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IGNORED

Alkohol auf dem Schießstand


bobcatkater

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Geschrieben

hallo, und guten morgen

ich war letztens mit einen schützenkameraden auf dem schießstand beim vorderladerschießen, wenig später kamen noch 2 schützen hinzu um kk-pistole zu schießen es war noch der freund von einem schützen dabei der setze sich direkt hinter den den beiden hin und stellte seine flasche bier auf den tisch um sie während dem zukucken zu genießen.

ist, daß erlaubt? oder muß die flasche raus.

ich hab im net nix gefunden darüber.

währe dankbar für jede antwort.

Geschrieben

Moin,

wenn er nicht schießt, wenn die Standordnung den Aufenthalt mit Alkohol nicht ausdrücklich verbietet, wenn die Aufsicht keine Gefahr von dem Mann ausgehen sieht (weil er nicht besoffen herumfällt), verstehe ich das Problem nicht.

In unseren Statuten ist der Alkoholgenuss während dem Schießen, und das Schießen unter Alkoholeinfluss, verboten. Für Zuschauer steht da nichts. So lange wie von dem Biertrinker keine Gefahr ausgeht, sehe ich kein Problem.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

So lange wie von dem Biertrinker keine Gefahr ausgeht, sehe ich kein Problem.

Gruß

Tauschi

sehe ich genau so!

Geschrieben

ist, daß erlaubt? oder muß die flasche raus.

ich hab im net nix gefunden darüber.

währe dankbar für jede antwort.

Welche Flasche? Der Biertrinker?

Gruß Habakuk

Geschrieben

MEINE Meinung:

Alkohol (egal, ob in einer Flasche oder im Bauch) hat auf einem Stand nichts zu suchen! Getrunken wird NACH dem schießen.

Aber: Wenn der Genießer NICHT schießt und keinerler Anzeichen von Trunkenheit zu bemerken sind, könnte man das auch etwas entspanter sehen!

Ich kenne Stände, da durfen ausschließlich ein Schütze pro Schießbahn und die Aufsicht auf dem Stand sein! Der Rest kann durch eine Scheibe zuschauen. Da stellt sich dann die Bier-Frage erst garnicht.

Aber das letzte Wort hat der mit dem Hausrecht!

Geschrieben

Im Zweifelsfall keine Flaschen auf dem Stand. Falls kontrolliert wird, könnte es Probleme geben, beim Nachweis wem jetzt die Flasche gehört. Bei uns gibt es keinen Alkohol auf dem Stand, einfach um Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen.

Geschrieben

Na ja - an sich haben bei uns Zuschauer nichts auf dem Schützenstand verloren - egal mit Bier oder ohne. Für Zuschauer gibt es einen Aufenthaltsraum, sogar geheizt und mit großem Fenster, von dem man den Schützenstand einsehen kann. Zumal man dort auch keinen Gehörschutz tragen muß. Ein Zuschauer bei ein oder zwei Schützen ist sicher kein Problem, aber dauernd am Schießen nicht beteiligte Leute die auf dem Stand rumrennen oder dauernd Zwischenfragen stellen muß ich nicht unbedingt im Rücken haben ... und erklare den Leuten mal, warum sie es einmal dürfen, aber bei mehreren Schützen auf dem Stand dann irgendwann nicht mehr.

Geschrieben
[...]ist, daß erlaubt? oder muß die flasche raus.[...]

Selbstverständlich ist das erlaubt, zumindest soweit die Frage auf allgemeinverbindliches Recht abzielt. Was der Inhaber des Hausrechts für Regeln vorgibt ist dem überlassen.

Wenn es dir nicht gefällt, schieß halt woanders.

Geschrieben

Für Zuschauer gibt es einen Aufenthaltsraum, sogar geheizt und mit großem Fenster, von dem man den Schützenstand einsehen kann.

Seid froh, wenn das bei euch so ist. Wenn wir keine Zuschauer auf den Stand lassen, könen wir keine Eigenwerbung betreiben. Ich wär froh, wenn sich mehr Zuschauer auftreiben ließen. Solange wie die Sicherheit nicht gefährdet wird, ist jeder willkommen.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Bei uns ist ganz klar, dass auf dem Stand weder gegessen noch getrunken wird - da wird geschossen und sonst nix (Allein die Idee ist schon wg. der guten Luft am Stand ein großer Quatsch)

Die Schützen, die grad nicht schießen (und auch Gastschützen und Zuschauer) sitzen im Vorraum. Und da darf selbstverständlich auch Bier getrunken werden. Und wenn da mal ein Schütze vor dem Schießen ein kleines Bier trinkt, sagt da auch keiner was... und dass ist auch gut so. Wir sind nämlich erwachsen - und in Bayern. Sollen das andere gern anders handhaben... wichtig ist bei uns die Sicherheit während des Schießbetriebs ...

Hätten wir allerdings ein paar "Wackelkandidaten", sprich Leute mit Problemen mit Alkohol, sähe das wahrscheinlich anders aus....

Gruß

Thannhaeuser

Geschrieben

Lieber TE und Mitforisti,

das ist wie die berühmte Selbstkasteiung.

Ich sehe menschlich und rechtlich kein Problem, solange derjenige nicht lallend durch den Stand schwankt.

Wenn ich Standaufsicht (somit Vertreter des Hausrechts) bin, rege ich mich auch nicht auf, wenn einer während der Wartezeit auch vor dem Schießen zum Schwatz genüßlich ein Weizen lorkt.

Anders sieht es aus, wenn offenkundig angetrunkene Personen auf den Stand kämen, denen würde ich das Teilnehmen am Schießbetrieb ebenfalls verwehren, allerdings kam mir sowas in den ganzen Jahren noch nie vor.

Mit dem Zuschauer sehe ich es auch nicht ein, warum ihm das nicht gegönnt sein soll. Solange der Schießbetrieb von Störungen unbeeinträchtigt bleibt, wäre mir das auch egal, ist aber bei uns selber eher unpraktikabel wegen Sitz- und Bier-Abstellmöglichkeiten und für Zuschauer haben wir ebenfalls einen Aufenthaltsraum mit schön großer Scheibe!

Aber sollte man sowas mit etwas mehr gesundem Menschenverstand behandeln, als wieder mit selbsterfundenen Verboten und Verbotsforderungen. Leben und Leben lassen, wir sollten eigentlich am besten wissen, wie das ist, in persönlichen Entscheidungen und Freiheiten beschnitten und gegängelt zu werden.

Ehrlich gesagt, wäre mir die Fragestellung hier überhaupt, ob ein Zuschauer ein Bier genießen darf, schon zu mühselig gewesen, laßt ihn doch einfach, solange er niemanden stört. Als wenns im Schützenwesen sonst keine anderen Probleme gibt...

Geschrieben

Ich glaube wir hatten auf WO vor einiger Zeit, noch im alten Forum letztes oder vorletztes Jahr auf WO genau diese Diskussion schon mal gehabt. Aus der Erinnerung heraus ging es damals recht hin und her und es wurde in dem Thread damals recht scharf ausgeteilt u.a. Blöderweise finde ich trotz SuFu diesen alten Thread nicht mehr. Vielleicht wurde der Thread von einem WO-Mod aufgrund zu starker Ausschweifungen mal entsorgt.

Geschrieben
Ich sehe menschlich und rechtlich kein Problem, solange derjenige nicht lallend durch den Stand schwankt.

Ich schon, insbesondere weil manche Leute eine ganze Menge konsumieren können, bevor sie anfangen zu lallen. Der Punkt, dass die keine Waffe mehr in die Hand nehmen sollten, ist aber schon deutlich früher erreicht.

Außerdem kann ich, wenn jemand mit einer Bierflasche in der Hand erscheint, gar nicht abschätzen, wieviel der vielleicht schon vorher getrunken hat und wann bei dem der Punkt erreicht ist, dass man ihn besser von Schusswaffen fernhalten sollte.

Wenn ich Standaufsicht (somit Vertreter des Hausrechts) bin, rege ich mich auch nicht auf, wenn einer während der Wartezeit auch vor dem Schießen zum Schwatz genüßlich ein Weizen lorkt.

Dann wollen wir mal hoffen, dass auch nie etwas passiert, denn wenn mir jemand auf dem Schießstand unter Alkoholeinfluss bzw. alkoholbedingt einen gesundheitlichen Schaden zufügt und ich bekäme raus, dass die Standaufsicht den hat schießen lassen, obwohl sie wusste, dass der vor Beginn des Schießens schon getankt hat, dann sollte derjenige besser einen guten Rechtsanwalt an der Hand haben.

Geschrieben

Was dem Bayern sein Bier ist dem Pfäzer seine Schorle - bevor ich mich uffrech, is mers egal!

En Pälzer is erscht dann b'soffe, wann er am Bodde liecht un probiert, sich festzuhalte.....

(Nicht sehr ernst gemeint.... :drinks: )

Gruß Habakuk

Geschrieben

@Flohbändiger

Im Faden ging es um Zuschauer. Nicht um Schützen.

Ich weiß. Meine Aussage bezog sich auf alle anwesenden Personen auf dem (Schützen-)Stand. Ich möchte weder einen angetrunkenen Schützen neben mir sehen, noch einen angetrunkenen Zuschauer hinter mir.

Geschrieben

Es ging ja auch nicht um Angetrunkene. Es ging um einen Zuschauer mit einer Flasche Bier der vollkömmen unauffällig war. Das lese ich jedenfalls aus der Eröffnung des TE.

@bumm

Nur wenn man sich genau auf den Punkt säuft wo man noch ruhig ist, aber noch nicht wankt. Das erfordert eine hohe Kompetenz im Umgang mit dem teuflischen Zeug.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Es gibt mit Sicherheit kein Gesetz, daß es Zuschauern von Sportereignissen verbietet Alkohol zu trinken (seid doch froh daß es ausnahmsweise mal kein Verbotzsgesetz gibt!).

Die meisten Schützenvereine und Schießstände haben jedoch eine Hausordnung die besagt, daß auf dem Schießstand kein Alkohol getrunken werden darf. Das gilt dann natürlich auch für Zuschauer.

Daß die Schützen nüchtern sein müssen sagt auch der gesunde Menschenverstand... mit oder ohne Gesetz.

Geschrieben

Es gibt sicher einige Stadien von "Angetrunkensein", die man durchaus erkennen kann.

Ich meinte explizit nur die berühmte eine Pulle Bier, die wohl sicher keinen stören sollte.

Andererseits läßt sich schon mit etwas Verstand abschätzen, ob eine Person nur eine oder schon mehrere konsumiert hat. Auch wenn jeder etwas anders drauf reagiert, man merkts meistens schon an. Und einen Hardcoretrinker, dem mans wirklich nicht mehr anmerkt aber nach Stoff stinkt wie ein Fuchs, der sollte eigentlich schon per se als unzuverlässig einzuschätzen sein.

Und ich sagte ja, aufm Stand isses bei uns eben nicht möglich und m.E. nach unangebracht, sich seinen Kolben mit reinzunehmen. Macht auch keiner.

Sieht auch neben einer .44mag auch nicht so prickelnd aus und hinterließe sicher auch nicht den besten Eindruck, sowas muß auch für mich nicht sein. Hat schon ein leichtes Geschmäckle.

Geschrieben

Ich kann nicht in die Leute reinschauen und ich kann auch keinen Alkoholpegel schätzen, riechen oder sonstwas festellen. Daher wird bei mir im Verein keiner mit einer Flasche Bier auf dem Stand rumlaufen. Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust zu kontrollieren, wer da grade trinkt, getrunken hat, trinken möchte, noch schießen möchte und wer nicht.

Alkohol gehört für mich da einfach nicht hin und ich kann es ohnehin nicht kontrollieren. Seit euch mal nicht so sicher, dass ihr einem Alkoholiker dass noch anmerkt, wenn der in Wirklichkeit schon mit 1Promille rum rennt. Und dann kommt noch raus, dass er bei mir ja "nur ein Bier" getrunken hat und dann doch was passiert ist?

Nee nee.

Geschrieben

:contra: hola amigos,

wenn jemand nach ALKOHOL (Bier oder Anderes) riecht (oder ich habe Sie/Ihm beim trinken VOR dem Schiessen gesehen)und Schiessen will und ich habe die Aufsicht DANN DARF ER/SIE DAS NICHT, falls es da Probleme mit dem Verein deswegen geben sollte...LEGE ICH DIE AUFSICHT NIEDER und verlasse sofort dem schießstand!

saludos de pancho lobo :hi: ( :drinks: nach dem Schiessen)

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