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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Spaß beim Zoll


Sixpack666

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
[...]

Wenn mir jemand mein bezahltes, unreglementiertes Eigentum nicht aushändigt, bekommt er eine Anzeige wegen Diebstahls, bzw. Unterschlagung.

Und wenn er - wie der Zoll - zum Anhalten der Sendung ein Recht hat (§ 33 WaffG), dauert die Bearbeitung länger weil die Ware jetzt als Beweismittel gebraucht wird.
Geschrieben

Und wenn er - wie der Zoll - zum Anhalten der Sendung ein Recht hat (§ 33 WaffG), dauert die Bearbeitung länger weil die Ware jetzt als Beweismittel gebraucht wird.

Funktioniert aber, bleibt als dauerhafte Erinnerung im Hirn aller Mitarbeiter des betreffenden Amtes.

Geschrieben

Ihr macht's aber auch kompliziert.

Wenn mir jemand mein bezahltes, unreglementiertes Eigentum nicht aushändigt, bekommt er eine Anzeige wegen Diebstahls, bzw. Unterschlagung.

Dann wird das Teil zur Klärung der Sachlage ( und das ist konform) erstmal einbehalten, zur zuständigen Stelle (Zollfahndung) geleitet und geprüft.

Dann bekommst du dein Recht.......aber ob man es gleich mit " ich habe Recht, ich will" machen muss.........

Geschrieben
Über die Tische der Zollbeamten geht ein breites Feld von Produkten, so dass man von niemandem verlangen kann, alles zu überblicken...

...immer wieder die gleichen Themen: Abzüge als wesentliches Teil, Reddots als Laser...

...oder vorsichtshalber wegen einem Compoundbogen einen Blick ins Waffengesetz werfen...

Ansonsten sind die Beamten auf unserem Hauptzollamt aber in Ordnung.

Gruß, Markus.

Geschrieben

Und was ist mit Fachaufsichtsbeschwerde?

Die dem Zoll übergeordnete Behörde ist das Finanzministerium des Bundes afaik. Also: Lieber Herr Finanzminister Schäuble....

Geschrieben

Dann bekommst du dein Recht.......aber ob man es gleich mit " ich habe Recht, ich will" machen muss.........

Das ist einfach: Bevor ich jemandem in den Arsch krieche, wickele ich mich mit 10er-Körnung-Schleifpapier ein.

Geschrieben

Das glaube ich von ihm nicht. Ob das Ergebnis aber mehr Zufriedenheit schafft, ist von jedem selbst zu werten.

Ich bin mit höflich, sachlicher Art stets zum Ziel gekommen. Das ist "auf dem Amt" nicht anders, als in der Nachbarschaft.

Geschrieben

...

Ich bin mit höflich, sachlicher Art stets zum Ziel gekommen. Das ist "auf dem Amt" nicht anders, als in der Nachbarschaft.

Geht mir auch so.

Notfalls erkläre ich dem freundlichen Beamten am Zoll eben, was es mit dem Gekauften so auf sich hat.

Geschrieben

Der GunTalker hat hier immer die die große Klappe, aber wenn er dann vor einer Uniform steht, ist er wahrscheinlich klein wie eine Ameise ...

Die Zollbediensteten (Angestellte?) tragen bei uns keine Uniformen, bei euch in Bayern etwa?

Geschrieben

Zum Thema mit dem Kopf durch die Wand:

Der Zollbeamte hat mir angeboten, dass ich auf mein Recht bestehen kann, dieses Teil ohne das vorzeigen meiner WBK zu bekommen.

Dazu müsse er nur persönlich zum ordnungsamt, dass dem SB zeigen, und der sagt ihm dann wie es mit dem Teil aussieht. Das alles würde sehr sehr lange dauern und mir in Rechnung gestellt (guckt mich an und grinst hämisch).

Geschrieben

Geht mir auch so.

Notfalls erkläre ich dem freundlichen Beamten am Zoll eben, was es mit dem Gekauften so auf sich hat.

Grundsätzlich schon. Wenn aber so ein Stempelbediener meint auf seiner falschen Meinung beharren zu müssen, muss man ihn eben mit geeigneten Mitteln auf den richtigen Pfad zurückführen. Zur Not auch förmlich und ohne jede Emotion (also auch ohne Mitgefühl oder Mitleid).

Gruß

Erik

Geschrieben

...Der Zollbeamte hat mir angeboten, ...

Schreib das doch mal wortgetreu auf und schick es deinem Zollamt mit der Bitte um Stellungnahme. Vielleicht ist der Typ seinem Vorgesetzten ja sonst schon mal irgendwie aufgefallen, oft krank, zu Kollegen unfreundlich,...

Geschrieben

Die braucht aber kein Mensch ............... :lol2:

das sagen andere über Deine Waffen auch!!!!!

von daher unterlasse diese Sprüche!!

Geschrieben

...

Der Zollbeamte hat mir angeboten, dass ich auf mein Recht bestehen kann, dieses Teil ohne das vorzeigen meiner WBK zu bekommen.

Dazu müsse er nur persönlich zum ordnungsamt, dass dem SB zeigen, und der sagt ihm dann wie es mit dem Teil aussieht. Das alles würde sehr sehr lange dauern und mir in Rechnung gestellt (guckt mich an und grinst hämisch).

Gut, auf den Gebührenbescheid wäre ich mal gespannt... Wieso sollst Du für seine Fortbildung blechen?

Geschrieben

Ja,der Zoll.

Bei mir war es umgekehrt,hätte mir gewünscht,er hätte es nicht (sofort) rausgegeben.

Machte 99 noch eine einfache 4 h-Sachkunde.

Hatte bereits einige Waffen hier in DE gekauft u. keinerlei Probleme mit Behörden gehabt.

Kaufte dann völlig unwissend bei einem schweizer Händler eine unbenutzte SIG 210-7 (22lr,eigentlich Sammlerstück).

Kann mich nicht mehr erinnern,ob der überhaupt eine WBK-Kopie wollte.

Jedenfalls wurde die Waffe an das berliner Hauptzollamt gechickt.

Ging mit der WBK mit Voreintrag hin u. bekam ohne irgendeine weitere Frage die Waffe ausgehändigt ! :diablo:

Wer hatte nun eigentlich eingeführt,ich oder der Zoll ? Frage an Juristen.

Erst beim Anmelden bei der Behörde das böse Erwachen. Verbringungserlaubnis.

Nie davon gehört,nie damit zu tun gehabt.

Den Händler hatte es nicht interessiert,da wurde kein Wort gesprochen.

Hatte in gutem Glauben die Waffe von einer Behörde ohne fragen nach dem Papier übergeben bekommen.

Brauchte der Zoll wirklich nicht danach zu fragen ?

Wäre die Waffe dort verblieben,hätte die Verbringungserlaubnis noch beantragt werden können ?

Wieder Juristenfragen,die ich bis heute nicht beantwortet bekam.

Saß da wie ein begossener Pudel,die SB holte gleich eine 2. "wir müssen leider...".

Ich fragte noch naiv,ob man das nicht nachfertigen kann,war ja nix mehr zu verlieren.

Der Vorgang wurde also angezeigt,Waffe nicht eingetragen,aber auch nicht sofort eingezogen. Kam also keiner mit,

um die Waffe zu holen.

Nach Absprache auf meinen Wunsch hin brachte ich die Waffe dann selbst zum Leiter der Behörde "So ersparen Sie sich einen eventuellen Hausbesuch".

Da es mein erstes Problem mit einer Behörde überhaupt war,verzichtete ich leichtsinnigerweise auf einen Anwalt,der

ja mindestens genau Fragen beantworten kann.

Nach Monaten wurde das Verfahren gegen Auflage von 300 € eingestellt "im Wiederholungsfall ist mit erneuter

Einstellung nicht mehr zu rechnen"

Die Waffe wurde vom Gericht abgeholt,eingetragen,als Überlasser stand "Polizeipräsident Berlin" in der WBK.

Hatte daran keine Freude mehr,habe die Waffe sofort wieder über einen deutschen Händler verkauft.

Das sind also die Fallen,die deutsche Behörden stellen,nur weil nicht kommuniziert wird. Schönen Dank.

Geschrieben
[....]muss man ihn eben mit geeigneten Mitteln auf den richtigen Pfad zurückführen. [...]
Und welches Mittel wäre a) dafür geeignet und b ) stünde Dir zur Verfügung?

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, die du frei von Beleidigungen und frei von unwahren Tatsachenbehauptungen formulieren darfst. Und dann ... "Wir danken für ihr Schreiben vom ...wir nahmen es zum Anlass unsere Arbeitsabläufe kritisch zu beleuchten und unsere Mitarbeiter waffenrechtlich weiterzubilden! Ende Gelände

Geschrieben

[...] :diablo:

1. Wer hatte nun eigentlich eingeführt,ich oder der Zoll ? Frage an Juristen.

[...].

2. Brauchte der Zoll wirklich nicht danach zu fragen ?

3. Wäre die Waffe dort verblieben,hätte die Verbringungserlaubnis noch beantragt werden können ?

Wieder Juristenfragen,die ich bis heute nicht beantwortet bekam.[...]

Zu 1. Du hast eingeführt und waffenrechtlich verbracht als die Waffe die Grenze passierte.

zu 2. Hätte er müssen aber dann wärst du halt gleich da dran gewesen und die Waffe wäre sichergestellt worden.

zu 3. Nein. In der Sekunde in der die Waffe die Grenze passiert musst du bereits Besitzer der gültigen Verbringungserlaubnis (Urkunde) sein. Führst Du die Waffe persönlich ein, musst du die Urkunde sogar mitführen.

Was Deine unzureichende Sachkunde betrifft, hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Du hättest Dich weiterbilden können oder notfalls anwaltlich beraten lassen müssen.

Geschrieben

Die Zöllner, die was können, müssen scheinbar Schwarze jagen - Schwarzarbeiter und Schwarzgelder. :closedeyes:

Glaub ich nicht. Dafür wurden doch die Briefesortierer der ehemaligen Bundespost umgeschult und bei der Bundesfinanzdirektion eingestellt.

Geschrieben

Danke Dir. Teures Lehrgeld.

Ehrlich gesagt sind dafür 300,- Euro und Einstellung des Verfahrens sehr, sehr billig. Im Falle einer Verurteilung wäre zur Strafe noch der Verlust der Waffe hinzugekommen, die wäre nämlich eingezogen worden. Eine einfache Rechtsberatung wäre billiger gewesen und eine Forums-Frage sogar kostenlos.
Geschrieben
...Das sind also die Fallen,die deutsche Behörden stellen,nur weil nicht kommuniziert wird. Schönen Dank.

Das war nicht die deutsche Behörde, sondern du selber. Wenn ich etwas nach Deutschland einführe wie Schokolade, Aspirin, Messer, Waffen, Kfz, Käse, Obst, Fleisch etc. frage ich immer vorher nach.
Geschrieben
Das war nicht die deutsche Behörde, sondern du selber. Wenn ich etwas nach Deutschland einführe wie Schokolade, Aspirin, Messer, Waffen, Kfz, Käse, Obst, Fleisch etc. frage ich immer vorher nach.

Lass mich raten, wenn man eine Landesgrenze überschreitet und irgendetwas "einführt" wie zum Beispiel Schokolade, Unterhosen oder Socken, dann trifft einen im Normalfall der Blitz, und nur der Zoll verhindert das gnädigerweise, wenn man vorher brav nachfragt?

Du stellst doch hier wieder die Kausalitäten auf den Kopf. Natürlich ist es die deutsche Behörde, die einen verfolgt, weil man irgendwas unangemeldet eingeführt hat. Da muss man vielleicht praktisch mit Leben, weil die Behörde und ihre Handlanger eben mächtiger sind als ein einzelner Bürger, aber man muss sich doch nicht auch noch einreden, man sei selbst schuld daran. Zu lange in Stockholm Urlaub gemacht?

Geschrieben

Wieso Schuld? Schuldigkeit schon eher. ich stehe zur Steuer und manch Regulierung hat Schutzfunktion. Ungezügelt mag es eben auch der Nichtwähler nicht ;)

Geschrieben

[...]

Du stellst doch hier wieder die Kausalitäten auf den Kopf. Natürlich ist es die deutsche Behörde, die einen verfolgt, weil man irgendwas unangemeldet eingeführt hat. Da muss man vielleicht praktisch mit Leben, weil die Behörde und ihre Handlanger eben mächtiger sind als ein einzelner Bürger, aber man muss sich doch nicht auch noch einreden, man sei selbst schuld daran. Zu lange in Stockholm Urlaub gemacht?

Aha, wenn ich etwas einführe, dass ich nicht einführen darf dann bin ich nicht daran schuld, dass ich verfolgt werde wenn der Zoll das mitkriegt, schuld ist der pöse Staat der die Einfuhr verboten hat?

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