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IGNORED

Mit Waffen nicht durch den Gastraum NDSB LM 2013


Hamburger Jung

Empfohlene Beiträge

Das WaffG verlangt befriedet.

Und der zuständige Richter wird kundtun was ER verlangt. Das kann was ganz anderes sein. Jedem viel Erfolg beim herausfinden was grade " sein " Richter darunter versteht. Ich hab die Waffen immer in ihren abgeschlossenen Futteralen, dann können mir der Richter und seine " Schergen " ( Polizei ) mal den Buckel runter rutschen...................

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Ich hab die Waffen immer in ihren abgeschlossenen Futteralen, dann können mir der Richter und seine " Schergen " ( Polizei ) mal den Buckel runter rutschen...................

So sollte man als verantwortungsbewußter Waffenbesitzer auch damit umgehen !

Gruss, Markus.

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So sollte man als verantwortungsbewußter Waffenbesitzer auch damit umgehen !

Das ist aber ein Dilemma. Wenn man immer das Maximale tut, um auf keinen Fall angreifbar zu sein, (erst dann können einem die Schergen ja egal sein) dann erfüllt man im vorauseilenden Gehorsam genau das, was die Kontrollettis wollen. Und man legt den Standard fest, auf den dann demnächst alle LWB verpflichtet werden. Es ist gefährlich, dann auch noch Beifall zu klatschen, oder das als besonders gut darzustellen.

Da ich ein Freund der 4 Cooper'schen Regeln bin, fühle ich mich in Waffentragebereichen meistens wohl, aber irgendwelche künstlichen Biotope (GunFree-Zones), Sicherheitsfähnchen oder Schlösssileinchen sind kleinkarierte Schikane ohne Sicherheits-Mehrwert. Wer mich mit der Mündung einer Waffe überstreicht ist ein Ar$%&, und wenn er 17 Fahnen schwenken kann. Weil jede Waffe geladen ist, sind mir Waffen, die abgelegt werden, extrem unsympatisch, von denen verlange ich dann zumindest, daß ich den Ladezustand prüfen kann. Waffen in Futteralen sollten ja zu 100% sicher sein....

Letztlich kommt es nicht darauf an, ob die Waffe im Futteral ist oder nicht. Wichtig ist, ob der Waffen-Führer sich an die Regeln hält.

Man ist also als Teilnehmer einer Veranstaltung im Zwiespalt: einerseits will man sich ordentlich benehmen und höflich sein, andererseits will man ja nicht jeden Quatsch mitmachen, nur weil das irgendjemand mal irgendwo aufgeschrieben hat.

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Das ist für mich nicht das Maximale, sondern das Minimale. Und ich habe kein Problem damit.

Auf dem Stand bspw. beim IPSC oder PPC ist das natürlich was anderes. Aber nicht im Gastraum oder beim Transport. Zu Letzterem gibt es ja einschlägige Vorschriften. Wobei ich mich da an dem Begriff "wenige Handgriffe" orientiere und ich bereits für das Öffnen der vier Schiebeschlösser an meinem Langwaffenkoffer mind. 4 Handgriffe und somit mehr als die wenigen sprich 3 Handgriffe benötige. Aber ich will da jetzt keine neue Diskussion auslösen.

Gruss, Markus.

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Der einzige Ort, der wirklich befriedet ist, ist der Kugelfang kurz nach dem Signal "Feuer".

Ansonsten ist es doch ganz einfach:

Kippen aus, geene Fettbemmen schmatzen und de Glotzn uffmachen. Und das Werkzeug vor und nach Gebrauch sicher verstauen.

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Das ist aber ein Dilemma. Wenn man immer das Maximale tut, um auf keinen Fall angreifbar zu sein, (erst dann können einem die Schergen ja egal sein) dann erfüllt man im vorauseilenden Gehorsam genau das, was die Kontrollettis wollen. Und man legt den Standard fest, auf den dann demnächst alle LWB verpflichtet werden.

Hab ich da was verpasst? Laut meiner Auffassung ist der Transport von Waffen doch geregelt.Nicht Zugriffsbereit, und das sind Waffen insbesondere dann, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Der Standart ist also schon lange gesetzt. Ob ich das für gut oder übertrieben halte steht auf einem anderen Blatt. Ich sehe grade bei unseren Ordonanzrunden immer noch Leute, die ihre Gewehre einfach so im Auto herankarren, teils im Kofferraum, teils auf der Rückbank. " Das ist da nicht Zugriffsbereit!" oder " für den langen Schweizer gibts kein passendes Futteral "hab ich schon als Aussage bekommen. In meinen Augen sind es eher diese " Schützenbrüder", die für eine erneute Verschärfung verantwortlich sein werden. Aber lotet die Grenzen nur immer schön weiter aus, irgendwer wird das schon irgendwann aufgreifen.

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Da wir in zwischen auf der schwer angreifbaren Position, dass man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand sei, was auch für die "ich knebel mich zur Scheinsicherheit maximal" - Fraktion gilt, angekommen sind, wäre es doch einmal an der Zeit, zu berichten, was denn die Nachfragen erbracht haben.

  • Welche Behörde verbietet den "Transport" von "Sportgeräten" durch welche Räume (Wirtschaftsräume oder Gasträume)?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Verbot erfolgt?
  • Was soll mit dem Verbot bezweckt werden?
  • Gibt es das Verbot überhaupt oder hat sich da wer was zusammen gesponnen, vielleicht um den Bedienungen ihre Arbeit einfacher zu machen. Mit fünf vollen Tellern über immer wieder überall neu auftauchende Gewehrkoffer steigen zu müssen, ist nicht ohne.

Euer

Mausebaer

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Ich klaue mir bei OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05 mal die Tz 14

Es ging dabei um eine sog. B-Ebene eines U-Bahnhofs.

Dein

Mausebaer

Ich laß es aufmerksam. Bei der B-Ebene eines U-Bahnhofs dürfe es um ein Gebäude im weiteren Sinne gehen.

Ich vermute daher eine allseitige, gut erkennbare, farbige Linie, dauerhaft auf einer sonst freizugänglichen Asphaltfläche (Parkplatz) wird diesen nicht zu einem befriedeten Besitztum i.S. des WaffG machen.

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Das ist aber ein Dilemma. Wenn man immer das Maximale tut, um auf keinen Fall angreifbar zu sein, (erst dann können einem die Schergen ja egal sein) dann erfüllt man im vorauseilenden Gehorsam genau das, was die Kontrollettis wollen.

So eng setz ich mir meine Grenzen nicht, daß das kleine Schlößchen zum Maximalem oder vorauseilendem Gehorsam wird. Beeinträchtigt meine Lebensqualität in keinster Weise. :beach:

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Ich laß es aufmerksam. Bei der B-Ebene eines U-Bahnhofs dürfe es um ein Gebäude im weiteren Sinne gehen.

Ich vermute daher eine allseitige, gut erkennbare, farbige Linie, dauerhaft auf einer sonst freizugänglichen Asphaltfläche (Parkplatz) wird diesen nicht zu einem befriedeten Besitztum i.S. des WaffG machen.

In der Kopierten Tz14 wird schön auf die allgemeinen Regeln zum befriedeten Besitz eingegangen. Ich habe keine Lust, das alles selbst zusammen zu suchen. Der Fall selbst tut nichts zur Sache.

Der verhandelte Fall ging um wiederholten Hausfriedensbruch (§123 StGB) nach Erteilung eines Hausverbots. Nagel mich jetzt nicht fest, aber der ging so aus dass es sich zwar um befriedeten Besitz handelt aber da eine Nutzung zum allgemeinen Fussgängerverkehr gedultet wird is' nix mit Hausfriedensbruch. Halt der Klassiker: Auch falls Du Dein Grundstück zur Festung ausbaust, wenn Du erst einmal duldest, dass Leute über Dein Grundstück laufen, darfst Du das Laufen über und den Aufenthalt auf Deinen Grundstück nicht mehr verbieten. Allgemeiner ausgedrückt: Hast Du durch konkludentes Handeln erst einmal auf Deine Rechte verzichtet, darfst Du sie Dir auch nicht wiederholen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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das gewohnheitsrecht wurde vor 113 jahren am 1 januar 1900 aus dem gesetz gestrichen

ein berufen auf ein gewohnheitsrecht ist vor gericht eine immer wiederkehrende lachnummer welche aufzeigt das viele anwälte (die die sowas einklagen wollen) vielleicht beruflich doch besser etwas anderes machen sollten

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Ich habe auf meiner Startbenachrichtigung für Rendsburg nachgeschaut und kann den Passus bestätigen. Allerdings bin ich gespannt (ich kenne die LM in Rendsburg), wie ich zur Waffenkontrolle kommen soll, wenn ich nicht durch den Gastraum laufen darf! Ich werde morgen mal meine Sportleiterin darauf hin ansprechen. Ich nehme allerdings an, dass dieser Passus in der Druckvorlage der Startbenachrichtigung drin ist. Nichts desto trotz ist es sehr bedenklich und gerade die ausrichtenden Verbände sollten den "Arsch in der Hose" haben, um den gastgebenden Vereinen eine Linie vorzugeben! Es fragt sich doch: Wer ist denn der Veranstalter? Der Gastwirt, der Angst um seine verängstigte Kundschaft hat?

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Ich könnte mir vorstellen, dass da der Wirt dahinter steckt.

Ein voller Gastraum ist für den Service üblicherweise schon schwierig. Wenn ich mir vorstelle, da würden überall noch Waffenkoffer herumstehen und laufend wollen auch noch Leute mit Waffenkoffern durch den Gastraum hindurch, wird das zu einem Service-Albtraum. :mega_shok: Nur mit Bitten kann man auch eine Menge Schützen nicht davon abbringen - entweder kennst Du die Anlage und bist Du es gewohnt, durch den Gastraum zugehen, oder Du bist neu und fragst halt ganz selbstverständlich im Gastraum nach, wo Du lang musst. :sad: Also verständigt Wirt sich mit dem Veranstalter und der druckt eine recht unbestimmte Entscheidung einer angeblichen Behörde mit Androhung einer Disqualifikation auf die Benachrichtigung. :teu38:

Nur so'ne Idee. :rolleyes:

Euer

Mausebaer

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Da die Wirte i.d.R. von den Schützen Leben kann ich mir nicht vorstellen, das die Wirte den Schützen das herkommen vergällen wollen. Ich gehe von unverpackten Waffen aus. Anders wäre auch der Verweis auf die Behörde in meinen Augen nonsens.

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Anders wäre auch der Verweis auf die Behörde in meinen Augen nonsens.

Der Verweis auf die Behörde ist so oder so Nonsens. Und die Diskussion darüber ohne irgendwelchen Zusatz-Infos ist erst recht sinn- und zweckfrei.

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Da die Wirte i.d.R. von den Schützen Leben kann ich mir nicht vorstellen, das die Wirte den Schützen das herkommen vergällen wollen. ...

  1. Nicht jeder Umsatz führt zu Profit oder wenigstens einem Deckungsbeitrag,
  2. wie viel zusätzlichen (und i.w. einmaligen) Umsatz generiert eine LM des NDSB wohl überhaupt und
  3. wie viele Schützen, die es zur LM schaffen lassen sich so vom Kommen abhalten? :unknw:

  • Bier, Wein und vor dem Schießen auch Kaffee und Cola sind tabu. Damit sind die margenträchtigen Getränke schon einmal außen vor.
  • Ich kenne zwar die konkrete Speisekarte nicht, aber oft sind die Speisen i.w. als Trigger für die Getränke kalkuliert, weil sich zumindest bei Stammkunden häufig auch keine ansprechende Margen beim verlangten Preis/Leistungs-Verhältnis realisieren lassen.

Ich wäre nicht überrascht, wenn wirtschaftlich eine LM für den Gastronomiebetrieb direkt nur wenig bringt, wenn man sie control-te. Sie wird halt ertragen, weil es die Schützen als regelmäßige Kunden beim Training und bei lokalen Veranstaltungen hält.

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Der Verweis auf die Behörde ist so oder so Nonsens.

Das stimmt,

und zur Sicherheit, weil das OA dort auch meine zustänidige Behörde ist,

habe ich gestern beim Waffenanmelden zusätzlich einfach mal nachgefragt, und:

völlig überraschenderweise wissen die von nichts und haben auch nichts initziert

( ich komme mit denen sehr gut aus, die verars.... mich nicht ).

Der geneigte Leser mag sich weiterhin seine Gedanken machen...

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  • 4 Wochen später...

Nachlese: Nach meinen Geprächen mit der NDSB-Sportleitung während des Wettkampfs stellte sich heraus, das diese Klausel einzig und nur allein für das "Sportleistungszentrums des NDSB" gilt, welches auf Grund z.Z. komplizierter Pächter/Mieter-Verhältnisse keine anderen Möglichkeiten lässt. Naja - Schiesssportzentrum des Norddeutschen Schützenbundes und man darf nicht mit den Waffen an einer Bockwurst vorbeilaufen - viele werden fragen, warum ein Schiesssportverband einer Behörde "dermassen die Schuhe leckt?* Und warum vermerkt man nicht, dass dies nur für das Schiessleistungszentrum Kellinghusen gilt?

* unbestätigte Insiderinformation: Ja, weil die Behörde diese Vorzeige-Schiessstätte ratz fatz dicht machen würde, weil der NDSB den verantwortlichen Funktionären jahrelang vertraut hatte und nicht kontroliiert hat, ob wichtige Auflagen an Sicherheit oder Betrieb durchgesetzt wurden - seit mehr als 10 Jahren! Als man das dann endlich bemerkt hatte, stand die Schliessung dieser Anlage (kurz vor Austragung einer LM) kurz bevor. Der Insider vermutet, dass der Landesverband aus Angst vor restriktiven Schritten der Behörde jeden Schwachsinn abnickt, um nicht in Ungnade zu fallen.

So habe ich es auf der LM gehört - ob es stimmt, kann ich nicht beurteilen!

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