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IGNORED

Kinderschiessen HILFE


Shelby

Empfohlene Beiträge

Wenn jemand Peng will und Pfft nicht mag, dann darf er das und genauso darf er warten bis er die Altersgrenze erreicht hat.

Das ist ja mal eine Aussage. Dann brauchen wir diese ganzen Ausnahmeregelungen ja gar nicht. Alle warten bis die

Altergrenzen erreicht sind, und gut. Wenn es dann so weiter geht liegt die Grenze für alles bald bei 18 Jahren, ausser

für Sportleuchten natürlich, das dürfen dann alle ab 6 Jahren, ausser in Bremen, die dürfen dann gar nix mehr.

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Das ist ja mal eine Aussage. Dann brauchen wir diese ganzen Ausnahmeregelungen ja gar nicht. Alle warten bis die

Altergrenzen erreicht sind, und gut. Wenn es dann so weiter geht liegt die Grenze für alles bald bei 18 Jahren, ausser

für Sportleuchten natürlich, das dürfen dann alle ab 6 Jahren, ausser in Bremen, die dürfen dann gar nix mehr.

Wir brauchen die Ausnahmeregelungen zur Förderung des Sports. Das Gesetz sieht als Einstiegsalter für LG 12 Jahre vor. Da ist der Zug aber schon abgefahren. Ein Einstieg mit 10 jahren oder früher ist sinnvoll.Die Ausnahmegenehmigungen für LG werden großzügig und (hierorts) unbürokratisch gewährt. KInder ohne sportliche Ambitionen die LG schießen wollen, dürfen das auf fast jedem Rummel an der Schießbude tun.

Für KK brauchen wir die Ausnahmegenehmigungen aus den Gründen die ich in #22 genannt habe. Das alles dient der Förderung des Sports und spätestens ab KK ausschließlich des Leistungsports. Der persönlichen Befriedigung - pfft mag ich nicht, ich will Peng - dient es nicht.

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[...] ein derartiges, außerordentliches Talent bescheinigen, das sich zu fördern lohnt.
Es ist sinnvoll die Talentförderung mit LG zu beginnen. Ein direkter Einstieg in KK bringt überhaupt nichts. Gefälligkeitsbescheinigungen schaden allen.
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Ohne dieses unsägliche Bedürfnis und die ganzen anderen Gängelungen des WaffG bräuchten wir gar keine Förderungen und Ausnahmeregeln, da würde wie zB in USA der Papa seine 10j oder 12j einfach an die Hand nehmen und mit ihr Schiessen gehen, auch mit KK und uU sogar mit GK.

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Zum Beispiel weil es nicht eine DSB-Einschlafdisziplin mit Ektoskelett geht?

Dafür gibt es dann erst recht keine Ausnahmegenehmigung. Wo kämen wir denn da hin?
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Ein Familienausflug in die Schweiz öffnet Herz und Hirn. Warum nicht eine Einladung eines dortigen (Schießsport-) Vereins annehmen und sich mal mit Kindern und Jugendlichen, Müttern und Senioren übers "Kranzschiessen", das "Obligatorische" insbesonders über das "Eidgenössische Knabenschiessen" austauschen. Warum es dort keine Sachkundeprüfung braucht, warum das Aufbewahren zuhause anders läuft als bei deutschen Haushalten, warum man Schützenstände ohne jegliche Blenden benutzt. Man fährt mit einem "Kribbeln" zurück und das Haben- und Machenwollen wird -auch- beim Nachwuchs extrem ausgeprägt sein! Auch wenn der Computer und bisherige Freundeskreis weiter wichtig bleiben, hat doch der Nachwuchs schon mal "Feuer" gefangen. Auch Erwachsene haben jetzt ein "anderes" Verständnis von der Wichtigkeit frühzeitiger Förderung, sprich Ehrgeiz-Grundlagen sind gelegt. JETZT brauchts nur noch den -erweiterten- Mama-Fahrdienst und Papas Ansage zu Euros gegen Engagement und Schulnoten.

Is meine Erfahrung, nur meine imho Meinung!

(PS:Mein Sohn wurde Deutscher Meister...)

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[...]. JETZT brauchts nur noch den -erweiterten- Mama-Fahrdienst und Papas Ansage zu Euros gegen Engagement und Schulnoten.

Is meine Erfahrung, nur meine imho Meinung!

(PS:Mein Sohn wurde Deutscher Meister...)

Das funktioniert auch ganz ohne Ausflug in die Schweiz. Wenn ich einige Beiträge unserer schweizer Forumsmitglieder lese, dann sind diese "paradisischen" Zustände auch in der Schweiz passé
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Hier mal noch 'ne Info aus dem Ländle,.... das Sportleuchten scheint jetzt auch schon problematisch zu sein ..

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 (BAnz. vom 22. März 2012 Nummer 47a) soll einen einheitlichen Vollzug desWaffengesetzes (WaffG) durch die Waffenbehörden derLänder gewährleisten. Das

Innenministerium weist zum Vollzug des Waffenrechtsin Baden-Württemberg ergänzend auf Folgendes hin

1

:

Zu 3.4 Altersgrenze

Das WaffG sieht kein ausdrückliches Mindestalter für Ausnahmen vor, enthält jedoch in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 WaffG Wertungen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Umgang mit Waffen, die auch bei der Erteilung von Ausnahmen von den Alterserfordernissen nach § 3 Absatz 3 WaffG aufgrund der besonderen Belange des Kinder- und Jugendschutzes zu beachten sind. Vor der Erteilungeiner Ausnahme nach Nummer 3.4 WaffVwV kann das Jugendamt angehört werden.

In Zweifelsfällen oder aus gegebenem Anlass soll dies erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Belange soll ein Mindestalter von 10 Jahren nicht unterschritten werden. Sofern das Mindestalter von 10 Jahren unterschritten werden soll, ist

zuvor das Jugendamt anzuhören,

die Unterschreitung des Mindestalters durch die zuständige Waffenbehörde schriftlich zu begründen und

die erteilte Ausnahme einschließlich Begründung dem zuständigen Regierungspräsidium (Ref. 23 - Jugendhilfe) unverzüglich anzuzeigen.

Wird bei diesen Veranstaltungen Kindern unter 10 Jahren lediglich der Umgang mit Lichtgewehren, Bogen oder ähnlichen Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, ermöglicht, kann von einer Beteiligungdes Jugendamtes und des zuständigen Regierungspräsidiums abgesehen werden

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Ein direkter Einstieg in KK bringt überhaupt nichts. Gefälligkeitsbescheinigungen schaden allen.

Das halte ich für eine völlig falsche Sicht.

Prinzipiell geht "von Null auf KK" durchaus. Der Gesetzgeber schreibt eben NICHT vor, dass die Kinder sich erst auf hohes Leistungssportniveau in irgendeiner "Luft"-Disziplin aufschwingen müssen, bevor KK in Frage kommt. Die Vereine können hier sehr wohl Talent bescheinigen, was den Umgang mit Waffen am Schiessstand und erste umsetzbare Ergebnisse anbelangt. Ist "Talent" vorhanden, gibt es eben die Bescheinigung.

Viele KK-Disziplinen haben doch gar keine Entsprechung im Lupi/LG-Bereich - z.B. OSP, daneben spielt sich Leistungssport nicht nur im DSB ab, sondern auch z.B. im BDS. KK-Fallscheiben oder auch IPSC-KK sind Disziplinen, in denen frühes Einsteigen sicherlich hilft und gerade bei IPSC ist doch sonst internationales hohes Niveau später kaum zu erreichen.

Klar ist nur, dass der Gesetzgeber eben nicht will, dass nahezu jeder 12jährige auf den Ständen "ballern" darf - es muss schon in Strukturen laufen, die Leistungssport ermöglichen.

Konkret hat unser Amt für (bislang 2) unserer 4 Kinder gefordert: fachärztl. Bescheinigung durch Kinderarzt, Talentbescheinigung durch Verein (durch ausgebildeten Jugendtrainer), Mitgliedschaft im Verein/Verband, Jugendtrainerschein durch Eltern (meine Frau hat die JuBaLi des DSB, ich selber habe das Pendant des BDS erworben).

Im Übrigen hat das ÜProgramm "X-Waffe" auch ein Eingabefeld für solche Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen. D.h. es ist davon auszugehen, dass die Daten der Kinder dann ebenfalls zentral erfasst und gespeichert werden, was zwar unschön ist und von der EU so nicht gefordert, aber immerhin künftig ermöglichen sollte, nachzuschauen, wer unter welchen Voraussetzungen solche Erlaubnisse im Bundesgebiet bekam, d.h. dann dürfte sich im Laufe der nächsten Jahre hier ein einheitlicheres Vorgehen (hoffentlich nicht nach Godix ultrascharfen Auslegungs-Maßstäben) einstellen.

Grüße

Schwarzwälder

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Das funktioniert auch ganz ohne Ausflug in die Schweiz. Wenn ich einige Beiträge unserer schweizer Forumsmitglieder lese, dann sind diese "paradisischen" Zustände auch in der Schweiz passé

Nöööö.....

Tochter hat zum ersten mal mit 8 Jahren GK (Glock geschossen).

KK ist sowieso kein Problem egal wie alt.

Und offiziel ist das alter für die Teilnahme am Knabenschiessn (Mit einem pösen Miltär Sturmgewehr) ab 13 Jahre!!!!!!!!!!

Solltest mal genau lesen was die Schweizer schreiben... Es ändert sich, nicht zum guten aber im Vergleich zu D ist es noch paradisiesch.

Nur ist es eben so das freies Waffentragen nicht mehr ist, genauso wie die Möglichkeit eine HA Kaschi ohne Papiere im nächsten Krämerladen zu kaufen sowie das verkaufen zwischen Privaten ohne offiziellen Wisch.

Aber die Autoritäten MÜSSEN dir einen Erwerbschein ausstellen wenn du keinen Hinderungsgrund hast (Keine Vorstrafe).

Es gibt keinen Bedürfniss Quatsch

Es gibt keine Überflüssige Sachkunde

Es gibt keine Vorschriften für die Aufbewahrung von HA.

Du kannst in deinem Garten schiessen.

Es gibt keine Altersbeschränkung beim schiessen egal mit welcher Waffe, das überlässt man den Eltern.

Du kannst VA sammeln ohne grosse Komplikationen.

usw..

Joker

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...

Wie ein Verein Leistungen bzw. Talent für KK bescheinigen will, wenn vorher nicht LG geschossen wird, ist mir ein Rätsel.

...

Das wird es auch immer bleiben denn es funktioniert nämlich nicht. Wer sich nicht vorher mit dem LG eine Grundlage geschaffen hat wird später mit dem KK gnadenlos hinterherhinken, auf die typischen DSB Disziplinen (zB. KK Sportgewehr/3-Stellung) bezogen. Ein erwachsener Anfänger hat beim Stehendanschlag mit dem KK schon Probleme überhaupt die Scheibe zu treffen, bei einem Kind geht das gar nicht.

Sind KK Gewehre schwere als LG ?

Bei DSB aktuellen typischen Matchwaffen ja, so etwa 1 kg. Das Waffengewicht ist aber sowieso immer eine individuelle Sache, es wird wie der Waffenschwerpunkt auch dem Schützen sowie dem Anschlag jeweils angepasst.

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Wenn Du beim Erwerb angeben mußt, warum Du etwas erwerben willst und wozu, dann ist das auch eine Art von Bedürfnis.

Wenig zwar, aber immerhin.

Das ist eine Klausel um dem unsäglichen Schengen gerecht zu werden.

Man muss angeben wenn man eine Waffe nicht, für sammeln, Sportschiessen oder jagen kaufen möchte. Also in etwa ich brauche ein Waffe um eine Bank zu überfallen. :help:

Aber hast recht der Fuss ist schon in der Tür, wobei bis jetzt ist es eine Regelung ist, die dem Staat nur ausnahmsweise erlaubt jemanden nicht einen Erwerbschein aus zu stellen. Also genau umgekehrt wie in Deutschland. So kleine Formulierungen machen den ganzen Unterschied. Nicht zu vergessen dass das Bedürfnissprinzip vom Volk verworfen wurde.

Joker

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Das wird es auch immer bleiben denn es funktioniert nämlich nicht. Wer sich nicht vorher mit dem LG eine Grundlage geschaffen hat wird später mit dem KK gnadenlos hinterherhinken, auf die typischen DSB Disziplinen (zB. KK Sportgewehr/3-Stellung) bezogen. Ein erwachsener Anfänger hat beim Stehendanschlag mit dem KK schon Probleme überhaupt die Scheibe zu treffen, bei einem Kind geht das gar nicht.

Wie bitte???

So ein schmarren, vom Gewicht her gibt es keinen Unterschied zwischem einem KK und einem LG. Und wer nicht stehend trifft dem sollte man es beibringen keine Luftpumpe in die Hand drücken, da wird es nicht besser.

Tendenziel kann man selbst ein KK leichter machen als ein LG.

Joker

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[...]Solltest mal genau lesen was die Schweizer schreiben... [...]

Das tue ich, wenn mich das Thema interessiert. Deshalb fiel mir ja auch auf, dass da einer schrieb man werde schon schief angesehen wenn man außer zum Obligatorischen auf den Schießstand gehe. Es ändert sich auch in der Schweiz, nicht nur wegen EU und Schengen sondern vor allem weil auch bei Euch der Gutmensch heimisch geworden ist,

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Wie bitte???

So ein schmarren, vom Gewicht her gibt es keinen Unterschied zwischem einem KK und einem LG. Und wer nicht stehend trifft dem sollte man es beibringen keine Luftpumpe in die Hand drücken, da wird es nicht besser.

Tendenziel kann man selbst ein KK leichter machen als ein LG.

Joker

Ich denke daß Du nicht wirklich in der Lage bist dies beurteilen zu können oder kannst Du mir erklären warum Du das glaubst.

Im übrigen ist mir kein wirklichener Top Schützen/-in bekannt der nicht so angefangen hat.

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Also unsere Tochter schiesst schon LG. Sie ist immer mit dabei auf dem Stand wenn es um KW schiessen geht. Nur schiessen wir meistens auf 25m. Daher meinte der Verein sie sollte mit KK weitermachen, denn LG ist sie schon ganz gut auf 10m.

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[...]Konkret hat unser Amt für (bislang 2) unserer 4 Kinder gefordert: fachärztl. Bescheinigung durch Kinderarzt, Talentbescheinigung durch Verein (durch ausgebildeten Jugendtrainer), Mitgliedschaft im Verein/Verband, Jugendtrainerschein durch Eltern (meine Frau hat die JuBaLi des DSB, ich selber habe das Pendant des BDS erworben).[...]

Ging es dabei um Luft- bzw. Federdruckwaffen ober um KK?

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[...] und gerade bei IPSC ist doch sonst internationales hohes Niveau später kaum zu erreichen.[...]
Was politisch durchaus gewollt sein könnte.
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@Godix: Es ging um KK.

Dass politisch einiges von einigen Parteien nicht gewollt sein kann , glaube ich gerne. Immerhin ist das Gesetz aber nicht ganz so rigide, darum müssen wir es auch nicht selber verschärfen, und Kinder jahrelang in dunken Hallen an der Lupi ausbilden, obwohl Sie draussen KK-Fallscheibe viel lieber schiessen möchten, oder andere Disziplinen - und dabei durchaus Leistungsansprüche haben (erfolgreiche Teilnahme an den DM).

Bei uns ging es nur um KK, weil wir ähnlich wie Shelby auch gar nicht immer die Trainingsmöglichkeiten in Lupi-Schiesshallen haben, aber aufgrund Mithilfe im Verein die KK-Stände mit den Kindern oft und fast kostenlos nutzen können.

Nochmals: Aus dem Gesetz heraus ergibt sich keine zwingende Pflicht, erstmal 2-3 Jahre Leistungssport auf Bundesniveau mit LuPi/LG zu betreiben, bevor ein Kind mal KK schiessen darf. Solche Auslegungen von Dir schaden nur dem Nachwuchssport, glaube mir.

Grüße

Schwarzwälder

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