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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Mann will Überfallopfer helfen und wird selbst angegriffen.....


Flat-T

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Immer wieder unglaublich, das Opfer liegt auf der Intensivstation und die 5 Schläger gehen nach Feststellung der Personalien nach Hause. Ich kann und will mich an diese Form von deutscher Justiz nicht gewöhnen.

Geschrieben

Ich befürworte zwar die Verteidigung mittels Schusswaffe, aber doch nicht mit einer Schreckschusswaffe! Das kann funktionieren, muss aber nicht.

Aber da sieht man schon zu was die Volksentwaffnung führt. Bald wird sich mit Airsoft selbstverteidigt und spätestens dann sollte es sogar einem Ali oder Murat klar sein, dass es sich um keine richtige Schusswaffe handelt.

Geschrieben

Ich habe den Thread nach Allgemein verschoben, da es schon einige Antworten gab und er bei "Aktuelles zum Waffenrecht" auch nicht wirklich gut aufgehoben war.

bye knight

Geschrieben

Nur Aufrgrund eines Artikels in der Belrliner Morgenpost würde ich von einer "klaren" Vorverurteilung noch Abstand nehmen. Die beiden waren tatverdächtig, nicht mehr nicht weniger. Und was jetzt genau die Zeugen gesehen haben..? Ich bin aber auch dafür, dass die oder der Täter bestraft wird.

Geschrieben
Kein Haftgrund, keine Haft. Leb damit ...

In vorliegenden Fall könnte ich damit nicht so ohne weiteres leben.

Die "gefährliche Körperverletzung" (hier: gemeinschaftlich begangen) nach § 224 StGB ist ein Offizialdelikt, bei dem, öffentliches Interesse an Strafverfolgung vorausgesetzt (wovon ich hier ausgehen würde), der notwendige Strafantrag durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu stellen wäre.

Nach einer erfolgten vorläufigen Festnahme wären die Täter spätestens bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages entweder einem Haftrichter vorzuführen oder wieder auf freien Fuß zu setzen. Befindet der Haftrichter auf eine mögliche Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr gehts ab in die U-Haft. Der Nachweis eines "festen Wohnsitzes" reicht dann eben nicht aus.

Dass in solchen Fällen regelmäßig nicht mit der erforderlichen "Härte des Gesetzes" durchgegriffen wird, ist oftmals der unglaublichen Dummheit oder impertinenten Faulheit der Strafverfolgungsbehörden zuzurechnen, allen voran den polizeilichen Ermittlungskräften.

Wollte ich hier aus meinem eigenen Erleben und Erfahren der letzten Jahre plaudern, würde das ein abendfüllendes Programm.

CM

Geschrieben
Morgenpost: "Nachdem der 62-Jährige die Polizei alarmiert hatte, ging er dazwischen, um die Angreifer von dem Opfer abzubringen. (...) Kurz darauf trafen die alarmierten Polizisten ein und nahmen zwei mutmaßliche Täter vorläufig fest."

Der Teil der Nachricht gefällt mir gut. Man sieht: Es gibt auch noch sehr gute, sehr hilfsbereite Menschen in Deutschland. Fiel mir auch vor ein paar Wochen auf, als ich im Straßenverkehr ausnahmsweise einen Fehler machte und ein anderer ihn sehr umsichtig ausbügelte, so dass nichts passierte.

Die anderen Schläger flüchteten unerkannt. Der 42-Jährige, der zuerst attackiert wurde, erlitt Kopfverletzungen und kam zur intensivmedizinischen Behandlung in ein Krankenhaus.

Der Teil ist traurig. Aber ohne die Hilfe wäre das Opfer vielleicht auf dem Friedhof gelandet.

Geschrieben

Dass in solchen Fällen regelmäßig nicht mit der erforderlichen "Härte des Gesetzes" durchgegriffen wird, ist oftmals der unglaublichen Dummheit oder impertinenten Faulheit der Strafverfolgungsbehörden zuzurechnen, ....

Und die "Erforderlichkeit" legst Du jetzt aufgrund eines MoPo-Artikels fest?

Achja...alles Faulpelze bis zum Umfallen. Wer oder was qualifiziert Dich zu so einer Aussage?

Vielleicht wurde der Bereitschafts-StA oder Notdienst angerufen und dieser hat den Beamten gesagt: "Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen, die Täter sind ermittelt, fester Wohnsitz, verheiratet, Kinder, fester Arbeitsplatz, kein Auslandsbezug - warum zum Teufel ruft ihr jetzt an?" Vielleicht waren die Beamten aber auch fähig genug, die Sache einzuschätzen.

Geschrieben

Und die "Erforderlichkeit" legst Du jetzt aufgrund eines MoPo-Artikels fest?

Achja...alles Faulpelze bis zum Umfallen. Wer oder was qualifiziert Dich zu so einer Aussage?

Vielleicht wurde der Bereitschafts-StA oder Notdienst angerufen und dieser hat den Beamten gesagt: "Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen, die Täter sind ermittelt, fester Wohnsitz, verheiratet, Kinder, fester Arbeitsplatz, kein Auslandsbezug - warum zum Teufel ruft ihr jetzt an?" Vielleicht waren die Beamten aber auch fähig genug, die Sache einzuschätzen.

Das war ein Gewaltverbrechen! Die Beamten die das so entscheiden sollten mit allem persönlich haften, sollte es Tage später zu einem weiteren Verbrechen der freigelassenen Täter kommen. Gäbe es diese Haftung, würden solche Schläger nicht frei herumlaufen.

BBF

Geschrieben

Da gab es doch diesen Vorfall, wo gegen einen Jungen (Facebook) gehetzt wurde, nur weil die Polizei ihn irrtümlich als Täter festnahm? Stehen den die Täter in diesem Fall schon eindeutig fest und handelt es sich um die 2 Tatverdächtigen? Unabhängig davon müssen die wahren Täter natürlich verurteilt werden.

@knight,

noch geht es doch oder?

Geschrieben

---

Vielleicht wurde der Bereitschafts-StA oder Notdienst angerufen und dieser hat den Beamten gesagt: "Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen, die Täter sind ermittelt, fester Wohnsitz, verheiratet, Kinder, fester Arbeitsplatz, kein Auslandsbezug - warum zum Teufel ruft ihr jetzt an?" Vielleicht waren die Beamten aber auch fähig genug, die Sache einzuschätzen.

War es nicht, §12 StGB (ein Gewaltverbrechen!)...

Ah ja! Leute krankenhausreif prügeln ist kein Gewaltverbrechen?!

Wenn solche Subjekte bis zum Prozess in Haft bleiben würden (Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen), wehren einige Zellen zwar überbelegt, aber die Schläger hätten Zeit, über ihr verhalten nachzudenken und würden nicht nach erfolgter Bewährungsstrafe "ei Alda...Freispruch" brüllen und auf ihrer "Siegesfeier" gleich die nächste Schlägerei anzettel.

Geschrieben
(...)

Dann ändere doch die Gesetze.

Wem unser Rechtsstaat zu sorgsam ist, der kann sich ja nach Alternativen umsehen.

Mir persönlich ist es lieber, wenn (zweifelhaft) Schuldige frei sind, als wenn der Staat in seinem Eifer Unschuldige erstmal pro Forma einknastet.

Das ist nunmal der Preis.

Geschrieben

@knight,

noch geht es doch oder?

Ja ;) Es waren aber Tendenzen erkennbar, dass sich die Diskussion "hochspiralisiert." Das muss ja nicht sein :s75:

Und hier mal ein Kommentar von mir, abseits des Mod-Daseins: Ich halte es für ziemlich sinnlos in solche Artikel zu viel rein zu interpretieren. Wir kennen aus unserem eigenen Sachgebiet ja die Qualitätslage im deutschen Journalismus. :wacko: Ich persönlich kenne das noch aus anderen Gebieten und da sieht es auch nicht besser aus. :17:

Es nutzt daher alles nichts: Qualifiziert über den Vorfall diskutieren kann man nur dann, wenn man über deutlich mehr und vor allem belastbare Informationen verfügt.

Abseits davon kann man natürlich theoretisieren, ob in so einem oder in jenem Fall grundsätzlich dieses oder jenes zu folgen hätte (was ich ja auch manchmal ganz gerne mache...). Aber für so eine Diskussion braucht es dann auch kein Adrenalin.

bye knight

Geschrieben

...

Vielleicht wurde der Bereitschafts-StA oder Notdienst angerufen und dieser hat den Beamten gesagt: "Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen, die Täter sind ermittelt, fester Wohnsitz, verheiratet, Kinder, fester Arbeitsplatz, kein Auslandsbezug - warum zum Teufel ruft ihr jetzt an?" Vielleicht waren die Beamten aber auch fähig genug, die Sache einzuschätzen.

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Mir persönlich ist es lieber, wenn (zweifelhaft) Schuldige frei sind, als wenn der Staat in seinem Eifer Unschuldige erstmal pro Forma einknastet.

Das ist nunmal der Preis.

Darf man jetzt schon nicht mehr sagen, wenn einem etwas an Gesetzen nicht gefällt?

ICH mag es auch nicht, wenn jemand eingesperrt wird, bei dem die Tat zweifelhaft ist. Aber wenn...wie sagst du....Der Sachverhalt steht ziemlich fest, es gibt genügend Zeugen...

Jemanden dann noch laufen zu lassen, gernst schon an Beihilfe zu neuen Taten!

MEINE Meinung!

Geschrieben

Jemanden dann noch laufen zu lassen, gernst schon an Beihilfe zu neuen Taten!!

Jemanden ohne Haftgrund und Hauptverhandlung einzusperren grenzt nicht nur, sondern ist Freiheitsberaubung.

Sonst könnten wir uns die ganzen überbezahlten und unterforderten R-Besoldeten einfach sparen und dafür Vollzugsanstalten bauen. Und die notwendige Verteidigung schaffen wir auch gleich ab. Stattdessen muss der Bürger nun urteilen - sofern er noch zeit dazu hat, denn die Aufgaben des Fußballbundestrainer übernimmt er besser auch gleich.

Geschrieben
Jemanden ohne Haftgrund und Hauptverhandlung einzusperren grenzt nicht nur, sondern ist Freiheitsberaubung.

Nein, nennt sich Untersuchungshaft oder steht die Identität der Mittäter fest?

BBF

Geschrieben

Nein, nennt sich Untersuchungshaft oder steht die Identität der Mittäter fest?

Bei uhaft gäbe es ja einen Haftgrund. Es ging jetzt um das präventive wegknasten wegen der Tat an sich.

Die fehlende Identität der anderen dürfte kein tauglicher Grund sein.

Geschrieben

Hallo,

Bei uhaft gäbe es ja einen Haftgrund. Es ging jetzt um das präventive wegknasten wegen der Tat an sich.

Die fehlende Identität der anderen dürfte kein tauglicher Grund sein.

1. Fester Wohnsitz = kein Haftgrund?

2. Für die Tat an sich wegknasten?

3. fehlende Identität der Anderen = kein Haftgrund?

1. Bei schweren Straftaten bis zur Verhandlung auf freiem Fuß? Ich sage: Nein!

2. Natürlich für die Tat an sich "wegknasten", für was den sonst?

3. Identität des Mittäters unbekannt = Verdunklungsgefahr.

Ich wünsche keinem dass ihm das Beschrieben passiert, aber die Anwendung des geltenden Rechtes - U-Haft bei Gewaltverbrechen – in Frage zu stellen, geht mir gegen mein Rechtsempfinden!

Gruss Spa

Geschrieben

Passierte mir 2009 auch das ich auf einmal angeklagt war als ich einem Freund half.

Kurzform

Minderjähriger mit Migrationshintergrund erschleicht sich harten Alkohol auf "Landdisco" und verträgt diesen nicht.

Er randaliert mit einer Eisenstange die er Mutwillig aus der Wand riss und verletzt damit mehrere Menschen, eine davon schwer.

Die Schwerverletzte ist die Freundin meines Freundes.

Die Schwerverletzte kommt ins Krankenhaus,

Der Randalierer wird von den Securitymitarbeitern abgeführt.

Wir fahren in KH zur Freundin.

Dann wieder aufs Fest.

Hier wartet die Polizei um unsere Personalien vollends fetszustellen(unnötig aufm Land kennt man sich) WEIL und jetzt kommts:

WIR den Jungen verhauen haben sollen.

Jetzt wirds ganz gut.

Die mehreren Anzeigen wegen schwere Körperverletzung und die Anzeigen von mir gegen ihn wegen Falschaussage/Vortäuschen einer Straftat wurden nichtmal ein Verfahren eröffnet(2000 Zeugen vorhanden das der Bengel randaliert hat) wegen geringfügigkeit/kein öffentliches Interesse.

Aber die Anzeige von IHM gegen UNS wurde zur Hauptverhandlung gebracht!

Es gab keine Zeugen die er hatte nennen können.

Wir konnten nicht füreinander ausagen weil wir gemeinsam angeklagt waren.

Ein 2Jähriges Verfahren wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung in tateinheit mit bedrohung und nötigung ist nicht lustig.

UND wir haben NUR eine EINSTELLUNG des Verfahrens erwirken können!!!

Das ist KEIN Freispruch!!

HURRA DEUTSCHLAND!!

Euch ist klar das man da was zu erklären hat wenn ein solches Verfahren läuft und man seinen jagdschein verlängern will etc???

Euch ist klar das ich die Gerichtskosten etc etc zu tragen hatte?

SUUUPERKLASSE....

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