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IGNORED

gundoo - unangenehme Erfahrung


Gast sammler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...wir sind zwar OT, aber gehen wir mal davon aus, dass unser User "Sammler" die Knarre auch so erwerben darf...eben weil er sie auf rote WBK oder als Händler erwerben wollte?

MfG:Steam

Geschrieben

...wir sind zwar OT, aber gehen wir mal davon aus, dass unser User "Sammler" die Knarre auch so erwerben darf...eben weil er sie auf rote WBK oder als Händler erwerben wollte?

MfG:Steam

...ich habe mir eine kleine Berichtigung erlaubt. Ansonsten gebe ich dir gerne recht.

BULLDOG

Geschrieben

......eben weil er sie auf rote WBK oder als Händler erwerben wollte?

MfG:Steam

Auch an einen Sammler oder Händler darf eine Schußwaffe nicht ohne gültigen Beschuß abgegeben werden!

Das hatten wir doch nun wirklich oft genug!

Geschrieben

Und? Es gibt noch mehr Arten der Erwerbsberechtigung. Ich gehe mal davon aus, dass sammler die Angelegenheit hier

nicht zur Diskussion stellen würdem, wenn er nicht über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügte.

Geschrieben

Liebe WOler,

es ist schade, dass es hier zu Irritationen gekommen ist.

Auf gundoo gibt es die normale Auktion mit Mindestpreis (der ist variabel und öffentlich) und neuerdings die Auktion mit verdecktem Mindestpreis. Vielleicht haben wir den Unterschied nicht klar genug gekennzeichnet. Das werden wir umgehend ändern.

Die Auktion mit verdecktem Mindestpreis ist auf gundoo eine neue Funktion, die wir gerade testen.

Es liegt uns fern, etwas zu verschleiern. Im Gegenteil. Wir wollen sowohl für Käufer als auch Verkäufer die besten Voraussetzungen für ein WIn-Win Verhältnis schaffen.

Übrigens: Auktionen mit verdecktem Mindestpreis gibt es schon lange - z. B. auf ebay.

Wir sind natürlich an jedem kritischen Hinweis interessiert, damit wir Benutzerführung und Prozesse weiter optimieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Messner

P. S.: Verbesserte Ladezeiten mit Firefox sind in Arbeit.

Auf anderen Browsern läuft m.E. gundoo flüssig.

Der kleine aber feine Unterschied: eBay haut dir jedesmal ein grosses fettes rotes "Mindestpreis nicht erreicht!" um die Ohren wenn du auf einen Artikel, auch mit verdecktem Mindestpreis, zu niedrig bietest und behauptet nicht "Glückwunsch, Sie sind Höchstbieter!" in so einem Fall. Und schickt dir auch keine Nachricht du hättest ne Auktion gewonnen wenn du zwar Höchstbieter bist aber der Mindestpreis nicht erreicht wurde....

Wenn ihr euch das schon von eBay abschaut, was ja an sich nicht dumm ist, dann doch bitte richtig! (wobei ich selber die versteckten Mindestpreise auch affig finde und mir meine Zeit zu Schade ist durch bieten rauszufinden was der Eumel haben will dafür.... soll ers gleich sagen oder seinen Scheiss behalten)

Wenn man schon woanders abschaut, dann sollte man sich dabei wenigstens konzentrieren, sonst gehts einem wie meinem Banknachbarn in der Hauptschule: der hat nen ganzen Geo Test von mir abgeschrieben. Inklusive meinem Namen im Namensfeld seines Tests..... LOL

Geschrieben

Ich finde die Funktion toll:

So kann ich den aktuellen, realen Marktpreis meiner Waffen ermitteln, ohne das Risiko einzugehen daß die tatsächlich verkauft werden. Muß nur den verdeckten Mindestpreis hoch genug setzen. dank der "Bei und zählen Sie nur wenn Sie auch verkaufen!" - Politik ist das für mich völlig risiko- und kostenlos.

Grün war aus...

[posted on the run]

Geschrieben

...ich habe mir eine kleine Berichtigung erlaubt. Ansonsten gebe ich dir gerne recht.

BULLDOG

Erkläre uns bitte, warum einem Händler (nicht Inhaber einer Waffenherstellungslizenz) Waffen überlassen werden dürfen, denen der notwendige Beschuss fehlt?

Geschrieben

Ich finde die Funktion toll:

So kann ich den aktuellen, realen Marktpreis meiner Waffen ermitteln, ohne das Risiko einzugehen daß die tatsächlich verkauft werden. Muß nur den verdeckten Mindestpreis hoch genug setzen. dank der "Bei und zählen Sie nur wenn Sie auch verkaufen!" - Politik ist das für mich völlig risiko- und kostenlos.

[...]

Wenn dem Verkauf respektive dem Eigentumsübertrag kein rechtliches Hindernis im Wege steht, musst du dem Höchstbieter die Ware zum Höchstgebot verschaffen. Dein versteckter Vorbehalt hilft dir nicht, selbst dann nicht, wenn das in den AGB der Auktionsplattform stünde, denn § 116 BGB schließt versteckte Vorbehalte aus. Anders ist es mit dem Vorbehalt der dir angezeigt wird, wie bei ebay.

Ob sich der gutgläubige Verkäufer dann wegen der Differenz zum Mindesgebot an Gundoo halten kann ist natürlich die nächste Frage. Ich tendiere zu ja.

Geschrieben

Servus zusammen,

es gibt ja schon abenteuerliche Antworten zu diesem Thema, ist halt wie immer - vom Kuchenbacken zu Arxxxbacken.

Um aber beim Thema zu bleiben, der User Sammler hat sicherlich keine negativen Erfahrungen mit Gundoo gemacht, sondern wahrscheinlich mit seinem Optiker :pilot: .....warum.....seht selbst.

1.pdf

2.pdf

3Angebotsbestatigungsmail.pdf

Geschrieben
... mit seinem Optiker :pilot: .....warum.....seht selbst.
Nach dem Beitrag #56 könnte es aber auch sein das es geändert wurde und "Sammler" doch nicht blind ist, oder ?
Geschrieben

Vielleicht sind auf der Seite von gundoo Änderungen vorgenommen worden.

Warum sollt das „sammler“ nicht gesehen haben ?

Geschrieben
...seht selbst. ...

Mach das. Ruf einfach den im Beitrag #11 angegebenen Link auf und schau, was Du dort siehst und welche Hinweise Du da findest.

Geschrieben

Nach dem Beitrag #56 könnte es aber auch sein das es geändert wurde und "Sammler" doch nicht blind ist, oder ?

Servus Coltdragoon,

ja, könnte sein - das müsste dann Gundoo beantworten.

Geschrieben

Mach das. Ruf einfach den im Beitrag #11 angegebenen Link auf und schau, was Du dort siehst und welche Hinweise Du da findest.

Servus Sammler,

da sieht man nichts, aber beim Bieten auf einen Artikel schon - schau doch mal in die Bestätigungsmail.

Geschrieben

Servus zusammen,

es gibt ja schon abenteuerliche Antworten zu diesem Thema, ist halt wie immer - vom Kuchenbacken zu Arxxxbacken.

Um aber beim Thema zu bleiben, der User Sammler hat sicherlich keine negativen Erfahrungen mit Gundoo gemacht, sondern wahrscheinlich mit seinem Optiker :pilot: .....warum.....seht selbst.

Und wenn Dein Optiker ordentlich gearbeitet hätte, hättest Du vielleicht Post 39 gelesen und gefunden dass Gundoo selbst einräumt, dass hier Mindestgebotsauktionen möglich sind, ohne dass der Bieter dies sieht.

[...]

Auf gundoo gibt es die normale Auktion mit Mindestpreis (der ist variabel und öffentlich) und neuerdings die Auktion mit verdecktem Mindestpreis. Vielleicht haben wir den Unterschied nicht klar genug gekennzeichnet. Das werden wir umgehend ändern.

Die Auktion mit verdecktem Mindestpreis ist auf gundoo eine neue Funktion, die wir gerade testen.

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Messner[...]

Geschrieben

Das sagt nur aus, dass man nicht sieht, ob es eine Mindestpreisauktion ist.

Wenn man ein Gebot abgibt, erscheint das so, wie in den Anhängen.

Und mein Optiker sagt von sich, er sei gut......lesen ist das eine........

Ich kann ja verstehen, dass Sammler sauer ist, nur hat das wenig mit der Plattform zu tun.

Geschrieben

Das ist eine unangenehme Sache und ich wäre auch bedient. Auf der anderen Seite kann ich gundoo auch verstehen. Die müssen sich etablieren und Interesse wecken. Das größte Interesse weckt man mit einem großen Sortiment/Angebot, also muß man Anbieter/Verkäufer gewinnen und da ist so ein Mindestpreis eine interessante Option. Aber jetzt bitte nicht missverstehen, gutheißen möchte ich das jetzt nicht, aber wenn man gundoo deswegen in Grund und Boden verdammt, schneiden wir uns letzendlich auch selbst ins Fleisch.

Geschrieben

Hallo Karsten,

...da sieht man nichts,...

Genau so ist es. Also doch kein Problem mit dem Optiker, oder, um es genauer zu formulieren, der mir hier von Dir unterstellten mangelnden Lesekompetenz.

Ich denke, hier ist eine Entschuldigung von dir angebracht.

... aber beim Bieten auf einen Artikel schon - schau doch mal in die Bestätigungsmail...

Und die sehe ich wann? Genau, irgendwann NACH dem Gebot, falls ich dann mal in mein Email-Postfach schaue. Und wenn ich nur ein mal, so 5 Sekunden vor Auktionsende biete, dann nutzt mir diese Mail gar nichts.

Nachtrag: Lies mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen von gundoo, was dort zu Auktionen steht und wann ein Vertrag zustande gekommen ist. Vielleicht findest Du ja auch den Passus in den AGB, der das Verfahren bei verdeckten Mindestgeboten regelt.

Geschrieben

.... gutheißen möchte ich das jetzt nicht, aber wenn man gundoo deswegen in Grund und Boden verdammt, schneiden wir uns letzendlich auch selbst ins Fleisch.

Das beste was Anbietern und Kunden passieren kann, ist, daß sammler derzeit auf Krawall gebürstet ist und die Herrschaften von gundoo per Anwalt oder Gericht zwingt, ihm die Waffe zu verschaffen, evtl. den Schaden auszugleichen.

DAMIT träte der beste Lerneffekt ein und das ungesetzliche Verstecken von Verkaufsbedingungen hätte ein rasches Ende.

Geschrieben
Das beste was Anbietern und Kunden passieren könnte kann, wäre ist, daß sammler derzeit auf Krawall gebürstet wäre ist und die Herrschaften von gundoo per Anwalt oder Gericht zwingt, ihm die Waffe zu verschaffen, evtl. den Schaden auszugleichen....

So sollte der Text aussehen, um keine unnötige Erwartungshaltung zu wecken.

Geschrieben

@ heletz

Das will ich nicht bestreiten und ich gönne sammler von ganzem Herzen das Teil. Wäre schön, wenn die sich einigen können. Vielleicht trägt gundoo die Differenz zwischen Gebot und Mindestpreis? Es gibt sicherlich noch mehr Möglichkeiten.

Was ich meinte, war letztendlich, dass ich die Plattform jetzt nicht abschreibe bzw. abgeschrieben sehen möchte. Shit happens und wird auch weiter passieren - egal wo. Die Kunst ist es, aufeinander zuzugehen und es wäre auch sicherlich nicht die schlechteste Werbung, wenn gundoo für eine Lösung sorgt.

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