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IGNORED

Notwehr


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich weiß, dass ich damit jetzt wieder was lostrete, aber dennoch aus konkretem Anlaß......

Generell ist ja der Einsatz der Schußwaffe, auch bei Sportschützen und Jägern, bei einem Einbruch durch das Notwehrrecht abgedeckt.

Es wird gewünscht, sag ich mal so, vorher den Einsatz anzudrohen. Vermutlich werden eh schon alle Einbrecher abgehauen sein, wenn mand as Licht im Tresorraum anmacht.

Wie sieht es aber aus wenn ich die Leute auf meinem Grundstück bei einer Vorbereitungshandlung erwische, anspreche und unmittelbar mit einem Schuß in den Rasen warne ?

Nur um den ganzen Diskussionen bzgl. passiert eh nie, wovon träumt ihr usw. vorzubeugen.......

Es ist bei mir in dieser Woche 2x passiert.......

Nur war ich nicht schnell genug, da ich (mal wieder) von einem Fehlalarm ausging und recht lahm war und auch überall das Licht anmachte.

Geschrieben

Wie sieht es aber aus wenn ich die Leute auf meinem Grundstück bei einer Vorbereitungshandlung erwische, anspreche und unmittelbar mit einem Schuß in den Rasen warne ?

Dann bist du mit 99%iger Sicherheit deine Waffen los.

Abs4

Geschrieben

wozu soll der Schuss in den Rasen gut sein? willst du den der sich widerrechtllich auf deinem Grundstück aufhält erschrecken, oder was

Geschrieben

"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die notwendig ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff vob sich, oder einem anderen, abzuwenden"

gegenwärtiger Angriff ?? NEIN

rechtswidriges eindringen auf den Grund und Boden ?? JA

da wird dir dein "übertriebenes" handeln mit der Schusswaffe sehr viel Ärger einbringen.

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr , hast du bestimmt schon getan.

leider wirst du in D immer den Kürzeren ziehen wenn du gegen Verbrecher vorgehst, erstrecht als Waffenbesitzer.

Täterschutz vor Opferschutz, so ist das halt.

Gruß

Hegges

Geschrieben

Fazit vorneweg: Sein lassen !

In ansteigender Schwere der Argumente:

Der Schuss in den Rasen oder in die Luft ist auf jeden Fall "Schießen ohne Schießerlaubnis" Das wird hinterher, auch wenn es strafrechtlich folgenlos bleibt eventuell zu einer verwaltungsrechtlichen Keule, die Dich Deine Waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren lässt.

Der bewusste Fehlschuss wird Dir möglicherweise lediglich als mißlungener Versuch von Körperverletzung, Totschlag oder Mord ausgelegt. Solange kein rechtswidriger Angriff auf ein ausreichend wertvolles Rechtsgut klar erkennbar droht oder "am ablaufen" ist, wird der Einsatz der Schusswaffe auch zum drohen oder mit "Warnschuss" Hitzewallungen bei der Obrigkeit auslösen. Die Obrigkeit reagiert nämlich allergisch wenn jemand dieselben Mittel verwendet wie Sie (Verstoß gegen das Obrigkeitsprivileg "Bewaffnung"), deshalb muss die Notwehr-Situation klar sein. Für Dich ist ein Maßstab: Wenn Du mehr Angst vor den Bösewichten als vor dem Staatsanwalt hast, darfst Du schießen.

Ansonsten ist Rumgeballere eben auch aus SV-taktischen Gründen nicht gut. Warnen und drohen ist die eine Sache, kann ja hilfreich sein. Wenn Du aber eine Schusswaffe einsetzt, dann bitte auch direkt mit der Absicht wirkungsvoll zu treffen. Sonst gerätst Du in eine Geisteshaltung, in der der Warnschuss wichtiger ist als der Wirkungsschuss, weil der vorher zu erledigen ist. Und Du gibst dem BG die Möglichkeit, sich auf eine Eskalation vorzubereiten.

Falls Du/Dein Haus tatsächlich Ziel einer (organisierten ?) Einbrecherbande bist, dann musst Du Dich eventuell darauf vorbereiten, das führt dann dazu, mit beladenem Holster herumzugehen und generell mit dem Trockentraining intensiver zu werden. B-Würfel auf der Nacht-Kommode...

Letzten Endes wird das aber zu einer Verdrängung führen, falls Du Erfolg hast, dann wird der Einbruch nicht stattfinden, wenn Du zu Hause bist.

Wie hast Du denn mit dem SC Grün-Weiß die Lage schon besprochen ?

Geschrieben

Ich empfehle einen oder mehrere Hunde.

Vorteil: du musst nur die Terrassentür aufmachen und die Hunde regeln das. Notfalls auch in der Dunkelheit.

Wenn dann nach 20 Minuten die Polizei eintriffst, sagst du: "Ich wollte noch dazwischen gehen, aber bis ich meine Hose anhatte, war es schon zu spät!"

Bei uns erledigen diesen Job ein galliger Terrier als unbestechlicher "Wächter" und ein bulliger Großer Schweizer Sennenhund (knapp 60 kg) als "Packer". (s. Foto an unserer Pforte)

http://www.flickr.co...N07/8736039051/

Die Terrassentür kannst du dann ja von drinnen mit deiner Knifte bewachen.

Als weitere gelungene Kombination von Hunden bietet sich auch eine Terriermeute aus 5-6 Deutschen Jagdterriern an. Oder man wählt gleich den Goldstandard und hält sich 2-3 Überläuferkeiler im Garten. Dann kommst du aber selber nicht mehr rein und raus. ;)

Geschrieben

Nein, der Einbruch ist ein Angriff auf ein Notwherfähiges Gut. Das dürfte ich auch mit der Schußwaffe unter Notwher abwehren.

Vor allen Dingen , da ich um 0300 morgens nicht weiß wer da kommt, was er will und wie der/die drauf sind.

Da gibt es ja diverse Urteile und auch die Juristen sind der Auffassung.

Allerdings wird von juristischer Seite auch gesagt, man sollte warnen und nicht direkt schiessen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Sportschuetzen-und-Einbruch-Notwehr-__f65715.html

Nun ist eben nur die Frage, ist die Vorbereitung, als eigentlich nur Hausfriedensbruch schon Notwehrfähig ?

Ist ein Schuß abgeben eine Warnung und schon bei der Vorbereitungshandlung abgedeckt ?

Natürlich würde ich nicht rufen, Hey haut ab hier. Sondern eher was in Richtung alles fallen lassen, hinlegen, Beine und Arme überkreuzen und hoffen das Freundin schnell genug mit Telefon ist und die Polizei fix kommt.

Geschrieben

Wie sieht es aber aus wenn ich die Leute auf meinem Grundstück bei einer Vorbereitungshandlung erwische, anspreche und unmittelbar mit einem Schuß in den Rasen warne ?

Ist das dein Ernst?

Lese doch einfach das Waff.gesetz.

Dort steht doch eindeutig, was unter Notwehr fällt.

Deine Frage müsste dann eindeutig beantwortet sein.

Geschrieben

Nun ist eben nur die Frage, ist die Vorbereitung, als eigentlich nur Hausfriedensbruch schon Notwehrfähig ?

Ich meine: "Nein" wegen Notwehr-überschreitung, vergleichbar mit Schrotschuss auf Apfel-Diebe. Für Hausfriedensbruch gibt's Polizeinotrufe, Dir stehen wirksame und geeignete Mittel zur Abwehr des Hausfriedensbruch zur Verfügung. Wie gesagt: Der Schuss in den Rasen kann Dir als mißlungener Versuch ausgelegt werden.

Lese doch einfach das Waff.gesetz.

Dort steht doch eindeutig, was unter Notwehr fällt.

Achja ? Sag mal den Paragrafen mit "Notwehr" im WaffG...

Geschrieben

Ist das dein Ernst?

Lese doch einfach das Waff.gesetz.

Dort steht doch eindeutig, was unter Notwehr fällt.

...

Notwehr wird im Waffengesetz definiert??? Hast Du die Sachkunde? Oder sind wieder bloss mal wieder irgendwo Ferien...

SK

@Tyr13: Tschuldigung - hat sich ueberschnitten...

Geschrieben

Statt Wildwest lieber "Panikroom".

Alternatv: leise mit Handy verpissen (ohne Waffe !),110,ggf. aus sicherer Entfernung (vom Nachbargrund,wenn der keine

Viecher u. Alarm hat),beobachten.

Oder ggf. eigenen Alarm auslösen.

Oder Nachbar-Alarm auslösen u. wieder ein Grundstück weiter gehen.

Geschrieben

@Tyr, wenn ich so vorgehe wie trainiert und verinnerlicht gibt es Kleinholz...... :ph34r:

ja....Hund..... Freundin wäre happy. Aber wenn beide Berufstätig sind, dann geht das nicht.

Entweder kann der Hund vernünftig gehalten werden oder nicht. Da gibt es halt keine Kompromisse.......

Geschrieben

Hallo,

auch ich wäre hier vorsichtig. Wenn es vor Gericht geht bist du schnell der mops.

Warnen kannst du immer aber mit einem scharfen Schuß?

Wenn du pech hast bekommst du es vor Gericht mit anderen Juristen zu tun, wie mit denen die das befürworten.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Grüße

Schorni

Geschrieben

Alternatv: leise mit Handy verpissen...

Vorher aber den Haustür- und Tresorschlüssel vor die Tür legen, dabei darf gerne leise ein Lied gesummt werden, wegen der Deeskalation und so.

Oder das Abteil wechseln, oder den Bürgersteig, oder den Stadtteil, oder die Stadt...

In D hat das Recht dem Unrecht zu weichen, ist doch so, oder ?

Geschrieben

Nein, der Einbruch ist ein Angriff auf ein Notwherfähiges Gut. Das dürfte ich auch mit der Schußwaffe unter Notwher abwehren.

Vor allen Dingen , da ich um 0300 morgens nicht weiß wer da kommt, was er will und wie der/die drauf sind.

Da gibt es ja diverse Urteile und auch die Juristen sind der Auffassung.

Allerdings wird von juristischer Seite auch gesagt, man sollte warnen und nicht direkt schiessen.

http://www.frag-eine...r-__f65715.html

Nun ist eben nur die Frage, ist die Vorbereitung, als eigentlich nur Hausfriedensbruch schon Notwehrfähig ?

Ist ein Schuß abgeben eine Warnung und schon bei der Vorbereitungshandlung abgedeckt ?

Natürlich ist der Einbruch ein notwehrfähiges Rechtsgut! ABER .... Es gibt so etwas wie eine Rechtsgüterabwägung.

Ich kann nicht jedes Rechtsgut in Notwehr mit der Schusswaffe verteidigen! Es muss das geringste, geeignete Mittel eingesetzt werden.

Was das gewesen sein könnte, wird man dir anschließend vor Gericht erklären.

Androhung der Schusswaffe durch einen Warnschuss bedeutet, dass man die Schusswaffe anschließend ohne eine weitere Androhung gegen den Angreifer einsetzen würde.

Laufen die Täter dann weg ist alles gut. (sofern im Nachgang niemand die Rechtmäßigkeit des Warnschusses überprüft)

Laufen sie nicht weg liegt die weitere Entscheidung wie es weitergehen soll alleine beim Schützen. Und ab hier ist die Lage wieder absolut fiktiv und wird sich dynamisch entwickeln. Aber auch ich kann nur vom Einsatz der Schusswaffe abraten, solange nicht klar meine Gesundheit oder mein Leben objektiv bedroht ist.

Pfefferspray in der "Klinikpackung" ist übrigens auch eine nette Alternative :dirol:

Geschrieben

Naja, es gibt ja jetzt 2 Möglichkeiten......

1. Sie kommen nie mehr wieder, da ich auf der Liste stehe mit gut gesicherten Objekten......

2. wollen sie beim nächsten die Alarmanlage umgehen, also Ausschäumen oder so.

Würde also ggf. bis ins Hausinnere gelangen.

Bei Version 2 würde ich schon etwas Nervös. Allerdings alarmiert mich die Alarmanlage auch über Handy. Also ich bin immer rechtzeitig gewarnt.

Aber irgendwo ist ja der Punkt wo ich mitbekomme es sind Einbrecher da. Wie weit die mit der tat sind, lassen wir mal offen nun.

Hängt ja mit meiner "Perimetersicherung" zu tun.

Also gehe ich nach draussen und nehme was zur Eigensicherung mit.....

Jetzt komt es aber drauf an, wo ich nahc draussen gehe und wo die Leute sind.

und dann ????

Das der vollendete Einbruch Notwehrfähiges Recht ist, ist ja schon klar......

Aber was mache ich eben bis dahin ???

Die nur mal anleuchten und hoffen, dass die sich verziehen ????

Nach § 127 Abs. 1 StPO die "festnehmen"

Je nachdem wo die Zugange sind muß ich den praktisch den Fluchtweg abschneiden....... das kann ich garnicht verhindern wenn ich nach draussen gehe.

Auch muß man natürlich sagen, das die vermutlich lange weg sind. Bis ich alles zusammen habe und aus dem Bett bin.......

Sind zwar auch nur 90sec. Aber da ist man schon hunderte Meter weggerannt.

Sind die dennoch zugange wird es eben Ernst......

Geschrieben

Notwehr wird im Waffengesetz definiert??? Hast Du die Sachkunde?

Sorry, war ein Fehler von mir.

Sachkunde? Klar, hab ich im Preisausschreiben gewonnen. Du etwa nicht? :victory:

Geschrieben

In D hat das Recht dem Unrecht zu weichen, ist doch so, oder ?

Na bitte,wer an materiellem Kram mehr hängt,als an seiner Unversehrtheit,soll sein Spiel spielen.

Habe ich aber (als Einzelperson) die Gelegenheit für einen Rückzug,mache ich das.

Geschrieben

Anmerkung:

Ich hatte neulich ein Gespräch mit einem Hamburger PHK über die steigende Zahl von Einbrüchen.

Er ließ dabei durchblicken, dass bei der Polizei "hinter vorgehaltener Hand" die Meinung herrscht, dass Einbrüche bei Aufklärung und Prävention eher nachrangig wären, denn -so wörtlich - "es wird ja eigentlich niemand geschädigt, weil ja alles die Versicherung bezahlt"...

Abs4

Geschrieben

Naja, um die Situation noch mal vor Augen zu halten.

Zu 90% werden die Einbrecher abhauen, wenn die Alarmanlage los geht. Außer ich habe die bewußt auf stillen Alarm gestellt und das Handy liegt neben der Glock..... :ph34r:

Dann gehe ich mit Glock (hier einsetzen was man gerne dabei hätte) raus und nichts ist da. Sache erledigt.

Aber was ist eben wenn die leute so "cool" sind, das sie dennoch weiter machen ? Eben stiller Alarm, Anlage ausgeschäumt, 3x auslösen lassen, so das eh keienr reagiert usw.???

Dann gehe ich raus und...... Zack, stehe vorm Täter der gerade den Schraubendreher in meiner Terrassentür stecken hat.

Und ich betone nochmal, dass ist nun keine retorische Frage, was wäre wenn.

Sa/So ist man auf Grundstück gegangen und hat das Auto mit Farbe besprüht, heute Nacht ist man aufs Grundstück, hat sich die Sachen hingelegt um Jalousie oben zu halten und hat Alarmanlage bei Hochschieben ausgelöst.

Und wnen ich es richtig gehört habe hat man da noch so ein paar Minuten in wenigen Meter Entfernung gewartet und ist dann mit nem Auto weg gefahren.

Geschrieben

Markierer mit Pepperballs

Die Idee ehrt Dich, Du willst halt non-lethal anfangen. KA wie Deine Frau vorgebildet ist, aber eventuell ist das was für sie, wenn Sie keine "echten" benutzen will. Gibt doch von Walther/Umarex sowas als Pump-Gun.

Um Deinen "und dann ?" Gedankenbaum abzuarbeiten:

1. "Bleiben Sie stehen, ich habe die Polizei gerufen."

Wenn Sie von Dir weglaufen, kannst Du hinterher-rufen und Dich allmählich entspannen.

Falls sie aber auf Dich zu kommen:

2. "Stop", äh, "STOP !!!"

Und wenn das nicht hilft, kommt:

3. BUMM

Du brauchst nicht drohen von wegen: "oder ich schieße.../ich bin bewaffnet.../" oder den ominösen Warnschuss abgeben. So kontrollierst Du die Eskalation, Du hast Deine Handlungen durchgedacht und die Auslöser dafür festgelegt. Je mehr Du in ein Wechselspiel mit den Gegnern eingehst (Warnschuss, warten, beobachten, entscheiden) desto stressiger wird es für Dich und je mehr Handlungsspielraum gibst Du ihnen.

Wenn Du nachts im Düsteren, in der menschenleeren Gegend in der Du wohnst, rausgehst, weil Deine Alarmanlage angesprochen hat, Du findest zwei finstere Gestalten, die einbrechen wollen, dann notwehrst Du Dich gegen den EINBRUCH mit simplen Worten. Falls die finsteren Gestalten Dir bedrohlich werden und auf Dich zukommen, fürchtest Du um Dein LEBEN. Und dann ist Notwehr mit der Schusswaffe OK. Immer noch.

Geschrieben

"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die notwendig ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff vob sich, oder einem anderen, abzuwenden"...

Nein "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von einem Rechtsgut ..."

Das ist ein erheblicher Unterschied!

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