletten einbau ( EINMAUERERN ) - also nix mit auf die wand schrauben oder mit montageschaum in eine wandöffnung "einkleben".......

diese einmauertresore sind in der regel kaum rechtlich "sauber" zu verbauen - wer hat schon eine ca. 40 bis 50 cm dicke wand ?

beste grüsse und schöne feiertage vom

HANDGUNNER

Geschrieben

Einmauern hilft nicht, da muß Beton rum.

Ich habe so ein Ding als Pulverbunker im Garten. Der mußte ringsrum in 10cm Beton B45 einbetoniert werden. Das Trompetenblech, daß Du eine Wand nennst hält nicht mal einem Dosenöffner stand.

Geschrieben

Kann den Hersteller nicht ausfindig machen, das was auf dem Typenschild steht : "Schäfer Shop und Brigitte Geschenke " bringt bei Google keine Ergebnisse. Bj ist 2003. Allmählich erhärtet sich der Verdacht dass ich da einen sehr teuren munitionsschrank gekauft habe :-(...

Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

Geschrieben

Moin,

Handgunner hat vollkommen Recht.

Ähnliches gilt übrigens auch für einige "Möbeltresore" wie den Burgwächter H1S... auch davon gibt es einige, die erst nach Einbau in einem Schrank die entsprechende VDMA Klasse erreichen.... zumindest spiegelt dies die Herangehensweise einiger Behörden wieder...

Geschrieben
Ähnliches gilt übrigens auch für einige "Möbeltresore" wie den Burgwächter H1S... auch davon gibt es einige, die erst nach Einbau in einem Schrank die entsprechende VDMA Klasse erreichen.

...steht rechtsverbindlich WO? ....der Einbauhinweis des Herstellers ist eine Empfehlung - mehr nicht....

Ernshaft, aus was muss ein "Möbel" bestehen um die Sicherheitsklassifizierung eines Zertifizerten B-Würfels zu beeinflussen?

Aber wir haben dieses Thema schon öfters diskutiert und jeder kann machen wie er will ...

Ein rohes Fest und LG

edit: der editor ist rotz...

Geschrieben

... "Möbel" ...

D. h. wahrscheinlich Möbel? Der Möbeltresor verliert seine Stufe nicht durch Nichteinbau (1 cm Holz spielen keine Rolle). Der Mauerschrank ist aber baulich anders als der "freistehende". Müsste man allerdings im Einheitsblatt zur VDMA 24992 nachlesen, wie das genau dort steht.

Geschrieben

. ....der Einbauhinweis des Herstellers ist eine Empfehlung - mehr nicht....

Leider nein. Nur bei Einhaltung der "Hinweise" des Herstellers hat der Eisenklotz die entsprechende Schutzstufe.

Aber gut, soll jeder nach seiner Facon selig werden.

Ich hol jetzt erstmal meinen neuen Jägerschrank vom Baumarkt ab.

Geschrieben

...das steht da im Einheitsblatt.

Spannender ist aber, was in der Bauvorschrift zur VDMA 24992 steht bzw. stand.

Wie Sal-Peter aber schon schrieb; letztlich muss das jeder selber wissen und verantworten...

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Geschrieben

Gibt es das etwas ausführlicher? Richtig schlau werde ich nicht aus: "die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen...". Was fehlt, ist die Angabe der Konstruktionsform. Dass es spezielle Einmauerschränke gibt, wissen wir ja, aber ist jetzt ein "Möbeltresor" mit 0,5 mm weniger Blech ausgestattet (was dann vom Holzfurnier ausgeglichen wird) oder wasauchimmer?

Und was auch immer zu unterscheiden ist, sind die Anforderungen der Versicherungen. Deswegen gibt es auch immer die Angabe wie hoch die Versicherungssumme z.B. ist, abhängig davon, ob der Schrank verankert ist oder nicht.

Versicherungsschutz nach VDMA 24992, Stand Mai 1995 Sicherheitsstufe B und S2 nach PN-EN 14450: privat bis 40.000,-, gewerblich bis 10.000,- (je 2 Bohrungen in Boden und Rückwand) bei fach- und sach­gemäßer Verankerung gemäß beigefügter Anleitung (unverbindliche Richtwerte, sprechen Sie hierzu mit Ihrer Versicherung).
Geschrieben

Einmauern hilft nicht, da muß Beton rum.

Ich habe so ein Ding als Pulverbunker im Garten. Der mußte ringsrum in 10cm Beton B45 einbetoniert werden. Das Trompetenblech, daß Du eine Wand nennst hält nicht mal einem Dosenöffner stand.

Ich hoffe nur, da hat jemand gewusst was er tat, als er diese Auflage für ein Pulverlager tätigte. Ahhh neee, eigentlich hoffe ich das nicht....

Kann den Hersteller nicht ausfindig machen, das was auf dem Typenschild steht : "Schäfer Shop und Brigitte Geschenke " bringt bei Google keine Ergebnisse. Bj ist 2003. Allmählich erhärtet sich der Verdacht dass ich da einen sehr teuren munitionsschrank gekauft habe :-(...

Für einen Munitionsschrank brauchst du keine Stufe B. Da reicht viel weniger. Das einfachste und gleichzeitig das einzig richtige ist, du zeigst deinem Sachbearbeiter den Tresor (oder Fotos davon ;) ), sagst ihm, dass du ihn als Mun-Schrank nehmen möchtest und fragst ihn, ob er das ohne Einmauern akzeptiert.

bye knight

Geschrieben

Ich hoffe nur, da hat jemand gewusst was er tat, als er diese Auflage für ein Pulverlager tätigte. Ahhh neee, eigentlich hoffe ich das nicht....

Für einen Munitionsschrank brauchst du keine Stufe B. Da reicht viel weniger. Das einfachste und gleichzeitig das einzig richtige ist, du zeigst deinem Sachbearbeiter den Tresor (oder Fotos davon ;) ), sagst ihm, dass du ihn als Mun-Schrank nehmen möchtest und fragst ihn, ob er das ohne Einmauern akzeptiert.

bye knight

Du verstehst mich miß... Der Schrank sollte als waffenschrank für kurzwaffen benutzt werden, da ich ihn nun scheinbar doch einmauern muss ist für mich der Mehraufwand soweit unrentabel das er mir nur noch als munitionsschrank dienlich sein wird...

Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

Geschrieben

Einmauerschrank ist der Fachbegriff nach VDMA 24992, woraus sich die Art der Befestigung ableitet, und die umgebenden (allseitig mit Ausnahme der Tür) 100 mm Beton ergeben sich aus ergänzendem Regelwerk des VdS, etwa der VdS 2311. Und achte darauf, daß die Wandöffnung in der Tiefe weiter wird, um eine formschlüssige Befestigung zu erzielen.

Frohes Fest und viel Spaß beim Verschalen.

André

Geschrieben

@MrOizo,

hast du den viel bezahlt für das Ding? Und stand in der Beschreibung klar und klipp, dass der Schrank eingemauert werden muss?

Gesendet von mein Muddelduddel

Geschrieben

...das steht da im Einheitsblatt.

Spannender ist aber, was in der Bauvorschrift zur VDMA 24992 steht bzw. stand.

Wie Sal-Peter aber schon schrieb; letztlich muss das jeder selber wissen und verantworten...

Einsatztresore sind keine Wandeinbautresore. Du zitierst die falsche Stelle des Einheitsdatenblattes.
Geschrieben

...wir waren ja auch schon wieder vom Hauptthema weg...mir ging es bei der Offtopicdiskussion eigendlich nur um die Einstufung der Burgwaechter C1/H1 Schränke als sog. Möbeleinsatztresore - imho sind es aber vollwertige B-Schränkchen die auch frei stehen dürfen (die echten Möbeldinger sind rundherum etwas einfacher aufgebaut und müssen wie beschrieben wirklich eingebaut werden)

LG:Steam

Geschrieben

Ich hoffe nur, da hat jemand gewusst was er tat, als er diese Auflage für ein Pulverlager tätigte. Ahhh neee, eigentlich hoffe ich das nicht....

bye knight

Mach Dir mal keinen kopp drum, zum einen war das keine Auflage, zum anderen sind die Möglichkeiten für einen baulichen Druckausgleich im Nebengebäude bei dieser Bauweise gradezu genial einfach.

Wie schon gesagt, das Ding ist hinten lächerlichstes Trompetenblech. Ein paar Löcher bohren, ein paar Rohre "anschweißen", ein wenig Beton rum und ich darf 10Pfund lagern, juhu.

Das ich mit meinen "angeschweißten" Rohren jetzt vermutlich auch keine Zertifizierung mehr habe ist mir beim Pulverbunker ehrlich gesagt ziemlich hupe und nirgendwo gefordert. Mein "Lager" ist verdammt sicher gegen den Zugriff durch Lausebengels. Gegen Kriminelle kann ich mich eh nicht wehren.

Geschrieben

Doofer Hinweis: steht irgendwo dass er in eine Wand des Hauses eingemauert werden muss?

Ansonsten bau oder gieß dir ein Betonblock und bau den ein, fertig.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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