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IGNORED

Waffenbehörde verlangt Rechtfertigung für Zuverlässigkeit und Eignung


Dobe

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Geschrieben
Das ganze "Staat hat Angst" ist doch lächerlich.

Schauen wir doch mal kurz auf die Ursprünge der von dir so geliebten Prinzipien von "Zuverlässigkeit" und "Bedürfnis":

Das Führen einer Schusswaffe erforderte einen Waffenschein

Die Verordnung verfügte im weiteren:

„(1) Waffenerwerbscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren

Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses

ausgestellt werden.

(2) Die Erteilung wird insbesondere verweigert bei

3. Zigeunern . ...

4. Personen, gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürgerlichen

Ehrenrechte erkannt worden ist, für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des

Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte.

5. Personen die wegen Landesverrats oder Hochverrats verurteilt sind, oder gegen die

Tatsachen vorliegen die die Annahme rechtfertigen, dass sie sich staatsfeindlich betätigen.

6. Personen welche rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von mehr als zwei Wochen verurteilt

wurden... wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt...“

Alles für die öffentliche Sicherheit, oder?

Schauen wir nun auf die Ausnahmen:

Für die offiziell abgegebenen Schusswaffen, war weder ein Waffen- noch ein Waffenerwerbschein

erforderlich von den Mitgliedern der Streitkräfte, der Polizei, Angehörige der SS Reserve-Gruppen

und der SS-Totenkopfverbände, sowie der folgenden:

„Unterführer der NSDAP, vom Ortsgruppenleiter aufwärts, der SA, SS und der NSKK sowie der

Hitler Jugend vom Bannführer aufwärts, denen vom Stellvertreter des Führers oder der von diesem

bestimmten Stelle, das Recht zum Führen von Schusswaffen verliehen ist...“

Hmm, alles irgendwie "staatsnah", aber das ist bestimmt nur Zufall.

Und wieder die öffentliche Sicherheit:

Der Besitz jeder Art von Waffe konnte verboten werden. „Im Einzelfalle kann einer Person, die sich

staatsfeindlich betätigt hat oder durch die eine Gefährung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten

ist, Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition sowie Hieb- und Stichwaffen

verboten werden.“

Nur warum steht dann die Staatssicherheit an erster Stelle? Ist das bloß ein Unfall, oder vielleicht doch, weil man damals noch ehrlicher war mit der Darstellung seiner Ziele?

Auch diese Regelungen sind uns nur allzu bekannt und lange erhalten geblieben:

Es war verboten Schusswaffen die gefaltet oder zusammengeschoben, verkürzt, oder schnell zerlegt

werden konnten – über die normale Zerlegung bei jagdlichem oder sportlichem Einsatz hinaus –

herzustellen oder zu besitzen. Feuerwaffen mit Schalldämpfern oder Scheinwerfern waren

verboten. Schliesslich waren auch .22 Randfeuerpatronen mit Hohlspitzgeschossen verboten.

Und jetzt kommen wir zum Kern der Sache:

Der Völkische Beobachter, Hitler’s Zeitung, hatte folgendes zu berichten über das revidierte

Waffengesetz: „Das neue Gesetz bildet das Ergebnis einer Nachprüfung des Waffenrechts nach der Richtung,

welche Erleichterungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand im Interesse des deutschen

Waffengewerbes vertretbar sind, ohne dass eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit eintreten kann.“

Nun steht da wieder was von "öffentlicher Sicherheit", aber was soll das genau bedeuten?

Auflösung:

Die Berliner Börsenzeitung publizierte gleichlautende Kommentare, fügte aber das Folgende in eher

unheilvoller Sprache bei:

„Die Voraussetzung für jede Erleichterung des anwendbaren Waffengesetzes musste sein, dass die

Polizeikräfte in der Lage blieben, unerbittlich zu vermeiden, dass unzuverlässige Personen Waffen

erwerben oder besitzen können. Das neue Gesetz ist gedacht um das offensichtliche Prinzip

durchzusetzen, dass Feinde von Volk und Staat sowie andere Elemente, welche die öffentliche

Sicherheit gefährden, keine Waffen besitzen."

Dass diese Reichswaffengesetz der Nazis von 1938 in seinen Grundzügen immer noch gültig ist, ist unübersehbar. Nur die Intention des ganzen soll sich zwischenzeitlich angeblich grundlegend geändert haben, was damals als Unterdrückungsinstrument zur Sicherung der unbeschränkten Macht des Staates gedacht war (und in den USA mit dem Gun Control Act von 1968 zur Entwaffnung der Schwarzen teilweise fast wortgleich kopiert wurde), dient heute ausschließlich der Sicherheit des Bürgers. Natürlich. Weiterschlafen, bitte. :closedeyes:

[Alle Zitate aus: Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift, Nr. 12, Dezember 2001, S. 8-11. Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der deutschen Juden, Stephen P. Halbrook]

Geschrieben

Eignung und Zuverlässigkeit waren ebenfalls gefordert und genau darum geht es.

18 Jahre und kein Waffenverbot - mehr nicht. Es ist keine vorgelagerte Eignungs- oder Zuverlässigkeitsfeststellung notwendig.

Geschrieben

Ich denke wir können festhalten - in (ansonsten) mit D vergleichbaren westlichen Ländern "leistet" man sich deutlich mehr Freiheiten beim Waffenerwerb und Besitz als in D, und es funktioniert im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit.

Das heißt nicht "jeder Irre bekommt Waffen und Munition"... derartige Behauptungen sind schlicht Polemik. M.E. muss es in einem solchen Bereich durchaus Regularien geben.

Aber ein Mehr an Freiheiten gegenüber unserem Status hier wäre problemlos möglich und machbar; da beißt die Maus keinen Faden ab.

Geschrieben

Frag gezielt nach, das ist genau die Forderung - Freier Besitz!

Zudem ist die Aussage über dir unvollständig. Es gibt ein Regulativ.

Geschrieben

Was mich an der Sache wundert ist, dass immer mehr Formulare bei den Behörden auftauchen, die scheinbar auf dem kleinen Dienstweg selbst erstellt wurden.

Eigentlich schreibt das Bundesdatenschutzgesetz folgende Rahmenbedingungen vor.

-- Sparsamkeit der Erhebung. Nur das erforderliche Minimum an Daten darf verlangt werden.

-- Angabe der Rechtsvorschrift

-- Einwilligung der Verarbeitung

-- Aufklärung über Tragweite der Einwilligung

-- Konsequenzen bei Nichteinwilligung

-- insbesondere Daten die sich u.A. auf Gesundheit beziehen sind per Gesetz als besonders schützenswert eingestuft

Von offiziellen Formularen würde ich eigentlich erwarten, dass sie sich in Form und Inhalt an das BDSG halten.

Theoretisch müsste Erhebung und Erfassung doch dem zuständigen Datenschutzbeauftragten bekannt gemacht worden sein.

Geschrieben

Was mich an der Sache wundert ist, dass immer mehr Formulare bei den Behörden auftauchen, die scheinbar auf dem kleinen Dienstweg selbst erstellt wurden.

Gibt es denn irgendwo eine zentrale "Vordruckerstellungsbehörde"? Falls ja, sag mir Bescheid.

Eigentlich schreibt das Bundesdatenschutzgesetz folgende Rahmenbedingungen vor.

-- Sparsamkeit der Erhebung. Nur das erforderliche Minimum an Daten darf verlangt werden.

-- Angabe der Rechtsvorschrift

-- Einwilligung der Verarbeitung

-- Aufklärung über Tragweite der Einwilligung

-- Konsequenzen bei Nichteinwilligung

-- insbesondere Daten die sich u.A. auf Gesundheit beziehen sind per Gesetz als besonders schützenswert eingestuft

Und woher genau kommt jetzt Deine Erkenntnis, dass diese selbstgemachten Vordrucke nicht diesen Rahmenbedingungen entsprechen?

Geschrieben

Wenn ich mir irgendwo eine Tüte Eis kaufe, fragt keiner ob ich psychisch stabil bin. Kaufe ich mir Schnaps muss ich mindestens 18 Jahre alt sein, wird ab und zu auch nach gefragt. Wenn ich ein Kind adoptieren will, wird die Frageliste schon länger. Wenn ich Pilot bei der Lufthansa werden will, muss ich auch die Hosen runter lassen. Die Passagiere wird es freuen. Man könnte sagen, je verantwortungsvoller die Tätigkeit desto höher der Anspruch an die Eigenschaften des Tat ausübenden. Keiner zwingt mich Jäger zu werden.

Geschrieben

Ihr könnt mich nun verfluchen oder nicht, ist fast so wie der "Stasi-Fragebogen".

Eine falsche Antwort gilt als Betrugsversuch und diejenigen wurden sofort entlassen.

Das war es ja auch !

Es soll und sollte verhindert werden das Personen die für den Staatssicheheitsdienst der DDR dem MFS.

Gespitzelt Bürger überwacht,bedroht und denunziert haben nie wieder ein politisches Amt oder eine Arbeit

ausführen wie etwa Polizei,Zoll,Justiz und Strafvollzugsdienst begleiten dürfen wo sie wieder Bürger gegenüber

ein Machtverhältnis haben bis hin zum Eingriff in Grundrechte dieser.

Das ist vollkommen korrekt leider sind das wird immer wieder festgestellt insbesondere in Brandenburg noch immer

Personen die beim MFS waren in den genannten Berufsgruppen beschäftigt ein Skandal ist das.

Natürlich ist es auch ein Betrug wenn ich im Fragebogen angebe ich habe nicht für die Stasi gearbeitet aber über

die Unterlagenbehörde wird dann das Gegenteil bewiesen.

Wer für diesen Verein gearbeitet hat,war in erster Linie auf sein Wohl bedacht,da gabs Zahlungen,Vergünstigungen bis

hin zu Geldgeschenken,Urlaub,Auszeichnungen usw. erst gar nicht zu sprechen von der Macht die man über Bevölkerung

und einzelne Personen hatte.

Anstatt nach der Wende sich seiner Vergangenheit offen zu stellen wurde wieder gelogen weil man Strafen,Ächtung und

Schadensersatzforderungen der Opfer befürchtete nicht zuletzt natürlich auch die Angst selbst entlassen zu werden und

sich auf Arbeitssuche begeben zu müssen man hatte immer nur das eigene Wohl vor Augen was aus den Opfern wurde

interessierte Niemanden ich kenne selbst einige Leute die, die Stasi fertig gemacht hat das waren vorher lebensbejahende

fröhliche Menschen aber ihre politische Einstellung passte den System nicht da wurden sie physisch,psychisch und finanziell

kaputtgemacht wenn ich sehe das die einstigen Täter eine höhere Rente bekommen als ihre Opfer und wie man auch wieder

im Nachhinein versucht die DDR schönzureden bekomme ich einen dicken Hals! :bad:

Geschrieben

Theoretisch müsste Erhebung und Erfassung doch dem zuständigen Datenschutzbeauftragten bekannt gemacht worden sein.

Spätestens wenns der Betroffene tut, bekommt die Behörde mächtig Ärger, die solche Formulare verwendet ! Wie schon geschrieben hat die Behörde die Prüfpflicht und darf nur bei begründetem Verdacht, niemals aber als Regelfall, weitere Erkundigungen einholen - wobei sich der Betroffene selbst immer verweigern kann und nicht selbst belasten muss.

Geschrieben

Meine Erfahrungen mit dem (Landes-)Datenschutzbeauftragten waren nicht so toll. Ich hatte da mal zu einem Formular meiner Waffenbehörde angefragt, ob die diese Daten wirklich alle erheben dürfen. Daraufhin kam die Antwort, dass das eine Frage des Waffenrechts sei, man mir dazu keine Auskunft geben würde und ich mich an einen Rechtsanwalt wenden müsse.

Geschrieben

Ich würde jetzt die Anfrage mitsamt der Antwort nehmen und an die nächst höhere Stelle senden mit der Bitte um eine Stellungnahme.

Ausser Porto kannst Du hier ja nix verlieren.

Den Spaß würde ich mir machen.

Geschrieben

Meine Erfahrungen mit dem (Landes-)Datenschutzbeauftragten waren nicht so toll. Ich hatte da mal zu einem Formular meiner Waffenbehörde angefragt, ob die diese Daten wirklich alle erheben dürfen. Daraufhin kam die Antwort, dass das eine Frage des Waffenrechts sei, man mir dazu keine Auskunft geben würde und ich mich an einen Rechtsanwalt wenden müsse.

Warum habe ich nur genau so etwas erwartet... :(

Geschrieben
Man könnte sagen, je verantwortungsvoller die Tätigkeit desto höher der Anspruch an die Eigenschaften des Tat ausübenden. Keiner zwingt mich Jäger zu werden.

Gilt das auch für diejenigen die diesen Schwachsinn erlassen?

Geschrieben

Gilt das auch für diejenigen die diesen Schwachsinn erlassen?

Im Gegenteil, die Qualifikation vieler "Berufspolitiker von Jugend an" ist mehr als dürftig. Unsere Bildungsministerin Frau Schavan hat mal gerade eben Abitur und nicht mal einen Studienabschluss. Jedenfalls solange bis ein Gericht ihrer Klage statt geben sollte.

Nils Annen (SPD), immerhin im Parteivorstand dieser Partei, hat folgende akademische Karriere gemacht:

"Ein Studium der Geschichte, Geographie und Lateinamerikanistik an der Universität Hamburg beendete Annen im Sommer 2008 nach 28 Semestern zunächst ohne Abschluss. Ende 2009 schloss Annen sein Studium der Geschichte an der Humboldt-Universität in Berlin mit einem Bachelor ab." Quelle Wikipedia

Bachelor, bitte? Das ist mal gerade ein früheres "Grundstudium" von 4 Semestern. Und dafür braucht der 28 Semester?

usw. usf.

Habe mir mal den Spaß gemacht und über die Jahre einige Politikerkarrieren verfolgt. Da sitzen selbst in wichtigen Ausschüssen wie Innen- und Finanzausschuss viele Luschen rum, die man früher als verkrachte Existenzen bezeichnet hätte,

Sind sie ja auch! Haha! :lol2:

Geschrieben

Unsere Bildungsministerin Frau Schavan hat mal gerade eben Abitur und nicht mal einen Studienabschluss. Jedenfalls solange bis ein Gericht ihrer Klage statt geben sollte.

Frau Professor Schavan durfte nur deshalb ohne weitere Prüfung ihr Studium mit der (inzwischen strittigen) Dissertation abschließen, weil sie eine der besten Studentinnen ihres Jahrgangs war. Daß das nicht clever war, steht auf einem anderen Blatt.

Das aber mit der Karriere z.B. einer Frau Eckhadt-Göring (und anderen am Bildungssystem gescheiterten linkischen Existenzen) zu vergleichen, die trotz ihres wegen erwiesener Unfähigkeit nicht abgeschlossenen Theologiestudiums geschafft hat, sowohl die Mainstream-Evanglis als auch die Grünkernkommunisten zu begeistern, zu vergleichen, halte ich für ziemlich danben.

Geschrieben

Komisch, ich war auch einer der besten Studenten meines Jahrgangs (in Physik), aber mir wurde das nicht angeboten. Das hätte die Promotionsordnung der Universität auch gar nicht hergegeben. Mein Schwager hat in Maschinenbau an der TU Harburg auch als einer der Jahrgangsbesten promoviert. Der musste sein Diplom auch vorher ablegen, um zugelassen zu werden.

Ich mache da auch keine Unterschiede bezgl. der politischen Couleur, denn ich habe in JEDER Partei diese Luschen gefunden.

Dass Frau Schavan dazugehört, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass sie keinen Studienabschluss hat und das es ungewöhnlich ist zur Promotion zugelassen zu werden, wenn kein entsprechender Studienabschluss vorliegt.

Noch ein Beispiel. Als Dipl-Physiker habe ich am Institut Sportwissenschaft eine Promotion über ein Biomechanisches Thema gemacht. Zugelassen wurde ich nur aufgrund meines Diploms in Physik UND zusätzlich wegen der erfolgreichen Teilnahme an nicht wenigen sportwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Dagegen ist nichts einzuwenden, denn so steht es in der Promotionszulassungsverordnung der Fakultät Sportwissenschaften.

Wenn du mir einen Beleg für deine These inkl. der damals für Frau Schavan gültigen Promotionsordnung bringst, nehme ich alles zurück.

Vielleicht liegt es aber auch einfach daran, dass weder mein Schwager, noch ich, noch viele, viele andere WIssenschaftler genug einflussreiche Freunde hatten und so den geraden Weg gehen mussten, auf den wir stolz sein können.

Lässt einen auch besser schlafen.

P.S. Über Frau Göring-Eckhardt verlieren wir mal lieber kein Wort, da gebe ich dir recht.

P.P.S. Habe interessehalber nachgeschaut. In der aktuellen Promotionsordnung der Universität Hamburg (nur als Beispiel) ist eine Zulassung zur Promotion ohne entsprechenden Studienabschluss NICHT möglich. Punkt.

http://www.physnet.uni-hamburg.de/studium/Promotion/PromO_Physik_Ordnung_170602.pdf

Geschrieben

Ihr wisst aber schon, wann und wo Frau Schavan ihr Studium abgeschlossen hat?

Schlussfolgerungen auf Basis einer Studien- und Promotionsordnung der Uni Hamburg aus dem Jahre 2013 auf einen Studiensabschluss in Düsseldorf im Jahre 1980 sind völlig sinnfrei.

Michael

Geschrieben

Nein, wo hat sie denn ihr Studium abgeschlossen? Bitte mit Quelle. Da ihr der Doktortitel aberkannt wurde hat sie ihr Studium eben NICHT abgeschlossen.

Wikipedia z.B. sagt nichts von einem Studienabschluss.

"Nach dem Abitur 1974 am Nelly-Sachs-Gymnasium in Neuss studierte Annette Schavan zwölf Semester Erziehungswissenschaften, Philosophie und Katholische Theologie an den Universitäten Bonn und Düsseldorf. Sie beendete ihr Studium 1980 unmittelbar mit einer Promotion in Form einer grundständigen Promotion[1] zum Dr. phil. bei Gerhard Wehle in Erziehungswissenschaften an der Universität Düsseldorf. Der Titel ihrer Dissertation ist Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung."

http://de.wikipedia....Annette_Schavan

Grundständige Promotionen werden i.a. seit 1990 nicht mehr durchgeführt. Warum nur?

Spiegel meint:

Sollte Bildungsministerin Annette Schavan ihren Doktortitel verlieren, müsste sie wohl auch mit dem Verlust ihrer Honorarprofessur an der FU Berlin rechnen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung stünde ohne Titel da - und ganz ohne Studienabschluss.

http://www.spiegel.d...n-a-861324.html

Die Erklärung der Universität Düsseldorf zu Annette Schavan

Die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf hat Bildungsministerin Schavan den Doktortitel aberkannt. Die Erklärung der Hochschule im Wortlaut.

"Anschließend hat der Fakultätsrat alle Argumente gründlich gewürdigt, die zugunsten der Betroffenen anzuführen sind. Insbesondere gehören hierzu der lange Zeitabstand, der seit der Anfertigung der Arbeit verstrichen ist, sowie der Umstand, dass die Betroffene neben ihrer Promotion über keinen anderen Studienabschluss verfügt."

http://www.zeit.de/s...avan-erklaerung

So, lieber Mick, jetzt warte ich auf deine Quellen.

P.S. Vier Doktortitel hat sie ja noch, ein fünfter ist in Vorbereitung:

Quelle: Wikipedia - http://de.wikipedia....Annette_Schavan

P.P.S. Im Grunde ist mir die Frau völlig egal, aber dass sie das 12-jährige Abitur in BW eingeführt hat nehme ich ihr übel, denn inzwischen haben sich auch andere Bundesländer daran orientiert. Wer Kinder auf dem Gymnasium hat, weiß wovon ich rede.

Geschrieben

Jetzt haue ich nochmal in die Kerbe von Winzi:

Akademischen Würden von Frau Schavan oder sonstwem mögen zwar ganz interessant sein, haben aber doch mit dem Jagdschein-Thema herzlich wenig zu tun.

Geschrieben
Ich hatte da mal zu einem Formular meiner Waffenbehörde angefragt, ob die diese Daten wirklich alle erheben dürfen. Daraufhin kam die Antwort, dass das eine Frage des Waffenrechts sei, man mir dazu keine Auskunft geben würde und ich mich an einen Rechtsanwalt wenden müsse.

Warum das denn? Man braucht es doch einfach nur nachlesen. Alles, was die Behörde bei einer Antragstellung fragen muss, steht in Anlage 16 zur alten WaffVwV.

Geschrieben

Man sollte die Behördenmitarbeiter in solchen Situationen freundlich auf das Wesen des Begriffes "öffentlicher DIENST" aufmerksam machen.

Eine Behörde hat zwar keine regelrechte Beratungspflicht (dafür sind in der Tat Rechtsanwälte oder andere Sachverständige da). Aber sie hat - wenn ihr eine konkrete Frage zu der Materie, für der sie zuständig ist, gestellt wird wie oben - eine Auskunftspflicht.

Man braucht sich da nicht schnörkellos abspeisen zu lassen.

Geschrieben

Jetzt haue ich nochmal in die Kerbe von Winzi:

Akademischen Würden von Frau Schavan oder sonstwem mögen zwar ganz interessant sein, haben aber doch mit dem Jagdschein-Thema herzlich wenig zu tun.

Danke, ich würde dann auch gerne zum Thema zurückkehren. Wenigstens bin ich dazu bereit.

Geschrieben

Wenn ich Pilot bei der Lufthansa werden will, muss ich auch die Hosen runter lassen. Die Passagiere wird es freuen.

Da muss man gar nicht Pilot bei der Lufthansa werden wollen um die Hosen runterlassen zu müssen.Das hier was ihr hier anprangert ist ein KINDERGEBURTSTAG gegen das Verfahren was man bereits im Vorfeld durchläuft ,nur um einen Motorsegler privat fliegen zu dürfen!

Abgesehen von der permanenten Überwachung durch sämtliche Sicherheitsbehörden dieses Landes nach unter dem netten Kürzel Nachberichtspflicht.

Archiviert

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