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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

WaffV §13 Absatz 1


thursen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wenn jemand eine Frage hat, ihn so abzubügeln wie es hier in letzter Zeit öfter passiert,

(oft von immer den gleichen Leuten hier!!) ist echt nicht okay. Man traut sich ja garnicht mehr IRGEND ETWAS zu fragen!!!

Welchen Thread hast Du den gelesen, daß Du so ein Posting einstellst ?

Der mMn trollige @thursen fragt erstmal nach, ob denn die Verwendung des bestimmten Artikels "die Verankerung" ein Hinweis darauf ist, daß eine Verankerung der Behältnissse zur Aufbewahrung von Schusswaffen gesetzlich (über die AWaffV) generell gefordert wird.

@alzi regt sich über sprachwissenschaftliche Spitzfindigkeiten auf und korrigiert die Bezeichnung der Verordnung

@heletz verweist auf die Such-Funktion

@Manne B. gibt eine erläuternde Antwort

@Nakota pflichtet ihm bei

Im Nächsten Post holt der @thursen zum Rundumschlag aus: @alzi wird angepflaumt. mit Hinweis auf die bisherigen Diskussionen [die hat er wohl gefunden, die sprachlichen Aspekte scheinen ihm aber einen netten Flame-War wert zu sein, ohne daß er einen Nutzen hatte] Zur Krönung seines Vortrags macht er eine Rechtsschreib-Flame wegen "scharfem S" und blamiert sich dabei mit der Großschreibung eines Verbs. :) @heletz wird auch angepflaumt, @Manne und @ Nakota werden zu weiterem Diskutieren angestachelt.

@heikob gibt eine Anekdote zu seinem SB zum Besten, der offenbar eine eigenwillige Auslegung pflegt. Immer wieder schön zu sehen, wie bunt die Welt ist, und welche tollen Möglichkeiten es gibt, Quatsch zu machen.

@contiarms meint, es würde jetzt nicht die Welt kosten, anzudübeln

@Manne B. springt auf den Stachel von unserem TE an und gibt den philosophischen Aspekt zum Besten, daß, egal was das Gesetz sagt, der Richter die Urteile spricht.

@thursen kehrt mit weiterem Diskussionbenzin zurück und schmeißt es in das noch schwach flackernde Feuer: WARUM ? macht man nur etwas so offensichtlich Schwieriges so kompliziert und nicht einfacher ? [Erinnert Euch: die bisherigen Diskussionen brachten ihm keine Klarheit, es geht um den sprachlichen Aspekt des bestimmten Artikels im zweiten Halbsatz des ersten Abschnitts]

@Ich komme um die Ecke und antworte auf den vorangegangenen Post, um die Verwirrung in der Gesellschaft zu mindern. Und um die Diskussion für den nächsten Leser wertvoller zu machen.

@CM platzt auch der Kragen und er will auch Gutes tun, etwas barsch lehnt er die sprachwissenschaftliche Diskussion ab und präzisiert, daß es in 13.1 um Kurzwaffen geht und Wechselsysteme nicht mitzuzählen seien (für vernünftige Menschen).

@alzi regt sich über die Anekdote von @heikob auf und fordert, sich aus Prinzip den Mut zu fassen, solche willkürlichen Fehler seitens der Behörde nicht gefallen zu lassen.

@heletz antwortet auf @thursen's vor-vorherigen Post (mit Pflaume gegen ihn) mit einem sinnumkehrenden Zerstückelungszitat. :hi:

@thursen versucht die Diskussion mit Nasen-Zählen anzuheizen. Und mit Jammern (Ich hab's ja kommen sehen) über böse(arrogante) mit-Foristi.

@alzi reichts und er verschiebt @thursen in den Orkus. Leider nicht lautlos (Sei weise, PLONKe leise)

@thursen freut sich, daß man sich weiter mit ihm beschäftigt

@heikob regt sich über @alzi's Aufregen auf und antwortet mit einem total hilfreichen Heul-Doch

@CM ist recht souverän und lehnt weitere Diskussionen ab.

@thursen versucht, sein Thema zu verlängern indem er auf die Präzisierung von @CM zu Wechselsystemen anspringt [ist auch schon geklärt]

@Mir reichts

@Nakota sagt Nix

@Wummermann regt sich aus, wie fies wir zum armen @thursen sind

@Nakota probierts mit einer besser verständlichen Umformulierung, auf die verschwindend geringe Chance hin, daß es dem TE um die Sache gehen sollte.

@Ich mach' mir mal die Mühe, den Thread zu analysieren weil mich nach dem Thread zum Umgangston eine objektive Betrachtung interessiert.

Meine Einschätzung:

Schwache Frage, wegen schwachem Thema, längst von der Realität überholt und schon oft in anderen Zusammenhängen besprochen.

Der Verlauf ist WO-typisch.

2 allergische Reaktionen, bereits im 3. Post gibt es eine klärende Antwort. Der Troll heizt in Post 5 an. Anekdote in 6, Pragmatische Antwort in 7, leicht fatalistische Relativierung vom "absoluten" Recht in 8, Anheizen in 9. zwei ausführliche Antworten zur Eingangsfrage, damit wär das Thema durch. Weiteres Anheizen führt zum Meta-Thema Umgangston.

Wer im Thema Waffenrecht unsicher ist, kann sich hier auf WO eine Menge Diskussionen zu seinem Thema aus dem Archiv anschauen. Falls er einen Thread zu einem ausgelutschten Thema eröffnet, muss er mit pampigen Reaktionen rechnen. Es wird immer wieder eine vernünftige Antwort geben, meist sogar von mehreren Usern. Wer dann weitermacht ist ein einsamer Troll, der Foristi beschäftigen will.

Geschrieben

In § 36 Abs. 2 WaffG steht, dass die Aufbewahrung in A, B und 0-Schränken zulässig ist. Eine Verankerung ist dort gerade nicht vorgesehen. Wegen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darf jeder tun und lassen was er will, also auch nicht Andübeln, solange es keine entgegenstehende Vorschrift gibt.

Durch die Regelung in § 13 Abs. 1 AWaffV wird der § 36 Abs. 2 WaffG nur insoweit modifiziert, als es um die Aufbewahrung von mehr als 5 Waffen in ein und demselben Behältnis geht. Andere Konstellationen hat die Vorschrift nicht im Blick.

Zur Kontrolle noch folgender Umkehrschluss: Wenn sich bei einem nicht angedübelten Waffenschrank die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf 5 (also > 0) verringert, bedeutet das ja, dass eine Aufbewahrung immer noch zulässig ist. Sonst wäre es keine Verringerung, sondern ein Verbot.

Geschrieben

Ohne jetzt auf die (meiner Ansicht nach beantwortete) Frage weiter eingehen zu wollen nur ein Hinweis an den Themenstarter:

Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass Waffen gegen Entwendung - sprich Diebstahl - gesichert werden sollen!

Ein Dieb mit genügend Zeit und/oder den Mitteln wird alles klauen können! Egal wie gesichert das Zeug ist!

Dem WaffG geht es lediglich darum, Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu sichern!

Sprich die Kinder im Haus, die wilde Ehefrau, die Verwandten auf Besuch oder dem Heizungsableser! Auch der Gelegenheitseinbrecher wird einen 40 - 70 kg schweren Tresor eher nicht mitschleppen wollen - aber darum geht es dem Gesetz gar nicht ;)

Geschrieben

Wenn allerdings in der AWaffV "die" Verankerung aufgeführt ist und ein Unterschreiten der Verankerung die Zahl der zu lagernden Waffen verringert, setzt das nach meinem Verständnis voraus, dass überhaupt erst mal eine Verankerung vorhanden sein muss, um irgendetwas zu unterschreiten.

Außerdem steht in § 36 WaffG, dass ein Waffenbesitzer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Die Aufbewahrung im A- oder B-Schrank verhindert, dass Dritte (üblicherweise dürften hier in erster Linie regelmäßig im Haushalt befindliche Familienangehörige gemeint sein) die Waffen unbefugt an sich nehmen. Wenn aber im Rahmen eines Einbruchs ein nicht verankerter 30 kg-B-Würfel samt Waffen aus der Wohnung getragen wird, bräuchte sich der Betroffene aus meiner Sicht nicht wundern, wenn ihm die Behörde und später vielleicht auch das Gericht den Vorwurf macht, eben nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben, um zu verhindern, dass die Waffen abhanden kommen.

Geschrieben
Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass Waffen gegen Entwendung - sprich Diebstahl - gesichert werden sollen!

Ein Dieb mit genügend Zeit und/oder den Mitteln wird alles klauen können! Egal wie gesichert das Zeug ist!

Natürlich kann auch ein verankerter Tresor mit Gewalt gestohlen werden, aber um 100%ige Sicherheit geht es auch nicht, sondern darum, dass ein vernünftig verankerter B-Schrank 99,99 % aller Einbrecher schon alleine aus Zeitgründen abhalten würde, sich an dem Schrank zu schaffen zu machen. Laut Auskunft meiner Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle dauert der durchschnittliche Einbruch 10 Minuten. Zu wenig Zeit, einen verankerten Schrank zu öffnen aber genug Zeit, einen nicht verankerten Schrank einfach mitzunehmen.

Dem WaffG geht es lediglich darum, Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu sichern!

Sprich die Kinder im Haus, die wilde Ehefrau, die Verwandten auf Besuch oder dem Heizungsableser! Auch der Gelegenheitseinbrecher wird einen 40 - 70 kg schweren Tresor eher nicht mitschleppen wollen - aber darum geht es dem Gesetz gar nicht ;)

Und genau diese Annahme ist falsch, nicht verankerte Würfel-Tresore im Bereich vom 35-40 kg werden von Einbrechern öfter mitgenommen, als Du glaubst. Alleine schon deshalb, weil die Täter darin Geld und Schmuck vermuten. Die Waffen sind meist nur Beifang.

Geschrieben

Welchen Thread hast Du den gelesen, daß Du so ein Posting einstellst ?

Der mMn trollige @thursen fragt erstmal nach, ob denn die Verwendung des bestimmten Artikels "die Verankerung" ein Hinweis darauf ist, daß eine Verankerung der Behältnissse zur Aufbewahrung von Schusswaffen gesetzlich (über die AWaffV) generell gefordert wird.

@alzi regt sich über sprachwissenschaftliche Spitzfindigkeiten auf und korrigiert die Bezeichnung der Verordnung

@heletz verweist auf die Such-Funktion

@Manne B. gibt eine erläuternde Antwort

@Nakota pflichtet ihm bei

Im Nächsten Post holt der @thursen zum Rundumschlag aus: @alzi wird angepflaumt. mit Hinweis auf die bisherigen Diskussionen [die hat er wohl gefunden, die sprachlichen Aspekte scheinen ihm aber einen netten Flame-War wert zu sein, ohne daß er einen Nutzen hatte] Zur Krönung seines Vortrags macht er eine Rechtsschreib-Flame wegen "scharfem S" und blamiert sich dabei mit der Großschreibung eines Verbs. :) @heletz wird auch angepflaumt, @Manne und @ Nakota werden zu weiterem Diskutieren angestachelt.

@heikob gibt eine Anekdote zu seinem SB zum Besten, der offenbar eine eigenwillige Auslegung pflegt. Immer wieder schön zu sehen, wie bunt die Welt ist, und welche tollen Möglichkeiten es gibt, Quatsch zu machen.

@contiarms meint, es würde jetzt nicht die Welt kosten, anzudübeln

@Manne B. springt auf den Stachel von unserem TE an und gibt den philosophischen Aspekt zum Besten, daß, egal was das Gesetz sagt, der Richter die Urteile spricht.

@thursen kehrt mit weiterem Diskussionbenzin zurück und schmeißt es in das noch schwach flackernde Feuer: WARUM ? macht man nur etwas so offensichtlich Schwieriges so kompliziert und nicht einfacher ? [Erinnert Euch: die bisherigen Diskussionen brachten ihm keine Klarheit, es geht um den sprachlichen Aspekt des bestimmten Artikels im zweiten Halbsatz des ersten Abschnitts]

@Ich komme um die Ecke und antworte auf den vorangegangenen Post, um die Verwirrung in der Gesellschaft zu mindern. Und um die Diskussion für den nächsten Leser wertvoller zu machen.

@CM platzt auch der Kragen und er will auch Gutes tun, etwas barsch lehnt er die sprachwissenschaftliche Diskussion ab und präzisiert, daß es in 13.1 um Kurzwaffen geht und Wechselsysteme nicht mitzuzählen seien (für vernünftige Menschen).

@alzi regt sich über die Anekdote von @heikob auf und fordert, sich aus Prinzip den Mut zu fassen, solche willkürlichen Fehler seitens der Behörde nicht gefallen zu lassen.

@heletz antwortet auf @thursen's vor-vorherigen Post (mit Pflaume gegen ihn) mit einem sinnumkehrenden Zerstückelungszitat. :hi:

@thursen versucht die Diskussion mit Nasen-Zählen anzuheizen. Und mit Jammern (Ich hab's ja kommen sehen) über böse(arrogante) mit-Foristi.

@alzi reichts und er verschiebt @thursen in den Orkus. Leider nicht lautlos (Sei weise, PLONKe leise)

@thursen freut sich, daß man sich weiter mit ihm beschäftigt

@heikob regt sich über @alzi's Aufregen auf und antwortet mit einem total hilfreichen Heul-Doch

@CM ist recht souverän und lehnt weitere Diskussionen ab.

@thursen versucht, sein Thema zu verlängern indem er auf die Präzisierung von @CM zu Wechselsystemen anspringt [ist auch schon geklärt]

@Mir reichts

@Nakota sagt Nix

@Wummermann regt sich aus, wie fies wir zum armen @thursen sind

@Nakota probierts mit einer besser verständlichen Umformulierung, auf die verschwindend geringe Chance hin, daß es dem TE um die Sache gehen sollte.

@Ich mach' mir mal die Mühe, den Thread zu analysieren weil mich nach dem Thread zum Umgangston eine objektive Betrachtung interessiert.

Meine Einschätzung:

Schwache Frage, wegen schwachem Thema, längst von der Realität überholt und schon oft in anderen Zusammenhängen besprochen.

Der Verlauf ist WO-typisch.

2 allergische Reaktionen, bereits im 3. Post gibt es eine klärende Antwort. Der Troll heizt in Post 5 an. Anekdote in 6, Pragmatische Antwort in 7, leicht fatalistische Relativierung vom "absoluten" Recht in 8, Anheizen in 9. zwei ausführliche Antworten zur Eingangsfrage, damit wär das Thema durch. Weiteres Anheizen führt zum Meta-Thema Umgangston.

Wer im Thema Waffenrecht unsicher ist, kann sich hier auf WO eine Menge Diskussionen zu seinem Thema aus dem Archiv anschauen. Falls er einen Thread zu einem ausgelutschten Thema eröffnet, muss er mit pampigen Reaktionen rechnen. Es wird immer wieder eine vernünftige Antwort geben, meist sogar von mehreren Usern. Wer dann weitermacht ist ein einsamer Troll, der Foristi beschäftigen will.

Ich rege mich nicht auf, ich stelle nur fest dass der Umgangston hier oftmals zu wünschen übrig lässt! Wenn jedes Thema dass wir hier schon einmal hatten und wegen dem nochmals nachgefragt wird (wie oft spielt KEINE Rolle!!) gleich mit "Troll", "U-Boot" oder was weiß ich beantwortet wird und der Fragesteller immer von den gleichen usern hier einen übergebügelt bekommt, werden bald keine Themen mehr da sein zu denen man sich gepflegt unterhalten kann.

Bei dieser Gelegenheit stelle ich fest, dass ich immer öfter ein "banned" am Avatar lang gedienter WOler vorfinde. DAS ist bezeichnend für das was ich meine. Früher hat es mal Spaß gemacht bestimmte Thread's oder Antworten bestimmter Leute zu lesen. Gerade von diesen Leuten scheint aber keiner mehr hier zu sein. Die Miesmacher, Besserwisser und Forumsdenunzianten hingegen bewegen sich hier oftmals völlig unbehelligt und dürfen absolut jeden Mist verbreiten. Vermutlich weil es oftmals Mod's oder Zahler sind...

MEINE MEINUNG: Wenn jemand nett fragt weil er was beim ersten oder zweitenmal etwas nicht verstanden hat, dann sollte man schon bis zu einem gewissen Grad darauf eingehen und nach besten Wissen die Frage auch zehnmal beantworten oder es eben lassen wenn man keine Lust darauf hat. Aber einen Fragesteller gleich an den virtuellen Pranger zu stellen ist echt nicht die feine englische!

Geschrieben

@Flohbändiger

"Keine Verankerung" entspricht einem Abrissgewicht von Null. Die Anzahl der lagerfähigen KW reduziert sich auf 5, da das Abrissgewicht der Verankerung kleiner 200kg ist.

Und wieder ein Problem gelöst...

PS: aufgrund Reibung und gravitativer Wechselwirkung zwischen Schrank und Wand wird das "Abrissgewicht" wohl nie genau Null erreichen. Daher sind alle Schränke immer auch verankert.

Geschrieben

@Flohbändiger

"Keine Verankerung" entspricht einem Abrissgewicht von Null. Die Anzahl der lagerfähigen KW reduziert sich auf 5, da die Verankerung kleiner 200kg ist.

Und wieder ein Problem gelöst...

PS: aufgrund Reibung und gravitativer Wechselwirkung zwischen Schrank und Wand wird das "Abrissgewicht" wohl nie genau Null erreichen. Daher sind alle Schränke immer auch verankert.

Genau, im Verwaltungstreitfall ist das bestimmt eine vollkommen überzeugende Argumentation.

Ich finde diese ganze Verankern- oder Nicht-verankern-Diskussion müßig. Wo ist das Problem, den Schrank zu verankern? Ich habe das schon aus versicherungsrechtlichen Gründen gemacht. Außerdem habe ich keine Lust, mich ggf. mit der Behörde oder dem Gericht darüber zu streiten, ob sich aus dem Gesetz eine VerankerungsPFLICHT für Kurzwaffenschränke ergibt oder nicht. Wer meint, er muss das nicht machen, bitte soll er.

Ich wäre jedenfalls mal gespannt, wenn es dazu ein Urteil geben sollte.

Geschrieben
[...] Ich habe das schon aus versicherungsrechtlichen Gründen gemacht. [...]
Wenn Du in den Schränken noch etwas anderes als Waffen oder Munition aufbewahrst, mag dir das notwendig erscheinen aber Waffen sind versicherungstechnisch Hausrat. Den muss man nicht wegschließen.

Und wie ich schon schrieb: "Bei der großen Anzahl von Aufbewahrungskontrollen, der Ansicht einiger Behörden und dem offenbaren Unwillen der LWB Schränke anzudübeln wundert es, dass keine Verfahren und Urteile zu dieser Frage bekannt werden. Man könnte vermuten, dass irgendwann unnachgiebige Ansichten aufeinanderprallen, aber nichts dergleichen."

Geschrieben

Wie will der Kontrolleur die Abrisskraft eigentlich prüfen? Größe der Schraube? 200 KG (übrigens ein willkürlich gewählter Wert und nur beim Schrankgewicht abgekupfert) mögen zwar zunächst viel erscheinen, sind aber für ein Brecheisen mit einer Hebelübersetzung von mehr als 10:1 kein wirkliches Hindernis. Einen 200 KG-Schrank zu transportieren ist da schon eine andere Baustelle. Selbst einen 30 oder 40 KG-Würfel schleppt der Gelegenheitseinbrecher auch nicht so einfach fort.

Manfred

Geschrieben
Wo ist das Problem, den Schrank zu verankern?

Schon mal darüber nachgebdacht, dass es auch noch Wohnverhältnisse mit Holzdecken und einfach gemauerten Backsteinwänden, evtl. sogar Fachwerk gibt, in denen Du überhaupt keine bautechnischen Voraussetzungen für eine solche von Gesetzgeber geforderte Verankerung +200kg hast und, weil es nicht Dein Wohneigentum ist, Du diese bautechnischen Bedingungen auch nicht herstellen kannst?

Die Deckenbelastbarkeit erlaubt keine Aufstellung von Verwahrgelassen >200kg Eigengewicht und ein nutzbarer Keller ist auch nicht vorhanden.

Un' nu'?

CM

Geschrieben

Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen:

So wie ich die AWaffV lese, kann ich meinen DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I Würfel

(Gew. 90 kg, nicht verankert wegen Holzhaus in Rahmenbauweise) bis zum Anschlag mit

Kurzwaffen vollpacken, ohne dass es jemanden stört.

Oder ist das ebenfalls Leseschwäche meinerseits?

Geschrieben
[...]Die Deckenbelastbarkeit erlaubt keine Aufstellung von Verwahrgelassen >200kg Eigengewicht und ein nutzbarer Keller ist auch nicht vorhanden.[...]

Auf der Decke sollten dann aber nur Kinder und Models herumlaufen.

Die Last pro Fläche die ein Mann auf zwei Füßen (Beinen) erzeugt ist oft höher, als die eines durchschnittlichen B-Schranks mit 200 kg Gewicht. Auf einem Fuß (Bein) geht der Punkt dann sich an den Mann.

Notfalls legt man ein paar Dielen auf den Boden und verteilt damit das Gewicht des Schranks.

[...]Oder ist das ebenfalls Leseschwäche meinerseits?

nein.

Geschrieben

Wie will der Kontrolleur die Abrisskraft eigentlich prüfen? Größe der Schraube? 200 KG (übrigens ein willkürlich gewählter Wert und nur beim Schrankgewicht abgekupfert) mögen zwar zunächst viel erscheinen, sind aber für ein Brecheisen mit einer Hebelübersetzung von mehr als 10:1 kein wirkliches Hindernis. Einen 200 KG-Schrank zu transportieren ist da schon eine andere Baustelle. Selbst einen 30 oder 40 KG-Würfel schleppt der Gelegenheitseinbrecher auch nicht so einfach fort.

Wie ich schon schrieb, es geht nicht darum, eine totale Sicherheit herzustellen. Die gibt es nie. Es geht darum, den Durchschnittseinbrecher davon abzuhalten, den ganzen Schrank einfach mitzunehmen. Und das funktioniert in der Regel auch, denn ich kenne eine Reihe von Leuten, wo Einbrecher die verankerten Waffenschränke nicht angefasst haben, bei anderen die nicht verankerten aber mitgenommen wurden.

Wenn der Schrank verankert war und trotzdem mit Gewalt entfernt wurde, kann mir die Behörde auch nicht ohne weiteres vorwerfen, dass ich meinen Pflichten aus § 36 WaffG nicht oder zumindest nicht entsprechend nachgekommen bin. Ohne Verankerung könnte es aus meiner Sicht schon Probleme geben und die wären vermeidbar.

Schon mal darüber nachgebdacht, dass es auch noch Wohnverhältnisse mit Holzdecken und einfach gemauerten Backsteinwänden, evtl. sogar Fachwerk gibt, in denen Du überhaupt keine bautechnischen Voraussetzungen für eine solche von Gesetzgeber geforderte Verankerung +200kg hast und, weil es nicht Dein Wohneigentum ist, Du diese bautechnischen Bedingungen auch nicht herstellen kannst?

Die Deckenbelastbarkeit erlaubt keine Aufstellung von Verwahrgelassen >200kg Eigengewicht und ein nutzbarer Keller ist auch nicht vorhanden.

Un' nu'?

Ja und? Auch in einfach gemauerten Backsteinwänden oder Fachwerk kann man einen Schrank verankern. Wenn man dann die 200 kg Abrissverankerung nicht schafft, verringert sich doch nur die zulässige Zahl an Waffen. Trotzdem ist der Schrank erst mal verankert und die Wahrscheinlichkeit, dass er geklaut wird und ich mit der Behörde Ärger bekommen kann, dürfte dramatisch sinken.

Und die Deckentragfähigkeit? Wer wohnt denn in einer Wohnung/ einem Haus, wo KEIN Raum eine Deckentragfähigkeit von +200 kg hat? Selbst wenn, dann nehme ich eben einen leichteren Schrank und verankere den halt an der Wand. Dann habe ich aber alles gemacht, was möglich und zumutbar ist und mir kann im Falle eines Diebstahls niemand einen Vorwurf machen.

Geschrieben

Ich hab meine Schränke angedübelt damit sie nicht nach vorne kippen wenn ich die Tür öffne (also die Tür der Waffenschränke),, so einfach ist die Begründung manchmal :good:

Und wenn sie mir den tatsächich mal rausschleppen, habe ich zwei/drei schöne Löcher in der Wand. Ich denke aber nicht! das ich! dann den Nachweis zu führen habe ob denn der Herr Einbrecher den Schrank mit der notwendigen Abrisskraft entfernt hat.

Aber sicherlich kann man theoretische Fallkonstellationen entwickeln, in denen auch dies zu juristischen Konsequenzen führt.

Ist nur mal so meine Meinung eines Menschen der das ganze nicht ganz so akademisch angeht. :unknw:

Dübel oder kein Dübel.... jeder ist schließlich seines Dübels Schmied. :dirol:

Geschrieben

@heikob regt sich über @alzi's Aufregen auf und antwortet mit einem total hilfreichen Heul-Doch

Hast ja recht .. ich streiche "Heul doch" und setze "!"

Leider kann ich das nun nicht mehr ändern, da der Beitrag von mir wohl zu lange zurück liegt.

Geschrieben

@Wummermann: Die Voll-Quote war jetzt überflüssig, wenn der Post Dir so im Gedächtnis blieb, fühl' ich mich einfach geschmeichelt. Genau hier im Thread war aber das "trollige" Verhalten wirklich glasklar zu erkennen, insofern schäme ich mich für die Troll-Anfeindung nicht. Daß @alzi und @heletz die Ersten Antworter waren, und eben die Standard-Antworten wie "Das hatten wir doch schon gefühlte 100x" und "Schau erstmal mit der Suchfunktion nach, bevor Du einen eigenen Thread eröffnest" ganz direkt hinter der Frage stehen, bevor sie dann (ernsthaft) beantwortet wird, ist kein Benimm-Fehler. Der Benimm-Fehler entsteht durch:

  • Frage,
  • "Wie ist es denn nun wirklich",
  • "Scheint ja echt schwierig zu sein",
  • "2 dafür, 4 dagegen",
  • "Was ist denn nun mit dem Wechselsystem"

Solch einen Poster dann einen Troll zu nenen ist keine Beleidigung, sondern Therapie. Mir ging's danach auf jeden Fall viel besser.

@heikob: :drinks: Alles Gut !

Geschrieben
Solch einen Poster dann einen Troll zu nenen ist keine Beleidigung, sondern Therapie. Mir ging's danach auf jeden Fall viel besser.

Ich denke das sagt schon viel über deinen Charakter aus. Ich finde soetwas erbärmlich aber du musst ja mit dir selbst im Reinen sein.

Ich habe eine normale Frage gestellt und wenn ich dann dumm angemacht werde, kann ich auch pampig werden, auch wenn du diese Tatsache verdrehen magst. Deine Meinung interessiert hier eh niemanden; jedenfalls mich nicht.

An alle die mir weiterhelfen wollten sage ich hier schonmal danke.Meine Frage ist beantwortet und benötigt keine weiteren Ergänzungen, schon gar nicht von Hater, denen es "besser geht", wenn sie andere fertig machen können.

Ich bin ja in einigen Foren angemeldet aber was hier abgeht ist erschreckend; und dann noch in einem "Waffen-Forum".

Geschrieben

Frage an Flohbändiger:

Ich weil meinen B-Schrank gerne verankern. Was ist sinnvoller: Die Schrauben in die rigips-Wand dahinter, oder in das Parkett darunter zu drehen?

Geschrieben
Ich weil meinen B-Schrank gerne verankern. Was ist sinnvoller: Die Schrauben in die rigips-Wand dahinter, oder in das Parkett darunter zu drehen?

Wie wär´s denn, wenn Du den Schrank an die gemauerte Außenwand rückst, oder Du kaufst Dir eine 200kg-Schrank, oder Du fragst bei Deiner Behörde nach, ob gemäß § 13 Abs. 8 AWaffV eine abweichende Lagerung möglich ist oder Du überlässt einfach Deine Waffen an einen Berechtigten, dann hast Du auch keine Probleme mehr mit der Verankerung Deiner Schränke.

Geschrieben

...

Ich weil meinen B-Schrank gerne verankern. Was ist sinnvoller: Die Schrauben in die rigips-Wand dahinter, oder in das Parkett darunter zu drehen?

Kleb ihn doch vollflächig unten und hinten mit UHU Plus Endfest 300. Der erreicht immerhin 12N/mm² beim Aushärten bei Zimmertemperatur. Damit erreichst du eine rechnerische Abrisskraft von 216t schon bei einem 30x30cm Würfel. Das sollte doch reichen. Falls nicht musst du deine Bude samt Würfel halt kurz auf 180°C erhitzen, das steigert die Festigkeit um den Faktor 5.

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